Dauer einer Untätigeitsklage

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glasser
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Dauer einer Untätigeitsklage

#1

Beitrag von glasser »

Hallo,
ich habe Anfang Januar beim Sozialgericht eine Klage wegen Untätigkeit eingereicht, da das Jobcenter fast ein Jahr lang nicht auf meinen Antrag auf abschließende Entscheidung reagiert hat.
Ist es normal, dass nun erst einmal ein paar Monate vergehen, ohne dass etwas passiert, außer dass ich ein Schreiben erhalten habe, dass die Klage eingegangen ist?
Weder das Jobcenter noch das Gericht haben mir irgendwelche weiteren Mitteilungen geschickt und ich dachte die bekommen jetzt irgendwie eine 2 Wochen Frist oder so.
glasser
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Beiträge: 54
Registriert: Sa 14. Mai 2022, 13:11

Re: Dauer einer Untätigeitsklage

#2

Beitrag von glasser »

Lol, 10 Minuten nachdem ich das hier geschrieben habe, kam heute eine Antwort vom Gericht per Post. Das Jobcenter verpflichtet sich selbst, mir innerhalb von 3 Wochen einen Bescheid zu erstellen, und das Gericht fragt, ob die Angelegenheit damit erledigt ist.
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Koelsch
Administrator
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Re: Dauer einer Untätigeitsklage

#3

Beitrag von Koelsch »

:lachen1: Da siehst Du mal, wie wirksam Postings in unserem Forum sind
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Dauer einer Untätigeitsklage

#4

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

Wow!

An eine so schnelle Reaktion auf Postings hier im Forum kann ich mich nicht erinnern!
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Dauer einer Untätigeitsklage

#5

Beitrag von Olivia »

Schnellste Reaktion ever. :Daumenhoch:
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angel6364
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Re: Dauer einer Untätigeitsklage

#6

Beitrag von angel6364 »

:lachen:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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