§28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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Linda
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§28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#1

Beitrag von Linda »

Verstehe ich richtig, das man nur zweimal im Leben als Selbstständiger nach ALG I-Bezug die Antragspflichtversicherung beantragen kann?
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Olivia
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#2

Beitrag von Olivia »

Deinem Schema nach sieht es ganz danach aus.
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marsupilami
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#3

Beitrag von marsupilami »

Nur 2-mal im Leben halte ich für ein ganz klein wenig übertrieben.

Das ist eher ein Fristen-Schema, das kurzfristig hintereinander folgende "Lebensabschnitte" darstellt.
Denn ich habe in diesen beiden Dokumenten nichts gefunden, das auf das ganze Leben abstellt.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 037190.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/hin ... 035280.pdf

Und wenn schon §§, dann bitte vollständig - also § 28 SGB III
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__28.html
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 11. Apr 2024, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#4

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Olivia
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich frage mich seit Jahren, welchen Vorteil ein Selbstständiger hätte, wenn er diese "Versicherung" abschließt. Das erschleißt sich mir irgendwie nicht. :ka:

Als ich 2018 ALGII beantragte, frug/fragte? mich die Tante vom JC, warum ich denn damals keine Versicherung abgeschlossen hätte. Hatte ich, ich habe aber eine Kündigung herbei geführt. Da ich zwar fleißig Beiträge zahlen durfte, aber bei Bedarf keine Leistungen daraus erhalte, ohne mein Gewerbe aufzugeben. Und dann, kann man auch direkt ALGII beantragen, oder?
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Linda
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#6

Beitrag von Linda »

Das Schema ist übrigens von der BA selbst.

Ja es gibt diesen Satz:
Das Versicherungspflichtverhältnis ist auch ausgeschlossen, wenn die antragstellende Per-
son als Selbständige/Selbständiger bereits versicherungspflichtig war, ihre/seine selbstän-
dige Tätigkeit zweimal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen einen Anspruch
auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III geltend gemacht hat. Der Ausschlussgrund greift al-
lerdings nicht, wenn der Arbeitslosengeldbezug auf einem neuen Anspruch auf Arbeitslosen-
geld beruht.
Sorry ich begreife etwas angstbesetzt (weil ich ebne das mit nur 2x im Leben gehört habe) nicht, was der letzte Satz bedeutet (neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld: muss erst zwischendurch als Angestellter arbeiten? oder in 24 Monaten 12 Monate als Selbszständiger mit Antragspflichtversicherung gerabeitet haben?) und wie er sich zum Schema verhält.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 037190.pdf S.3
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marsupilami
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#7

Beitrag von marsupilami »

Der Link funktioniert nicht, es ist vermutlich dieser
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 037190.pdf
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Linda
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#8

Beitrag von Linda »

Das Versicherungspflichtverhältnis ist auch ausgeschlossen, wenn die antragstellende Per-
son als Selbständige/Selbständiger bereits versicherungspflichtig war, ihre/seine selbstän-
dige Tätigkeit zweimal unterbrochen und in den Unterbrechungszeiträumen einen Anspruch
auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III geltend gemacht hat. Der Ausschlussgrund greift al-
lerdings nicht, wenn der Arbeitslosengeldbezug auf einem neuen Anspruch auf Arbeitslosen-
geld beruht.

Was bedeutet der letzte Satz:
-Neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld: muss erst zwischendurch als Angestellter arbeiten?
-Oder in 24 Monaten 12 Monate als Selbszständiger mit Antragspflichtversicherung gerabeitet haben?
Wie verhält er sich zum Schema ?
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Koelsch
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#9

Beitrag von Koelsch »

Tut mir leid, versteh ich auch nicht.
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Olivia
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#10

Beitrag von Olivia »

Eventuell mal einen Versicherungsältesten fragen? Oder beraten die nur bei Altersrente?
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marsupilami
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#11

Beitrag von marsupilami »

Mal zurück zum Anfang.

Um welche Versicherung geht es eigentlich?
Ich vermute mal um Arbeitslosenversicherung.
Denn um welche (Pflicht-)Versicherung kann es denn sonst gehen?
Und warum sollte sich die Führungsakademie der BA um Kranken- und Pflegeversicherung / Rentenversicherung kümmern?
Insbesondere letzteres geht ja ganz offensichtlich aus § 28 SGB III hervor: spätestens Abs. 3 wird's eindeutig.

Weiter: Antrag auf Kranken- und Pflegeversicherung stellt man bei einer Krankenkasse.

Welche sonstige (Pflicht-)Versicherung - außer Rente - gibt es noch?
Richtig: Arbeitslosenversicherung.

Und auf genau die kann man einen Antrag stellen.
Wenn der Antrag positiv beschieden wird, zahlt man entsprechenden Beitrag an die BA und hat dann im Fall der Fälle Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Z.B.
https://tinyurl.com/2538eoe4
https://tinyurl.com/2ruc8fb9

In diesem Versicherungsvertrag gibt es offenbar Bedingungen, die die Mehrfach-Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistung ausschließen und nach diesem Schema beschränken.
Ich glaube, ich bin fündig geworden:
https://www.arbeitsagentur.de/freiwilli ... rsicherung

Heißt für mich: wer keine - private bzw. als Selbstständiger - Arbeitslosenversicherung mit der BA abgeschlossen hat, muss sich von diesem Schema nicht in's Bockshorn jagen lassen.
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Koelsch
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#12

Beitrag von Koelsch »

Klasse, mich überzeugt das.
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HarzerUrvieh
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#13

Beitrag von HarzerUrvieh »

Linda hat geschrieben: Do 11. Apr 2024, 13:20 Verstehe ich richtig, das man nur zweimal im Leben als Selbstständiger nach ALG I-Bezug die Antragspflichtversicherung beantragen kann?
Was ist denn das Ziel dieses Fadens? Überlegst Du diese Versicherung abzuschließen oder hast Du sie bereits abgeschlossen? :ka:
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marsupilami
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#14

Beitrag von marsupilami »

Ich vermute, sie will wissen, ob man/vrau die reine Selbstständigkeit auch mal unterbrechen kann.
Um einen befristeten, aber lukrativen Job anzunehmen, Elternzeit, ....
Und zwar eben mehr als 2-mal.
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Linda
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#15

Beitrag von Linda »

Ich habe diese ALV abgeschlossen und muss meine Selbstständigkeit demnächst vorübergehend aufgeben. Natürlich bietet sich da die Versicherungsleistung und eventuell Gründungszuschuss an. Jedoch nur wenn die Versicherung mehr als 2x im Leben in Anspruch genommen werden kann.

Dazu kommt noch, dass ich noch 4 Monate Rectanspruch auf ALG I habe von vor fast 3 Jahren während Corona. Oder ist das jetzt schon ein Neuanspruch (siehe Anhang oben)? NB Die Inanspruchnahme der Versicherung während Corona fiel übrigens unter eine Ausnahmeregel und zählt nicht mit zu den Unterbrechungen.
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Koelsch
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich bin da überfordert.
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marsupilami
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

#17

Beitrag von marsupilami »

Warum nicht als Betroffene(r) direkt bei den Brüdern und Schwestern, bei denen man die Versicherung abgeschlossen hat, nachfragen?
Schriftlich!
Am besten mit der Aufforderung, möglichst zeitnah - ebenfalls schriftlich - zu antworten.
Am Telefon können sie Dir viel erzählen.
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Koelsch
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Re: §28 Antragspflichtversicherung Selbstständige

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Beitrag von Koelsch »

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