Änderungsbescheid ohne HK und NK

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Koelsch
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Änderungsbescheid ohne HK und NK

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB erhält Änderungsbescheid, ab 1.5.24 werden keine Heiz- und Nebenkosten mehr gezahlt. Begründung - lapidarer Hinweis auf § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, keinerlei weitere Begründung.

Sehe ich das richtig, das gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat?
Wie kann man die sofortige Weiterzahlung von HK und NK erreichen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#2

Beitrag von Olivia »

Heiz- und Nebenkosten sind doch Bestandteil der Bruttowarmmiete? Wie kann da einfach eine Streichung erfolgen? Das ist doch nicht zulässig.

Einzige Ausnahme, die ich mir bei den Heizkosten vorstellen kann: es wird mit festen Brennstoffen geheizt, die das Jobcenter monatlich während der Heizsaison bezuschusst (zum Beispiel Holzkäufe). Ab Mai endet die Heizsaison, da könnte das Jobcenter bis zum Herbst durchaus die Zahlungen "pausieren".

Bei den Nebenkosten wäre bspw. denkbar, dass dies Fahrzeugmieten für die Holzkäufe sind und vom Jobcenter übernommen werden. Die können dann auch während des Sommers entfallen.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#3

Beitrag von Koelsch »

Ganz normale Gasheizung im Mehrfamilienhaus
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Olivia
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#4

Beitrag von Olivia »

Was soll das? Heizkostenabschläge werden monatlich über das ganze Jahr verteilt fällig. eLB sollte dem Jobcenter eine kurze Frist setzen, den ursprünglichen Zahlbetrag wiederherzustellen und den irrtümlichen Bescheid zurückzunehmen.

Formulierungsvorschlag:
SgDuH,

dem Änderungsbescheid vom .............. widerspreche ich hiermit. Dort sind die Heiz- und Nebenkosten nicht mehr enthalten, obwohl diese weiter jeden Monat fällig werden. Die entsprechenden Unterlagen liegen Ihnen als Nachweis bereits seit langer Zeit vor.

Mit ist unerklärlich, wie es zu dem irrtümlichen Bescheid kommen konnte. Ich erwarte, den ursprünglichen und richtigen Zahlbetrag sofort weiter zu zahlen. Den für den laufenden Monat fehlenden Anteil zahlen Sie bitte umgehend nach.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#5

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#6

Beitrag von marsupilami »

Schreib vielleicht zu Olivia's Vorlage noch dazu - vielleicht nach dem 2. Satz als Einschub:
Es ist keinerlei Änderung am Mietvertrag, Höhe der Miete und auch nicht in der Höhe der aktuellen Nebenkosten-Abschlägen vorgenommen worden, die einen solchen Änderungbescheid begründen könnte.
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Deadpool
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#7

Beitrag von Deadpool »

Hat der Vermieter vielleicht keine Betriebs und Heizkostenabrechnung für 2022 erstellt und das JC geht jetzt zum Zurückbehaltungsrecht über?
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#8

Beitrag von Koelsch »

Laut eLB wurde die Abrechnung des Vermieters eingereicht, eine Aufforderung des JC dazu erfolgte nicht.
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#9

Beitrag von Koelsch »

Aber selbst wenn eLB das nicht eingereicht hätte, müsste JC seine Kürzung doch begründen.
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#10

Beitrag von Olivia »

Deadpool hat geschrieben: Sa 13. Apr 2024, 16:18 Hat der Vermieter vielleicht keine Betriebs und Heizkostenabrechnung für 2022 erstellt und das JC geht jetzt zum Zurückbehaltungsrecht über?
So etwas gibt es? Das wusste ich noch nicht.
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Koelsch
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja gibt es, siehe § 273 BGB
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#12

Beitrag von Koelsch »

Trotzdem stellt sich mir die Frage, steht dieses Zurückbehaltungsrecht dem JC zu, bzw. kann JC so eLB zwingen, von seinem Recht Gebrauch zu machen?
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marsupilami
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#13

Beitrag von marsupilami »

Aber selbst wenn JC ein Zurückbehaltungsrecht hat - gegen wen und vor allem warum richtet sich das?

Im Moment ist m.M.n. alles Spekulation, solange JC nicht begründet, warum Änderungsbescheid mit ohne Neben- und Heizkosten.


Sind - kleine - Kinder mitbetroffen?
Dann würde ich obigen Text-Vorschlag - mit zusätzlich Hinweis auf die Kinder - von Olivia nehmen mit kurzer Fristsetzung und wenn die abläuft ohne Rückmeldung dann direkt zum SG.
Kinder frieren, Vermieter zickt rum, Regelsatz ist nicht dazu da um HK zu begleichen.
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 13. Apr 2024, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#14

Beitrag von Koelsch »

Kind ist bereits volljährig und hat Job
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Deadpool
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#15

Beitrag von Deadpool »

Koelsch hat geschrieben: Sa 13. Apr 2024, 16:52 Aber selbst wenn eLB das nicht eingereicht hätte, müsste JC seine Kürzung doch begründen.
Ja. Aber ein Begründungsmangel macht einen Bescheid nicht nichtig.
Olivia hat geschrieben: Sa 13. Apr 2024, 17:38 So etwas gibt es? Das wusste ich noch nicht.
Jepp. Und nach einer Mietrechtsschulung scheint das gerade das neue Steckenpferd meiner Leistungsabteilung zu sein. Wobei ich das nicht als ungerechtfertigt ansehen, denn es gibt dieses Recht ja nicht umsonst und kein Vermieter hat einen Freifahrtsschein, nur, weil sein Mieter Leistungen vom Jobcenter erhält.

Aber wenn das hier nicht der Fall ist, dann fällt mir auch nichts weiter ein. Aus heiterem Himmel wird ja nicht so ein Änderungsbescheid erstellt... Vielleicht sollte der eLB nochmal suchen, ob es nicht doch irgendeine Mitwirkungsaufforderung gab oder so.
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#16

Beitrag von Koelsch »

Deadpool hat geschrieben: Sa 13. Apr 2024, 19:06
Koelsch hat geschrieben: Sa 13. Apr 2024, 16:52 Aber selbst wenn eLB das nicht eingereicht hätte, müsste JC seine Kürzung doch begründen.
Ja. Aber ein Begründungsmangel macht einen Bescheid nicht nichtig.

Vielleicht sollte der eLB nochmal suchen, ob es nicht doch irgendeine Mitwirkungsaufforderung gab oder so.
Ich hab eLB bereits aufgefordert, danach noch mal zu suchen, auch weil ich weiß, das Ablagesystem von eLB stellt extrem hohe Ansprüche an den Suchenden. :unschuld:
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#17

Beitrag von Deadpool »

Was natürlich möglich ist, ist, dass die BK-Abrechnung formell oder inhaltlich fehlerhaft ist und das JC dem eLB geschrieben hat, dass er das klären soll. Ich hatte z. B. letztens eine BK-Abrechnung auf dem. Tisch, da hat der Vermieter die Müllgebühren einer völlig anderen Immobilie abgerechnet, keinen Umlageschlüssel angegeben, bei einer Position über 400 Euro stand einfach "Betriebskosten" (aha!) und die Miete (nicht Betriebskosten) einer Sat-Anlage waren auch drin. Oder Monate davor hatte ich eine, da war der Haushaltsstrom einer Wohnung der 2. Etage in der Abrechnung drin, obwohl der eLB im Erdgeschoss wohnt und Haushaltsstrom sowieso gar nicht als Betriebskosten vereinbart waren, sondern gesondert bezogen wurden. Es ist allerdings wirklich schwer, das den Leuten verständlich zu machen, dass das eben so nicht geht und sie tätig werden müssen. Der aus dem ersten Beispiel hätte sogar Anspruch auf ein Guthaben gehabt, bei den ganzen falschen Positionen.
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#18

Beitrag von Olivia »

War die NK-Abrechnung eventuell verfristet, zum Beispiel erst Anfang Januar zugegangen? Dann hätte eLB das recht, die Zahlung zu verweigern. Dürfte in so einem Fall das Jobcenter die Kostenübernahme einer etwaigen Nachzahlung aus der NK-Abrechnung ebenfalls verweigern und eLB veranlassen, keine Zahlung an den Vermieter zu leisten? Eine Zahlung aus einer verfristeten NK-Abrechnung wäre ja freiwillig, könnte aber das Mietverhältnis trotzdem stören.
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, eine solche "unnötige" Zahlung wird vom JC nicht übernommen und das finde ich ok.
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tigerlaw
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Re: Änderungsbescheid ohne HK und NK

#20

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: So 14. Apr 2024, 10:16 Ich denke, eine solche "unnötige" Zahlung wird vom JC nicht übernommen und das finde ich ok.
Hatte ich auch einmal ("stillschweigend") dem JC unterschieben wollen (damit eLB keinen Streit mit Vermieter bekommt), die hatten aber die Jahresfrist richtig erkannt.

Es war so, dass der Vermieter in einer Excel-Tabelle die Zelle mit den Müllgebühren nicht in die Summenformel mit einbezogen hatte und diese bei der nächsten Abrechnung nachfordern wollte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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