ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
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adaaa
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ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

#1

Beitrag von adaaa »

Guten Tag zusammen,

ich bin mit einer Frage über Google auf dieses Forum gestoßen. Mich interessiert brennend, ob ich damit durch komme.

Ich studiere momentan vollzeit und arbeite vollzeit. Bis Ende November habe ich vor zu kündigen, sodass ich etwas mehr als ein Jahr gearbeitet habe. Da ich momentan genug habe, möchte ich auch einen Urlaubssemester einlegen, um etwa ein halbes Jahr zu verreisen. Meine Überlegung ist, dass ich während dieser Zeit ALG I beziehe, um meine Urlaubskasse aufzubessern. Ist das irgendwie möglich, ohne überhaupt in Deutschland zu sein?

Hier ist der Rahmen:
  • Ich habe Ende November ein Jahr Sozialversicherungsbeiträge durch Vollzeitarbeit bezahlt.
  • Ich werde voraussichtlich selbst kündigen.
  • Ich werde ein halbes Jahr nach Dezember nicht in Deutschland sein. Während dieser Zeit habe ich ein Urlaubssemester und fange dann wieder an zu studieren.
  • Sanktionen durch Sperrfristen sind zwar blöd, aber nicht existenziell bedrohlich für mich.
  • Ich bin momentan in Therapie und mein Arzt weiß bescheid. Er könnt mir ein Attest ausstellen.
Gibt es einen goldenen Weg, ohne etwas zurückzahlen zu müssen? Etwa in Kombination mit Antrag auf Ortsabwesenheit oder meiner Krankheit?
Wenn ich etwa ein paar Monate ALG I bekommen würde und dann wegen Nichterscheinung eine Sperre bekomme, wäre das auch nicht fatal. Fatal wären rechtliche Konsequenzen oder eine Rückzahlung des ALG.

Vielen Dank euch :)
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kleinchaos
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Re: ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

#2

Beitrag von kleinchaos »

Also die Grundanforderung erfüllst du dann schonmal nicht: die tägliche Erreichbarkeit. Das steht dem Bezug von ALG1 entgegen. Arbeitslos ist kein Urlaub, so sehr ich den Urlaubswunsch nach dieser Doppelbelastung auch verstehen kann.

Wenn du selbst kündigst ohne wirklich anerkennungsfähigen Grund, bekommst du eine Sperrzeit von 3 Monaten, auch keine Krankenversicherung!
Besser wäre wohl eine Dauerkrankschreibung. Ich denke mal, das könnte dein Arzt auch mittels Internetsprechstunde hinbekommen. Denke daran, dass nach 6 Wochen Krankengeld beantragt werden muss und die KK dich auch zum medizinischen Dienst schicken könnte. Wozu du wieder vor Ort sein müsstest
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
adaaa
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Re: ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

#3

Beitrag von adaaa »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich wusste nicht, dass ich keine Krankenversicherung bekomme, wenn ich selbst kündige und in die Sperrzeit rutsche. Wäre eine anerkennungsfähiger Grund zur Selbstkündigung die Arbeitsbelastung (die auch vorhanden ist) oder psychische Probleme? Die Dauerkrankschreibung klingt auch gut, aber es wird wegen dem medizischen Dienst zum Problem
Deadpool
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Re: ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

#4

Beitrag von Deadpool »

Bist du als Student überhaupt versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung? Das wäre ungewöhnlich.

Ansonsten kannst du Alg1 vergessen. Dafür musst du verfügbar sein, also bereit, jederzeit eine Arbeit anzunehmen. Das ist bei dir nicht der Fall.
HarzerUrvieh
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Re: ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

adaaa hat geschrieben: Do 2. Mai 2024, 13:41 Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich wusste nicht, dass ich keine Krankenversicherung bekomme, wenn ich selbst kündige und in die Sperrzeit rutsche. Wäre eine anerkennungsfähiger Grund zur Selbstkündigung die Arbeitsbelastung (die auch vorhanden ist) oder psychische Probleme? Die Dauerkrankschreibung klingt auch gut, aber es wird wegen dem medizischen Dienst zum Problem
Du kannst in der Sperrzeit Deinen Beitrag zur Krankenversicherung selbst zahlen. Dann bleibst Du durchgehend versichert.

Eventuell den Arbeitgeber ansprechen, ob er Dir zum Tag X kündigen kann. Dann gibt es keine Sperrfrist.

Die Psyche als Grund für die Selbstkündigung ist dünnes Eis und i.d.R. anstregend, die Nachweise zu erbringen.

Du "musst", wenn Du ALG1 beziehst, erreichbar sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Viel Erfolg.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
adaaa
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Re: ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

#6

Beitrag von adaaa »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 2. Mai 2024, 16:31
adaaa hat geschrieben: Do 2. Mai 2024, 13:41 Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich wusste nicht, dass ich keine Krankenversicherung bekomme, wenn ich selbst kündige und in die Sperrzeit rutsche. Wäre eine anerkennungsfähiger Grund zur Selbstkündigung die Arbeitsbelastung (die auch vorhanden ist) oder psychische Probleme? Die Dauerkrankschreibung klingt auch gut, aber es wird wegen dem medizischen Dienst zum Problem
Du kannst in der Sperrzeit Deinen Beitrag zur Krankenversicherung selbst zahlen. Dann bleibst Du durchgehend versichert.

Eventuell den Arbeitgeber ansprechen, ob er Dir zum Tag X kündigen kann. Dann gibt es keine Sperrfrist.

Die Psyche als Grund für die Selbstkündigung ist dünnes Eis und i.d.R. anstregend, die Nachweise zu erbringen.

Du "musst", wenn Du ALG1 beziehst, erreichbar sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Viel Erfolg.
Ist man während des Urlaubssemester nicht noch studentisch krankenversichert? D.h. ich müsste die studentischen Beiträge zahlen, oder? Das müsste ich ohne einen Job so oder so. Ich glaube kündigen lassen wäre das beste.
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Koelsch
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Re: ALG I bei Urlaubssemester und Abwesenheit

#7

Beitrag von Koelsch »

So lange Du max. Mindestlohn verdienst, bleibst Du in der KV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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