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Und das Gericht muss vermutlich noch nicht mal für eine anderweitige Unterbringung sorgen.
Der Betreuer gehört bei Wasser und Brot kopfunter am dritten Bein aufgehängt, bis das Teil abgestorben ist und er runterfällt.
Aber vorher muss er a) den Schaden begleichen und b) dafür sorgen, dass die Heimbewohnerin entweder bleiben kann oder woanders unterkommt.
Schmutzbehältnis aus Stoff.
Schlimm.
Räumung aus dem Pflegeheim bei Mietschulden
- marsupilami
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Räumung aus dem Pflegeheim bei Mietschulden
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Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: Räumung aus dem Pflegeheim bei Mietschulden
Richtig. Der Schadenersatz gegen den Betreuer ist ein extra Verfahren, da muss die Dame vors Amtsgericht, inkl PKH und Anwalt, und der Einwilligung des Betreuers. Weil sie den ja nicht umsonst hat. Und ob der gegen sich selbst...? Wohl eher nicht. Betreuerwechsel ist selten machbar aus Mangel an Betreuern. Und so können einige schwarze Schafe in dieser Branche munter weitermachen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Räumung aus dem Pflegeheim bei Mietschulden
Leider richtig, da gibt's richtige Abzocker
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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