EKS und Einkommensteuer
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EKS und Einkommensteuer
Ich musste dieses Jahr zum ersten Mal Einkommensteuer für das Jahr 2023 zahlen. Nun bin ich gerade dabei meine aEKS für das nächste halbe Jahr vorzubereiten und weiß nicht, wo ich diese Summe eintragen muss. Die Zeile B18 in der EKS bezieht sich ja auch Umsatzsteuer, ich finde aber sonst nichts Passendes im Formular. Ich hoffe nur, dass die Einkommensteuer vom JC akzeptiert werden, schließlich geht es hier um 1192 Euro.
Re: EKS und Einkommensteuer
Das ist keine Betriebsausgabe und auch kein Absetzbetrag nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 SGB II, das wären nur laufende Steuern, keine Steuernachzahlung. Das JC wird es daher nicht berücksichtigen.
Re: EKS und Einkommensteuer
Leider sind nur Einkommensteuer-Vorauszahlungen eine in Teil C der EKS absetzbare Betriebsausgabe. Dieser Zug ist jedoch leider abgefahren, da Vorauszahlungen nicht im Nachhinein geleistet und/oder angepasst werden können.
Wird dagegen Einkommensteuer erst im Nachhinein geleistet, so fällt diese Ausgabe leider unter den Tisch.
Siehe dazu ausführlich viewtopic.php?t=29514
Wird dagegen Einkommensteuer erst im Nachhinein geleistet, so fällt diese Ausgabe leider unter den Tisch.
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Re: EKS und Einkommensteuer
Habt ihr alle die Zeile C1 "Einkommenssteuervorrauszahlungen / Einkommenssteuernachzahlungen" übersehen ???
Ich tippe auf folgenden Ablauf:
Dort eintragen. Den ablehnenden Bescheid erhalten. Widerspruch einlegen. Dessen Ablehnung abwarten. Klage einreichen. Den Vergleich abwarten...
Ich tippe auf folgenden Ablauf:
Dort eintragen. Den ablehnenden Bescheid erhalten. Widerspruch einlegen. Dessen Ablehnung abwarten. Klage einreichen. Den Vergleich abwarten...
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
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Re: EKS und Einkommensteuer
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Re: EKS und Einkommensteuer
Seine Einkommenssteuerzahlung ist keine Nachzahlung! Er/Sie/Es hätte sogar bis 31.08.2024 Zeit gehabt, die Steuererklärung für 2023 einzureichen.
"Nur laufende Steuern", was soll das sein? Welche Steuer wird denn "laufend" gezahlt?
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Re: EKS und Einkommensteuer
Das Jobcenter stellt sich auf den Standpunkt, dass nur Einkommensteuervorauszahlungen zu den "laufenden Steuerzahlungen" gehören. Eine Abschlusszahlung soll nicht darunter fallen und Gerichte haben das bereits bestätigt.
Die Logik dahinter verstehe ich nicht!
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Re: EKS und Einkommensteuer
Doch ist es. Die Rechtsprechung dazu findet man im verlinkten Thread. Aber gern auch hier die Links:HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 3. Aug 2024, 12:14
Seine Einkommenssteuerzahlung ist keine Nachzahlung! Er/Sie/Es hätte sogar bis 31.08.2024 Zeit gehabt, die Steuererklärung für 2023 einzureichen.
"Nur laufende Steuern", was soll das sein? Welche Steuer wird denn "laufend" gezahlt?
https://openjur.de/u/2352870.html#:~:te ... achzahlung.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173608
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/204275
Laufende Steuern sind die, die für den Leistungszeitraum im Leistungszeitraum anfallen.
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Re: EKS und Einkommensteuer
Das ist Sozialrecht. Logik darf man dort nicht erwarten.
Auch das ist Sozialrecht. Also, eher weltfremd.
In eurem Formular, Zeil C1, steht u.a.: "Zahlungsrythmus [...] oder zu bestimmten Terminen"!
Egal was in manchen Urteilen geschrieben steht, ...
Jede Klage ist ein Einzelfall und wird auch so verhandelt. Mit der passenden Argumentation einigt man sich oft anders, als es in irgendwelchen gerne zitierten Urteilen geschrieben steht. Denn, neben den Urteilen, gibt es auch noch andere Wege, ein Klageverfahren zu beenden.
Deshalb noch einmal der dringende Rat an den TO:
Schreibe den Betrag in Zeile C1 und beschreite, bei Bedarf, den Klageweg! Einfacher kann man sein Geld nicht sichern.
Glückwunsch zu Deiner Leistung, @elektronix00!
Dass Du, trotz der Behinderungen durch das JC, so viel Einnahmenüberschuss erzielen konntest, dass Du Einkommensteuerpflichtig bist.
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Re: EKS und Einkommensteuer
Für mich ist das alles auch unlogisch, da mir nach Zahlung der Steuerschuld ja auch weniger Geld zur Verfügung steht. Weniger Geld lässt mich dann ja wieder unter Umständen in die tiefere Bedürftigkeit rutschen. Zurzeit bekomme ich noch 20,36 Euro vom JC. Ich versuche mal das Geld über C1 durchzuboxen. Mal sehen, was daraus wird. Danke an alle für die vielen Vorschläge.
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Re: EKS und Einkommensteuer
Eventuell kannst Du mit dem Finanzamt eine Einkommenssteuer-Vorrauszahlung (2024) vereinbaren. Das erhöht Deinen Bedarf sofort wieder und diese Vorrauszahlung ist eine "laufende" Zahlung nach JC-Logik.
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Re: EKS und Einkommensteuer
Die zu erwartende nächste Jahreszahlung in die 2024 noch verbleibenden Abbuchungstermine des Finanzamtes aufteilen und Änderungsantrag beim Finanzamt einreichen. Und dann beim Jobcenter mit der aEKS geltend machen. Die aktuell zu zahlenden angemessenen ESt-Vorauszahlungen sind auf jeden Fall absetzbare bzw. absetzungsfähige Beträge in Teil C der EKS.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 4. Aug 2024, 23:52 Eventuell kannst Du mit dem Finanzamt eine Einkommenssteuer-Vorrauszahlung (2024) vereinbaren. Das erhöht Deinen Bedarf sofort wieder und diese Vorrauszahlung ist eine "laufende" Zahlung nach JC-Logik.