EKS und Einkommensteuer

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
elektronix00
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 10. Jul 2022, 08:12

EKS und Einkommensteuer

#1

Beitrag von elektronix00 »

Ich musste dieses Jahr zum ersten Mal Einkommensteuer für das Jahr 2023 zahlen. Nun bin ich gerade dabei meine aEKS für das nächste halbe Jahr vorzubereiten und weiß nicht, wo ich diese Summe eintragen muss. Die Zeile B18 in der EKS bezieht sich ja auch Umsatzsteuer, ich finde aber sonst nichts Passendes im Formular. Ich hoffe nur, dass die Einkommensteuer vom JC akzeptiert werden, schließlich geht es hier um 1192 Euro.
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 300
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: EKS und Einkommensteuer

#2

Beitrag von Deadpool »

Das ist keine Betriebsausgabe und auch kein Absetzbetrag nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 SGB II, das wären nur laufende Steuern, keine Steuernachzahlung. Das JC wird es daher nicht berücksichtigen.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 23026
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EKS und Einkommensteuer

#3

Beitrag von Olivia »

Leider sind nur Einkommensteuer-Vorauszahlungen eine in Teil C der EKS absetzbare Betriebsausgabe. Dieser Zug ist jedoch leider abgefahren, da Vorauszahlungen nicht im Nachhinein geleistet und/oder angepasst werden können.

Wird dagegen Einkommensteuer erst im Nachhinein geleistet, so fällt diese Ausgabe leider unter den Tisch.

Siehe dazu ausführlich viewtopic.php?t=29514
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4398
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS und Einkommensteuer

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Habt ihr alle die Zeile C1 "Einkommenssteuervorrauszahlungen / Einkommenssteuernachzahlungen" übersehen ???

Ich tippe auf folgenden Ablauf:
Dort eintragen. Den ablehnenden Bescheid erhalten. Widerspruch einlegen. Dessen Ablehnung abwarten. Klage einreichen. Den Vergleich abwarten...
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4398
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS und Einkommensteuer

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

elektronix00 hat geschrieben: Do 1. Aug 2024, 16:47 [...] Einkommensteuer für das Jahr 2023 [...]
:bravo:
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4398
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS und Einkommensteuer

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Deadpool hat geschrieben: Do 1. Aug 2024, 17:38 Das ist keine Betriebsausgabe und auch kein Absetzbetrag nach § 11b Abs. 1 Nr. 1 SGB II, das wären nur laufende Steuern, keine Steuernachzahlung. Das JC wird es daher nicht berücksichtigen.
Seine Einkommenssteuerzahlung ist keine Nachzahlung! Er/Sie/Es hätte sogar bis 31.08.2024 Zeit gehabt, die Steuererklärung für 2023 einzureichen.

"Nur laufende Steuern", was soll das sein? Welche Steuer wird denn "laufend" gezahlt?
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
Olivia
Benutzer
Beiträge: 23026
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EKS und Einkommensteuer

#7

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter stellt sich auf den Standpunkt, dass nur Einkommensteuervorauszahlungen zu den "laufenden Steuerzahlungen" gehören. Eine Abschlusszahlung soll nicht darunter fallen und Gerichte haben das bereits bestätigt.

Die Logik dahinter verstehe ich nicht!
Deadpool
Benutzer
Beiträge: 300
Registriert: So 24. Jul 2022, 14:09

Re: EKS und Einkommensteuer

#8

Beitrag von Deadpool »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Sa 3. Aug 2024, 12:14
Seine Einkommenssteuerzahlung ist keine Nachzahlung! Er/Sie/Es hätte sogar bis 31.08.2024 Zeit gehabt, die Steuererklärung für 2023 einzureichen.

"Nur laufende Steuern", was soll das sein? Welche Steuer wird denn "laufend" gezahlt?
Doch ist es. Die Rechtsprechung dazu findet man im verlinkten Thread. Aber gern auch hier die Links:

https://openjur.de/u/2352870.html#:~:te ... achzahlung.

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/173608

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/204275


Laufende Steuern sind die, die für den Leistungszeitraum im Leistungszeitraum anfallen.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4398
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS und Einkommensteuer

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Sa 3. Aug 2024, 12:20 [...]
Die Logik dahinter verstehe ich nicht!
Das ist Sozialrecht. Logik darf man dort nicht erwarten.

Deadpool hat geschrieben: Sa 3. Aug 2024, 14:24 [...]
Laufende Steuern sind die, die für den Leistungszeitraum im Leistungszeitraum anfallen.
Auch das ist Sozialrecht. Also, eher weltfremd.

In eurem Formular, Zeil C1, steht u.a.: "Zahlungsrythmus [...] oder zu bestimmten Terminen"!

Egal was in manchen Urteilen geschrieben steht, ...

Jede Klage ist ein Einzelfall und wird auch so verhandelt. Mit der passenden Argumentation einigt man sich oft anders, als es in irgendwelchen gerne zitierten Urteilen geschrieben steht. Denn, neben den Urteilen, gibt es auch noch andere Wege, ein Klageverfahren zu beenden.

Deshalb noch einmal der dringende Rat an den TO:

Schreibe den Betrag in Zeile C1 und beschreite, bei Bedarf, den Klageweg! Einfacher kann man sein Geld nicht sichern.

Glückwunsch zu Deiner Leistung, @elektronix00!
Dass Du, trotz der Behinderungen durch das JC, so viel Einnahmenüberschuss erzielen konntest, dass Du Einkommensteuerpflichtig bist. :Daumenhoch:
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
elektronix00
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 10. Jul 2022, 08:12

Re: EKS und Einkommensteuer

#10

Beitrag von elektronix00 »

Für mich ist das alles auch unlogisch, da mir nach Zahlung der Steuerschuld ja auch weniger Geld zur Verfügung steht. Weniger Geld lässt mich dann ja wieder unter Umständen in die tiefere Bedürftigkeit rutschen. Zurzeit bekomme ich noch 20,36 Euro vom JC. Ich versuche mal das Geld über C1 durchzuboxen. Mal sehen, was daraus wird. Danke an alle für die vielen Vorschläge.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4398
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: EKS und Einkommensteuer

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Eventuell kannst Du mit dem Finanzamt eine Einkommenssteuer-Vorrauszahlung (2024) vereinbaren. Das erhöht Deinen Bedarf sofort wieder und diese Vorrauszahlung ist eine "laufende" Zahlung nach JC-Logik. :zwinker:

:Daumen:
"Für mich ist es ein kleiner Tipp auf´s Bremspedal. Für alle anderen ein großer Schritt nach vorne."
Herbert, Busfahrer
Olivia
Benutzer
Beiträge: 23026
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EKS und Einkommensteuer

#12

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: So 4. Aug 2024, 23:52 Eventuell kannst Du mit dem Finanzamt eine Einkommenssteuer-Vorrauszahlung (2024) vereinbaren. Das erhöht Deinen Bedarf sofort wieder und diese Vorrauszahlung ist eine "laufende" Zahlung nach JC-Logik. :zwinker:

:Daumen:
:Daumenhoch: Die zu erwartende nächste Jahreszahlung in die 2024 noch verbleibenden Abbuchungstermine des Finanzamtes aufteilen und Änderungsantrag beim Finanzamt einreichen. Und dann beim Jobcenter mit der aEKS geltend machen. Die aktuell zu zahlenden angemessenen ESt-Vorauszahlungen sind auf jeden Fall absetzbare bzw. absetzungsfähige Beträge in Teil C der EKS.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“