KdU Frankfurt/Oder
Angemessenheit
(1) Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden die tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
(2) Als Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten gelten: Haushaltsgröße und Bruttowarmmiete
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50,- Euro.
Details:
http://www.frankfurt-oder.org/arbeitslo ... hnung.html
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg