http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=2&anz=65Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen Mieterhöhung verlangen
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen kann, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist.
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Urteil vom 24. März 2010 – VIII ZR 177/09
AG Fürth - Urteil vom 20. November 2008 – 350 C 1356/08
LG Nürnberg-Fürth - Urteil vom 16. Juni 2009 – 7 S 11261/08
BGH VIII ZR 177/09 - Mieterhöhung bei unw. Klausel für Schön
BGH VIII ZR 177/09 - Mieterhöhung bei unw. Klausel für Schön
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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