Biergutscheine für Hausmeister sind Wohn-Nebenkosten!

Urteile rund um Wohnen und Miete ohne direkten Bezug zum SGB
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Emmaly
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Biergutscheine für Hausmeister sind Wohn-Nebenkosten!

#1

Beitrag von Emmaly »

Und damit können diese umgelegt werden.
Dieses vermieterfreundliche Urteil fällte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 424 C 22865/06).
Im verhandelten Fall weigerte sich ein Mieter, seinen Anteil an den rund 15 Euro für die Hausmeister-Bewirtung zu zahlen. Die Richter sahen dies jedoch anders: Solche Gutscheine sind vergleichbar mit einer Sonderzahlung an den Hausmeister.
http://www.bier-homepage.de/modules.php ... cle&sid=51
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Emmaly
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Re: Biergutscheine für Hausmeister sind Wohn-Nebenkosten!

#2

Beitrag von Emmaly »

Damit keiner denkt es wäre ein Aprilscherz:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechts ... 01167.html
Das Urteil ist rechtskräftig.
LG Emmaly
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