Danke an Norbert Hermann:
Seit dem 01.01.2011 werden die neuen Personalausweise mit elektronischen Funktionen ausgegeben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Fotokopien des Personalausweises, die zu Identifizierungszwecken erstellt werden, keinesfalls vom Personalausweisinhaber weitergeben werden sollten, ohne zuvor für die Identifizierung nicht benötigte Daten zu schwärzen. Vor allem die Ziffern auf dem Personalausweis müssen unbedingt geschwärzt werden, da sie unter anderem für die Sicherheit des Personalausweises wichtige Kodierungen enthalten, die keinesfalls in die Hände Dritter gehören.
Diese Information ist dem Newsletter 02/2010 des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW entnommen:http://www.ldi.nrw.de/
Quelle:
http://www.elo-forum.org/antraege/72397 ... ieren.html
Der Newsletter ist leider nicht online. Eine andere Info des LDI zum Thema hier:
LDI NRW:
Für die Identifizierung benötigt die Auskunftei auf der Ausweiskopie allerdings nur den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum der betroffenen Person. Zudem kann die Angabe der Gültigkeitsdauer des Ausweises verlangt werden. Die Angabe des Geburtsortes darf nur erhoben werden, wenn bei der Auskunftei ein entsprechendes Referenzdatum dazu vorhanden ist. Nur dann kann der Geburtsort zur zweifelsfreien Identifizierung dienen. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten sollen daher geschwärzt werden. Auf diese Schwärzungsmöglichkeit müssen die Auskunfteien die Betroffenen hinweisen. Falls Betroffene die Übersendung einer Ausweiskopie ablehnen, was ihr gutes Recht ist, können sie bei der Auskunftei auch persönlich vorsprechen und den Ausweis lediglich vorlegen.
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datensc ... skunft.php
Anmerkung. Auch die Hartz IV-Behörden versuchen immer wieder (widerrechtlich), den Perso zu kopieren. Selbst wenn sie darauf bestehen wollten, müssten sie auf die Schwärzungsmöglichkeiten hinweisen.
Auch wenn Anträge usw. von Bevollmächtigen übermittelt werden, wollen sie eine Kopie des Persos des/der Antragstellerin sehen. Das entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdaten
Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdaten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdat
Die Kreditinstitute sind aber "ganz versessen" darauf, eine Kopie zu bekommen, da sie sie (angeblich?) wegen des Geldwäschegesetzes haben müssen.
Eigentlich wollte ich meinen abgelaufenen Piso noch eine Zeit lang behalten, aber die Bank wollte absolut nicht mitmachen, so daß ich die vielen Euronen löhnen musste :mrgreen: :mrgreen:
Eigentlich wollte ich meinen abgelaufenen Piso noch eine Zeit lang behalten, aber die Bank wollte absolut nicht mitmachen, so daß ich die vielen Euronen löhnen musste :mrgreen: :mrgreen:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- Abißlwasgehtimmer
- Benutzer
- Beiträge: 271
- Registriert: Fr 3. Apr 2015, 14:18
Re: Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdaten
Gestern konnte ich wieder einmal beobachten, wie „Kunden“ des Jobcenter am allgemein zugänglichen Kopierer bedenkenlos ihren Personalausweis, Führerschein, Schwerbehindertenausweis und Kontoauszüge ohne Daten zu schwärzen, kopieren.
Der nicht immer der Rechtslage entsprechenden Umgang mit Personalausweisen ist gang und gäbe. Auch das Kommunale Jobcenter Offenbach MainArbeit pflegt bei ihren „KundInnen“ sowie von Beiständen und Bevollmächtigten einen rechtswidrigen, nicht immer datenschutzkonformen Umgang.
Das Bundesinnenminsterium hat am 14.10.2010 in einer Stellungnahme zur Zulässigkeit der Vervielfältigung von Reisepässen und Personalausweisen verfügt: „Weitergehende Benutzungsbefugnisse sehen das PassG und das PersAuswG nicht vor. Insbesondere wird dort nicht die Befugnis eingeräumt, die Dokumente durch Kopieren, Scannen etc. zu vervielfältigen.
dieDatenschützer Rhein Main :: »muss davon ausgegangen werden, dass das Kopieren oder Scannen von Personalausweisen in Jobcentern rechtswidrig ist.«
Ich finde es erschütternd, wie unbedarft „Kunden“ der Jobcenter trotz permanenter Aufklärungsversuche mit ihren persönliche Daten umgehen – ähnlich wie auf Facebook, WhatsApp & Co..
Der nicht immer der Rechtslage entsprechenden Umgang mit Personalausweisen ist gang und gäbe. Auch das Kommunale Jobcenter Offenbach MainArbeit pflegt bei ihren „KundInnen“ sowie von Beiständen und Bevollmächtigten einen rechtswidrigen, nicht immer datenschutzkonformen Umgang.
Das Bundesinnenminsterium hat am 14.10.2010 in einer Stellungnahme zur Zulässigkeit der Vervielfältigung von Reisepässen und Personalausweisen verfügt: „Weitergehende Benutzungsbefugnisse sehen das PassG und das PersAuswG nicht vor. Insbesondere wird dort nicht die Befugnis eingeräumt, die Dokumente durch Kopieren, Scannen etc. zu vervielfältigen.
dieDatenschützer Rhein Main :: »muss davon ausgegangen werden, dass das Kopieren oder Scannen von Personalausweisen in Jobcentern rechtswidrig ist.«
Ich finde es erschütternd, wie unbedarft „Kunden“ der Jobcenter trotz permanenter Aufklärungsversuche mit ihren persönliche Daten umgehen – ähnlich wie auf Facebook, WhatsApp & Co..
Re: Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdaten
"Kunden" oder besser gesagt Bürger haben das Recht auf (Doofheit) Unwissenheit, aber Behördenmitarbeiter müssen sich an die Gesetze halten. Daher ist es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der fetten Pippi die JC zur Beachtung der Gesetze zu zwingen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdat
An erster Stelle die DB! Bei jedem Vorgang "da muss ich noch den Perso kopieren"?tigerlaw hat geschrieben:Die Kreditinstitute sind aber "ganz versessen" darauf, eine Kopie zu bekommen, da sie sie (angeblich?) wegen des Geldwäschegesetzes haben müssen.
Eigentlich wollte ich meinen abgelaufenen Piso noch eine Zeit lang behalten, aber die Bank wollte absolut nicht mitmachen, so daß ich die vielen Euronen löhnen musste :mrgreen: :mrgreen:
Hatte eine lange Diskussion mit der SB dort, sie würde nicht verstehen, warum die Leute sich bei sowas so anstellen würden, sie würde die Daten rausgeben, wäre ihr egal ...
Nehme mir vor, beim nächsten Besuch eine Kopie vom Perso des SB zu verlangen, mal schauen was dann kommt ...
Re: Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdaten
Aktuell zu der Thematik speziell bei JobCentern - http://www.sozialrecht-schacht.de/verbo ... jobcenter/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Neuer Perso: Vorsicht mit Kopien – enthält Kodierungsdaten
Sowas Schönes haben wir in Ba-Wü nicht.
Immerhin hat der Datenschutzbeauftragte einen Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht, in dem auch ein paar interessante Sachen drinne stehen.
S. 107
Auf Seite 109 wird dann nochmal auf das Thema Vorlage des Personalausweises und Anforderung von Kontoauszügen beim Sozialamt eingegangen.
Damit hätten auch verunsicherte Badenser, Tannenzapfen-Schwaben und sonstige baden-württembergische Kürbishurgler einen Link zu einem aussagekräftigen Dokument, wenn mal wieder die Frage nach Kopie vom Perso und Kontoauszügen im Raum steht.
Immerhin hat der Datenschutzbeauftragte einen Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht, in dem auch ein paar interessante Sachen drinne stehen.
https://www.baden-wuerttemberg.datensch ... ternet.pdfVerletzung der Informationspflicht durch Sozialleistungsträger
Mit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben Verantwortliche
bei Datenerhebungen eine weitreichende
Informationspflicht. Für die Erhebung von
personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person ist die Informationspflicht in
Artikel 13 DS-GVO geregelt. Dieser Pflicht
kommen Sozialleistungsträger (z. B. Sozialamt, Jobcenter, Jugendamt) bislang
nicht immer nach.
S. 107
Auf Seite 109 wird dann nochmal auf das Thema Vorlage des Personalausweises und Anforderung von Kontoauszügen beim Sozialamt eingegangen.
Damit hätten auch verunsicherte Badenser, Tannenzapfen-Schwaben und sonstige baden-württembergische Kürbishurgler einen Link zu einem aussagekräftigen Dokument, wenn mal wieder die Frage nach Kopie vom Perso und Kontoauszügen im Raum steht.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?