INISS, Teilnahmepflicht?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
OLDMEN55
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INISS, Teilnahmepflicht?

#1

Beitrag von OLDMEN55 »

Hallo Leuts
Ich schreibe für eine gute Bekannte, die sich viel von ARGE und Co gefallen lässt. So wie 1€ Job und diverse tolle Lehrgänge. Seit einigen Jahren hat Sie ein Mini-Job und verdient zwischen 250 und 370 Euro. Vor kurzem ist sie 50 geworden hat neue SB die sogar forderten sie solle einen 2. Mini-Job annehmen und bekam sogleich eine Liste von 2 Arbeitgebern. Natürlich hat es nichts mit den Jobs gegeben, da Sie für den Erst-Job flexibel sein muss.

Nun zu dem neuem Problem.
Also über 50 und ab zu INISS. Da tut sich doch die Frage auf, was erwartet eine Mini-Jobberin dort und was wird dort verlangt. Und natürlich die Frage, Teilnahmepflicht? Wenn ja wofür? Irgendwas unterschreiben?

Vorab, Vielen Dank für die Antworten
Gruss
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topas
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#2

Beitrag von topas »

was ist bitte INISS ?
venceremos
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kleinchaos
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#3

Beitrag von kleinchaos »

Also wenn ich mir das auf http://www.iniss.de/ so ansehe, dann wäre sie wohl teilweise fehl am Platze dort. Sie ist ja integriert im Arbeitsmarkt.

Inwieweit diese Maßnahme mit dem Minijob vereinbar ist würde ich versuchen abzuklären.
Aber grundsätzlich würde ich den Minijob nicht aufgeben, senkt er ihre Bedürftigkeit doch erheblich
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quinky
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#4

Beitrag von quinky »

Hierfür

neue SB die sogar forderten sie solle einen 2. Mini-Job annehmen und bekam sogleich eine Liste von 2 Arbeitgebern. Natürlich hat es nichts mit den Jobs gegeben, da Sie für den Erst-Job flexibel sein muss.

das Kundereaktionsmanagement in Nürnberg anschreiben, was sich diese SB erlaubt bzw. ob diese SB überhaupt weiss, was in Deutschland arbeitsmäßig erlaubt ist.
Begründung:
Da hier bereits durch den ersten Minijob zwischen 250 bis 370€ verdient wird, DARF der 2. Minijob MAXIMAL über ein Einkommen von 80€ betragen. Weiterhin ist es ZWINGEND erforderlich, das der 1. Arbeitgeber die Erlaubnis zum weiteren Minijob gibt (je nach Arbeitsvertrag).
2 Mini-Jobs, die mehr als 450€ im Monat Einkommen ergeben sind in Deutschland STRAFBAR!!!.
Sollte durch den 2. Minijob die SV-Grenze überschritten sein, hat der 1. Arbeitgeber das Recht, FRISTLOS wegen gravierendem Arbeitsvertragverstoss zu kündigen. Der 1. Arbeitgeber muß nicht erlauben, das aus einem Pauschal.Minijob ein SV-Pflichtiger Job wird. Das ist ein klarer Vertragsverstoß!!

Gruß
Ernie
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marsupilami
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#5

Beitrag von marsupilami »

Dann soll sich die Bekannte von Oldman das mit dem 2. Minijob schriftlich geben lassen.

Und dann Anzeige erstatten!

Die SB soll voll ohne Warnung in ihr eigenes Messer laufen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#6

Beitrag von OLDMEN55 »

Vielen Dank für die bereits eingegangenen Antworten.
Auf der Seite von INISS kann man folgendes lesen:

Unser Angebot für Ältere
Alg-II-Bezieher über 50 Jahre aus dem Kreis Wesel

Besuchen Sie unsere Kompetenzzentren!

Erkennen
- Profiling
- Erarbeitung der Lebenslinien und erworbenen Stärken


Beratung
- Erstellung Ihres persönlichen beruflichen Profils
- In der Gestaltung Ihrer neuen Zukunft
- In Ihrer Bewerbungsstrategie
- In Ihrer persönlichen Präsentation
- In Ihrer Aktivierung, Motivierung und Mobilisierung


Qualifizieren
- In Selbstbewusstseins- und Selbstsicherheitstrainings
- In Bewerbungstechniken
- In Existenzgründung und selbstständigen Tätigkeiten
- In grundlegenden Computer und Internet-Kenntnissen
- In spezifischen Berufsfeldern
- In Schlüsselqualifikationen
- In Kommunikations- und Kooperationstechniken


Vermitteln
- In Betriebe, Zeitarbeitsunternehmen, Initiativen und Projekte
- In eine Existenzgründung
- In eine Generationspartnerschaft, wie Kinderbetreuung, Seniorenbegleitung, Hilfstätigkeiten in der Pflege und im Haushalt oder in ergänzende
Teilzeitarbeit
- In neu erschlossene Berufsfelder



Die "wenigen" roten Themen sind für mich persönlich die Ausschlussmerkmale für einen Mini-Jobber der schon viele Jahre einen Job hat. Sehr krass finde ich die "ergänzende Teilzeitarbeit"



Was soll dort ein Mini-Jobber???
Gruss
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Koelsch
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#7

Beitrag von Koelsch »

Aus der Statistik rausfallen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#8

Beitrag von Pegasus »

O-Ton meiner FM: SB's sind angewiesen alle Ü50 automatisch zur INISS "weiterzuleiten" und die Teilnahme an INISS ist freiwillig. Ich habe mal für meinen Mann diese Passage aus einer EGV gestrichen.Begründung: sein desolater Gesundheitszustand. Prompt bekam er ne Einladung sowie eine Gutachtung durch den MD. Bislang wurde er nicht wieder per EGV an die INISS verwiesen.

Also wenn INISS immer noch auf freiwilliger Basis ist, dann würde ich dort nicht teilnehmen. Schon gar nicht wenn ich einen Minijob ausübe.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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kleinchaos
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#9

Beitrag von kleinchaos »

Bin ja gespannt was die mit mir machen, bin ja auch bald 50
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#10

Beitrag von OLDMEN55 »

So, ich muss da etwas richtig stellen, weil ich etwas falsch verstanden hatte.

Bekannte ist schon seit einiger Zeit bei INISS. Die SB von INISS hat der Bekannten den Zettel mit den Firmen für Bewerbungen auf einem 2. Mini-Job gegeben. Von einem Hinweis, dass der 1. Mini-Job-Arbeitgeber dein okay gaben muss, keine Spur, sie soll sich dort vorstellen.
Bei dem SB der ARGE brauchte sie nur noch eine Bewerbung im Monat tätigen. Jetzt bei INISS-SB sind es wieder 4 Bemühungen. Ist das denn nun Rechtens???
Jetzt wurde sie angeschrieben von andere INISS-Betreuer in einem anderm Gebäude (?), sie soll sich dort mal einfinden, damit man weiteres mit ihr besprechen was weiter werden soll.
Ich denke mal es soll wieder ein sehr wichtiger Lehrgang verpasst werden. Wie bewerbe ich mich, was ziehe ich dafür an usw. usw. usw.

Für mich tut sich die Frage auf: Was soll der ganze Kram, ist das überhaupt alles so wie es gemacht wird in Ordnung? Sie hat seit Jahren einen Mini-Job.
Gruss
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#11

Beitrag von OLDMEN55 »

Ups
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Günter
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#12

Beitrag von Günter »

Die Iniss arbeitet auf eigene Kosten, die versuchen die Teilnehmer in irgendwelche Jobs zu vermitteln, denn die müssen eine Erfolgsquote erfüllen.

Die schert es einen Dreck, ob es Probleme wegen der Minijobs (Sozialversicherungspflicht) gibt, die brauchen Erfolge.

Lies die RZ 10.34

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf

wobei es da um die Beendigung eines Minijobs zugunsten eines anderen geht. In diesem Fall müsste aber ein zweiter Minijob aufgenommen werden, dem wegen der 450 € Grenze vom ersten Arbeitgeber zugestimmt werden müsste. Meiner Meinung nach ist das Ganze unzumutbar.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#13

Beitrag von OLDMEN55 »

Vielen Dank für den Link Günter und die Info das diese INISS auf eigene Kosten arbeitet.

Da lehnen die sich ja sehr weit aus dem Fenster mit nem zweitem Mini-Job

Das der SB von der ARGE eine Forderung von x Berwerbungen stellen kann, leuchete mir ein. Aber darf das denn nun auch diese INISS?
Was dürfen die überhaupt?
Gruss
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Günter
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#14

Beitrag von Günter »

Meiner Meinung nach nix, Forderungen stellen kann nur das JC. Die INISS ist ein privater Unternehmer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#15

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Günter, nur das JC kann da was verlangen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#16

Beitrag von OLDMEN55 »

So, ich hab mal einiges zusammengetragen.

Aus einem Trainigsprogramm der INISS 2011 auszugsweise:

Die Aufnahme in das Projekt verläuft nach einem einfachen Prozedere: In der Regel macht die ARGE dem/der Arbeitsuchenden den Vorschlag, das Kompetenzzentrum der Caritas aufzusuchen und am Projekt teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig – allerdings sind Arge-Kunden insgesamt verpflichtet, sich an Maßnahmen zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt zu beteiligen- und hier ist INISS der Caritas sicherlich eine gute Wahl.

Weiter unten heißt es:

Durch die mittlerweile etablierte Tätigkeit ist es der Caritas gelungen, viele Menschen in Arbeit zu vermitteln – sei es in Voll- oder Teilzeit, in geringfügige Jobs (so genannte 400€-Jobs) oder auch für eine Übergangszeit in so genannte AGH-Stellen. Eine große Zahl von Teilnehmern und TeilnehmerInnen konnte überdies mobilisiert, qualifiziert und aktiviert werden.

Weitere Angebote:
• Erste Schritte raus aus der Verschuldung
• Depression und Burnout - Informationsveranstaltung
• Erwerbsminderungsrente / Rentenansprüche
• Der Arbeitsmarkt – geht’s noch ohne Zeitarbeit?
• Existenzgründung aus ALG II – wie funktioniert das?
• Arbeiten in den Niederlanden

Ich hab mir erlaubt einige Sachen Fett darzustellen.

Es mag sein, dass der Eine oder Andere gut dort aufgehoben ist und man sich um Ihn kümmert. Für die Meisten denke ich mal, ist das wohl nichts.

Meiner Meinung nach eine Auffanggesellschaft / Arbeitsvermittlung mit Alibi-Funktion die von der ARGE versorgt wird. Die Leute sind erst einmal von den ARGE SB weg, wahrscheinlich auch aus der Statistik.

Hier einige Zahlen aus der Broschüre INISS wirkt:
1276 registrierte Personen
738 (57,8 %) Aktivierte Personen, das heißt die mindestens 7 Aktivierungstage mitgemacht haben
166 (13,0 %) Personen die eine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bekommen haben
8 (0,6%) Personen die selbstständig wurden
30 (2,3%) in geringfügige Beschäftigung bekommen haben

Zu diesen Lehrgängen fallen mir immer wieder meine eigenen Erfahrungen mit meinem Arbeitgeber ein.
So war ich mehr als 30 Jahre bei dem gleichen Arbeitgeber, der sich natürlich gesundschrumpfen muss, natürlich sozialverträglich. So wurde auch ich mehrfach zu Gesprächen, die von mal zu mal agressiver wurden, geladen. Man hätte bestimmt einen besseren Job für mich, man hilft mir bei Bewerbungen, wollte mich mit Lehrgängen coachen usw. usw. Jede Menge Angebote zur Probearbeit. Schon mal in meinem Beruf. Das Alles nur damit ich bei der Firma aufhöre und das mit ca. 50 Jahren. Kann doch nicht sein dachte ich mir, war aber so. Ich hab durchgehalten. Einige Kollegen hatten nicht durchgehalten und sind heute arbeitslos.
Gruss
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#17

Beitrag von OLDMEN55 »

Update:

Bekannte war vor 2 Tagen bei "INISS" für 50 Plus und so was.
Sie und 4 andere Frauen mussten 30 Minuten warten bis sich ein, wie sie sagt, Birkenstockträger zu einem Gespräch in einem Büro einließ. Es sollte eine schöne Atmosphäre entstehen und es wurde Kaffee gereicht, sehr freundlich und umschmeichelnd geredet. Jeder bekam eine kleine Akte die schon mal am Kopf den Namen und Adresse enthielt. Dann sollte jeder erst einmal das JC von der Schweigepflicht entbinden (Datenaustausch). Bekannte war natürlich von mir geimpft und eingeschworen nichts, auch gar nichts zu Unterschreiben. Das Nichtunterschreiben kam nicht gut an, man war doch noch freundlich. Dann wurde in höchsten Tönen die Vorzüge erklärt von den tollen Strick-, Koch- und was weiß ich noch vor Kursen. Workshops. Für das Nächste mal solle man doch bitte ein Bewerbungsfotos mitbringen man wolle doch bei den Bewerbungen "helfen", bei den Bewerbungsgespächen Hilfestellung geben, natürlich auch Bekleidungstipss (Stilberatung), die Selbstpräsentation festigen usw. usw. Natürlich gibt es dazu alles passende Workshops. Man hat sogar 60 jährige erfolgreich zu Floristen gemacht. (400€ Job???) Jeder soll doch seinen Job bekommen der ihm passt und Spaß macht. (????)
Das war das Stichwort, dass das Fass zum Überlaufen brachte. Meine Bekannte kannte solche "Leergänge" aus der Vergangenheit.
Mit Spaß Geld verdienen? Man findet noch nicht einmal einen Job ohne Spaß zum Geldverdienen. Also raus aus dem Lade, Wut entbrannt zum JC und gefragt was das Soll. Eine nicht bekannte SB lächelte meine Bekannte an "ist das nichts für Sie?" Klare Frage von der Bekannten Sanktionen wegen nicht Teilnahme? Klare Antwort NEIN. Dann ist sie noch zur INISS SB, die sie dort hingeschickt hat, und klar gesagt das sie dort nicht mehr hingeht, WEIL: Am Eingang dieses Ladens muss man Eigenverantwortung, klares Denken usw. abgeben.

Ich bin stolz auf meine Bekannte

Fazit nur für mich gezogen:
Das JC muss alle über 50 dort hinschicken. Iniss findet dann Mängel, die man mit Workshops ausgleichen kann. Für die Workshops werden dann Bildungsgutscheine des JC beantragt, die dann auch bewilligt werden. So wird der INISS am Leben gehalten und macht durch die Workshops Geld.

Wen es interessiert http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... tungen.pdf

Für einige Leute mag das ein Mekka sein. So toll aufgehoben fühlen, wenig denken, lernt Kochen oder Vogelhaus bauen. Man kann dort sogar ein Kredit für ein Auto oder Roller bekommen.
Endlich sagt jemand das in Tageszeitungen und http://www.arbeitsagentur.de die vielen Job-Anzeigen stehen, man lernt mit dem Geld umzugehen, lernt doch endlich mal wie man sich bei Vorstellungen benimmt, sich dafür Kleidet, ein Anschreiben erstellt und das letzte wohlgehütete Geheimniss, ein Lebenslauf, wird mit großer Hilfe erstellt.
Gruss
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#18

Beitrag von angel6364 »

OLDMEN55 hat geschrieben:
Ich bin stolz auf meine Bekannte
Kannst Du sein.
Richte ihr doch bitte unbekannterweise Grüße aus - hat sie gut gemacht! :Daumenhoch:

Nur eine Nachfrage noch: die Nicht-Sanktion - hat sie das was schriftlich?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#19

Beitrag von Koelsch »

Finde ich auch, das hat sie gut durchgezogen. :Daumenhoch:
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#20

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
Signatur?
Muss das sein?
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#21

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: :Daumenhoch: Gutes Mädchen. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#22

Beitrag von OLDMEN55 »

@angel6364 Nein, schriftlich hat sie die Nichtsanktion nicht

Update, neues von der INISS: Bekannte hat ja das Erstgespräch, nachdem man sie 30 Minuten hat warten lassen, nach ca. 1/2 Stunde abgebrochen. Gestern kam dann ein Brief von INISS mit Datum vom Tag der "Vorstellung", muss also schon vor dem Gespräch geschrieben worden sein, wenn man das Datum und die Uhrzeit des Vorstellungsgspräch betrachtet.
In diesem Brief wurde sie zu einem Workshop eingeladen. "Selbstpräsentation" 2 Tage a 5 Stunden.

Auszug aus dem Brief:
Inhaltlich geht es um folgende Themen:
-Meine Ziele im Jahr 2013
-Aktualisierung Ihrer Bewerbungsunterlagen
-Beschreibung Ihres Bewerbungsprofils
-Vorstellungsgespräche gut meistern (Kontaktaufnahme unter realen Bedingungen)
-Kompetenzen und Talente ins richtige Licht rücken
-Rückmeldung im Vier-Augen-Gespräch
-Vermittlung von Praktika und sinnvollen Hospitationen

Ich denke mal es geht hier um jeweils einen Worshop, soweit ich die Angebote noch im Kopf habe.

Das Alles wurde schon vor dem ersten Gespäch festgestellt.

Erschwerend kommt hinzu das meine Bekannte Lohneinbußen hätte. Der Workshop und die Arbeitszeit passen doch ziehmlich gut aufeinander.



Mir fehlen die Worte
Gruss
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#23

Beitrag von Günter »

-Vermittlung von Praktika und sinnvollen Hospitationen
Das ist das Sahnehäubchen. :kotz:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#24

Beitrag von marsupilami »

Es wird wohlweislich verschwiegen, daß selbige ohne Bezahlung abzuleisten sind!
Signatur?
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Re: INISS, Teilnahmepflicht?

#25

Beitrag von OLDMEN55 »

Alles etwas zweifelhaft.
Wenn man nun sieht das die Caritas und die AWO angeschlossen sind, ist doch klar wo man die Praktika und sinnvollen Hospitationen erledigt. Sind doch "billige" Malocher die jeden Job machen. Praktisch neh???

So kostet der Caritas und AWO die Praktikanten und Hospitanten nichts. Sagen vielen Dank an INISS und nicht vergessen Danke Arbeitsamt, das du die über 50 Jährigen schickst.


Toll ... Win - Win Situation für Caritas, AWO und Arbeitsamt.

Preisfrage: Wer ist der Verlierer???
Gruss
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