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BSG - B 14 AS 23/13 R - Höhere KdU nach Umzug

Verfasst: Mi 9. Apr 2014, 17:02
von Koelsch
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des LSG wurde zurückgewiesen. Der Kläger hat, wie zu Recht vom SG entschieden und vom LSG bestätigt, im streitigen Zeitraum vom 1.11.2007 bis 31.3.2008 Anspruch auf die von ihm tatsächlich gezahlten Kosten für Unterkunft und Heizung abzüglich der Warmwasserpauschale. Die Anspruchsvoraussetzungen nach § 22 Abs 1 S 1 SGB II iVm §§ 7, 9, 19 SGB II sind erfüllt.

Die Voraussetzungen für die fortgesetzte Begrenzung der vom Beklagten zu zahlenden Kosten für Unterkunft und Heizung auf die geringeren Kosten der zuvor vom Kläger bewohnten Wohnung nach § 22 Abs 1 S 2 SGB II liegen im streitigen Bewilligungsabschnitt trotz Eingreifens der Regelung im früheren Bewilligungsabschnitt nicht vor. § 22 Abs 1 S 2 SGB II entfaltet keine Wirkung mehr, da der Kläger zu Beginn des streitigen Bewilligungsabschnitts seine frühere Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Kalendermonat durch bedarfsdeckendes Einkommen überwunden hatte und aus dem Leistungsbezug ausgeschieden war. Mit Eintritt der neuen Hilfebedürftigkeit lag ein neuer Leistungsfall vor, bei dem die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs 1 S 1 SGB II zu übernehmen sind.

SG Dessau-Roßlau - S 7 AS 4331/08 -
LSG Sachsen-Anhalt - L 5 AS 369/09 -
Bundessozialgericht - B 14 AS 23/13 R

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 4&nr=13362

Re: BSG - B 14 AS 23/13 R - Höhere KdU nach Umzug

Verfasst: Mo 30. Jun 2014, 09:10
von Koelsch
Hier jetzt das volle Urteil, interessant ab etwa Randnummer 14