EVG läuft aus

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Pegasus
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EVG läuft aus

#1

Beitrag von Pegasus »

Hier im IAG kommt man nur zum SB mit Termin oder Einladung.
Männes nichtssagende EGV läuft nach gut 1 Jahr am 11.6. aus. Bislang hat er noch keine Einladung erhalten. Wenn nun keine kommt und er sich nicht meldet, kann er dann ne Sanktion einfangen ?

Telefonische Anfrage geht nur über Servicenummer und da wählt man sich platt - absolut kein Durchkommen. Außerdem haben die oft von Tuten und Blasen keine Ahnung. Ich hatte letztes Jahr gleich 3 x ne falsche Auskunft erhalten.
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kleinchaos
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Re: EVG läuft aus

#2

Beitrag von kleinchaos »

So lange er keine Einladung hat kann nix passieren. WBA hat er gemacht, also lebt er noch ;)
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Günter
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Re: EVG läuft aus

#3

Beitrag von Günter »

EGV macht nur Sinn, wenn jemand eingliederbar ist. Das ist doch bei deinem Männe nicht der Fall. Warum also sollten die sich mit der Einladung beeilen? Sei froh, wenn ihr eure Ruhe habt, ihr habt ausreichend andere Baustellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EVG läuft aus

#4

Beitrag von marsupilami »

Steht denn in der EGV drinne, daß er sich rechtzeitig vor Ablauf der EGV zu melden hat?

Nein?
Also.

Wenn die was wollen, werden sie sich melden.


Und wenn das der Fall sein sollte, keine :schwein: sondern wie immer hier bei uns melden.
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Olivia Cole
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Re: EVG läuft aus

#5

Beitrag von Olivia Cole »

Ich war auch längere Zeit "EGV-los" und habe natürlich nichts gesagt. Irgendwann später kam dann eine Einladung zum Abschluss einer neuen EGV.
Achtung: rückwirkende EGV sind unzulässig! Der Gültigkeitsbeginn ist immer nur ab dem Datum der Unterschrift möglich.
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Pegasus
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Re: EVG läuft aus

#6

Beitrag von Pegasus »

Danke für die Antworten. War unsicher weil in Moers alles anders lief. Da hatte Männe einen Zettel mit BG-Nr. und mußte alle 3 Monate spätestens am letzten Tag des neuen Termins antanzen. Sonst Sanktion. Manchmal stand drauf "Auf Einladung" okay dann ist erst erst meist später hingegangen.
Aber hier steht absolut nichts.

Ja klar wir wissen das Männe nicht mehr "eingliederungsfähig" ist. Das hatte der SB beim Erstgespräch auch gesagt und war sehr offen ( Männe müsse keine AU, Ortsabwesenheit etc." vorlegen. Man verwaltet hier nur noch. Nur hat die aktuelle EVG halt sämtliche Textbausteine drin.

Die wissen auch nicht, das er einen Behindertenausweis hat. Mal sehen, wenn da ein andere "arbeitswütiger" SB für ihn zuständig ist, dann werden wir die 60% angeben und somit anderer SB zuständig der wiederrum neues Gutachten haben will.

Bin froh das ich damit nichts mehr zu tun habe. Außer Männe bei Bedarf zu helfen.
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germanempress
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Re: EVG läuft aus

#7

Beitrag von germanempress »

Olivia Cole hat geschrieben:Ich war auch längere Zeit "EGV-los" und habe natürlich nichts gesagt. Irgendwann später kam dann eine Einladung zum Abschluss einer neuen EGV.
Achtung: rückwirkende EGV sind unzulässig! Der Gültigkeitsbeginn ist immer nur ab dem Datum der Unterschrift möglich.

und was ist wenn die EGV abgelaufen ist ( also das Datum verstrichen ist?)

Es sollen trotzdem die verlangten Bewerbungen vorgelegt werden, wie in der EGV verlangt waren.
Monatlich 3 bis 5
Als Selbständiger möchte man seine Zeit gerne mit Bewerbung schreiben verbringen-
statt sein Geschäft aufzubauen.
:heul:

Obwohl die EGV nicht unterschrieben wurde (VA und Klage ist die Frist der EGV abgelaufen)
ist diese doch damit hinfällig oder?
Am Ende
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marsupilami
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Re: EVG läuft aus

#8

Beitrag von marsupilami »

Ich bin der Auffassung:

Wenn die EGV abgelaufen ist und kein "Ersatz" vorhanden, ist dieser Vertrag (EGV wird ja immer gerne als Vertrag auf Augenhöhe "verkauft") dann gelten auch die darin enthaltenen Bedingungen nicht mehr.

Denn im Gegensatz zu Kranken- bzw. Fahrzeug-Haftpflicht gibt es keine gesetzliche Regelung für eine "Nachlauf"-First.
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Olivia Cole
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Re: EVG läuft aus

#9

Beitrag von Olivia Cole »

marsupilami hat geschrieben:Wenn die EGV abgelaufen ist und kein "Ersatz" vorhanden, ist dieser Vertrag (EGV wird ja immer gerne als Vertrag auf Augenhöhe "verkauft") dann gelten auch die darin enthaltenen Bedingungen nicht mehr.
Sonst würde auch das Ablaufdatum der EGV keinen Sinn machen. Sonst könnte ja gleich drinstehen: gültig solange, bis eine neue EGV zustande kommt oder ein VA durch das JC ergeht. Ich kann mir aber lebhaft vorstellen, dass das Jobcenter meinetwegen Bewerbungsbemühungen trotz abgelaufener EGV fortgeführt wissen will und dass eine Unterbrechung mit Hinweis auf das Ablaufdatum sehr wohl geeignet wäre, das "Klima" zu vergiften (für Appeaser wie mich zum Beispiel ein wichtiger Punkt - denn ich habe mir ja nichts zu vergeben :unschuld: )
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