LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank

Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank

#1

Beitrag von Koelsch »

LAG Nürnberg, Urt. v. 01.09.2015 - 7 Sa 592/14 - http://dejure.org/2015,41098

Rechtsvorschriften: § 1 KSchG, § 106 GewO

Leitsatz

Der arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen.

Rechtsmittel:

BAG - Revision eingelegt am 28.12.2015 - Az.: 2 AZR 855/15


Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14.01.2016, veröffentlichten Urteil (AZ: 7 Sa 592/14).

http://www.kanzlei-blaufelder.com/teiln ... n-dornhan/



Anmerkung:
Kennt das LAG etwa nicht die beliebte Bettlägerigkeitsbescheinigung? :gaga:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: LAG Nbg - 7 Sa 592/14 - Krank ist krank

#2

Beitrag von tigerlaw »

Es kommt hier wohl nicht auf die Bettlägerigkeit an, sondern darauf, ob man wegen der Erkrankung noch "mental fit" ist. So ein "Personalgespräch" hat ja wohl das Ziel, ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnis zu gelangen. Und wenn man wegen Fieber etc. "neben der Kappe" ist, kann man seine Interessen eben nicht so wahrnehmen wie im gesunden Zustand.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Antworten

Zurück zu „Arbeitsrecht“