Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#276

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du durchaus so schreiben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#277

Beitrag von keep_it_real »

Guten Tag aus dem Jahr 2021.
Nun endlich ist es soweit. Ich habe die Einladung zum Gerichtstermin bekommen.
Ich mache mir etwas Sorgen, da ich nicht weiß, was mich dort erwartet.

Habt ihr Tipps für mich?
Ich fasse hier Kurz mal zusammen:
Jobcenter akzeptierte meine Ausgaben nicht. Ich verwaltete die Ferienwohnung eines Eigentümers aus Italien und bin in Vorleistung gegangen. Dazu habe ich immer Rechnungen geschrieben. Der Eigentümer zahlte an mich dann meine Ausgaben und zahlte auch an mich die vereinbarte Provision in Höhe von 10% für die Verwaltung. Das heißt ich hatte einen durchlaufenden Posten gehabt, was vom JC als Einnahme berücksichtigt wurde.

Eine andere Kundin hatte mit mir ein Vertragsverhältnis gehabt. Bevor ich auf JC gelandet bin habe ich eine Vereinbarung mit meinem Bruder getroffen, dass er für 6 Monate in der Hochsaison sich um sie kümmert, da ich noch zusätzlich gearbeitet habe und hatte für sie keine Zeit gehabt. Ich habe an sie immer RGs geschrieben und alle Beträge gingen an meinen Bruder.

Das ist die kurze Zusammenfassung.
Meine Fragen, damit ich mich zum Termin vorbereiten kann:

1. Welches Gesetzt erlaubte Bargeldzahlungen zu tätigen vor 2016? Das war ja nicht verboten.
2. War die Sachbearbeiterin berechtigt die Ausgaben nicht zu akzeptieren, wenn ich den ersten Termin mit ihr erst 6 Monate nach dem vorläufigen Bewilligungszeitraum hatte und schon im vollen Zuge gearbeitet habe?
3. Was kann auf mich zukommen im mündlichen Prozess?
4. Gibt es Fragen, die ich nicht beantworten muss?
Evtl. wird von der Richterin Vergleich vorgeschlagen. Es wird wahrscheinlich um Einigung gebeten.

Danke!
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kleinchaos
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#278

Beitrag von kleinchaos »

Bargeld, also Münzen und Scheine, sind gesetzliche Zahlungsmittel, also keinerlei Einschränkungen.
Die SB lassen gern mal Ausgaben unberücksichtigt, ob berechtigt oder unberechtigt ist denen egal.
Was auf dich zukommt: ein Termin in einem relativ kleinen Raum, mit den paar Beteiligten (1 Berufsrichter, 2 ehrenamtliche Richter), eine Protokollantin (allerdings spricht der Richter meist ins Diktiergerät), dem Vertreter des JC und dir. Eine nüchterne Verlesung der Klage und der Teile der Antworten, dann stellt der Richter seine Fragen, jeder hat die Möglichkeit, selber Fragen zu stellen. Die Richter ziehen sich zurück, dann wird das Ergebnis mitgeteilt.
Nicht beantworten musst du Fragen, die so absolut nichts mit dem Verfahren zu tun haben. Also zB mit welchem Ergebnis deine Kinder die Schule abgeschlossen haben.
Vergleiche sollte man nur machen, wenn die eigene Sache nicht besonders viel Aussicht auf Erfolg hat und wenn man finanziell damit leben kann.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#279

Beitrag von Koelsch »

kc hat alles geschildert. Niemand hier kann voraussagen, was die Richterin von Dir wissen will. Richtig dürfte sein, die Richterin wird einen Vergleich vorschlagen, auch weil sie keine Lust hat, zu jeder Deiner Ausgaben "ihren Senf" dazugeben zu müssen. Also gucken, dass der Vergleich für Dich positiv ist. Also möglichst viel Geld für Dich und, ganz wichtig, ein ALG II Anspruch für Dich überhaupt, weil nur dann die Krankenkasse vom JC zu zahlen ist.
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keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#280

Beitrag von keep_it_real »

Danke für die Tipps!

Ich werde auf jeden Fall hier nochmal schreiben, wie es ausgefallen ist, dann kann man den Thread hier schließen, endlich.
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#281

Beitrag von keep_it_real »

Guten Morgen!

Mal eine Frage. Während dieser Zeit habe ich gearbeitet und Prozesskostenhilfe nicht beantragt. Bin aber auf ALG I und Wohngeld seit Oktober. Macht es Sinn nochmal Prozesskostenhilfe zu beantragen? denn das läuft schon seit 2016 und kann wahrscheinlich auch ziemlich hoch ausfallen?

Ist es noch nicht zu spät?

Viele Grüße
Michael
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#282

Beitrag von Koelsch »

:1: ob PKH jetzt noch möglich ist. Des gilt der alte Spruch - Versuch macht kluch
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marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#283

Beitrag von marsupilami »

Also Antrag stellen, Unterlagen dazu und harren der Dinge, die da kommen.
Signatur?
Muss das sein?
keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#284

Beitrag von keep_it_real »

Hallo!

Hier melde ich mich wg. Gerichtsverhandlung.
Die hat 2,5h gedauert und die Richterin ist jede einzelne Rechnung durchgegangen und hat mir mir darüber diskutiert.
Nun...sie hat sich eigentlich auch geäußert, dass sie der Meinung ist, dass Frau und Kind in die Klage miteinbezogen werden sollten...Job Center stellte sich aber quer. Nach Besprechung mit anderen Richtern ist sie rausgegangen und meinte, dass ich quasi eine gesonderte Anfrage stellen soll bzw. Meinen Klagantrag erneut mitteilen muss schriftlich und hierzu wird ein gesonderter richterlicher Hinweis ergehen...aber wohl wenig Chancen....total komisch. Zwischendurch hat meine Frau vom Hauptzollamt einen Brief erhalten mit dem Hinweis, dass sie innerhalb von 2 Wochen ihren Part bezahlen muss....nun haben wir das überwiesen unter Angabe "Unter Vorbehalt".....

Von meinem Bruder wird erwartet, dass es als Zeuge auftritt und sein damaliger Job Center soll bestätigen, dass er seine Einnahmen deklariert hat. Das wird dann bestätigen, dass ich wirklich nun an ihn Geld bezahlt habe...Trotzdem würde Sozialgericht nur bis Mai das akzeptieren, da ich bei meinem damaligen Job mit Stunden reduziert wurde und hätte mich dann um meine Kundin kümmern sollen und nicht an Bruder weiter geben....Ich habe darauf hingewiesen, dass dies laut Vertrag nicht möglich war seine Arbeit mit mir zu kündigen, interessierte aber die Richterin wohl kaum....naja...

Nun weiß ich nicht wie ich meinen Klagantrag schriftlich formulieren soll....
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#285

Beitrag von Koelsch »

Du hast doch einen Anwalt, wenn ich mich richtig erinnere. Der kann das besser als Du und wir.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#286

Beitrag von keep_it_real »

Das Problem ist folgendes.
Mein Anwalt ist kein offizieller Anwalt mehr. Er arbeitet irgendwo. Und er hilft mir ab und zu telefonisch, damit ich mich nicht alleine gelassen fühle. Leider meldet er sich nicht mehr seit ca. 2 Wochen.

Da habe ich fast einen Monat auf seinen Rat gewartet und wahrscheinlich muss ich jetzt etwas schreiben....oder ich warte auf die Erinnerung vom Gericht und bis dato meldet er sich evtl.
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Koelsch
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#287

Beitrag von Koelsch »

Formulier einfach mal was vor, dann "meckern" wir.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#288

Beitrag von keep_it_real »

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei meine Formulierung zum Klageantrag vom....


Die Berechnung der Leistungen im Bescheid vom 16.09.2016 ist falsch. Es soll neu berechnet werden anhand dessen, dass die Kosten für die FeWo als durchlaufender Posten und die Kosten verbunden mit Herrn... XXX akzeptiert werden. Hierbei sollen Familienmitglieder XXXXX und XXXX in die Klage miteinbezogen werden, da deren Erstattungsleistungen von der Gerichtl. Entscheidung abhängig sind.


Ich weiß die Formulierung ist total doof....weil eigentlich soll ich so formulieren als ob ich gerade jetzt den Klageantrag schreibe...und da es keinen Widerspruchsbescheid gab für meine Frau und Kind ist jetzt schwierig zu formulieren....
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#289

Beitrag von Koelsch »

Liest sich für mich ok
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Günter
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#290

Beitrag von Günter »

Ich würde die nicht berücksichtigten Kostenrechnungen mit Rechnungsnummer, Datum und Betrag in Form einer kleinen Excel-Tabelle beifügen.

... es wurden Kosten in Höhe von .... laut nachfolgender Tabelle ..... nicht berücksichtigt.

Der Kläger beantragt, das Gericht möge das JC anweisen, die strittigen Bescheide .... entsprechend zu korrigieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#291

Beitrag von Koelsch »

Gute Idee
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marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#292

Beitrag von marsupilami »

Vielleicht ein bisken von allem was?

SgDuH
Die Berechnung der Leistungen im Bescheid vom 16.09.2016 ist falsch.
es wurden Kosten in Höhe von .... laut nachfolgender Tabelle ..... nicht berücksichtigt.

Der Kläger beantragt, das Gericht möge das JC anweisen, die strittigen Bescheide .... entsprechend zu korrigieren.

Hierbei sollen Familienmitglieder XXXXX und XXXX in die Klage miteinbezogen werden, da deren Leistungen von der gerichtl. Entscheidung mit abhängig sind..
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#293

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
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keep_it_real
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#294

Beitrag von keep_it_real »

Cool danke! Das ist eine tolle Formulierung!!
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#295

Beitrag von keep_it_real »

Hallo!

Leider wurde meine letzte Nachricht hier nicht abgespeichert!

Ich wollte nun über das Urteil berichten.

Es wurde vom Gericht berechnet, dass ich am Ende ca. 400 Euro zu viel vom Job Center bekommen habe. Also nichts mit 3000 Euro zurückzahlen.

Und dass meine Frau und Kind beschieden werden sollen, denn deswegen konnten die nicht klagen.

Wie ich verstehe, müssen meine Familienmitglieder beschieden werden, dann kann man versuchen nochmal zu klagen? Und als Grundlage dieses Urteil zu nehmen. Denn ich denke nicht, dass sowohl ich als auch meine Familienmitglieder nun richtig beschieden werden. Ich denke Job Center bleibt da eher stur.
Urteil kam am 8.12 und bisher kam nichts von Job Center. Und für meine Frau musste ich ja im September 1200 Euro zahlen (Forderung vom Zollamt).
Idealerweise würde gerne meine 800 Euro Differenz zurück bekommen.

Ich danke euch für eine tolle Unterstützung hier!

VG
Michael
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#296

Beitrag von Koelsch »

Im Forum ging leider in den letzten Tagen einiges durcheinander, daher kann es sein, dass Deine Nachricht versehentlich gelöscht wurde.

Wenn das Gericht festgestellt hat, dass Du zu viel zurück gezahlt hast, dann muss Dir das JC das erstatten. Die Erfahrung zeigt aber, bei so was lässt sich das JC Zeit.
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marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#297

Beitrag von marsupilami »

Ähhh .... ich verstehe das letzte Posting von keep_it_real anders.

Er muss an's JC zurückzahlen.
Einmal 400 an's JC und dann nochmal 1.200 an's Zollamt.
Wobei letzteres wohl schon erledigt ist.

Wo ich nicht ganz durchblicke:
Warum sollen die übrigen Familienmitglieder "beschieden" werden?
Üblicherweise stellt ein - volljähriges - Familienmitglied den ALG-Antrag für alle.
Und dann gibt es einen Bescheid, wo die BG-Mitglieder aufgeführt sind und was die jeweils zugesprochen bekommen bzw. was angerechnet wird.

Außer es sind volljährige Familienmitglieder dabei, die aufgrund weiterer Fakten eine eigene BG bilden (müssen).
Die müssten selbst beantragen und bekämen einen kopfteiligen Mietanteil zu ihrem ALG.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#298

Beitrag von keep_it_real »

Hallo!!

Es ist so gewesen. Da meine Frau und Kind nicht widersprochen haben, sind die Familienmitglieder nicht in der Klage. Auch mein Minderjähriger Sohn.

Nun kam irgendwann mal im September Zollamt und meinte Forderung an Frau 1200. Das habe ich bezahlt.

Danach entschied das Gericht, dass von den 3000 Euro, was JC verlangt hat, wir nur 400 Euro zu viel bekommen haben.
Dadurch, dass die Hälfte ca. nicht der Teil der Gerichtsverhandlung ist, kann ich so gesehen mit den bezahlten 1200 nichts machen.
Allerdings hat die Richterin geschrieben, dass die fam. Mitglieder erstmal beschieden werden müssen, dann können sie auch klagen...
Ich gehe davon aus, dass JC jetzt meine Fam. Mitglieder bescheiden soll. Gegen diesen Bescheid dann ein Widerspruch eingelegt werden kann und erst dann auch geklagt werden kann.

Oder JC sagt jetzt, ok dann bescheiden wir alle nochmal richtig und gut ist...dann habe ich sofort Anspruch auf 800 Euro, was ich dann zurück erhalten werde.

Mein ehem. Anwalt meinte...er findet es merkwürdig, dass im Urteil nichts bzgl. meines Sohnes geschrieben wurde...als ob er vergessen wurde...
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?

#299

Beitrag von keep_it_real »

Ja und zu der Frage @marsupilami.
Mein Anwalt hat von Anfang an darauf hingewiesen, dass meine Frau und Kind keine Klage einreichen konnten, weil sie nicht beschieden wurden im Widerspruchsbescheid vom JC. Daher waren sie nicht der Teil der Klage
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