Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Und sicherheitshalber Fristverlängerung beantragen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ja die Frau meinte am Tel. dass sie um 1 Woche verlängert.
Mal schauen, was Job Center da geschrieben hat...
Mal schauen, was Job Center da geschrieben hat...
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Telefonisch ist immer Schall und Rauch, beantrag die Fristverlängerung am besten schriftlich beim Jobcenter, einreichen gegen Empfangsbestätigung.
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hier geht's um eine Fristverlängerung bei Gericht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ist der Schriftsatz des JC evtl. beim Anwalt gelandet und von dort noch nicht an Dich durchgereicht worden?
Denn aus diesem Posting http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 69#p427569 und den vorangegangenen schließe ich, dass da ein Anwalt eingeschaltet ist.
Oder liege ich da falsch?
Dann auch den Anwalt informieren, dass diese Aufforderung zur Stellungnahme vom Gericht vorliegt mit Frist bis zum + erreichter Verlängerung.
Gemeinsam mit dem Anwalt eine Stellungnahme ausarbeiten. An einem Strang ziehen.
Denn wenn Anwalt und Deliquent auf verschiedenen Gleisen fahren, driftet das irgenwann mal auseinander.
Denn aus diesem Posting http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 69#p427569 und den vorangegangenen schließe ich, dass da ein Anwalt eingeschaltet ist.
Oder liege ich da falsch?
Dann auch den Anwalt informieren, dass diese Aufforderung zur Stellungnahme vom Gericht vorliegt mit Frist bis zum + erreichter Verlängerung.
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Denn wenn Anwalt und Deliquent auf verschiedenen Gleisen fahren, driftet das irgenwann mal auseinander.
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Muss das sein?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Es ist so... Der Anwalt soll mich ja vertreten.
Aber er will es wie ich verstanden habe, tun wenn über die PKH entschieden wurde. Entweder zahle ich ihn, wenn Absage kommt, oder der Staat...
Bis jetzt hat das Gericht aber Vollmacht bekommen, dass er mich vertreten darf.
Im Brief vom Soz.Gericht geht es ja um Prozesskostenhilfe...die wollen aber schon jetzt, dass ich irgendwelche Stellungnahme zum Brief vom Job Center verfasse, damit die abwiegen ob ich generell die Chance habe zu gewinnen. Wenn ja, dann entscheidet das Gericht evtl. für die PKH.
Habe den Anwalt angerufen, und er meinte zu mir, ich soll den Brief anfordern. Ich gehe davon aus, dass er den Brief auch nicht bekommen hat.
Der Anwalt hat mich aber schon gebeten, den Brief selbst zu verfassen. Für mich ist es klar, weil er ja noch nicht weißt, ob er überhaupt bezahlt wird, denn wenn das Gericht über die PKH absagt, kann es ja sein, dass ich mich dann auch zurückziehe (was ich definitiv nicht tun werde..).
Für mich ist es seltsam, dass ich jetzt schon alleine irgendwelche Stellungnahme abgeben soll, bevor über die PKH entschieden wurde. Sprich, ich erledige jetzt selbst Einiges, was eigentlich Anwalt machen müsste.
Ich werde aber dem Anwalt die Kopie zusenden, von dem was ich da geschrieben habe, damit er informiert ist.
Aber er will es wie ich verstanden habe, tun wenn über die PKH entschieden wurde. Entweder zahle ich ihn, wenn Absage kommt, oder der Staat...
Bis jetzt hat das Gericht aber Vollmacht bekommen, dass er mich vertreten darf.
Im Brief vom Soz.Gericht geht es ja um Prozesskostenhilfe...die wollen aber schon jetzt, dass ich irgendwelche Stellungnahme zum Brief vom Job Center verfasse, damit die abwiegen ob ich generell die Chance habe zu gewinnen. Wenn ja, dann entscheidet das Gericht evtl. für die PKH.
Habe den Anwalt angerufen, und er meinte zu mir, ich soll den Brief anfordern. Ich gehe davon aus, dass er den Brief auch nicht bekommen hat.
Der Anwalt hat mich aber schon gebeten, den Brief selbst zu verfassen. Für mich ist es klar, weil er ja noch nicht weißt, ob er überhaupt bezahlt wird, denn wenn das Gericht über die PKH absagt, kann es ja sein, dass ich mich dann auch zurückziehe (was ich definitiv nicht tun werde..).
Für mich ist es seltsam, dass ich jetzt schon alleine irgendwelche Stellungnahme abgeben soll, bevor über die PKH entschieden wurde. Sprich, ich erledige jetzt selbst Einiges, was eigentlich Anwalt machen müsste.
Ich werde aber dem Anwalt die Kopie zusenden, von dem was ich da geschrieben habe, damit er informiert ist.
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Es ist "normal" - PKH gibt es nur, wenn die Sache nicht völlig aussichtslos ist. Ich hatte auch schon mal einen Fall, in dem PKH abgelehnt wurde, weil das SG meinte - Null Aussicht auf Erfolg.
In der Hauptverhandlung konnten wir dann (ohne Anwalt) das SG überzeugen, dass es falsch lag.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Hallo!
Habe heute den Schriftsatz des Job Center an das Gericht erhalten.
Zum Inhalt:
Es wird beantragt:
1. die Klage abzuweisen
2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz nicht zu erstatten sind und
3. den PKH-Antrag abzulehnen.
Begründung:
Streitig sind die Bescheide des JobCenters vom 14.9.16 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2016
Neue rechtserhebliche Gesichtspunkte wurden bislang nicht vorgetragen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf den Inhalt des beigefügten Vorgangs (...hier ist meine BG Nummer Angegeben.....Band 1 bis 4 BI. 762) sowie die Ausführungen im angefochtenen Widerspruchsbescheid verwiesen.
Der Kläger möge sich auch zu den weiteren Konten äußern.
Aufgrund fehlender hinreichender Erfolgsaussicht der Klage ist der PKH Antrag abzulehnen.
Eine Abschrift dieses Schriftsatzes und die zitierte Verwaltungsakte liegen bei.
Das ist der Schriftsatz.
LG
Micha
Habe heute den Schriftsatz des Job Center an das Gericht erhalten.
Zum Inhalt:
Es wird beantragt:
1. die Klage abzuweisen
2. zu entscheiden, dass Kosten gemäß § 193 Sozialgerichtsgesetz nicht zu erstatten sind und
3. den PKH-Antrag abzulehnen.
Begründung:
Streitig sind die Bescheide des JobCenters vom 14.9.16 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2016
Neue rechtserhebliche Gesichtspunkte wurden bislang nicht vorgetragen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf den Inhalt des beigefügten Vorgangs (...hier ist meine BG Nummer Angegeben.....Band 1 bis 4 BI. 762) sowie die Ausführungen im angefochtenen Widerspruchsbescheid verwiesen.
Der Kläger möge sich auch zu den weiteren Konten äußern.
Aufgrund fehlender hinreichender Erfolgsaussicht der Klage ist der PKH Antrag abzulehnen.
Eine Abschrift dieses Schriftsatzes und die zitierte Verwaltungsakte liegen bei.
Das ist der Schriftsatz.
LG
Micha
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Absoluter Standard Textbaustein des JC - praktisch wörtlich gleich schrieb JC das auch auf meine derzeit laufende Klage.
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- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Mit anderen Worten:
Entweder gar nix tun, oder einfach an das Gericht schreiben, dass die Klage aufrecht erhalten wird und dass es bitte entsprechend entscheiden möge bzw. PKH gewähren möge.
Entweder gar nix tun, oder einfach an das Gericht schreiben, dass die Klage aufrecht erhalten wird und dass es bitte entsprechend entscheiden möge bzw. PKH gewähren möge.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ich denke, am Besten ist es wie Marsu schreibt. 3-Zeiler an's Gericht und fertig.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Sowohl der Widerspruch als auch die Klage beinhalten "rechtserhebliche Gründe". Da die Beklagte im Ablehnungsbescheid nach Auffassung des Klägers geltendes Recht nicht oder falsch angewandt hat, ist eine Aufrechterhaltung der Klage wie in der Klageschrift beantragt zwingend erforderlich.Neue rechtserhebliche Gesichtspunkte wurden bislang nicht vorgetragen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf den Inhalt des beigefügten Vorgangs
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Danke!
Also ich schreibe dann am besten den Satz in der letzten Nachricht?
LG
Michael
Also ich schreibe dann am besten den Satz in der letzten Nachricht?
LG
Michael
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Kann aber dann sein, dass die PKH abgelehnt wird, oder? Sollte ich nicht lieber nochmal den Fall erklärten?
Glaube Job Center hat ja den Ablehnungsbescheid bekommen aber meine Erklärungen und Widersprüche noch nicht....
Glaube Job Center hat ja den Ablehnungsbescheid bekommen aber meine Erklärungen und Widersprüche noch nicht....
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Würde ich tun, damit ist das JC am Zuge dir zu widersprechen. Sorry statt Ablehnungsbescheid muss es Widerspruchsbescheid heißen.keep_it_real hat geschrieben: ↑Do 16. Mär 2017, 17:07 Danke!
Also ich schreibe dann am besten den Satz in der letzten Nachricht?
LG
Michael
PKH ist zu gewähren, wenn
a dein Einkommen und Vermögen unterhalb der Grenzen
und b das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.
Beides ist gegeben.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Guten Morgen!
Also das wäre meine Antwort jetzt auf den Schriftsatz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Stellung zum Schriftsatz des Job Centers .......vom 02.02.2017.
Sowohl der Widerspruch als auch die Klage beinhalten "rechtserhebliche Gründe". Da der Beklagte im Widerspruchsbescheid nach Auffassung des Klägers geltendes Recht nicht oder falsch angewandt hat, ist eine Aufrechterhaltung der Klage wie in der Klageschrift beantragt zwingend erforderlich.
Nach meiner ausführlichen Erklärung mit Nachweisen hat das Job Center..... rücksichtslos die Kosten meiner Geschäftspartner als meine Einnahmen berücksichtigt.
Daraufhin bitte ich den Prozesskostenhilfeantrag nicht abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
LG
Micha
Also das wäre meine Antwort jetzt auf den Schriftsatz:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Stellung zum Schriftsatz des Job Centers .......vom 02.02.2017.
Sowohl der Widerspruch als auch die Klage beinhalten "rechtserhebliche Gründe". Da der Beklagte im Widerspruchsbescheid nach Auffassung des Klägers geltendes Recht nicht oder falsch angewandt hat, ist eine Aufrechterhaltung der Klage wie in der Klageschrift beantragt zwingend erforderlich.
Nach meiner ausführlichen Erklärung mit Nachweisen hat das Job Center..... rücksichtslos die Kosten meiner Geschäftspartner als meine Einnahmen berücksichtigt.
Daraufhin bitte ich den Prozesskostenhilfeantrag nicht abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
LG
Micha
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Trotz meiner ausführlichen Erläuterungen, hat das Job Center..... fälschlicherweise Kosten meiner Geschäftspartner für Leistungen von Drittfirmen als meine Einnahmen angerechnet. Das ist nachweislich falsch, zumal es sich um Handwerksleistungen handelt, die ich auch aus Gründen des Gewerberechts nicht ausführen dürfte.hat das Job Center..... rücksichtslos die Kosten meiner Geschäftspartner als meine Einnahmen berücksichtigt.
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- marsupilami
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Mit Günter's Ergänzung ist das gut.
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Muss das sein?
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Super danke!
Das war ja der eine strittige Punkt gewesen.
Der andere Punkt: Das ich bevor ich zum Job Center gegangen bin, habe einen Monat zuvor eine Kundin zwar vertraglich behalten, aber mein Bruder hat sich um ihre Auslastung gekümmert und die Summen habe ich ja an ihn dann weitergeleitet. Muss ich dazu in diesem Brief auch äußern oder am besten später?
Und die haben geschrieben, dass ich mich noch zu weiteren Konten äußern soll. Es geht hierbei um meine Kreditkarte. Dies kommt dann auch später?
LG
Micha
Das war ja der eine strittige Punkt gewesen.
Der andere Punkt: Das ich bevor ich zum Job Center gegangen bin, habe einen Monat zuvor eine Kundin zwar vertraglich behalten, aber mein Bruder hat sich um ihre Auslastung gekümmert und die Summen habe ich ja an ihn dann weitergeleitet. Muss ich dazu in diesem Brief auch äußern oder am besten später?
Und die haben geschrieben, dass ich mich noch zu weiteren Konten äußern soll. Es geht hierbei um meine Kreditkarte. Dies kommt dann auch später?
LG
Micha
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ich denke, dass kann man dann dem Anwalt überlassen
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Guten Abend!
Ich war heute im Termin bei meiner Sachbearbeiterin.
Nach Maßnahme mit dem Coach für Selbständige hat mir ja das Job Center Zeit gegeben für die Entwicklung, etc. Heute war die Zeit praktisch um gewesen, ich hätte zeigen sollen, dass ich Gewerbefläche angemietet hab, die ich dann für meine Selbständigkeit nutze...ich habe leider nichts gefunden und nun hat mir meine Sachbearbeiterin neue EGV ausgedruckt. Es wird in den nächsten Monaten um Eingliederung in die Arbeit gehen.
Könnt ihr bitte prüfen, ob so alles in Ordnung ist...?
Meine Selbständigkeit mit einer Ferienwohnung läuft weiter.
Ich muss nur gleich schauen, wie ich hier was hochgeladen habe.
LG
Ich war heute im Termin bei meiner Sachbearbeiterin.
Nach Maßnahme mit dem Coach für Selbständige hat mir ja das Job Center Zeit gegeben für die Entwicklung, etc. Heute war die Zeit praktisch um gewesen, ich hätte zeigen sollen, dass ich Gewerbefläche angemietet hab, die ich dann für meine Selbständigkeit nutze...ich habe leider nichts gefunden und nun hat mir meine Sachbearbeiterin neue EGV ausgedruckt. Es wird in den nächsten Monaten um Eingliederung in die Arbeit gehen.
Könnt ihr bitte prüfen, ob so alles in Ordnung ist...?
Meine Selbständigkeit mit einer Ferienwohnung läuft weiter.
Ich muss nur gleich schauen, wie ich hier was hochgeladen habe.
LG
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Selbständigkeit und das Suchen einer Gewerbefläche sowie gleichzeitige Bewerbungsbemühungen zur Eingliederung in SV-pflichtige Arbeit schliessen sich gegenseitig aus. Du kannst keine Gewerbefläche suchen, wenn Du gleichzeitig Bewerbungen schreiben sollst.
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Unter dem eigentlichen Antwortfeld findest Du den Reiter Dateianhänge. Dort klicken und dann Dateien hinzufügen.
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Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Ham wir für "Datei hochladen" nicht eine Anleitung?
Muss ich doch gleich mal kukken.
Na also, wer sagt's denn:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=22&t=18417
Muss ich doch gleich mal kukken.
Na also, wer sagt's denn:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=22&t=18417
Signatur?
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Muss das sein?
Re: Job Center akzeptiert KEINE Ausgaben! was tun?
Wo ist die EGV?