Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1401

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch und Klage sind meines Erachtens nicht zulässig und werden daher abgelehnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1402

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch das kann so sein ich weiß es leider nicht und habe deshalb beim Jobcenter noch vorsorglich folgendes eingereicht, hier :

Jobcenter per Fax
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen
Datum 02.10.2020

Betrifft : Antrag

Sehr geehrte Damen und Herrn ,

wie sie ja alle wissen bin ich seit Jahren ja Diabetiker ( Kopie ) und lebe auch schon seit dem 04.04.2020 unter
dem Existenzminimum ( Verweise auf meine Klage mit dem Az. S 5 AS 77 / 20 . ) , komme also im Monat mit
meinen derzeitigen Regelsatz kaum über den Monat , muss mir auch öfter mal am Ende des Monats ja Geld
borgen bei Bekannten , das wird auch so weitergehen wenn ich Grundsicherung erhalte ab 01.09.2021 .

Weise da rauf hin das bei der Verhandlung am 04.09.2020 im Landessozialgericht alle Anwesenden
also dem LSG - Richter ..... und auch der Vertreterin des Jobcenters Frau .............. klar
wurde bzw. auch war das Ich niemals diese Forderungen des Jobcenters zurückzahlen kann .
Ich kann nur alle Entscheidungsträger im Jobcenter bitten Menschlich zu entscheiden .

Ich beantragte ,

1. dass das Jobcenter alle offenen Geld - Rückforderungen gegen mich aussetzt bzw. ruhend-stellt wegen meiner
Gesundheit , weil durch diese Rückforderungen des Jobcenters meine Gesundheit bewusst weiter gefährdet wird .

2. dass das Jobcenter aus Gesundheitlichen und wegen meiner realen Sachlage alle Forderungen niederschlägt .

Begründung
zu 1
In meinen Leben ist ja nur noch die Gesundheit wichtig wie bei allen älteren Menschen auch und ich werde am
--.11.2020 ja 65 Jahre , lebe vom Regelsatz und ab 01.09.2021 von Grundsicherung bis zum Lebensende .
zu 2
Aus Humanen – Gründen sollte das Jobcenter sich einfach Menschlich verhalten und alles niederschlagen .

Mit freundlichen Grüßen
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1403

Beitrag von Günter »

Ich bin immer wieder erstaunt. wie faszinierend die Physik für die Menschen ist.

Die scheinbar simple physikalische Tatsache, das Materie sich nicht verdoppeln lässt, dient in diesem Fred als Grundlage für die Feststellung man kann Geld nur einmal ausgeben. [Zugegeben, die Banken haben uns das Gegenteil gelehrt, Bank A gibt Bank B einen Milliardenkredit und erhält als Sicherheit einen Kredit über eine Milliarde, schon haben wir die Geldmenge um zwei Milliarden erhöht. Jaja ich weiß das führte unter anderen zu der Finanzkrise ....]

Hier führte es zu 1.427 Antworten und zu 71,533 Zugriffen. Faszinierend die Physik.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1404

Beitrag von Olivia »

Sind die Verfahren eigentlich alle eingeschlafen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1405

Beitrag von Günter »

Bild
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1406

Beitrag von kleinchaos »

Ich dachte, das war ein Kamel?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1407

Beitrag von Günter »

Nö, das war die neugierige Oli.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1408

Beitrag von Peterpanik »

Nö laüft noch alles aber es dauert eben alles seine Zeit .
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1409

Beitrag von Olivia »

Inzwischen hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte zum Thema der Weitergabe von Firmendaten an das Jobcenter geäussert, wenn dadurch Kundendaten offen gelegt werden.
Nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berichteten einige Jobcenter, dass selbstständig tätige Leistungsempfänger die Vorlage von betrieblichen Unterlagen verweigern würden, wenn hieraus Daten ihrer Kunden ersichtlich waren. Die Leistungsberechtigten argumentierten, dass sie selbst aufgrund der Regelungen der DSGVO nicht zur Weitergabe der Daten ihrer Kunden berechtigt seien.

Ich vertrete die Auffassung, dass die aufstockenden Leistungsempfänger grundsätzlich nicht zur Vorlage von Daten Dritter verpflichtet sind, wenn eine Zuordnung ihrer Einnahmen und Ausgaben auf andere Weise (beispielsweise durch Rechnungs- oder Kundennummern) möglich ist.
Sollte eine Prüfung des Leistungsanspruchs im Einzelfall ohne Verarbeitung der Daten der Kunden, zum Beispiel infolge schlechter / fehlerhafter Buchführung, nicht möglich sein, können die Daten der Kunden für die Prüfung des Leistungsanspruchs erforderlich und die Verarbeitung damit zulässig sein.

Ich habe mich hierzu mit den Landesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Diese sind für die Leistungsberechtigten in deren Eigenschaft als selbstständig Tätige als Datenschutzaufsicht zuständig. Die Landesbeauftragten vertreten die Auffassung, dass die aufstockenden Selbstständigen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO berechtigt sind, die Daten ihrer Kunden an das Jobcenter weiterzugeben, sofern die Weitergabe erforderlich ist. Eine Informationspflicht der auf-tockenden Selbstständigen gegenüber den Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern oder Lieferanten besteht nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 BDSG nicht, sodass selbstständig Tätige ihren Leistungsbezug gegenüber ihren Kunden nicht offenbaren müssen.

Seite 2 von 5 unten, https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Tr ... onFile&v=2
HarzerUrvieh
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Re: Firmen - Ausgaben

#1410

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke sehr, Olivia!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1411

Beitrag von Peterpanik »

Mal einfach so zur Info für alle also alles was mit offenen bzw.noch anhängigen Verfahren zu meinen Firmenmausgaben zusammenhängt ist mehr oder weniger ruhend-gestellt worden vom meinen Jobcenter, weil dem Jobcenter klar geworden ist das ich nie was zurückzahlen kann, also mit anderen Worten im Jobcenter haben sie nach vielen Jahren auch begriffen das man Geld nur einmal ausgeben kann auf der Welt. Wenn was passiert berichte ich es wieder.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#1412

Beitrag von tigerlaw »

SAgen wir so: Das Jobcenter will noch nicht mal nur einmal ausgeben, sondern gar nichts! :zwinker: :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#1413

Beitrag von Peterpanik »

Bis Heute hat sich leider nichts mehr getan zu diesen gesamtem Sachlagen und ob sich noch was tut weiß ich leider nicht.

Und noch was, ab 01.09.2021 bin ich nur noch Rentner und lebe nun von Grundsicherung bis ans ende meines Lebens.

Werde aber hier weiter mitlesen also ab und zu auch mal noch was schreiben zu dem einen oder anderen Thema.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1414

Beitrag von Koelsch »

Dann erst mal willkommen im Rentnerclub
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#1415

Beitrag von Günter »

Aber deine Frage ob man Geld zweimal ausgeben kann ist doch noch gar nicht beantwortet. Bleib dran und lass uns nicht dumm sterben.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1416

Beitrag von Olivia »

Versucht das JC denn weiterhin eine Aufrechnung? In der Grundsicherung würden Dir dann 5% vom Existenzminimum abgezogen werden.
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Re: Firmen - Ausgaben

#1417

Beitrag von Peterpanik »

Habe am 03.09.2021 eine Verhandelung beim LSG Hessen mit dem Inkasso, mal schauen was dort so passiert ...
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1418

Beitrag von Koelsch »

Wir sind gespannt
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Re: Firmen - Ausgaben

#1419

Beitrag von Olivia »

bitte halte uns auf dem laufenden
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Re: Firmen - Ausgaben

#1420

Beitrag von Peterpanik »

Der Prof. Dr. Joachim Becker vom 7 Senat beim LSG-Hessen hat gestern in meiner Verhandlung beim LSG um 12 : 52 wörtlich gesagt Geld kann man nur einmal ausgeben.

Ich war erstaunt und er sagte auch noch an das Inkasso gewannt bei ihm ist nichts zu holen und schob nach könnte man niederschlagen aber müssen sie entscheiden.

Das Inkasso meinte nur wir werden es prüfen.


Ich werde nun die Entscheidung vom Inkasso abwarten müssen und bin gespannt was die tun werden, oder ...
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#1421

Beitrag von Koelsch »

Dann schaun mer mal
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#1422

Beitrag von kleinchaos »

Das Inkasso kann nur über eine Niederschlagung nachdenken, wenn das Inkasso die Forderung gekauft hat. Das wird es nicht getan haben, das Inkasso der BA treibt die Forderungen der JC nur ein. Es müsste also der Auftraggeber, das JC, die Forderung niederschlagen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#1423

Beitrag von Peterpanik »

Da hast du Recht und das habe ich beantragt, hier :

FAX-ID: 86---06
Empfänger: +495691623500
Sendezeitpunkt: 07:24 28.08.2021
Gesendete Seiten: 3
Übertragung: OK
Auszug der ersten FAX-Seite :

.........--..... - .........straße .. - 34454 Bad Arolsen

Jobcenter per Fax
z. H. Herrn ...-.........
Dr. - Georg - Groscurth - Str. 3
34454 Bad Arolsen

Bad Arolsen den 28 August 2021

Betrifft : Antrag

Sehr geehrte Damen und Herrn ,
da sie schon wissen das ich ab den 01.09.2021 nur noch von Rente bzw. Grundsicherung ( Kopien ) lebe , kann
ich nichts an sie zahlen und brauche das bisschen Geld um meine Kosten zu zahlen die ich als Diabetiker habe .

Weise noch mal da rauf hin das bei der Verhandlung am 04.09.2020 im Landessozialgericht den Anwesenden
bewusst war also der Vertreterin des Jobcenters Frau ........ - ..... bzw. dem LSG - Richter Riefer das
Ich niemals die Geld – Rückforderungen des Jobcenters Waldeck-Frankenberg zurückzahlen kann .

Erinnere sie noch mal an ihre eignen Worte Herr ......... wo sie mir sagten man kann Geld nur
einmal ausgeben und bitte sie letztmalig nun auch eine Menschliche – Entscheidung zu treffen .

Und ich wünsche dem gesamten Jobcenter - Team auch persönlich weiter hin alles gute .

Ich beantragte ,

dass das Jobcenter alle offenen Firmen - Geld – Rückforderungen ab den 02.02.2012 bis 28.08.2021 nun
gegen mich ruhen-stellt bzw. niederschlägt , weil ich die Rückforderungen von ca. 32 000,- € nie zahlen kann .

Begründung

In meinen letzten Lebensabschnitt ist die Gesundheit mir das wichtigste und das ist ja bei allen Menschen so .
Werde ab 01.09.2021 nur noch von der Grundsicherung leben und weil auch der Pfändungsfreibetrag höher
ist als meine Grundsicherung , und man ja auch irgend wo von einfach Leben muss bis zum Lebensende .
Habe wegen Diabetes zusätzliche Kosten , wie z b. fahrten- zum Arzt und Zuzahlungen zu Hilfsmitteln .

Ich hoffe dass das Jobcenter nun aus Humanen – Gründen sich jetzt einfach Menschlich verhält .

Mit freundlichen Grüßen

2 Anlagen

Werde weiter berichten hier was passiert.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#1424

Beitrag von Olivia »

Wie weit sind die Verfahren vorangekommen? Wenn die Verfahren weiter ruhen, hat der TE irgendwann einen Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer.
HarzerUrvieh
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Re: Firmen - Ausgaben

#1425

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich vermute, der TE ist im Ruhestand. :8:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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