Verstörend...
Danke.
ist das rechtskräftig?
"Soweit der Kläger der Auffassung ist, es sei auf die Verbrauchskosten seines Durchlauferhitzers abzustellen und diese seien daher zu ermitteln, verkennt er, dass er in den streitbefangenen Monaten Januar bis April 2013 weder für seinen Durchlauferhitzer noch für seine sonstigen Elektrogeräte die tatsächlichen Verbrauchskosten an den Energieversorger gezahlt hat." - Wird diese Diskussion auch bei Vorauszahlungen für Betriebskosten geführt oder werden die einfach übernommen???
Kosten WW-Bereitung
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Re: Kosten WW-Bereitung
Ja. Gelesen. Danke - Das "verstörend" bezog sich primär auf jenen Teil danach.
Wie bewertet das Forum das Ganze (oder muss das in einem anderen Thread diskutiert werden?)
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- marsupilami
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Re: Kosten WW-Bereitung
Auch wenn das eine LSG-Entscheidung ist, sehe ich es als Einzelfallentscheidung.
Denn in dem von Wampe verlinkten Urteil wird ja ziemlich genau auf den Bedarf des dortigen Klägers abgestellt und auf den Stromverbrauch seines Gerätes.
Nun hat aber jeder Mensch individuelle Bedürfnisse, was warmes Wasser anbelangt.
Auch könnte der Strombedarf Deines Gerätes höher oder niedriger liegen.
Also selber - ähnlich wie der Kläger - Werte ermitteln und dann bei Bedarf klagen.
Auf dieses spezielle Urteil erst gar nicht hinweisen.
Erst wenn die Beklagte oder das SG auf diesen Trichter kommt, dann eben argumentieren: Einzelfallentscheidung, da individueller Bedarf.
Auch mal hier reinschauen
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/1431/
Auch wenn's schon was älter ist.
Noch gefunden:
Denn in dem von Wampe verlinkten Urteil wird ja ziemlich genau auf den Bedarf des dortigen Klägers abgestellt und auf den Stromverbrauch seines Gerätes.
Nun hat aber jeder Mensch individuelle Bedürfnisse, was warmes Wasser anbelangt.
Auch könnte der Strombedarf Deines Gerätes höher oder niedriger liegen.
Also selber - ähnlich wie der Kläger - Werte ermitteln und dann bei Bedarf klagen.
Auf dieses spezielle Urteil erst gar nicht hinweisen.
Erst wenn die Beklagte oder das SG auf diesen Trichter kommt, dann eben argumentieren: Einzelfallentscheidung, da individueller Bedarf.
Auch mal hier reinschauen
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/1431/
Auch wenn's schon was älter ist.
Noch gefunden:
https://www.hartziv.org/mehrbedarf/warmwasser.htmlEinzellfallabhängig kann also der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt und vom Jobcenter erstattet werden.
Allerdings gestaltet sich hier der Nachweis als sehr schwierig, da der Leistungsbezieher hier die Kosten anhand von Werten für die Warmwasseraufbereitung vorlegen müsste. Der genaue Verbrauchswert für Strom bei einem Durchlauferhitzer oder Boiler – Gas bei einer Gastherme – müsste gemessen und mitgeteilt werden.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kosten WW-Bereitung
Das ist das Urteil eines LSG's. Ob andere Gerichte sich dem anschließen, kann niemand sagen. LSG NRW dürfte dem möglicherweise folgen, denn die zitierte Frau Straßfeld ist vorsitzende Richterin dort
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kosten WW-Bereitung
http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1
viewtopic.php?f=27&t=25219 ist das Folgeurteil nach Zurückweisung ans LSG Niedersachsen-Bremen von B 14 AS 45/17 R aus dem zweiten Urteil des BSG 2018.
Gibt es für das erste Urteil 2017 des BSG B 14 AS 6/17 R ein Folgeurteil des LSG Berlin-Brandenburg nach Zurücküberweisung? Link bitte.
viewtopic.php?f=27&t=25219 ist das Folgeurteil nach Zurückweisung ans LSG Niedersachsen-Bremen von B 14 AS 45/17 R aus dem zweiten Urteil des BSG 2018.
Gibt es für das erste Urteil 2017 des BSG B 14 AS 6/17 R ein Folgeurteil des LSG Berlin-Brandenburg nach Zurücküberweisung? Link bitte.
Re: Kosten WW-Bereitung
Ist mir nicht bekannt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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