Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#676

Beitrag von Olivia »

In dem Bescheid steht drin, dass die Arbeitsvermittlung als Integrationsstrategie Vorrang hat und sämtliche Reisekosten nicht anerkannt werden. Das darf man durchaus als Ankündigung für die aEKS werten.

Eine Gegenvorstellung hat den Vorteil, dass das JC sich entscheiden muss, ob ein Widerspruch vorliegt oder nicht.
Wird der Bezeichnung nach ein formloser Rechtsbehelf (Gegenvorstellungen, Auskunftsersuchen, [Dienstaufsichts-]Beschwerden, Eingaben, Petitionen etc.) eingelegt, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob dieser als Widerspruch zu werten ist.

Quelle: Abs. II Nr. 1 auf S. 6 unten in https://harald-thome.de/files/pdf/redak ... 9-2020.pdf
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#677

Beitrag von jcgeschaedigter »

In dem von Olivia verlinkten PDF steht auch:
Grundsätzlich ist jeder schriftliche Einwand als Widerspruch anzuse-
hen, wenn er sich einem VA zuordnen lässt.
Also kann ich das Ganze auch gleich als Widerspruch verfassen. Wird sicher als "unbegründet" zurückgewiesen, aber der Widerspruch ist in den Akten und man kann nachher nicht mehr sagen, ich hätte das Ganze akzeptiert. Ob dann eine Klage erfolgt oder erst nach dem abschließenden Bescheid kann ich mir noch überlegen.

Wenn ich es jedoch richtig verstanden habe, würde bei einer Klage gegen den abgelehnten Widerspruch dann ein erneuter Widerspruch gegen den abschließenden Bescheid obsolet werden und statt dessen umgehend eine Anschlussklage an die ursprüngliche Klage möglich. Sehe ich das richtig?

Klage würde ich eh per Anwalt führen, es laufen ja auch schon 2 Klagen und wenn das JC die Reisekosten bei mir generell rausstreicht, dürfte für den zurückliegenden und den aktuellen Zeitraum auch noch gegen die abschließenden Bescheide zu klagen sein.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#678

Beitrag von Olivia »

Also kann ich das Ganze auch gleich als Widerspruch verfassen. Der Widerspruch ist in den Akten und man kann nachher nicht mehr sagen, ich hätte das Ganze akzeptiert. Ob dann eine Klage erfolgt oder erst nach dem abschließenden Bescheid kann ich mir noch überlegen.
Genau so.
Wenn ich es jedoch richtig verstanden habe, würde bei einer Klage gegen den abgelehnten Widerspruch dann ein erneuter Widerspruch gegen den abschließenden Bescheid obsolet werden und statt dessen umgehend eine Anschlussklage an die ursprüngliche Klage möglich. Sehe ich das richtig?
Ich habe den Eindruck, dass selbst das JC in diesem Fall nicht mehr ganz durchblickt.
Klage würde ich eh per Anwalt führen, es laufen ja auch schon 2 Klagen und wenn das JC die Reisekosten bei mir generell rausstreicht, dürfte für den zurückliegenden und den aktuellen Zeitraum auch noch gegen die abschließenden Bescheide zu klagen sein.
Wie sieht es da bei jcg aus? Ist der Anwalt aktiv und hat er die Kapazität, einen weiteren Widerspruch einzulegen und dann eine weitere Klage zu führen?
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#679

Beitrag von Koelsch »

Es wurde ja hier auch schon bemäkelt, dass anscheinend das SG nicht gut durchblickt. Dazu vielleicht mal als Anmerkung:

Bei einem Erörterungstermin kürzlich im SG Aachen verabschiedete sich der Richter von uns (er geht ans LSG NRW) und erwähnte, er könne nicht sagen, ob sein Nachfolger sich genauso reinknie wie er. Auch aus Eigeninteresse habe er einmal nachgehalten, wieviel Arbeit er in die Vorbereitung dieses etwa 30-minütigen Termins gesteckt habe = etwas mehr als 80 Arbeitsstunden. Das machen sicher nur wenige Richter so gründlich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#680

Beitrag von Olivia »

80 Arbeitsstunden = 16.000 € Gegenwert Arbeitslohn
Knipsibunti
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#681

Beitrag von Knipsibunti »

Der andere interessante Aspekt ist, dass das Jobcenter vorschiebt, die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit stehe im Vordergrund und die Selbständigkeit stehe der Vermittlung im Wege.

1. Die aktive selbständige Tätigkeit (vor Ort) wird weitestgehend an verlängerten Wochenenden durchgeführt. Nämlich dann, wann Sportveranstaltungen auch tatsächlich stattfinden. Wann spielt die Bundesliga? Richtig, am Wochenende! Das gilt für fast alle Sportarten. Genutzt werden außerdem Feiertage etc. für mehrtägige Events. Die ganze weitere Tätigkeit, Bildbearbeitung etc. folgt dann unter der Woche von zu Hause.

2. Die Vermittlung steht im Vordergrund? jcg deutlich über 50, seit 20 Jahren in keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt gewesen, ein amtsärztliches Gutachten weist zahlreiche dauerhafte Einschränkungen aus, die eine Vielzahl Tätigkeiten unmöglich machen.

3. Ich liste an dieser Stelle die Vermittlungsversuche des Jobcenters seit 2019 auf: Aufzählung Ende. Corona lasse ich als Ausrede nicht gelten.

kleinchaos hat ebenfalls eine sehr gute Frage gestellt: Selbständigkeit "nicht anerkannt", aber EKS wird verlangt?
Klar, das nicht lohnende Einkommen möchte man doch allzu gerne anrechnen um Leistungen zu kürzen.
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kleinchaos
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#682

Beitrag von kleinchaos »

Ich murmel mal so bissel im Kopp hin und her:
am WE begleitet er dich, um seinem Hobby nachzugehen. Sportfotografie. Ihr tauscht dann eure Fotos, wie andere Leute Briefmarken. Er erlaubt dir, seine Fotos zu benutzen und bekommt dafür hin und wieder am Tauschabend ne Flasche Bier

Am WE fährt er von Sportplatz zu Arena, wie andere halt Trainspotter sind oder sich bei Rallyes eindrecken um tolle Fotos zu bekommen und die Sportler mit Autogrammfragen zu löchern. Ja und unter der Woche will er natürlich arbeiten, der Mensch muss ja von irgendwas leben. Aber er ist halt nicht so fit und bekommt dauernd Absagen.

Achso, und zwischendurch vertickt er seine Fotos auf dem Flohmarkt. Irgendwann sagt das Finanzamt: mehr als 410€ im Jahr, da wollen wir was abhaben. Aber du kannst deine Reisekosten absetzen. Hm, Hobby und die Kosten werden anerkannt. Hm, nun muss man nur noch das JC dazu bringen, das auch so zu sehen. Wenn schon das Finanzamt sagt Hobby und
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jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#683

Beitrag von jcgeschaedigter »

Das Finanzamt hat in seiner Steuerprüfung die Selbständigkeit auf jeden Fall NICHT als "Liebhaberei" eingestuft, ergo ist diese durchaus tragfähig und damit auch kein Hobby, wie es das JC meint.

@Olivia: Ich werde die Klagen von meiner Anwältin durchführen lassen, die bereits die beiden laufenden Klagen bearbeitet.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#684

Beitrag von Olivia »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Sa 23. Apr 2022, 13:23 Das Finanzamt hat in seiner Steuerprüfung die Selbständigkeit auf jeden Fall NICHT als "Liebhaberei" eingestuft, ergo ist diese durchaus tragfähig und damit auch kein Hobby, wie es das JC meint.
:Daumenhoch:

Gibt es da ein entsprechendes Schreiben vom Finanzamt? Dieses für eine spätere Massnahmezuweisung zur Überprüfung der Tragfähigkeit durch das JC oder einen Massnahmeträger aufheben. Wenn die Tragfähigkeit durch das Jobcenter überprüft werden soll, dann das Schreiben vom Finanzamt einreichen, welches die Tragfähigkeit bestätigt!
@Olivia: Ich werde die Klagen von meiner Anwältin durchführen lassen, die bereits die beiden laufenden Klagen bearbeitet.
Das halte ich für eine gute Idee. Den Widerspruch könntest Du noch selbst verfassen. Vielleicht magst Du ja einen Entwurf zur Bemeckerung hier einstellen?
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#685

Beitrag von jcgeschaedigter »

Es gibt kein entsprechendes Schreiben vom Finanzamt, da es ja keine Beanstandungen gibt. Hätte das Finanzamt die Selbständigkeit als "Liebhaberei" eingestuft, hätte es wohl ein diesbezügliches Schreiben gegeben.

Den Widerspruch werde ich heute verfassen. Wird nur ganz kurz und ohne große Erklärungen. Soll ja nichts bewirken, sondern nur dokumentieren, dass ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin.
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#686

Beitrag von jcgeschaedigter »

So, ich habe mal einen kurzen Widerspruch formuliert. Bitte bemeckern.
Geht danach zunächst per Fax raus. Brief folgt.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#687

Beitrag von Koelsch »

Ok
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#688

Beitrag von Olivia »

Kurz und zutreffend.
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marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#689

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch:
Weg damit.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#690

Beitrag von tigerlaw »

:bravo: :bravo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#691

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich bräuchte mal Euren Rat:

Es steht jetzt wieder die Abgabe der aEKS an. Im Anschreiben für die entsprechende Aufforderung stand nichts von der Einreichung von Belegen, lediglich die vollständig ausgefüllte Anlage EKS und die lückenlosen Kontoauszüge für den BWZ wurden gefordert. Außerdem noch Dinge, die mich nicht betreffen (Gewerbemietverträge, Betrieskostenabrechnung für Gewerberäume, Bescheide von Corona-Soforthilfen und der letzte Einkommenssteuerbescheid).

Jetzt ist die Frage, ob ich diesmal auf die Einreichung der Beleg verzichte, was eine riesige Arbeitsersparnis bedeuten würde. Allerdings steht in der Tabelle der EKS ja auch "Bitte legen Sie aktuelle Nachweise vor". Sollte ich die Kontoauszüge aus ausreichend ansehen und auf die knapp 70 Ausgabenbelege verzichten?

Ich bitte um Vorschläge, Meinungen und fachliche Ratschläge. :brilleputzen1:
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#692

Beitrag von Koelsch »

Versuchs, ggf. fordert das JC dann "freundlich", auch Kopien der Belege einzureichen.
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HarzerUrvieh
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#693

Beitrag von HarzerUrvieh »

Sehe ich wie Koelsch. Versuch macht klug. Du hast ja nichts zu verlieren. ;-)
Viel Erfolg!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#694

Beitrag von marsupilami »

Wie meine Vorschreiber.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#695

Beitrag von Olivia »

Ist denn aus der aEKS eine Nachzahlung von Leistungen an den Leistungsempfänger zu erwarten? Falls nein, keine Belege einreichen und ggf. die Anforderung der Belege durch das Jobcenter abwarten.
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#696

Beitrag von jcgeschaedigter »

kurzes Update (nur der Vollständigkeit halber):

Heute kam ein Schreiben von der Inkassostelle der BA. Sie wollen bis 08.12.2022 die vom JC zum 04.01.2021 geforderten 3.800 Euro kassieren. Die Summe resultiert aus massiven, willkürlichen Streichungen der Betriebsausgaben. Nähes siehe oben im Thread.

Ich habe versucht, bei der Inkassostelle anzurufen. Nachdem ich mich durch die automatischen Abfragen gewühlt hatte, wurde mir mitgeteilt, dass es "wegen technischer Probleme" zu Störungen kommen könnte. Danach landete ich wohl umgehend bei der zentralen Rufnummer, denn die automatische Abfrage wollte nun wissen, ob ich ALG I etc. beantrage/beantragt habe bzw. Fragen zum Arbeitslosengeld hätte.

Ich habe es dann aufgegeben und der Inkasso-Stelle per Fax mitgeteilt, dass die ganze Sache seit 2021 bei hiesigen Sozialgericht liegt (inklusive Aktenzeichen) und sie doch bitteschön von derartigen Mahnungen absehen sollen.

Das Ganze erscheint mir äußerst merkwürdig, denn ich hatte im Januar 2021 Widerspruch und nach dessen (erwarteter) Ablehnung im April 2021 Klage eingereicht. Natürlich hat das JC dies der Inkassostelle nicht mitgeteilt, auch das hatte ich erwartet. Aber dass sich dann die Inkassostelle erst im November 2022, also mehr als anderthalb Jahre später bei mir meldet, ist doch sehr seltsam.

Ich hoffe jedenfalls, die lassen mich in Ruhe. Andererseits fände ich es schon lustig, wenn ein Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ich ihn mit Verweis auf das laufende SG-Verfahren wieder nach Hause schicke. Er fände das wohl nicht so lustig und vielleicht kriegt ja dann das JC noch sein Fett weg.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#697

Beitrag von Koelsch »

Das JC informiert die Inkassostelle selten, baut doch so schön illegalen Druck beim Leistungsbezieher auf.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#698

Beitrag von Deadpool »

Bei Eingang Widerspruch oder Klage setzen die Jobcenter selbst die Mahnsperren, da muss kein Inkassoservice informiert werden
Allerdings laufen die Mahnsperren auch mal aus und wenn das übersehen wird, die zu verlängern, passiert es eben, dass die Forderung gemahnt wird.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#699

Beitrag von Olivia »

Gibt es neben dem Auslaufen einer Mahnsperre auch die Möglichkeit, dass ein Sachbearbeiter die Mahnsperre manuell deaktiviert?

Und hat der SB auch die Möglichkeit, keine Mahnsperre zu setzen, obwohl eigentlich eine gesetzt werden müsste?
Deadpool
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#700

Beitrag von Deadpool »

Gibt es neben dem Auslaufen einer Mahnsperre auch die Möglichkeit, dass ein Sachbearbeiter die Mahnsperre manuell deaktiviert?
Natürlich, das muss ja sogar sein, wenn z. B. das Verfahren, das zur aufschiebenden Wirkung geführt hat (Widerspruch, Klage...) beendet und die Forderung dadurch bestandskräftig wurde.
Und hat der SB auch die Möglichkeit, keine Mahnsperre zu setzen, obwohl eigentlich eine gesetzt werden müsste?
Das wird auch mal vergessen, klar. Oder schlicht übersehen, wenn z. B. der Erstattungsbescheid gar nicht direkt angegriffen wurde, sondern aufgrund gesetzlicher Regelung in das Rechtsmittelverfahren fällt.
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