Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

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tigerlaw
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#601

Beitrag von tigerlaw »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Di 16. Mär 2021, 18:48 Habe den Bescheid schon an meine Anwältin geschickt. Die ist aber erst ab dem 25.3. wieder da, empfiehlt mir aber, vorsorglich dennoch Widerspruch einzulegen.
Schau auf die letzte Zeile: "Der Bescheid wird Gegenstand des Klageverfahrens"!

Also würde in Widerspruch als unzulässig verworfen werden.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#602

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ja, habe ich mir auch schon gedacht. Das Problem ist, dass im einzigen Klageverfahren, das eigentlich in Betracht kommt, seit August 2020 "still ruht der See" gespielt wird. PKH ist, wie oben schon erwähnt, im Februar 2020 beantragt worden, aber dazu kam seitdem nichts mehr. Schon irgendwie merkwürdig.
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#603

Beitrag von Olivia »

Je länger sich das Verfahren ereignislos hinzieht, desto mehr wird es ein überlanges Verfahren.

viewtopic.php?p=537012#p537012
jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#604

Beitrag von jcgeschaedigter »

Noch mal eine Frage:
Muss ich gegen den Erstattungsbescheid in Widerspruch gehen? Oder brauche ich das nicht, weil Bestandteil des Klageverfahrens?
Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#605

Beitrag von Olivia »

Der Erstattungsbescheid ist ein gesonderter Bescheid, daher solltest Du sicherheitshalber auch dagegen einen nachweissicheren Widerspruch einlegen. Dann wird die Erstattung so lange eingefroren, bis über den eigentlichen Widerspruch entschieden ist.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#606

Beitrag von Koelsch »

Wenn Teil des Klageverfahrens ist kein Widerspruch nötig. Schadet aber auch nicht, nach dem Motto: Sischer is sischer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#607

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du entgegen dem Hinweis von tiger in viewtopic.php?f=16&t=24101&p=574958#p574097 in Widerspruch gehst, musst Du aber schon eine klare Begründung mitliefern.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#608

Beitrag von Koelsch »

Nein, muss er nicht. Es reicht, wenn er schreibt: Begründung wird bei Bedarf nachgereicht. Dann ist JC am Zug - und von denen kommt mit großer Wahrscheinlichkeit: Widerspruch unzulässig, da Bescheid Teil des Klageverfahrens. Und damit hat man das dann schriftlich.
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jcgeschaedigter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#609

Beitrag von jcgeschaedigter »

Auch beim Erstattungsbescheid steht drauf, dass er Bestandteil des Klageverfahrens ist. Somit sollte ein Widerspruch eigentlich nicht nötig sein.
Am 28.03. läuft die Frist zu Zahlung ab (natürlich an einem Sonntag). Sollte eine Mahnung kommen, muss ich mich ggf. mit dem Inkasso-Service in Verbindung setzen.
Ich finde es unverschämt, mir eine Zahlungsfrist zu setzen, obwohl alles bereits im Klageverfahren ist.
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tigerlaw
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#610

Beitrag von tigerlaw »

Schick denen doch eine kurze Mail an Inkasso-Service-West@arbeitsagentur.de, gib im Betreff-Feld die Forderungsnummer an und schreiben, dass die Sache vor dem SG anhängig ist.
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Olivia
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#611

Beitrag von Olivia »

Bei Kölsch wurde doch mal vergessen, eine Mahnsperre vom Inkasso zu setzen.
HarzerUrvieh
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#612

Beitrag von HarzerUrvieh »

Bei mir wurde die "Mahnsperre" nicht vergessen, sondern bewusst nicht gesetzt. Anscheinend bei jcgeschaedigter auch. Erst, als ich das beim Inkasso und dem JC angemerkt habe, kam vom Inkasso eine Info, dass sie sich das Klageverfahren vom JC haben bestätigen lassen und das JC nun die Forderung ruhend stellt...

Ich würde, wie von tigerlaw beschrieben, das Inkasso anschreiben und eventuell auch das SG-Aktenzeichen mit schicken, informativ.

Viel Erfolg!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#613

Beitrag von jcgeschaedigter »

Auf meinem Ersattungsbescheid steht als Emailadresse Inkasso-Service@arbeitsagentur.de
Ist aber wahrscheinlich der selbe Empfänger.
Ich werde denen morgen mal schreiben, da ich für einen Anruf heute zu spät war.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#614

Beitrag von Koelsch »

Anruf, da sträuben sich mir die Haare (und das trotz Corona-bedingter erheblicher Fülle derzeit)
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#615

Beitrag von jcgeschaedigter »

UPDATE:

Heute kamen zwei Schreiben vom JC bezüglich der Rücknahme der Rentenversicherungszeiten für 2019 und 2020.
Ich hefte sie mal an.

Ich habe die Schreiben schon an meine Anwältin weitergeleitet, damit sie Gegenstand der beiden Klageverfahren werden.

Übrigens ist für beide Verfahren PKH und die Beiordnung meiner Anwältin bewilligt worden.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#616

Beitrag von Olivia »

Das ist derb! Das Jobcenter hat nun also sogar die Anrechnungszeiten bei der DRV storniert. Im schlimmsten Fall fehlen später genau diese Monate für irgendeine Anwartschaftszeit, Wartezeit oder ähnliches.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#617

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: Mi 31. Mär 2021, 17:19 Das ist derb! Das Jobcenter hat nun also sogar die Anrechnungszeiten bei der DRV storniert. Im schlimmsten Fall fehlen später genau diese Monate für irgendeine Anwartschaftszeit, Wartezeit oder ähnliches.
Das ist doch der Normalfall. Das JC bestreitet die Berechtigung Leistungen zu erhalten, daraus folgt, dass auch die RV-Zeiten storniert werden. Ist doch logisch, aus Sicht des JCs.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#618

Beitrag von Olivia »

Die Anrechnungszeiten mitten in einem laufenden Gerichtsverfahren zu stornieren, ist schon ein starkes Stück. Das sollte keinesfalls der Normalfall sein.
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kleinchaos
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#619

Beitrag von kleinchaos »

Das JC geht davon aus, dass, wenn du gewinnst, die Zeiten wieder nachgemeldet werden, dir also bei Gewinn kein Schaden entsteht.
Allerdings würde ich das der Anwältin mitteilen und die soll dem Gericht empfehlen, eine Rüge gegen das JC auszusprechen. Naja, ist ein frommer Wunsch, müssen muss das Gericht nicht. Es ist auch kein Verfahrensfehler, mMn. Die sind halt der Meinung dir haben die Leistungen nicht zugestanden (übrigens kommt im Zweifel dann auch noch die GEZ angerannt und will Geld von dir) und somit auch nicht die RV-Zeiten. Klären kann das jetzt nur noch ein verständiger Richter.
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#620

Beitrag von Günter »

Das JC schafft während eines laufenden Verfahrens Fakten. Ich bezweifle, dass das Rechtens ist. Ich würde die Anwältin auffordern, dafür zu sorgen, dass das während des laufenden Verfahrens zurückzunehmen ist und der vorherige Zustand wieder herzustellen ist. Icch könnte mir vorstellen, dass der Richter auch nicht begeistert ist, dass das JC das Urteil vorwegnimmt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#621

Beitrag von tigerlaw »

Hier möchte ich doch eher Friedrich Wilhelm den Großen (also den Vater vom Alten Fritz) zitieren: "Tiefer hängen!"

Wenn das Klageverfahren (erfolgreich) abgeschlossen ist, wird das JC sofort wieder nachmelden!
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Knipsibunti
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#622

Beitrag von Knipsibunti »

Aber mal als Verständnisfrage: Es geht im Klageverfahren um den Zeitraum 11/2019 bis 04/2020.
Wieso wird dann die Meldung bei der Rentenkasse für die gesamten Jahre 2019 und 2020 zurückgezogen?
Also selbst gesetzt den Fall, er hätte tatsächlich keinen Leistungsanspruch in dem Zeitraum gehabt, was ist dann mit Januar bis Oktober 2019? Und mit Mai bis Dezember 2020?
Lt. Bescheid hätte er ja angeblich 4 Euro nochwas zuviel, um Leistungen zu erhalten. Davon kann weder eine Vorsorge betrieben, noch Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Abgesehen davon, dass der Bescheid aus Sicht des Jobcenters folgerichtig ist (die können nach dem vorläufigen Bescheid mit Kürzungen von über 400 Euro im Monat endgültig gar nicht anders entscheiden, ohne den eigenen vorläufigen Bescheid zu torpedieren), ist er dennoch für mich klares Mobbing:
Das Jobcenter streicht Betriebsausgaben, die seit Jahren bekannt und in der Vergangenheit stets anerkannt wurden und rechnet doppelt an. Parallel dazu werden die betrieblichen Ausgaben für eine Kamera nicht anerkannt, die Einnahmen, die mit exakt dieser Kamera generiert werden, jedoch schon. Demnach werden betriebliche Kosten als Privatvergnügen bezeichnet, während die Einnahmen aus diesem "Privatvergnügen" jedoch angerechnet werden. Mit der Auffassung könnte man jedem Betrieb alle Betriebsausgaben entziehen.

Was? Der Autohersteller hat für 100.000 Euro einen Roboter gekauft. Privatvernügen!
Aber das Auto, das mit dem Roboter produziert wurde, das wird voll als Einkommen angerechnet.

Logik des Jobcenters und sogar des Langessozialgerichts, das im Eilverfahren dem Jobcenter in der Prognose recht gab.
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Koelsch
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#623

Beitrag von Koelsch »

Dann ist das fasch. Kann nur zurückgezogen werden für die Zeiträume, für die es keinen Anspruch gab
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Günter
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#624

Beitrag von Günter »

Ich hab mich zwar geistig aus diesem Endlosverfahren zurück gezogen, aber mir ging gerade so durch den Kopf, wenn du die Beiträge für KV + RV selber zahlen musst bzw als Betriebsausgaben absetzt, solltest du bereits wieder in das ALG II fallen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Willkürliche Leistungskürzung im vorläufigen Bescheid

#625

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Fr 2. Apr 2021, 20:36 Ich hab mich zwar geistig aus diesem Endlosverfahren zurück gezogen, aber mir ging gerade so durch den Kopf, wenn du die Beiträge für KV + RV selber zahlen musst bzw als Betriebsausgaben absetzt, solltest du bereits wieder in das ALG II fallen.
Und wer nur durch die Zahlung von Beiträgen für KV + RV hilfebedürftig werden würde, erhält einen Zuschuss zu diesen Beiträgen durch das Jobcenter. RV wird zwar nicht direkt bezuschusst, kann aber als Absetzbetrag in Teil C der EKS untergebracht werden.
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