In dem von Olivia verlinkten PDF steht auch:
Grundsätzlich ist jeder schriftliche Einwand als Widerspruch anzuse-
hen, wenn er sich einem VA zuordnen lässt.
Also kann ich das Ganze auch gleich als Widerspruch verfassen. Wird sicher als "unbegründet" zurückgewiesen, aber der Widerspruch ist in den Akten und man kann nachher nicht mehr sagen, ich hätte das Ganze akzeptiert. Ob dann eine Klage erfolgt oder erst nach dem abschließenden Bescheid kann ich mir noch überlegen.
Wenn ich es jedoch richtig verstanden habe, würde bei einer Klage gegen den abgelehnten Widerspruch dann ein erneuter Widerspruch gegen den abschließenden Bescheid obsolet werden und statt dessen umgehend eine Anschlussklage an die ursprüngliche Klage möglich. Sehe ich das richtig?
Klage würde ich eh per Anwalt führen, es laufen ja auch schon 2 Klagen und wenn das JC die Reisekosten bei mir generell rausstreicht, dürfte für den zurückliegenden und den aktuellen Zeitraum auch noch gegen die abschließenden Bescheide zu klagen sein.