50% Anrechnung von Telefonkosten

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#26

Beitrag von Koelsch »

Und was hat das mit dem Thema 50% Telefonkosten zu tun?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#27

Beitrag von der ratlose »

Es war die Antwort auf Günters sticheleien.

Wenn ich Telefonkosten nicht absetzen kann, dann telefoniere ich eben mal nicht zurück.
Muß ich ja auch nicht,denn wenn ich das müsste , dann müssten die Kosten ja absetzbar sein.
Und da die Kosten nicht absetzbar sind kann es ja nur bedeuten das so ein Gespräch privat ist. Und privat muß ich gar nichts.
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#28

Beitrag von Koelsch »

Na ja, es gibt halt immer zwei Sorten von Selbstständigen, welche die 'nen guten Job machen und andere, die meinen sie machten 'nen guten Job. Dazwischen liegen oftmals Welten. Und wenn ich diesen "tollen Sachen" lese, den Du angeblich meinst mit dem JC abziehen zu müssen, dann kann nicht allzu viel Zeit mehr übrig sein, 'nen guten Job zu machen.
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Battiste
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#29

Beitrag von Battiste »

Hallo, wollte nur kurz Bescheid geben, dass ich bereit bin zu klagen. ( Da ich ohnehin wegen mehreren Dingen Einspruch einlegen musste.) Was mir unklar ist, wie man bei einer Flatrate und 3 Handynummern die Telefonkosten überhaupt verteilen kann. Zudem habe ich aber auch noch ein Festnetz mit Internet Anschluss, der garnicht anerkannt wird, den ich aber auch sowohl privat als geschäftlich nutze.
Olivia
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#30

Beitrag von Olivia »

Eine Klage wäre insofern sehr wichtig, als sich die falsche Anrechnung der Telefonkosten auch in Folge-BWZ weiter fortsetzen könnte. Zwar ist eine gewonnene Klage keine Garantie dafür, dass in Folge-BWZ keine erneute 50% Anrechnung stattfinden, aber es besteht eine gewisse Chance, dass Du dann Ruhe hast.
Battiste
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#31

Beitrag von Battiste »

Prinzipiell wäre meine Logik da die folgende:

- Wenn Beruf und Privat getrennt wird, dann muss umgekehrt auch eine 50-50 Anerkennung bei privaten Ausgaben erfolgen, die geschäftlich genutzt werden, wie z.B. Auto, Festnetz zu Hause etc.

- Eine Flatrate hat einen Einstiegspreis: Dieser bleibt immer gleich, egal wieviel man telefoniert und lohnt sich ab einem gewissen Mindestvolumen.
Sobald ein Mindestvolumen erreicht wird, das im Vergleich zum normalen Tarif eine Flatrate rechtfertigt, ist somit die Flatrate gerechtfertig und es ist ohne Belang wieviel mehr diese Flatrate benutzt werden kann.
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tigerlaw
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#32

Beitrag von tigerlaw »

Manche Richter argumentieren aber auch so: Man will etwas vom Staat (nämlich [mehr] Geld). Und wenn man etwas von der Gegenseite will, dann muss man ggf. seinen behaupteten Anspruch beweisen.
Anders sei es z.B. im Steuerrecht: Da will der Staat Geld vom Bürger und muss deshalb seinerseits ggf. beweisen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#33

Beitrag von Koelsch »

Für's Auto gibt's ja in der ALG II-V Spezialvorschriften (mehr als 50% = Betrieb). Aber beim Telefon hast Du Recht, wenn die 50/50 machen wollen, dann für alle Telefone, also auch die Privaten.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#34

Beitrag von HarzerUrvieh »

Wo ist denn der Telefonanschluss? Im Büro oder in der Wohnung? So weit ich weiß, pendelst Du täglich zwischen Büro und Wohnung, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
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tigerlaw
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#35

Beitrag von tigerlaw »

Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
MeerMG90

Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#36

Beitrag von MeerMG90 »

Bei mir war das auch so mit den 50 Prozent. Fand ich irgendwie okay, auch wenn das Telefon ausschließlich beruflich genutzt habe. Aber wer kann das schon nachweisen.
Olivia
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#37

Beitrag von Olivia »

MeerMG90 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 00:03 Bei mir war das auch so mit den 50 Prozent. Fand ich irgendwie okay, auch wenn das Telefon ausschließlich beruflich genutzt habe. Aber wer kann das schon nachweisen.
Wieso? Wenn ein Anschluss zu 100% beruflich genutzt wird, dann sind die Kosten auch vollständig betrieblich veranlasst und nicht nur zur Hälfte. Das sollte man weder okay finden noch einfach hinnehmen. Man kann für einen bestimmten Zeitraum die betriebliche Verwendung mit einem Einzelverbindungsnachweis führen und dann die vollständigen Kosten geltend machen. Bei einer Flatrate ist es noch einmal anders.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#38

Beitrag von Jemand schreibt »

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der heimische Telefon- und/oder Internetzugang/Flatrate überhaupt nicht als Betriebskosten geltend gemacht werden kann und habe das in der vorläufigen EKS auch nicht gemacht.
Falls man die Kosten doch geltend machen kann: Wird dann etwa unterstellt, man würde die Wohnung teilgewrblich nutzen?
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kleinchaos
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#39

Beitrag von kleinchaos »

Vermutlich wird man das nicht unterstellen. Kommt aber vielleicht auch auf das Gewerbe an.
Es wäre jedenfalls weltfremd zu behaupten, dass man mit dem Abschließen der Bürotür absolut nichts gewerbliches mehr tut, bis man am nächsten Morgen wieder aufschließt. Und wenns nur der Anruf eines Mitarbeiters morgens um 6 ist, dass er krank ist. Oder kurz nach Mitternacht die Paketankündigung per Mail, dass die Ersatzteile morgen kommen. Deswegen stehst du doch aber nicht in der Wohnung und schraubst ein Auto auseinander. Nur mal so als Beispiel.
Außerdem ist es wohl bei den meisten so, dass sie sich bissel Arbeit mit heim nehmen, und sei es "nur" Fachliteratur
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#40

Beitrag von Olivia »

Solange keine Arbeitsecke eingerichtet ist und geltend gemacht wird, kann das Jobcenter keinen Mietabzug für den Gewerbeanteil vornehmen. Arbeiten kann man auch im Café mit Laptop. Ein Mietabzug wäre übrigens als Betriebsausgabe absetzbar, weswegen manche Leute mit zu grossen Wohnungen eine Wohnung mit Hilfe des Gewerbeanteils "passend machen" können.

Wenn die Berücksichtigung der 50% Telefonkosten auch für bereits abgelaufene Bewilligungszeiträume einen finanziellen Vorteil bringen würde, dann kann ein Überprüfungsantrag gestellt werden. Frist für das vergangene jahr ist Silvester 2019! Bis dahin müssen die Ü-Anträge dem Jobcenter vorliegen. Jeder angegriffene Bescheid muss einzeln benannt werden. Begründung: es ist keine Beratung durch das Jobcenter erfolgt, dass 50% der heimischen Flatrate als Kosten anerkannt werden können, deswegen beantragt man das nun rückwirkend bis Anfang 2018 sowie für 2019 und den laufenden BWZ.
Jemand schreibt
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#41

Beitrag von Jemand schreibt »

"Solange keine Arbeitsecke eingerichtet ist und geltend gemacht wird, kann das Jobcenter keinen Mietabzug für den Gewerbeanteil vornehmen. Arbeiten kann man auch im Café mit Laptop."

Ja, man KANN auch im Cafe am Laptop arbeiten. Aber wenn man Festnetz- und Internetflat zuhause als Betriebskosten geltend macht, dann wird man ja nicht sagen können, man arbeitet nicht zuhause.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#42

Beitrag von Olivia »

Solange keine feste Arbeitsecke eingerichtet ist, kann man auch flexibel vom Küchentisch, Sofa oder Bett aus telefonieren und am Tablet arbeiten. Das Jobcenter kann solange keinen Mietabzug vornehmen, wie keine Arbeitsecke eingerichtet und beim Jobcenter auf einem Formular eingereicht und geltend gemacht wird.

Fallen denn im Unternehmen bereits Gewinne oberhalb von 100 € monatlich an? Dann wäre das finanzielle Risiko, im Fall dass das Jobcenter dennoch eine Arbeitsecke einfordert, auf 20% des Mietanteils der Arbeitsecke begrenzt. Denn der Abzug bei den Mietkosten wird ja dann gleichzeitig notwendige Betriebsausgabe.

Man könnte den Antrag auf Anerkennung von 1/2 Telefonkosten übrigens immer noch dann zurückziehen, wenn einen umfangreiche Forderungen des Jobcenters wegen einer Arbeitsecke überfordern. Wobei man auch da erst einmal argumentieren sollte.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#43

Beitrag von Jemand schreibt »

Es wäre ja kein Antrag, sondern die abschließende EKS. Wie soll man die zurücknehmen? Man unterschreibt ja in der EKS, dass die Angaben stimmen. Dann kann man doch schlecht hinterher sagen: "Äh nein, die Ausgaben hatte ich doch nicht."
Olivia
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#44

Beitrag von Olivia »

Wenn die Ausgabe vergessen wurde einzutragen, kann man aber einen Antrag auf Berichtigung stellen.
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tigerlaw
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#45

Beitrag von tigerlaw »

Jemand schreibt hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 03:55 Es wäre ja kein Antrag, sondern die abschließende EKS. Wie soll man die zurücknehmen? Man unterschreibt ja in der EKS, dass die Angaben stimmen. Dann kann man doch schlecht hinterher sagen: "Äh nein, die Ausgaben hatte ich doch nicht."
Mit entsprechender Begründung schon, spätestens mit dem altbekannten Argument "Was geht mich der Sch... an, den ich gestern verzapft habe".

Aber Du hast doch geschrieben:
Jemand schreibt hat geschrieben: Di 17. Dez 2019, 04:51 Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der heimische Telefon- und/oder Internetzugang/Flatrate überhaupt nicht als Betriebskosten geltend gemacht werden kann und habe das in der vorläufigen EKS auch nicht gemacht.
Falls man die Kosten doch geltend machen kann: Wird dann etwa unterstellt, man würde die Wohnung teilgewrblich nutzen?
Was hindert Dich, nach dem 6-Monats-Zeitraum zu sagen "Da hatte meine Glaskugel einen blinden Fleck ... :zwinker: " ?
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Jemand schreibt
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#46

Beitrag von Jemand schreibt »

Es geht ja darum, was passiert, wenn es Schwierigkeiten gibt und man den "Antrag auf Anerkennung der Ausgaben", also die abschließende EKS, zurücknehmen will.
Olivia hat geschrieben: Fr 27. Dez 2019, 09:08 Wenn die Ausgabe vergessen wurde einzutragen, kann man aber einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Das heißt, man müsste erst die abschließende EKS ohne Telefonkosten einreichen und dann später die Telefonkostenanerkennung separat beantragen?

Verträgt sich das mit § 41a SGB II? Danach muss ja bis zur abschließenden Entscheidung vollständig alles belegt sein, sonst kann der gesamte Anspruch wegfallen.
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#47

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du keine "Zahlen" nachweisen kannst/willst, dann wird tatsächlich Dein Anspruch auf Null gesetzt, so steht's im § 41a SGB II
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#48

Beitrag von Olivia »

Du reichst die aEKS mit den Telefonkosten ein. Separat nachreichen ist nur erforderlich, wenn Du die Eintragung vergessen hast. Die Frist für einen Überprüfungsantrag für das vergangene Jahr läuft Silvester ab.
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#49

Beitrag von Jemand schreibt »

Wie reicht Ihr die denn ein? Gleich als Hälfte oder die gesamte Telefonrechnung?
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Koelsch
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Re: 50% Anrechnung von Telefonkosten

#50

Beitrag von Koelsch »

Ich hab immer komplett eingereicht
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