Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

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Koelsch
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Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA

#1

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
topas
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Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA

#2

Beitrag von topas »

jo da steht es Kapitel 7 Punkt 2.1 Persönliche Aufwendungen:

Eine Erstattung für den allgemeinen Zeitverlust des Widerspruchsführers, die Anfertigung von Schriftsätzen oder die Vorbereitung eines Gesprächstermins kann nicht verlangt werden.

Wirklich schade aber auch.

Danke fürs reinstellen Kölsch

Gruß Topas
venceremos
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tigerlaw
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Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA

#3

Beitrag von tigerlaw »

Danke für den Link, Kölsch, die Datei steht inzwischen bei uns auf dem Server im Bücherbord!

Wie BK48 schon sagte, wird das für uns Anwälte finanziell haarig, wenn wir trotzdem helfen wollen: Es gibt dann Hartzer I. und II. Klasse (ohne oder mit Verbindlichkeiten beim JC). Die 2. Klasse müßte erst einmal ein Depositum in Höhe der RVG-Gebühren leisten.

Anderenfalls droht :hang:

Denn Beratungshilfe ist bei einer positiven Kostengrundentscheidung denknotwendig auch nicht mehr möglich.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Pegasus
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Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA

#4

Beitrag von Pegasus »

Über die Anlage 2 - Ansätze zum Abbau von Bearbeitungsrückständen..... kann ich nur :kotz:
Das gilt auch in Bezug auf meinen jetzigen RA.

Wenn ein SB nur den Namen Peg hört, bekommt diese/dieser `ne Krise. Weiß gar nicht, wo man anfangen soll. Und das alles nur, weil ich bislang bis auf den 1.BWZ Widersprcuh eingelegt habe. Mitterweile scheint dort niemand mehr durchzublicken.
Ach menno bin ich ein nöser Kunde. :richter:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
sleepy5580
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Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA

#5

Beitrag von sleepy5580 »

tigerlaw hat geschrieben:Danke für den Link, Kölsch, die Datei steht inzwischen bei uns auf dem Server im Bücherbord!

Wie BK48 schon sagte, wird das für uns Anwälte finanziell haarig, wenn wir trotzdem helfen wollen: Es gibt dann Hartzer I. und II. Klasse (ohne oder mit Verbindlichkeiten beim JC). Die 2. Klasse müßte erst einmal ein Depositum in Höhe der RVG-Gebühren leisten.

Anderenfalls droht :hang:

Denn Beratungshilfe ist bei einer positiven Kostengrundentscheidung denknotwendig auch nicht mehr möglich.
daher lieber ~1,50€ pro Monat für ne DGB-Gewerkschaft ausgeben um sich den Kostenschutz für sich und seine Familie zu sichern.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
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Koelsch
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Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA

#6

Beitrag von Koelsch »

Es gibt ein Update für das Handbuch:

http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 1-2013.pdf
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tigerlaw
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Re: Praxishandbuch zum SG-Verfahren der BA

#7

Beitrag von tigerlaw »

Tks, bereits abgespeichert!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

#8

Beitrag von Koelsch »

Aus dem heutigen Newsletter von Harald Thomé
Die BA hat eine aktualisierte Version des Praxishandbuch für das Sozialgerichtliche Verfahren herausgegeben. In dem Handbuch ist der sozialrechtliche Rechtsschutz dargestellt, natürlich aus Behördensicht.
Ich kann dazu nur sagen, wenn das was darin vorgegeben wird, auch angewandt werden würde, hätten viele Hartz IV-Beziehende deutlich weniger Probleme. Allen, die sich wehren möchten, kann ich nur empfehlen, das Handbuch auszudrucken und intensiv damit zu arbeiten.
Das Praxishandbuch 3. Auflage, Stand: 10/2018 gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/BA ... t_2018.pdf
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tigerlaw
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Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

#9

Beitrag von tigerlaw »

Danke, habe ich bereits runtergeladen und in mein "Bücherbord" eingestellt!

Schau mal auf pdf-S. 28: Endgültiger VA ersetzt vorläufige Bewilligung!


Vgl. http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 14#p515914


Kannst also äußerst genüßlich denen das Handbuch um die Ohren schlagen.

Andererseits stand in der alten Fassung von 2013 (ebenfalls auf meinem Bücherbord zu finden) an pdf-S. 19 das genaue Gegenteil.
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Koelsch
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Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

#10

Beitrag von Koelsch »

Danke für den Hinweis
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Peterpanik
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Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

#11

Beitrag von Peterpanik »

Interessant habe es auch mal gespeichert, mal sehen wie wir es nutzen können.
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tigerlaw
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Re: Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz

#12

Beitrag von tigerlaw »

Danke, ist im "Bücherbord"!
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