Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

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marsupilami
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Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#1

Beitrag von marsupilami »

Es braucht eine Entsendebescheinigung oder auch "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1"

Grob gesagt ein Nachweis für vorübergehend im Ausland Arbeitende, dass der "Inhaber" bzw. MA einer Firma a) tatsächlich bei dieser Firma angestellt ist und - eigentlicher Knackpunkt - entsprechend soz.versichert ist, entsprechende Beiträge bezahlt sind und auch Steuern :unschuld: zahlt.

Hauptwitz: das ist eine EU-Vorschrift, die es schon länger gibt, aber aufgrund kürzlich entsprechendem Vorgehen der Behörden in anderen Ländern es dort zu Anzeigen und heftigen Bußgeldbescheiden kam.

Kurz zur Praxis:
Teutscher Maschinenbauer verkauft grande maccina in's EU-Ausland z.B. Frankreich, Österreich.
Die Maschine soll - mal vom Transport durch teutschen Spediteur abgesehen - auch von den teutschen Monteuren in der entsprechenden Halle aufgebaut und eingerichtet werden.
Dauert 3 Tage.
Jeder dieser Monteure muss eine sog. A1-Bescheinigung mit sich mitführen.
Firma beantragt, füllt aus und gibt Bescheinigung an die Monteure aus.

Das gilt auch für Selbstständige!!
Wenn ein selbstständiger Sportfotograf für eine Veranstaltung gebucht wird oder auf eigene Rechnung und Risiko zu einer Veranstaltung nach Spanien oder Schweden reist, braucht er eine solche Bescheinigung, dass er hier in Schland Soz.Ver.bezahlt.
Wenn jemand von "unseren" Aufstockern auf die Idee kommt, eine Messe (nicht Kirche!) in Polen zu besuchen um sich dort Anregungen zu holen, nach Werkzeugen umzuschauen oder gar Aufträge zu akquirieren, braucht er eine solche Bescheinigung.

Hier mal ein paar Links dazu:
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrech ... heinigung/

https://www.impulse.de/recht-steuern/re ... 42879.html

https://www.ikk-classic.de/fk/pw/sozial ... sendung.v1

So in etwa sieht das Formular aus:
https://www.ikk-classic.de/assets/710_ikkc_web_pdf.pdf
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#2

Beitrag von Koelsch »

"Leider" richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Die A1-Bescheinigung wird in den meisten Fällen nicht das einzige Formular sein. Die Mitbringsel und Anmeldungen sind unterschiedlich, also lieber auf den Einsatzort bezogen beraten lassen. IHK und HWK helfen da gerne weiter.
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#5

Beitrag von BK48 »

wie krass!
Danke! Weiss doch keiner ...

Ich muss grenzgängern für einen Auftrag: Deutsche Domain, belgischer Standort/Kunde, kann aber viel von zuhause (Deutschland) aus machen ... ich werde NUR telefonieren von zuhause aus - aber ganz bestimmt :gunni:
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Belgien ist aber relativ easy.

A1-Bescheinigung bei, vermutlich, Deiner Krankenversicherung beauftragen.

Limosa-Bescheinigung gibt es hier: https://www.socialsecurity.be
Das ist die website des belgischen Sozialversicherungssystems. Da kannste Deine Daten eingeben und erhällst neben einer belgischen Sozialversicherungsnummer auch die nötigen Bescheinigungen.

Habe ich in 2019 mehrfach gemacht, wenn man es mal hinter sich hatte, wird´s beim nächsten mal einfacher/schneller...
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#7

Beitrag von BK48 »

wow.... Danke!!
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#8

Beitrag von HarzerUrvieh »

Falls der Termin vor Eintreffen der A1-Bescheinigung ist, dann nehme ich die Kopie des Antrags-Formulars mit. Das hat bisher keine Probleme gemacht.

Die Belgier sind da schneller, die Limosa-Bescheinigung bekommst Du sofort, online, zum selber ausdrucken ;-)
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#9

Beitrag von Olivia »

Als Selbständiger füllt man A1 doch selbst aus?
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#10

Beitrag von HarzerUrvieh »

JA, das A1-Formular füllt man selbst aus, schickt es dann z.B. an die KV und die muss es dann bestätigen. Die Bestätigung ist das, was die Belgier interessiert...
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#11

Beitrag von jcgeschaedigter »

Sollte nicht die Mitnahme des aktuellen Leistungsbescheides reichen? Da steht doch u.a. drin, wo man z.B. krankenversichert ist ....
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#12

Beitrag von HarzerUrvieh »

jcgeschaedigter hat geschrieben: So 12. Jan 2020, 15:07 Sollte nicht die Mitnahme des aktuellen Leistungsbescheides reichen? Da steht doch u.a. drin, wo man z.B. krankenversichert ist ....
Nein, das reicht nicht. Es geht nicht darum, wo man K-versichert ist, sondern um die Zahlung der Beiträge und das sieht ein Belgier nicht anhand des Leistungsbescheides irgendeines deutschen Jobcenters (was der Belgier wohl unter "Jobcenter" versteht?). ;-)

In Belgien sind mindestens die A1-Bescheinigung und die Limosa-Bescheinigung mitzuführen. Das kann man aber gerne auf der oben verlinkten Seite nachlesen.
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#13

Beitrag von BK48 »

Hallo nochmal,

habe nun wegen div. Unklarheiten eine Anfrage an die IHK Aachen gestellt:
https://www.international.socialsecurit ... esuch.html

Guten Tag Frau ...,
Ich stolpere gerade über eine EU-Vorschrift, die evt. auf mich zutrifft.

Ich arbeite nebenberuflich selbstständig seit 2008 im Bereich Bürodienste und Webseitenerstellung.
Ich habe im Dezember 2019 einen Auftrag für .... eines belgischen Unternehmens angenommen.

Die Ausführung mache ich im Homeoffice und Absprachen haben bei mir in D-... und einmal im Januar in B-... stattgefunden.
Laut der belgischen Webseite (s.o.) muss ich auch als Selbstständiger VOR der Auftragsbearbeitung dieses Formular ausfüllen.

Gilt das auch für mich als Nebenberuflerin?
Können Sie mir da weiterhelfen?


Bei Antwort erfolgt hier ein Update.
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#14

Beitrag von BK48 »

Das ging schnell:
Guten Tag Frau H...,

nachstehend erhalten Sie Informationen zur Limosa Meldung und zur A1 Bescheinigung.

Auf der Webseite des International.socialsecurity.be / Working in Belgium finden Sie u. a. wann man von der Meldepflicht befreit ist. https://www.international.socialsecurit ... imosa.html

Auszug Wer ist von der Limosa befreit?
Es gibt verschiedene Befreiungen von dieser allgemeinen Verpflichtung. Diese hängen davon ab, aus welchen Gründen der Selbstständige nach Belgien kommt und wie lange er sich hier aufhält.
Folgende Aktivitäten sind von der Meldepflicht befreit:
· Versammlungen im kleinen Kreis: Arbeitnehmer und Selbstständige, die an Versammlungen im kleinen Kreis teilnehmen (Strategiegespräche, Vertragsverhandlungen mit einem Kunden, Beurteilungsgespräche...) werden befreit. Um die Freistellung zu beanspruchen, dürfen sie sich insgesamt nicht länger als 60 Tage pro Jahr auf solchen Versammlungen in Belgien aufhalten. Jede Versammlung darf nicht länger als 20 ununterbrochene Kalendertage dauern.
· Selbstständige Geschäftsleute: Selbstständige Geschäftsleute sind von der Meldepflicht befreit, wenn sie für ihre Aktivitäten nicht länger als 5 Tage pro Monat in Belgien bleiben. Selbstständige Geschäftsführer und Bevollmächtigte von Gesellschaften sind ebenfalls von der Meldepflicht befreit, wenn sie in Belgien an Sitzungen von Betriebsräten oder Hauptversammlungen von Gesellschaften teilnehmen. Auch sie dürfen sich für diese Tätigkeiten monatlich nicht länger als fünf Tage in Belgien aufhalten.

Sollten Sie noch Fragen zu der Befreiung haben, so können Sie auch mit dem Sozialbüro Kontakt aufnehmen.
https://www.international.socialsecurit ... ntakt.html


Wofür benötige ich die A1-Bescheinigung?
Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen bzw. Entsendungen ins EU-Ausland oder in einen EFTA-Staat eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese dann mitzuführen.
Die Pflicht gilt gleichermaßen für alle abhängig Beschäftigten einschließlich Führungskräfte und Mitarbeiter aus Behörden sowie auch für Selbstständige.
Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt. Eine doppelte Beitragszahlung wird somit vermieden.

Bei welcher Stelle der Antrag einzureichen ist, hängt davon ab, wo der Beschäftigte versichert ist. Für gesetzlich krankenversicherte Personen ist die jeweilige Krankenkasse zuständig; für privat versicherte Personen wird die A1-Bescheinigung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt.

Für Arbeitnehmer muss die Bescheinigung auf elektronischem Wege beantragt werden. Dies geschieht in der Regel über ein entsprechendes systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm.

In besonderen Fällen ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) für die Ausstellung zuständig. Zum Beispiel bei einer Mehrfachbeschäftigung in mehreren Mitgliedsländern oder bei einer Ausnahmevereinbarung.
https://www.krankenkassen.de/ausland/portable/a1/
https://www.dvka.de/de/arbeitgeber_arbe ... inden.html

Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Das heisst, solange man sich gar nicht lange dort aufhält, ist es gar nicht nötig...
Neben- oder hauptberuflich ist schnuppe.
BK48
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Re: Wichtig für alle, die für ihre Firma oder auch auf eigene Rechnung kurze Zeit im Ausland arbeiten müssen/wollen

#15

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ein Merkblatt zum Thema "A1-Bescheinigung" findet sich hier:
http://www.deubneronline.de/mmodb/demo/
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