Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

Der Doc
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#176

Beitrag von Der Doc »

Die Ruhe hat man mir wohl nicht gegönnt ^^ Einladung zum 3.12 ... mit einer RFB über die ich nur Lachen kann .. auch der Hinweis Fahrtkosten sind aus meinem Budget zu zahlen ... läßt mich irgendwie glauben das da nix gescheites bei rumkommt :D
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Olivia
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#177

Beitrag von Olivia »

Kannst Du das Dokument mal hier einstellen?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#178

Beitrag von Der Doc »

Ich versuchs mal ob ich es gescannt bringe, dieses 40g/m² Ökopapier ist irgendwie der feind von meinem Scanner
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marsupilami
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#179

Beitrag von marsupilami »

SgDuH,
Was die Fahrtkosten zum vorgegebenen Termin anbelangt, verkennen Sie offenbar die Gesetzeslage und ignorieren höchstrichterliche Rechtsprechung.
Nach meinen Recherchen und meiner Ansicht habe Sie die Fahrtkosten zu einem Vorladungstermin definitiv in voller Höhe zu tragen.

Sie wollen die Höflichkeit haben, zum Termin einen Fahrtkosten-Antrag vorzubereiten, der dann von mir nur noch durchgesehen und abgezeichnet werden muss.

Die Erstattung der Fahrtkosten sollte dann zeitnah von Ihnen erledigt werden.


Steht alles da:
https://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-fah ... r-terminen

Ansonsten kannst Du Dir, wenn Du nichts besseres vorhast, mal hier durchquälen und auch nachfolgende Postings lesen:
viewtopic.php?f=89&t=19410&start=25#p434983

In viewtopic.php?f=89&t=19410&start=25#p434993 sind dann auch einschlägige Urteile mit Aktenzeichen drinne.


Wenn Du Spaß haben willst, würde ich denen nicht die einschlägigen §§ und Urteile nennen, sondern nur so wie oben beschrieben.
Wenn die dann ablehnen, kannst Du denen die §§ und Urteile um die Ohren hauen.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#180

Beitrag von Olivia »

Der Doc hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 14:06 Einladung zum 3.12 ... mit einer RFB über die ich nur Lachen kann
Versuch mal bitte, das mit dem Scanner zu schaffen. Eine veraltete RFB nach alter Rechtslage kann u.U. ungültig sein (nach dem BVerfG-Urteil).
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#181

Beitrag von Der Doc »

Ach gott ... darum gehts ja garnet ^^ das haben Sie bisher IMMER bezahlt wenn man ein wenig mit dem BGB Geholfen hat "Wer lädt der zahlt" :)
Is auch klar das ich keine EGV unterschreibe, bin nur im Überlegen ob ich erstmal nett bin, "ich könnte mir da folgendes für die nächsten Monate vorstellen" oder gleich mit der Keule komme (Die BA hat doch Sanktionssperre wieso nötigen Sie mich dann ?) währe ja auch interessiert nen Prozess anzustreben immerhin finde ich meine Schwerbehinderung als "außergewöhnliche Härte" :) is die gelegenheit ... in der nähe hats ne Drogerie .. bräuchte mal wieder Waschmittel :)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#182

Beitrag von Der Doc »

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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#183

Beitrag von Olivia »

Die RFB ist fehlerhaft, da sie nicht (mehr) der geltenden Rechtslage entspricht. Fraglich ist, ob dem Termin damit ohne Rechtsfolgen ferngeblieben werden könnte.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#184

Beitrag von Der Doc »

Wie ich schon schrieb ;) kombiniere das direkt mal ... und wenn ich nicht hingehe .. warum den :) sie wird sich nur wieder aufregen und drohen wenn ich sage ich unterschreibe die EGV nicht, gefällt nicht *lach*
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#185

Beitrag von Olivia »

Wampe hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 21:17 Vorsicht, die Meldeversäumnis-Sanktionen waren nicht Gegenstand des Verfahrens in Karlsruhe.
Das zwar nicht. Aber die Rechtsfolgenbelehrung ist insofern fehlerhaft, als dort Rechenbeispiele aufgeführt werden, wo Meldesanktionen mit Pflichtverletzungssanktionen zusammentreffen, und zwar nach der veralteten Rechtslage von vor der Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts. Leistungsberechtigte haben jedoch Anspruch auf eine konkrete, aktuelle, verständliche, richtige und vollständige Rechtsfolgenbelehrung. Auch die in der Rechtsfolgenbelehrung enthaltenen Rechenbeispiele für das Zusammentreten von Melde- mit Pflichtverletzungssanktionen müssen diesen Anforderungen genügen, d.h. sachlich und rechnerisch richtig, vollständig, aktuell und verständlich sein. Bei einer fehlerhaften Beispielrechnung kann der Leistungsberechtigte nicht richtig erkennen und abschätzen, welche Rechtsfolgen ein hinzutretendes anderes Fehlverhalten auslöst.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#186

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Oli
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#187

Beitrag von Günter »

Die Frage ist auch, ob es für die Verwaltung eine Übergangsfrist gibt, bis die RFB an die neue Rechtslage angepasst werden müssen.

Denn die öffentliche Verwaltung ist wie die Post.
Nur nicht gleich, nicht auf der Stell',
Denn bei der Post geht's nicht so schnell!»
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#188

Beitrag von Olivia »

Damit hätte die Verwaltung dann eine Art Schonfrist, innerhalb derer sie auch mit "defekter" RFB vorladen und notfalls sanktionieren kann.

Was die Fahrtkosten angeht, so kann ich mir dennoch nicht vorstellen, dass diese "aus dem Budget des eLB" gezahlt werden müssen.
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#189

Beitrag von tigerlaw »

"Budget" bedeutet wohl "Vermittlungsbudget"
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#190

Beitrag von Der Doc »

So miniupdate:
Eine kurze email hat gereicht, leider seihe das ein Vordruck der nicht änderbar ist (Kann er nicht oder will er nicht ^^). Man könnte allerdings nur Fartkosten bis 300€ erstatten (Huch ich wollte eigentlich nur mit dem Bus fahren)
Diesmal ein Mann, den ich noch nicht kenne bin mal gespannt.
Ich weiß nix unterschreiben ! Außer 1 Bewerbung im Monat damit kann ich leben und der 2,00€ job im Altenheim da währe ich sofort bereit zu :)
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#191

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#192

Beitrag von Der Doc »

Guck guck kurzes Fazit:
Neuer Mitarbeiter und offensichtlich dumm 5 Minuten hörte ich nur "sanktion" und wie ich darauf käme das Jobcenter würde Illegale Massnahmen anbieten von wegen nicht mehr als 8 Wochen, die 2 Paragraphen die ich wörtlich genannt hatte wollte er nicht hören bzw. nicht kennen und leierte immer die selbe Spule meine Argomente würden niemals reichen eine Sanktion zu verindern

Nach 10 Minuten schien er sich dann langsam ausgepowert zu haben (Ich hatte erstaunlicher weise absolute innere Ruhe) und dann war ich am Zug, ich erklärte ihm wenn das sein Job ist eine Sanktion zu verhängen kann er das gerne tun wenn er meint er muss das tun. Und erklärte ihm in aller Ruhe das die Massnahme eben zu lange ist, und zu breit gefächert ist da ich ja quasi auf Labor und Büro gegrenzt bin darauf fing er an hektisch zu telefonieren natürlich sehr unhöflich konnte nicht mithören aber hörte öfters die fetzen "So groß sind die Einschränkungen doch garnicht". Ich war so höfflich und reichte ihm das JC eigene Gutachten (Das ich ja auch hier hochgeladen habe) dann folgten noch 2-3 mal die Bemerkung er fühle sich grad verarscht, ich blieb die Ruhe selbst und erklärte ihm hab ich nicht vor .. :)

Fazit ... Neue EGV KEINE BEWERBUNGEN einschaltung des Ärztlichen dienstes erstellung eines Gutachten. Irgendwie frage ich mich jetzt dann allerdings wo ich die Dokomente hergezaubert habe, dachte ich hätte die damals vom Jobcenter bekommen :D
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#193

Beitrag von marsupilami »

Ich dachte, Gutachten ÄD des JC liegt vor?
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#194

Beitrag von Der Doc »

Dacht ich eigentlich auch ^^
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#195

Beitrag von Der Doc »

viewtopic.php?f=23&t=24940&start=75#p530961
Ich hoffe der Link funktioniert
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#196

Beitrag von Günter »

Der MD wird sich ja bei dir melden, wegen Unterlagen, Schweigepflichtentbindung usw, dann schick denen doch ne Kopie ihres Gutachtens hin mit der Bemerkung, der SB scheint mit dem gutachten intellektuell überfordert zu sein, bitte senden sie dem Gutsten doch eine Übersetzung in einfachen Worten, damit er nicht solch einen hilflosen Eindruck erweckt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#197

Beitrag von Der Doc »

Fies :lachen1:
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Koelsch
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#198

Beitrag von Koelsch »

So fies find ich das gar nicht
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#199

Beitrag von marsupilami »

Würd' ich glatt machen.
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kleinchaos
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Re: Massnahme wegen Anfahrts unmöglichkeit ablehnen ?

#200

Beitrag von kleinchaos »

Das Gutachten des ÄD ist ja immer auf 6 Monate befristet. Bzw wird der Gutachter die Erwerbsunfähigkeit oder Minderung (hier hätte ich gern mal ne konkrete Antwort von Doc) als voraussichtlich 6 Monate begrenzt haben, weil er Hoffnung am Horizint sieht. Denn wenn er mehr als 6 Monate einschätzt, ist das kein überschaubarer Zeitraum mehr und Doc müsste zum GruSi-Amt.
Hei0t soviel wie: nach 6 Monaten neues Gutachten
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