Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1151

Beitrag von Koelsch »

Gute Argumente für die Berufung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1152

Beitrag von kleinchaos »

Eine NZB würde ich mit der allgemeinen Bedeutung der Rechtsfrage für den täglichen Gebrauch des § 11, 11a begründen. Es gibt sehr viele selbständige Aufstocker und die Frage der Angemessenheit von Betriebsausgaben ist doch bei faktisch jedem Aufstocker relevant.
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Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1153

Beitrag von Olivia »

Ach je. Das sind ja keine schönen Nachrichten. Die Umsätze aus Auslandstätigkeit lässt man stehen, aber die Kosten für diese Einnahmeerzielung werden gestrichen. Was bedeutet das für die Zukunft, insbesondere für die kommenden vEKS? Jetzt wird sich das Jobcenter auf das gerichtlich angeordnete Verbot von Auslandskosten berufen können, oder?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1154

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Die vEKS ist das geringste Problem.
Die gebe ich seit einiger Zeit nur noch unter der Maßgabe an, dass ich die vollen 6 Monate zu Hause sitze und keiner Tätigkeit nachgehe. Ich prognostiziere 100 Euro Umsatz und kaum Ausgaben. Fahrt- und Übernachtungskosten prognostiziere ich seit einiger Zeit überhaupt keine mehr.
Ist ja auch reichlich sinnlos, wie man an dem Beschluss sieht. Denn die Übernachtungskosten waren im Vorfeld in der vEKS von damals eingetragen UND vorläufig bewilligt.
In einem Zeitraum gab es sogar ein ER-Verfahren bei der 102. Kammer am gleichen Sozialgericht, da habe ich dann auch angegeben, dass ich im Ausland tätig bin und der Richter entschied, dass das keinesfalls "unangemessen", sondern "plausibel" ist. Spielte aber im Beschluss von der 53. Kammer, die diese Klage übernommen hatte (warum auch immer) ebenfalls keine Rolle, dass selbst das Gericht (!) im ER-Verfahren zu dem einen Zeitraum die Reisekosten ins internationale Ausland für angemessen hielt.

In einem Klageverfahren ging sogar im ER-Verfahren ein Beschluss der 102. Kammer.
Warum das Verfahren dann in die 53. Kammer verschoben wurde, ist mir ein Rätsel. Denn die 102. Kammer schien mir reichlich kompetenter.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1155

Beitrag von marsupilami »

Und das hat jetzt keine Relevanz mehr?
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1156

Beitrag von Olivia »

Richtig. Warum soll das jetzt alles nichts mehr bedeuten?

Ein Verbot von Auslandstätigkeiten widerspricht auch dem europäischen Gedanken. Warum eine gerichtliche Beschränkung auf inländische Tätigkeiten zielführend sein soll, erschliesst sich mir nicht.
jcgeschaedigter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1157

Beitrag von jcgeschaedigter »

Die Richterin war mir äußerst suspekt. Nicht nur, dass sich die Beweisaufnahme in der Verhandlung um ganz andere Dinge drehte, als unterlagentechnisch gefordert wurde, auch meine Zeugenbefragung hatte eine ganz andere Richtung, als auf der Vorladung ursprünglich angegeben. Und am Ende wurde alles zusammen ignoriert und im Urteil auf völlig andere Dinge Bezug genommen, die in der Verhandlung überhaupt nicht besprochen wurden.

Ich (und nicht nur ich) hatte den extrem starken Eindruck, dass die Urteile schon vor der Verhandlung fertig waren. Zu einer etwaigen Beratung standen der Richterin (und ihren äußerst fragwürdigen Beisitzern) zunächst etwa 25 Minuten zwischen Verhandlung 2 und 3 zur Verfügung. Die Richterin war in der Zeit aber mindestens 10 Minuten woanders unterwegs. Nach der 3. Verhandlung (die nur etwa eine halbe Stunde dauerte, wovon noch die Zeit meiner Zeugenbelehrung abgeht), waren nach wenigen Minuten alle 3 Urteile fertig und wurden verlesen. Und das, obwohl die Richterin dem Anwalt in den ersten Verfahren gesagt hatte, er könne ruhig nach Hause gehen, vor Montag wären keine Urteile zu erwarten. Sie hat ihn also bewusst belogen.

Außerdem schienen mir die beiden Jobcenter-Vertreter (die eine war wohl sogar die Teamleiterin der Rechtsabteilung) extrem locker und fröhlich, die ganze Zeit über. So als ob sie schon wüssten, wie die Urteile lauten würden. Nach der Verlesung der Urteile wünschte die Richterin den Jobcenter-Leuten einen schönen Feiertag. Knipsi, seiner Anwältin und mir wünschte sie das nicht. Das alles lässt den Verdacht aufkommen, dass da im Vorfeld gekungelt wurde. Lässt sich natürlich nicht beweisen.

Zudem lässt die Nicht-Zusammenfassung der Verfahren in einem Urteil (obwohl es ja eigentlich immer um die selben Dinge ging) darauf schließen, dass zumindest in zwei Verfahren die Möglichkeit einer Berufung abgewürgt werden sollte. Auch die Anwältin zeigte sich darüber verwundert.

Das alles lässt nur einen Schluss zu. Hier wurde manipuliert. Und zwar kräftig. Für mich war das der Todesstoß für mein Vertrauen in den Rechtsstaat. In meinen Augen ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1158

Beitrag von Knipsi_derAlte »

marsupilami hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 12:32 Und das hat jetzt keine Relevanz mehr?
Frag das die Richterin.
Nein, hatte alles keine Relevanz. War vollkommen egal. Wie alles egal war.
Je mehr ich (wir) darüber nachdenken, kommen wir zu der Vermutung, das Urteil stand schon fast, noch bevor die Beweisaufnahme stattgefunden hat. Die Beweisaufnahme hat letztlich nur die Beziehung zwischen mir und jcg "geklärt" sowie das Verhältnis bei den "Fremdleistungen". Alles andere war irrelevant und irgendwelche übergeordnetes Metagequatsche, das zur Urteilsfindung nicht beigetragen hat.

Inhaltlich nämlich auf Basis der vorliegenden Belege und Kontoauszüge, wurde absolut gar nichts besprochen. Die Richterin hat die Übergabe der Rechnungsbelege nicht interessiert und meinte dann nur, dass diese dann zu den Akten auch an das Jobcenter übermittelt werden. Letztlich egal, die Belege sind geschwärzt und exakt die Belege, die das Jobcenter bereits vorliegen hat. Aber auch das zeigt sehr schön, dass Datenschutz keine Rolle spielt. Wären die Belege (wie gefordert) ungeschwärzt gewesen, würden die jetzt auch dem Jobcenter vorlegen und somit wäre auch der Datenschutz hintergeangen worden.

Noch was Schönes.
Aus der Dateneinsichtnahme der Daten beim Jobcenter. Zumindest für das eine Verfahren waren die Ortsabwesenheiten im System des Jobcenters hinterlegt und genehmigt. Fiel mir jedoch erst hinterher ein, dass ich diese Dokumente ja auch vorliegen habe.

Interessant übrigens auch, dass die "Berufspraxis Nebenselbständigkeit" von "anonym" eingetragen wurde.
Ansonsten siehe die Zeiten der Arbeitslosigkeit.
Immer wenn ich von einem Event zurück kam, war ich plötzlich "arbeitslos"
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1159

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Update:
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist gemäß Artikel 55 Absatz 3 nicht zuständig.
Ich habe die Mail mit den Ergänzungen aus der Verhandlung ans Justizministerium geschickt.
Die Gerichte kontrollieren sich selbst.

Danke, jetzt ich weiß alles, was ich über den "Rechtsstaat" wissen muss.
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1160

Beitrag von kleinchaos »

Wenn man einen Richter für befangen erklärt, dann prüft das nicht ein anderer Richter, sondern der für befangen erklärte Richter.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1161

Beitrag von Koelsch »

Zur Befangenheit ein Erlebnis von @WUBRU, ihrem Anwalt Fritz und Meinereiner. In Absprache hatten wir den Berichterstatter beim LSG in Wubrus Verfahren gegen die DRV versucht, befangen zu erklären. Kein Erfolg. Es kam Erörterungstermin vorm LSG und danach standen wir drei fassungslos mit offenem Mund vorm Gerichtssaal. Der "befangene" Richter putzte die DRV derart runter, Ergebnis Vergleich im tief 5-stelligen Bereich zu Wubrus Gunsten. Steckte sich natürlich das Gruselamt ein - ohne danke zu sagen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1162

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Mal eine ganz offene und ehrliche Frage (eventuell auch direkt an @tigerlaw )

Wie soll ich mich denn nun verhalten?
Ich habe gerade jetzt für Juni und Juli 6 große Events in Folge, die alle durchgeplant, gebucht und zu guten Teilen auch (unstortnierbar) bezahlt sind.
Das betrifft Unterkünfte gleichermaßen wie einen Flug.
Eine Stornierung ist nicht möglich, dann ist das bereits bezahlte Geld weg.

Zumal eine Stornierung zur Folge hätte, dass ich vermutlich all diese Aufträge künftig dauerhaft verlieren werde, meine Reputation Schaden nimmt und ich den fotografischen Anschluss verliere. Der Schaden wäre irreparabel.

Ich muss aber auch meine Betriebsausgaben decken und die decke ich nicht, indem ich zu Hause sitze und nichts mache.

Wenn ich jedoch zu diesen Events fahre (ich werde insgesamt 4 Wochen im Ausland in zwei Ländern sein), dann werden mir die Betriebsausgaben annulliert, die Einnahmen aber angerechnet. Das bedeutet, wenn ich zu einem Event fahre, dann steigt damit meine Verschuldung. Das ist doch absurd, dass ich einer Arbeit nachgehe und dadurch kein Einkommen, sondern Schulden generiere, obwohl die Einnahmen höher liegen werden als die Ausgaben. Ganz einfach, weil das Jobcenter bzw. das Sozialgericht der Meinung ist, die betrieblichen Ausgaben auf 0 kürzen zu können, weil beruflicher Aufenthalt im EU-Ausland "nicht angemessen" sei und nicht dem "Lebensumfeld eines ALG-II-Empfängers entsprechen".

Daher noch einmal eine sehr ernste Frage: Was soll ich tun?

Fahre ich nicht, mache ich Schulden, fahre ich, erzeut jede Fahrt weitere Schulden.

Das Ganze ist auch kurzfristig, wir haben schon Ende Mai, ich bin in weniger als zwei Wochen bereits unterweggs.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1163

Beitrag von marsupilami »

Kurz und drastisch zusammengefasst: Du wirst eh nass.
Ob nun vom Regen direkt oder vom Wasser in der Regentonne in die man Dich stecken wird.

Dann fahr, mach' Bilder.
Du wirst vermutlich auch mit anderen Menschen zusammenkommen - nutze und genieße es.
Letzteres zumindest versuchen.
Das Erlebte kann Dir keiner nehmen.

Letztendlich: einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1164

Beitrag von Olivia »

Hinfahren und auf eine Korrektur durch das LSG warten. Es kann nicht angehen, dass die zur Erzielung der Einnahmen notwendigen Ausgaben gestrichen werden. Die Notwendigkeit ergibt sich ja bereits daraus, dass ohne eine Teilnahme überhaupt keine Einnahmen hereingekommen wären.

Da du keine Rücklagen hast, kannst Du auch keine Leistungen erstatten. Das Jobcenter dürfte stattdessen frühestens nach einem letztinstanzlich verlorenen Gerichtsurteil m.E. mit 10% der dann geltenden Leistungen aufrechnen, längstens für 36 Monate.

Du könntest aber selbst nach einem verlorenen LSG-Prozess ggf. auch noch Verfassungsbeschwerde und danach eine Beschwerde am EuGH einreichen wegen Beschädigung Deines Gewerbebetriebes und wegen Eingriff in die Berufsfreiheit. Wird eine der Klagen angenommen, ruht solange auch weiterhin jegliche Aufrechnung durch das Jobcenter.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1165

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Die Anwältin hat mir ein wenig Panik gmacht, weil sie meinte, ich solle mir ein P-Konto zulegen.

Problem 1: Ich habe 2 Konten. P-Konto gilt nur für ein Konto. Was will ich erhalten? Geschäft oder Privat? Dazu den Zahlungsdienstleister als quasi drittes Konto. Wenn da eine Pfändung drauf kommt, machen die das Konto dicht.
Problem 2: P-Konto ist Komplettverlust jedweder Kreditwürdigkeit. Da ich Investitionen finanzieren muss und nicht das Geld auf den Tisch legen kann, wäre das eine unüberwindbare Hürde. Im schlimmsten Fall kündigt die Bank gar das Geschäftskonto.

Die Anwältin meinte, das Jobcenter könnte versuchen, den Betrag zu pfänden. Natürlich nur dann, wenn das Urteil weiterhin auch in den nächstne Instanzen Bestand hat. Aber ihr habt im Rahmen von jcg ja z. B. schon mit Richter "B." am LSG und dessen Entscheidungen Bekanntschaft macht, dessen Beschluss in dem damaligen ER Verfahren (welches im Übrigen ständig vom Jobcenter angeführt wird) komplett aus Mutmaßungen und unhaltbaren Darstellungen basierte. Dagegen konnte sich jcg uns auch nicht wehren, obwohl das Jobcenter das LSG zudem angelogen hatte.

Aktuell sind es zwei abgewiesene Klagen mit jeweils knapp unter 500 Euro Erstattungsforderungen und dann der weitere Beschluss mit rund 3.500 Euro. Außerdem soll ich die Kosten des Verfahrens tragen (PKH wurde gewährt, aber das gilt ja nur für meine Kosten). Von was soll ich das denn bezahlen? Ich habe Bürgergeld und keine Reserven oder Ersparnisse. Auf dem GK liegen zwar im Moment noch 3.000 Euro, aber die brauche ich, um die ganzen Kosten in den kommenden 2 Monaten zu decken. Da sind Tilgungsraten von Darlehen, diverse Übernachtungskosten, die man erst bei Abreise bezahlt und die Fahrtkosten, die mir jcg in Rechnung stellen wird für die ganzen Fahrten. Dazu kommen die laufenden monatlichen Kosten. Also letztlich ist auch auf dem Konto kein Geld, zumal ich noch 800 Euro für meine neue Brille bezahlen muss. Aber die brauche ich, denn ich kann auf die Nähe immer schlechter sehen und auch für die Ferne benötigt es eine Korrektur.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1166

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter kann den Betrag doch nicht einfach vom Geschäftskonto pfänden. Wo hat die Anwältin das denn her? Eine Kontopfändung ist im SGB II nicht vorgesehen. Ein P-Konto ist daher abwegig und unnötig. Eine Kontopfändung erfolgt durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines Zivilgerichtes. Dafür sind die Sozialgerichte gar nicht zuständig.

Die Rückforderung von Leistungen erfolgt im Regelfall durch Aufrechnung mit laufenden Leistungen, und zwar in Höhe von 10% des Regelsatzes, und auch das erst nach einem letztinstanzlich verlorenen Gerichtsverfahren. https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 016218.pdf

Aber selbst für eine Aufrechnung sehe ich hier keine Möglichkeit. Als Diabetiker ist es für Dich aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar, mit geminderten Leistungen auszukommen.

Hast Du schon mal über einen Antrag auf Mehrbedarf nachgedacht? Selbst wenn dieser Antrag abgelehnt wird, verdeutlicht er, dass keine späteren Aufrechnungen möglich sind.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1167

Beitrag von Koelsch »

Oli hat es gut dargestellt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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#1168

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Mehrbedarf bekomme ich schon seit einigen Jahren aufgrund meiner anderen Behinderungen, da ich regelmäßig und lebenslang Medikamente benötige, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Für Diabetes, hab ich nachgelesen, gibt es keine Mehrbedarfe mehr, weil irgendwann festgelegt wurde, dass "Vollkost" ausreichend ist und das ist im Regelsatz bereits enthalten. Außerdem ist die Diabetes leider immer noch nicht abgesichert. Ich war nun zum zweiten Mal bei der Blutabnahme und warte nun noch einen Monat, bis ich das Ergebnis bekomme. Liegt nicht an mir, sondern an der Terminvergabe des Arztes.
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#1169

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Ich verstehe übrigens, wenn hier nicht mehr viele Antworten eintrudeln.

Denn meine beiden Anwälte sind ebenfalls ziemlich ratlos.
Die schriftlichen Urteile sind noch nicht übermittelt, also kann man dazu auch noch nichts sagen. Die Anwälte meinten, in der Begründung kann nochmal was komplett anderes drinstehen, als verbal verkündet wurde.

Ich bin jedenfalls ziemlich sprachlos und fassungslos. Dass ich schon lange am Rechtsstaat zweifle, ist kein großes Geheimnis und diese Urteile bestätigen es wieder. Es hat ja nichts mit "Rechthaberei" oder "Sturheit" meinerseits zu tun, sondern hier wird ganz klar am Gesetz vorbei argumentiert und versucht, mir durch die Hintertüre das Leben schwer zu machen.

Was das Jobcenter praktisch davon hat, erschließt sich mir nicht. Denn dadurch wird es mich erst recht nicht los, sondern macht mich umso abhängiger.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1170

Beitrag von Koelsch »

Warten wir erst mal die Urteile ab
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1171

Beitrag von tigerlaw »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Sa 20. Mai 2023, 14:00 Die Anwältin hat mir ein wenig Panik gmacht, weil sie meinte, ich solle mir ein P-Konto zulegen.

Problem 1: Ich habe 2 Konten. P-Konto gilt nur für ein Konto. Was will ich erhalten? Geschäft oder Privat? Dazu den Zahlungsdienstleister als quasi drittes Konto. Wenn da eine Pfändung drauf kommt, machen die das Konto dicht.
Problem 2: P-Konto ist Komplettverlust jedweder Kreditwürdigkeit. Da ich Investitionen finanzieren muss und nicht das Geld auf den Tisch legen kann, wäre das eine unüberwindbare Hürde. Im schlimmsten Fall kündigt die Bank gar das Geschäftskonto.

Die Anwältin meinte, das Jobcenter könnte versuchen, den Betrag zu pfänden. Natürlich nur dann, wenn das Urteil weiterhin auch in den nächstne Instanzen Bestand hat. Aber ihr habt im Rahmen von jcg ja z. B. schon mit Richter "B." am LSG und dessen Entscheidungen Bekanntschaft macht, dessen Beschluss in dem damaligen ER Verfahren (welches im Übrigen ständig vom Jobcenter angeführt wird) komplett aus Mutmaßungen und unhaltbaren Darstellungen basierte. Dagegen konnte sich jcg uns auch nicht wehren, obwohl das Jobcenter das LSG zudem angelogen hatte.

Aktuell sind es zwei abgewiesene Klagen mit jeweils knapp unter 500 Euro Erstattungsforderungen und dann der weitere Beschluss mit rund 3.500 Euro. Außerdem soll ich die Kosten des Verfahrens tragen (PKH wurde gewährt, aber das gilt ja nur für meine Kosten). Von was soll ich das denn bezahlen? Ich habe Bürgergeld und keine Reserven oder Ersparnisse. Auf dem GK liegen zwar im Moment noch 3.000 Euro, aber die brauche ich, um die ganzen Kosten in den kommenden 2 Monaten zu decken. Da sind Tilgungsraten von Darlehen, diverse Übernachtungskosten, die man erst bei Abreise bezahlt und die Fahrtkosten, die mir jcg in Rechnung stellen wird für die ganzen Fahrten. Dazu kommen die laufenden monatlichen Kosten. Also letztlich ist auch auf dem Konto kein Geld, zumal ich noch 800 Euro für meine neue Brille bezahlen muss. Aber die brauche ich, denn ich kann auf die Nähe immer schlechter sehen und auch für die Ferne benötigt es eine Korrektur.
Nö, Knipsi, da siehst Du zu "schwarz" (Oli lässt grüßen ... :zwinker: :zwinker: ).

Gerichtskosten entstehen bei Verfahren vor den SGs (wenn es um Ansprüche von Bürgern geht) sowieso nicht, bleiben also nur noch "außergerichtliche Kosten" (insbesondere Anwaltshonorare).

Kurzer Exkurs: Finanzieller Ansprechpartner eines Anwalts ist grundsätzlich nur der Mandant (allenfalls tritt an dessen Stelle die PKH-Gewährung).
Und der Mandant hat bei Obsiegen einen Erstattungsanspruch an die Gegenseite (der wird aber in aller Regel so abgewickelt, dass die Gegenseite an den Anwalt unmittelbar "mit befreiender Wirkung" für den Mandanten zahlt).

Im Zivilrecht würde der Verlierer also tatsächlich dem Sieger dessen Anwaltskosten erstatten.

Nur - das JC hat keinen Anwalt, das lässt sich von seinen Angestellten vertreten, hat also keinen ggf. erstattungsfähigen Kostenaufwand.

Deshalb wird das SG in seinen Urteilen als Entscheidungsformel aussprechen:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Beklagte hat dem Kläger keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Wenn es keine PKH gäbe, würde dann Deine Anwältin ihr Honorar von Dir einfordern, ohne dass Du eine Rückgriffsmöglichkeit gegen das JC hättest.

Da Dir aber PKH gewährt worden ist, brauchst Du das Honorar nicht selber zu zahlen, sondern es wird von der Justizkasse übernommen und an die Anwältin ausgezahlt.

So viel also zu den auf Dich zukommenden Prozesskosten (nämlich 0).

Wie Olivia schreibt, kann JC nach Rechtskraft für drei Jahre mit 10 % der Regelleistung aufrechnen.

Danach ist Dein Ansprechpartner der Regionalinkasso. Mit denen kann man eigentlich immer reden, die sind - bei entsprechender Darlegung - auch mit niedrigeren Raten einverstanden.

Erst wenn Du Dich überhaupt nicht bei denen melden solltest, werden sie das Vollstreckungsersuchen an das Hauptzollamt erteilen. Und wenn die nicht kooperativ sind, kannst Du immer noch zum Finanzgericht gehen. Ja, es stimmt, Finanzgericht, denn der Zoll zählt zum Finanzwesen der Verwaltung.

Also: Lass Dich nicht so schnell ins Bockshorn jagen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1172

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Sa 20. Mai 2023, 14:07 Das Jobcenter kann den Betrag doch nicht einfach vom Geschäftskonto pfänden. Wo hat die Anwältin das denn her? Eine Kontopfändung ist im SGB II nicht vorgesehen. Ein P-Konto ist daher abwegig und unnötig. Eine Kontopfändung erfolgt durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eines Zivilgerichtes. Dafür sind die Sozialgerichte gar nicht zuständig.

Die Rückforderung von Leistungen erfolgt im Regelfall durch Aufrechnung mit laufenden Leistungen, und zwar in Höhe von 10% des Regelsatzes, und auch das erst nach einem letztinstanzlich verlorenen Gerichtsverfahren. https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw- ... 016218.pdf

Aber selbst für eine Aufrechnung sehe ich hier keine Möglichkeit. Als Diabetiker ist es für Dich aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar, mit geminderten Leistungen auszukommen.

Hast Du schon mal über einen Antrag auf Mehrbedarf nachgedacht? Selbst wenn dieser Antrag abgelehnt wird, verdeutlicht er, dass keine späteren Aufrechnungen möglich sind.
Ergänzend für Deinen "Hinterkopf": Nur in Zivilsachen erlässt ein Amtsgericht einen PfÜB. Die Verwaltung kann selber eine "Pfändungs- und Überweisungsverfügung erlassen.

Aber der Regionalinkasso geht immer (ich habe noch nichts anderes erlebt) über das HZA.

Anders z.B. der Rundfunk, die (ex) GEZ kann entweder ein Inkasso (z.B. EOS o.ä.) beauftragen, oder aber über die "Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde" am Wohnort vollstrecken, dann kommt der kommunale Vollziehungsbeamte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1173

Beitrag von Olivia »

Danke für die Ergänzung! :brilleputzen1:
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#1174

Beitrag von marsupilami »

Dank an tigerlaw.

Das nimmt vielleicht bei Knipsi ein wenig "Druck aus dem Kessel" .
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1175

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Danke.
Ich muss eh abwarten (obwohl ich abwarten absolut nicht leiden kann), bis die Urteile vorliegen.
Beide Anwälte haben angekündigt, dass wir Nichtzulassungsbeschwerde beantragen und in dem anderen Fall direkt in Berufung gehen.

Die Begründung ist mehr oder minder kurz und knapp gewesen, dass "Fahrten ins Ausland nicht eines Leistungsempfängers angemessen sind" und daher als Betriebsausgabe nicht absetzbar. Komischerweise sind aber die Umsätze aus den Events doch wieder "angemessen" und werden angerechnet. Ich hoffe, dass die nächste Instanz erkennt, dass das so nicht funktioniert. Aber bislang hat das LSG Brandenburg bei mir keinen guten Eindruck hinterlassen. Beim Beschluss im ER-Verfahren gegen jcg stand das LSG komplett hinter dem Jobcenter und hat jcg noch nicht einmal angehört, sondern auf dem Postweg entschieden.

Ich bin ab heute erst einmal krank geschrieben, meine Blutwerte habe ich erhalten. Ich befinde mich bezüglich Diabetes im "Graubereich", noch keine Diabetes, aber die Vorstufe davon. Hab heute auch einen Behandlungsplan unterschrieben und muss nun erst einmal regelmäßig zum Bluttest zum Arzt.
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