Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1001

Beitrag von Olivia »

Das JC hätte gern einen Anrechnungbetrag und der Gewinn sollte über 400 € liegen, vielleicht geben sie dann Ruhe.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1002

Beitrag von Knipsibunti »

Der wäre sogar entstanden, wäre mir nicht die Kamera auf den Boden geknallt.

Bisherige Reparaturkosten 700 Euro für die Kamera, Objektiv irreparabel, da out of support. Ersatz 1.950 Euro und weitere Reparaturkosten, weil der Kamerahersteller bei der ersten Reparatur Dinge vergessen/vergeigt hat und ich davon ausgehe, dass die weitere Reparatur nicht auf Kulanz bzw. im Rahmen einer Haftung auf den Reparaturservice abzuwälzen ist, da eben einfach ein Teil der Reparatur nicht gemacht wurde, also in dem Sinne kein Folgeschaden vorliegt.
Allerdings kommt es aus exakt dem Grund zu Verzögerungen der Reparatur, was nun dazu führt:

Heute diskutiere ich noch mit dem Kamerahändler über ein Leihgerät als Ersatz, da meine Kamera nach zwei Wochen immer noch nicht zurück ist, ich noch nicht einmal einen Kostenvoranschlag erhalten habe. Wird erneut etwa 500 Euro plus Versicherung und Umsatzsteuer kosten für 7 Tage Leihgerät, denn der Händler ist nicht für das Versagen des Reparaturservices haftbar und der Reparaturservice redet sich raus, das Gerät sei erst gestern zugegangen (obwohl am 02.05. abgegeben). Das Angebot für das Leihgerät ist nur deshalb so günstig, weil mir anstelle von 7 Tagen nur 3 Tage Leihgebühren berechnet werden, bin eben langjähriger Kunde und bekomme ein Leihgerät, das auf meine Objektive passt. Ein anderes Leihgerät mitsamt Objektiven wäre noch teurer, wir sprechen eben von Profiequipment und keinen Plastikhüllen mit etwas Elektronik drin.

Ich sehe jetzt schon die Streitigkeiten mit dem Jobcenter bezüglich der Nicht-Anerkennung dieser Kosten.

Aber da die Kosten für die Unterkunft für das Event an diesem verlängerten Wochenende bereits bezahlt ist, die Mautplaketten bereits gekauft wurden, außerdem dem Veranstalter unser Beisein zugesagt ist, kann ich darauf nicht verzichten. Dazu die Spritkosten von mehr als 2 Euro pro Liter. Die 22 Jahre alte Karre schluckt 9 Liter auf 100 km, etwa 1.600 Kilometer mehr werden nach dem Event auf dem Tacho stehen.
Alternative wäre Flug gewesen, ist aber a) derzeit nicht bezahlbar und b) mit horrenden Umwegen verbunden, weil es keine direkten Flüge gibt. Zug wäre theoretisch denkbar, dauert aber 16 Stunden für die einfache Fahrt mit 3-5x umsteigen und der Tatsache, dass niemand für die Sicherheit meiner teuren Ausrüstung garantieren kann. Zumal ich vor Ort ja dennoch darauf angewiesen wäre, von Veranstaltungsort und Unterkunft hin und her fahren zu dürfen, die ja auch zwingend "günstig" sein muss. Ein Hotel in der Nähe wäre zwar praktikabler, aber wer weiß, ob das Jobcenter die Kosten dafür betrieblich anerkennen würde. Wobei, das weiß ich auch jetzt nicht. Vermutlich werden die die Kosten wieder auf 0 setzen und dann horrende Gewinne anrechnen in der aEKS. Kenne ich doch seit Jahren.

Ob diese ganzen ungeplanten Kosten überhaupt reinkommen in diesem Fall ist eher ungewiss. Ich kann jetzt diskutieren "hätte, wäre, täte", aber das Leben ist eben kein Wunschkonzert, auch wenn das Jobcenter es gerne so hätte.

Warum? Einfach mal so eine Anekdote des beruflichen Alltags. Wo gehobelt wird, fallen eben auch Späne.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1003

Beitrag von HarzerUrvieh »

:Daumen: und viel Erfolg am WE!
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Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1004

Beitrag von Olivia »

Viel Erfolg am WE!

:Daumen:
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1005

Beitrag von Koelsch »

Dto
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1006

Beitrag von marsupilami »

Vor allem danach - mit dem Bilderverkauf.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1007

Beitrag von Knipsibunti »

Danke. Man wird sehen.
Ersatzkamera ist jetzt da, zumindest bekomme ich für die Ausleihe 50% Nachlass.
Wenn ich zurück bin, steht auch gleich am darauf folgenden Tag ein Jobcenter-Termin an, das hinterlässt mir jetzt schon körperliche Beschwerden, zumal ich eigentlich derzeit ganz andere Baustellen habe. Hoffe, das Event kann mich ein wenig ablenken.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1008

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1009

Beitrag von marsupilami »

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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1010

Beitrag von Knipsibunti »

JC Termin war wie erwartet. Natürlich war eine EGV bereits "vorbereitet".
Ich las mir die EGV durch, primär ging es um die Klärung meines gesundheitlichen Zustandes, was bereits Ende 2019 erfolgen sollte, durch Corona jedoch auf Eis gelegt wurde. Dennoch waren einige versteckte Formulierungen mit drin. Zum einen, dass das Jobcenter mit geeigneten Maßnahmen die Wiedereingliederung "unterstützt", ohne weitere Ausführung. Das heißt, ein Freifahrtschein für das Jobcenter, was die Verteilung von Maßnahmen angeht. Außerdem die Formulierung (das war sogar ein extra Punkt), dass wenn ich die EGV unterschreibe, JEDE Ortsabwesenheit vorab durch den Sachbearbeiter genehmigt werden muss.
Ebenfalls stand drin, dass im Falle einer Erkrankung eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung bzw. "Gehunfähigkeitsbescheinigung" (der genaue Begriff ist mir entfallen) vorlegen muss.

Als ich den Sachbearbeiter auf die EKS-Prognosen ansprach und dass es völlig sinnfrei ist, wenn man prognostizierte Betriebsausgaben aus der EKS streicht und daraufhin fantastische Gewinne zur Anrechnung bringt, die faktisch jedoch gar nicht entstehen, meinte dieser lapidar, das seien ja steuerrechtliche Aspekte, die im Sozialrecht nicht zutreffend wären und daher sei das soweit schon korrekt.

Aha. Wenn ich also 1000 Euro Einnahmen prognostiziere, 900 Euro Ausgaben und dadurch 100 Euro Gewinn fiktiv entstehen, dann darf das Jobcenter die 900 Euro Ausgaben streichen und die 1000 Euro Einnahmen vorab zur Anrechnung bringen, denn die Betriebsausgaben sind ja ein steuerrechtlicher Aspekt. Das war die logische Erklärung des Sachbearbeiters. Auf weitere Nachfragen dazu ist er nicht eingegangen.

Zum Thema der gesundheitlichen Untersuchung merkte der Sachbearbeiter an, dass der medizinische Dienst eine vollumfängliche Begutachtung meiner Person nicht leisten könne. Und da keine Daten von Ärzten vorliegen, könne auch hier nur sehr eingeschränkt eine Aussage getroffen werden. Die medizinischen Unterlagen konnte der medizinische Dienst bislang nicht bekommen, da die angegebenen Ärzte entweder in Rente oder verstorben sind und ich aktuell keinen festen Hausarzt o. ä. habe. Der medizinische Dienst sagte daraufhin wohl aus, dass eine Begutachtung meiner Person schwierig, wenn nicht unmöglich werden könnte, da die Vielzahl notwendiger Untersuchungen dort nicht geleistet werden können.

Ergebnis:
Ich habe die EGV nicht unterschrieben und auch deutlich gemacht, dass ich keine EGV unterschreiben werde, die nicht zuvor anwaltlich geprüft wurde, dass es keine Vertrauensbasis gibt, dass ich mehrfach geschädigt wurde (ist ihm egal, das überhört er ganz gezielt) und ich das Jobcenter als Konfliktpartei sehe, da inzwischen > 8 Klageverfahren anhängig sind. Nächster Termin im September.


Zu JcG:
► Text anzeigen
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1011

Beitrag von Olivia »

Sozialrechtliche Tragfähigkeit ist dann gegeben, wenn entweder ein Beitrag zur Verminderung der Hilfebedürftigkeit geleistet wird (Anrechnungsbetrag mind. 0,01 € mtl.) oder eine Prognose besteht, dass sich die Ertragslage bessert, oder am besten beides.

Wenn bei JC-Geschaedigter keine Prognose für den allgemeinen Arbeitsmarkt besteht, dann ist das doch gut für die Selbständigkeit.

Zu der vorgeschlagenen EGV sollte ein Gegenvorschlag unterbreitet werden, das Forum hilft bei Bedarf bestimmt dabei. Wenn auf den Gegenvorschlag nicht eingegangen wird, muss das JC wohl leider einen Verwaltungsakt erlassen, gegen den dann Widerspruch erhoben wird.

Bis Ende Juni 2023 gilt übrigens ein Sanktionsmoratorium, d.h. Verstösse gegen eine EGV werden nicht durch Sanktionen geahndet. Siehe viewtopic.php?t=29075 Vielleicht sollte man das Jobcenter nochmal schriftlich auf dieses Moratorium hinweisen?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1012

Beitrag von Knipsibunti »

Die sozialrechtliche Tragfähigkeit wäre schon lang gegeben, da es immer wieder, wenn auch zu kleineren, Anrechnungsbeträgen kommt. Wird aber nicht akzeptiert, denn das JC sagt in unserem Fall: Entweder komplett aus dem Leistungsbezug raus oder keinerlei Anerkennung/Berücksichtigung einer Selbständigkeit.

JcG: Theorie und Praxis. Praktisch steht im vorläufigen Bewilligungsbescheid "Aufgrund geänderter Integrationsstrategie keine Anerkennung/Berücksichtigung Selbständigkeit." Was so nicht stimmt, denn die EKS Prognose und Abschließend wollen sie dennoch. Nur, dass eben Betriebsausgaben gestrichen werden, während Umsätze ohne Berücksichtigung aller Betriebsausgaben angerechnet werden.

EGV von mir: Hätte ich so gemacht, aber SB hat die EGV nach meinem heftigen Veto zurückgezogen.

Sanktionsmoratorium:
Weiß ich. Aber bislang ist nichts in trockenen Tüchern. Der Sachbearbeiter sprach von sich aus an, dass es diese Änderungen geben könnte. Insgesamt will der Sachbearbeiter auch keine Sanktionen oder ähnliches gegen uns erwirken. Der Sachbearbeiter selbst scheint mir eher auch uns "zugeneigt" zu sein. Aber ihm sind die Hände gebunden, da Anweisung "von oben".


Das ist ja das Problem, um das sich alles seit 2018 immer wieder dreht: JcG und ich werden durch Anweisungen von oben ferngelenkt. Das Jobcenter gab dies sogar gegenüber des Petitionsausschusses des Senats zu, der Senat empfand dies jedoch als in Ordnung.
Wir haben einen Sachbearbeiter, der durchaus Verständnis hat, beim Thema Selbständigkeit im Tal der Ahnungslosen sitzt, aber auch uns keine Knüppel zwischen die Beine werfen will. Er sieht das Vorgehen der Leistungsabteilung ebenfalls kritisch und eher kontraproduktiv, hat aber keinen Einfluss darauf. Das ist doch die Absurdität des Ganzen.

Sachbearbeiter: Keine Ahnung, keine Idee bezüglich Vermittlung in sozialvers. Beschäftigung. Arbeiten Sie an der Selbständigkeit weiter.
Leistungsabteilung: Keine Anerkennung Betriebsausgaben, Selbständigkeit wird nicht berücksichtigt. Verweis auf geänderte Integrationsstrategie.
Sachbearbeiter: Integrationsstrategie? Machen Sie mal mit der nebenberuflichen Selbständigkeit weiter, ich mache mir Gedanken (seit 2019)
Leistungsabteilung: GEÄNDERTE INTEGRATIONSSTRATGIEEEEEEEEEE !!!!!!!!!!!!!!!!

Wir: Klageverfahren über Klageverfahren, Leistungskürzungen, nicht anerkannte Betriebsausgaben und ständig Stress
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1013

Beitrag von Knipsibunti »

Morgen findet der Erörterungstermin im Sozialgericht statt.
Ich habe mich hoffentlich bestmöglich vorbereitet und gestern bis in die Morgenstunden noch einmal alle drei Bewilligungsabschnitte analysiert und Auffälligkeiten notiert (siehe PDF).

Zusammenfassung für alle drei Zeiträume.

1. Abgabe der Prognose enthält die aufgeführten Betriebsausgaben Fahrtkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Fremdleistungen, Beratungskosten
2. vorläufige Bewilligungsbescheide berücksichtigen alle in 1. aufgeführten Betriebsausgaben
3. In den meisten Fällen sind in der abschließenden EKS die Kosten niedriger als prognostiziert wurde. Belege/Kontoauszüge wurden eingereicht
4. Es erfolgte keine Bearbeitung über 3 Jahre, 2,5 Jahre sowie 2 Jahre.
5. Erst die Untätigkeitsklage in 2019 brachte "Bewegung" ins Spiel
6. Jobcenter fordert Mitte 2019 "weitere Unterlagen" (für alle drei Zeiträume in 3 Schreiben, datiert vom gleichen Tag)
7. Sozialgericht bemerkt: "Jobcenter hatte dazu über 2 Jahre lang Zeit, eine weitere Forderung von Unterlagen zu verlangen, daher nicht notwendig"
8. Jobcenter erstellt für alle drei Zeiträume abschließende Bescheide und streicht alle in 1. aufgeführten Betriebsausgaben, setzt diese auf "0".

ergo:
In jedem Abschnitt wurden die Kosten in der Prognose vollumfänglich anerkannt, abschließend jedoch annulliert.
Insgesamt geht es in diesem Zeitraum um über 6.000 Euro Erstattungsforderungen, die meiner Ansicht nach vollständig rechtswidrig sind.


Ich hoffe nur, dass ich einen Richter bzw. eine Richtern erwische, die auch nur ansatzweise empathiefähig ist. Denn was das Jobcenter seit 2019 macht, ist einfach nur pures Mobbing.
Ich habe auch die weiteren Verfahren angesehen. 2018, 2019 und 2020 gibt es ähnliche Stilblüten. Aber in mindestens zwei Zeiträumen wurden die Reise-, Übernachtungs- und Fahrtkosten zumindest nach Widerspruch dann doch wieder anerkannt. Es ist das totale Chaos, für mich kaum mehr durchschaubar in welchem Zeitraum was in der Prognose gestrichen wurde, was abschließend, wann nach Widerspruch dann doch wieder etwas anerkannt wurde usw. Das zieht sich seit 2015 jetzt durch nahezu JEDEN Bewilligungsabschnitt. Mit Ausnahme der Coronaphase, denn da durfte das Jobcenter nicht.


Ich bitte zumindest mal kurz drüber zu gucken, ob ich vielleicht etwas Wichtiges übersehen habe. Die Ausführungen werde ich morgen, sofern mir die Möglichkeit überhaupt gegeben wird, mündlich im Gericht vortragen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1014

Beitrag von Olivia »

Du hast Dich gut vorbereitet, ich wünsche Dir viel Erfolg morgen!

Falls es nicht mit der Klage klappt, wäre das Landessozialgericht dann die nächste Instanz, sofern der (Rest-)Streitwert über 750,00 € liegt. Denn es könnte ja sein, dass das Sozialgericht Dir teilweise Recht gibt, aber bspw. 600,00 € "abzieht". Dann wärst Du gekniffen und könntest nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen (falls nicht wider Erwarten die Berufung doch gleich mit zugelassen wird).
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1015

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie Olivia
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1016

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1017

Beitrag von Olivia »

auch nochmal :Daumen:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1018

Beitrag von kleinchaos »

:Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
2 linke Hände und alles Daumen. Da drückt es sich mächtig gewaltig.
Möge der Richter ein Einsehen haben und endlich Recht sprechen.
Glück wäre, wenn du an Udo Geiger geraten würdest.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1019

Beitrag von tigerlaw »

Sehr gut aufgedröselt!!!

Oli hat aber wieder mal zu viel Teer verpinselt. Das Verfahren ist etwas anders:

Grundsätzlich kann man gegen staatliche Entscheidungen vor das Gericht gehen.

Das entscheidet (grundsätzlich) nach mündlicher Verhandlung, in der Besetzung mit einem Berufsrichter und 2 Beisitzern.

Zur Aufklärung des Sachverhalts, zur vorgezogenen Beweiserhebung etc. kann aber auch ein Erörterungstermin anberaumt werden. Dieser ist grundsätzlich nicht öffentlich (anders als die förmliche Gerichtsverhandlung). Von Seiten des Gerichts ist nur die Berufsrichterin anwesend. Sie kann keine "streitige" Entscheidung (also ein Urteil) treffen. Allerdings kann sie zu einer "schiedlich-friedlichen Lösung" hinwirken (Anerkenntnis durch JC, Rücknahme der Klage durch eLB, Vergleich).

Ich hatte es in einer Rentensache beim LSG gehabt: Der "Berichterstatter" hatte im Erörterungstermin der Mandantin dargelegt, dass ihre Berufung keinerlei Aussicht auf Erfolg habe, sie möge die Berufung zurücknehmen.

Das wollte sie auf keinen Fall, also wurde Verhandlungstermin (mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen) anberaumt. Dort das gleiche Spiel. Sogar die Androhung einer "Missbrauchsgebühr" hatte nicht zur Rücknahme bewegen können. Also gab es ein förmliches zurückweisendes Urteil. Allerdings gab es dann nicht auch noch die Missbrauchsgebühr (wie mir der Vorsitzende später mal sagte, unter dem Motto "Arme Irre", als ich mich für sie bedankte).

Aber zurück zu Dir: Halte eine "steife Unterlippe" durch, gib bei einem Vergleichsvorschlag nur auf max. 10 % nach. Ansonsten hast Du Anspruch auf ein Urteil!

:Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1020

Beitrag von Olivia »

Gibt es schon ein Ergebnis des heutigen Erörterungstermins? Vielleicht zieht sich der Termin ja wegen des Umfangs bis in den Abend hinein.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1021

Beitrag von marsupilami »

Lass den jungen Mann doch erst mal Luft holen!
Egal wie's aktuell ausgegangen ist!

Und bestimmt war das anstrengend und er möchte erst mal seine Ruhe und 'ne Nacht drüber schlafen, die Gedanken, die im Kopp rumwirbeln, sortieren, ordnen, bewerten, ....
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1022

Beitrag von Knipsibunti »

Ich gehe mit sehr gemischten Gefühlen aus diesem Erörterungstermin.
  • Die Richterin meinte, dass sie wohl meine abgerechneten Verpflegungsbelege für Verpflegungsmehraufwand nicht berücksichtigen möchte, da im SGB dafür eine Pauschale von 6,00 Euro pro Tag vorgesehen sei und nicht mehr. Ich habe noch im Gerichtssaal mein Smartphone aus der Tasche gezaubert und den Link hervorgezaubert:

    https://datenbank.nwb.de/Dokument/466083/

    BSG Urteil v. 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R

    Sie hat sich das Urteil notiert und will es sich noch einmal ansehen. Aber wenn die Verpflegungpauschale tatsächlich annulliert würde, hätte ich bereits ein finanzielles Problem, denn das sind jeden Sommer mehrere hundert Euro, die da zusammen kommen.
  • Die Steuerberatungskosten, meinte sie, würde sie wohl anerkennen. Sie meinte allerdings auch, dass sie denke, dass ein Kleinselbständiger nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sei. Ich habe sie dahingehend korrigiert und sehr deutlich gemacht, dass ich auch als Kleinselbständiger zur Abgabe einer Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet bin und bei Nichtbeachtung hohe Geldbußen drohen. Aber egal, sie meinte, sie würde die Ausgaben "anerkennen"
  • Übernachtungs-/Fahrtkosten möchte sie rückwirkend zu 2015 zu JEDEM Event eine detaillierte Aufschlüsselung darüber, was ich wann an welchem Tag gemacht habe und bei welchem Event ich jeweils gewesen bin. Ich habe das heute gleich testweise für 09.2015 bis 02.2016 gemacht und landete bei 5,5 Stunden reiner Arbeitszeit.
  • Was ich überhaupt nicht verstehe: Im Oktober 2021 forderte sie mich schriftlich auf, SÄMTLICHE Kontoauszüge aus den 4 in der Klage befindlichen Bewilligungsabschnitten einzureichen. Das habe ich getan. Heute sagte sie mir, ich solle zu JEDEM Beleg, den ich ERNEUT einreichen soll, nun auch exakt passend den Kontoauszug kopieren und dazu legen. Ergo: Dem Jobcenter liegen/lagen die Unterlagen vor, dem Sozialgericht liegen die Unterlagen vor. Und nun soll ich sie ein drittes Mal aufbereiten und auch noch kaufertig servieren? Ich hab ja sonst nix zu tun...
  • Generell: Warum überhaupt? Die gesamten Betriebsausgaben waren in der Prognose vom Jobcenter im vorläufigen Bewilligungsbescheid abgesegnet. Meist fielen sie abschließend geringer aus als prognostiziert und wurden trotzdem vom Jobcenter auf 0 gesetzt. Was ist denn mit Rechtssicherheit? Das Jobcenter kann doch nicht in der Prognose sagen "JA, ALLES GUT" und abschließend dann "ACH NE, ÄLLABÄÄÄÄTSCH, JETZT DOCH NICHT MEHR." Wäre das zulässig, könnte das Jobcenter jeden Aufstocker eine massive Schuldenfalle stellen
  • Der Vertreter des Jobcenter war tatsächlich einer der beiden "Kandidaten" der Widerspruchsabteilung, die mich seit Jahren mobben. Ich habe ihn mehrfach direkt angesprochen, er hat stets den Mund gehalten und nichts gesagt. Auch interessant.
Abschließend:
Auf mich kommt wahnsinnig viel Arbeit zu, weil ich aus aktuell vier Bewilligungsabschnitten aus 2015 bis 2017 jeden einzelnen Ausgabebeleg herauskramen muss, der nicht vom Jobcenter anerkannt wurde, da die Richterin angeblich nur eine Gesamtsumme hat, aber nicht weiß, welche Belege gekürzt wurden. Ich halte das für groben Unfug, denn das Jobcenter hat im Bescheid exakt genannt, welche Betriebsausgaben nicht anerkannt wurden. Und da diese auf "0" gesetzt wurden, bedeutet das "Alle Belege". Das sieht die Richterin allerdings nicht so.

Was ich um so komischer fand, dass ich gleich mehrfach gefragt habe, wo denn meine Belege abgeblieben sind, da ich diese vollständig eingereicht hatte. Keine Antwort. Weder von der Richterin, noch vom Gericht. Die Richterin habe angeblich "nur einige Belege" in der Akte. Und ich soll mir die Arbeit nun zum dritten Mal machen, oder wie?
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1023

Beitrag von Koelsch »

In der Tat verstörend
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1024

Beitrag von kleinchaos »

Ich vermute mal, auch Richter sind durchaus menschlich, also von Natur aus bissel faul. Vielleicht hat sie auch nicht so die Ahnung von Selbständigkeit und muss das mundgerecht serviert bekommen um es nachzuvollziehen.

Ist blöd, jetzt alles nochmal und vermutlich doppelt und dreifach zu machen, denn auf einem Kontoauszug sind ja oft mehrere Buchungen, und wenn sie zu jeder Ausgabe den Auszug haben will ... Scheiß drauf. Machs einfach. Zumindest scheint sie nicht völlig abgeneigt zu sein, deiner Argumentation zu folgen
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tigerlaw
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1025

Beitrag von tigerlaw »

Ach menno!

In einer EKS-Sache von mir sagte der Richter beim Termin, er habe 40 Stunden an der Akte gesessen (ist aber auch kompliziert: SIE ist Handelsvertreterin im Bereich Möbelinterieurs [z.B. Porzellan], ER arbeitet als Vertreter für einen großen Mobilfunker. ER ist außerdem bereits Rentner).
So "arbeitswütig" scheint Deine Richterin wohl leider nicht zu sein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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