Bewilligungsbescheid ab 09.2021 liegt bereits vor. Also lag dem Jobcenter alles zur Weiterbewilligung Notwendige vor, sonst hätte der Bescheid nicht erstellt werden dürfen. Die Prüfung der Kontoauszüge hätte zu diesem Zweck vor der vorläufigen Bewilligung stattfinden müssen.
Eine rückwirkende Vermögensprüfung ist wohl erst nach Ablauf der 6 Monate zulässig, das Jobcenter verlangt jedoch noch im laufenden Bewilligungsabschnitt Kontoauszüge, wenn ich das richtig verstanden habe, dürfen die die Kontoauszüge bekommen, aber eben erst nach Ablauf des Bewilligungsabschnitts, also ab dem 01.09.2021.
Es geht also wohl (mutmaßlich) tatsächlich darum, noch im laufenden Bewilligungsabschnitt Einkommen anzurechnen.
Brief geht heute raus:
Erklärt wird die Bereitschaft, die Kontoauszüge vorzulegen.
Jedoch: Antrag auf Fristverlängerung, denn in der Kürze lässt sich die Menge geforderter Unterlagen nicht aufbereiten.
Außerdem Bitte um Klarstellung, denn aus dem Anschreiben geht nicht hervor, auf welchen Bewilligungsabschnitt sich die Vermögensprüfung überhaupt bezieht. Es sollte sich dann ja wohl um eine Vermögensprüfung handeln, denn eine abschließende EKS wird nicht beantragt. Vermögensprüfung wäre komplett unschädlich, da ich die Vermögensfreigrenzen zu keinem Zeitpunkt überschritten habe.
Anwalt meinte, dass die Vermögensprüfung anhand der ausgegebenen Bescheide nach Ablauf der 6 Monate möglich ist. Jedoch nicht vorab. Das heißt, wenn sich die Prüfung der Kontoauszüge auf den kommenden Bewilligungsabschnitt bezieht (was es laut Aufforderung zur Mitwirkung auch tut), wäre das nicht zulässig. Irgendwie sowas. Ich blick da nicht mehr durch in dem ganzen Geschwurbel der Bescheide, die zum Teil ohnehin in sich widersprüchlich sind.
Dennoch:
Zur Sicherheit habe ich gestern außerdem eine Investition vorgezogen, so dass die noch im August erfasst und verbucht wird. Die wollte ich zwar erst zum Ende des Jahres in etwas anderer Form tätigen, aber nun ist das Geld betrieblich sinnvoll investiert. Ich hätte das Geld zwar gerne gespart und unters Kopfkissen gelegt, aber bevor ich riskiere, dass mir das Geld doch irgendwie durch die Hintertüre angerechnet wird, gebe ich es lieber sinnvoll aus. Denn das Jobcenter versucht ohnehin, meine Selbständigkeit nachhaltig zu stören und zu vernichten und da ich ohnehin keinen abschließenden Bescheid beantragen werde für den letzten Zeitraum, kann das Jobcenter auch die Investition nicht streichen.
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Ich kann mir jetzt schon bildlich vorstellen, wie Zähne vor Knirschen zerbersten, Rauchschwaden in die Luft steigen und Sachbearbeiter das ganze Büro zusammenbrüllen mit Schaum vor dem Mund. Und sich dann hinsetzen, und sich das nächste Ding ausdenken...