Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1126

Beitrag von Olivia »

:Daumen:
Knipsi_derAlte
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1127

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Je nachdem, was da am Donnerstag rauskommt.
Wenn die Richterin Scheibe spielt und der Ansicht ist, dass ich zwar arbeiten, aber nicht essen darf, dann werde ich mein Gewerbe vermutlich künftig gemütlicher gestalten. 100 Euro reichen aus, wozu dann noch mehr Mühe geben, wenn einem mit Anlauf ins Gesicht gespuckt und mitgeteilt wird, dass sich Arbeit nicht lohnt?

Aufgeben werde ich definitiv nicht. Aber wenn mir reguläre Betriebsausgaben zusammengestrichen werden und das Gericht dann auch noch die Auffassung vertritt, dass ich z. B. ohne etwas zu essen 12 Stunden am Stück arbeiten kann, dann grenzt das an Sklaverei. Dann muss ich daraus Schlüsse ziehen und werde dann zum Selbstschutz meinen Tätigkeitsaufwand deutlich zurückschrauben müssen. Dann arbeite ich auf den Events eben nur noch zwei Stunden, denn den Rest der Zeit muss ich damit verbringen, mir irgendwelche Supermärkte zu suchen, bei denen ich dann mit den 6 Euro hinkomme. Das ist zwar eine massive Benachteiligung gegenüber anderen Gewerbetreibenden, aber mit Recht scheint der ganze Quatsch nichts mehr zu tun zu haben.

Klingt bockig, ist es auch.

Wenn sie mich zu einen Querulanten erziehen wollen, dann bekommen sie eben auch einen.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1128

Beitrag von Koelsch »

Ist aber nachvollziehbar. Das würde ich ggf gegenüber dem Gericht schon jetzt im Termin verdeutlichen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1129

Beitrag von Olivia »

In dem Fall könntest Du auch einen Wechsel des Jobcenter-Bezirks in Erwägung ziehen. Meldeadresse in Hönow und Wohnungstausch dorthin. Im neuen Jobcenter wirst Du dann ganz normal behandelt.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1130

Beitrag von marsupilami »

Sicher?
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schimmy
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1131

Beitrag von schimmy »

In welchem Jobcenter wird man schon normal behandelt, mir ist bis dato keins bekannt. 🤔
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1132

Beitrag von marsupilami »

Passt schon.
Du must nur "normal" aus Sicht des JC sehen.

JaJaJaJa - OT
reichlich geschreddert.
Ich hör' ja schon auf.
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Knipsi_derAlte
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1133

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Ich habe gerade zwei weitere Schreiben von den anderen Anwälten erhalten.
Da werden die gleichen Unterlagen verlangt wie im hier angehängten Schreiben.

Was nun absolut nicht mehr nachvollziehbar ist, denn für diese Zeiträume habe ich bereits die Unterlagen für das Sozialgericht vorgekaut:

1. Die Unterlagen lagen in chronologischer Reihenfolge dem Jobcenter vor. Monatlich sortiert und innerhalb des Monats aufsteigend nach Tagen.

Das reichte der Richterin nicht, für sie war das zu ungeordnet.
Also reichte ich ein:

2. Alle Unterlagen noch einmal, diesmal jeder einzelne Beleg mit dem dazugehörigen Kontoauszug dahinter geheftet und die jeweilige Buchung farblich markiert. Dazu im Begleitschreiben jeden einzelnen Rechnungsbeleg ausführlich erklärt, um was für einen Beleg es sich handelt.

Dann war lange Zeit Stille.

Am 12.05. kam dann das Schreiben, wie ich es hier angefügt habe. Heute, also am 15.05. kamen dann die Schreiben mit gleichlautendem Inhalt von den anderen Anwälten. Die Verhandlung soll in 2 Tagen stattfinden.

Ich muss also laut Gericht Buchhaltungsunterlagen aus 2015, 2016, 2017, 2019 und 2020 komplett aufbereiten inkl. aller Steuerbescheide vom Steuerberater. Zu den Akkreditierungen kann ich nur mit der Schulter zucken, dazu liegt nichts Schriftliches vor.


Ich habe das nun an den Bundesdatenschutzbeauftragten übermittelt und dort auch gleich angerufen. Das Verfahren wurde direkt in ein entsprechendes Referat weitergeleitet, wird also bearbeitet, aber so schnell können die keine Auskunft geben.

Ich habe bei Gericht angerufen und die Sachbearbeiterin der Richterin die Situation geschildert. Sie hat dann eine Akte eingesehen, sich den Sachverhalt durchgelesen. Dann blieb sie stumm, überlegte kurz und sagte dann: "Moment. Das ist in 2 Tagen? Das können Sie unmöglich bis zu dem Zeitpunkt erledigen." - und dabei hat sie nur ein Aktenzeichen eingesehen, nicht die weiteren 4 mit dem gleichen Inhalt.

Also auch bei Gericht scheint man zu verstehen, dass diese Masse an Daten in so kurzer Zeit gar nicht erbracht werden können.

Meine Anwälte habe ich jedoch nicht erreicht. Angeblich kann ich den Anwalt von sanktionsfrei ab 15.30 Uhr anrufen lt. email. Aber auch der Anwalt ist fassungslos, zumindest stand das in der kurzen email. Meine Anwältin für das eine Verfahren hat zumindest kurz geantwortet. Ich würde auch sie gerne telefonisch erreichen, versuche es schon seit Stunden, aber es geht niemand ans Telefon.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1134

Beitrag von marsupilami »

Nimm Dir das, was Du eben gepostet hast, als Gedächtnisstütze ausgedruckt mit und bring das in der Verhandlung vor!
Ich kann Dir nur noch raten, Dich argumentativ gut vorzubereiten und Dich nicht allein auf die Anwälte verlassen.
Sonst bist Du es, habe ich den Eindruck.

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Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1135

Beitrag von Olivia »

Das sehe ich auch so. Das mitnehmen zum Sozialgericht und darlegen, dass die enorme Menge an Unterlagen in der kurzen Zeit nicht zusammengestellt werden kann/konnte. Meiner Meinung nach muss dafür eine angemessene Frist eingeräumt werden.

Der Termin sollte aber unbedingt wahrgenommen werden, lieber nicht nur eine schriftliche Absage.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1136

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Ich habe die letzten beiden Nächte quasi durchgemacht und die Unterlagen allesamt zusammengestellt.
Nun bin ich völlig übermüdet, will dieser Vertreterin alternativer Fakten aber nicht die Möglichkeit geben, mir in die Schuhe zu schieben, ich hätte die Unterlagen nicht rechtzeitig beigebracht.

Was jedoch hier passiert und was sich immer klarer und deutlicher herauskristallisiert: In der Kammer herrscht Beweislastumkehr. Ich bin der Kläger, muss mich jedoch ständig verteidigen. Die Beklagte äußerte hingegen nur Plattitüden, unbelegte Behauptungen und Lügen. Das wird jedoch nicht hinterfragt. Kein einziges Mal. Die Betriebseinnahmen waren zu keinem Zeitpunkt angezweifelt worden, die Richterin jedoch zweifelt diese nun an. Für gleich 5 Verfahren, und das 3 Tage vor dem Termin.

Mal sehen, wie dieses Theater heute ausgeht. Beide Anwälte versicherten mir heute, dass wir und letztlich anhören, was sie zu sagen hat, aber uns wohl auf das LSG verständigen werden. Denn beide Anwältin halten von der Art und Weise, wie die Richterin das Verfahren leitet, nicht sonderlich viel.

Kurze Info:
Es sind über 600 Seiten Belege, die ich zusammengesucht und aufbereitet habe. Darunter 500 Einnahmebelege und über 100 Ausgabebelege. dazu 10 Seiten Beschreibung aller 100 Ausgabebelege, was diese inhaltlich darstellen.

Parallel dazu die Kontoauszüge.

Ich habe jeden Einnahmebeleg von 1 bis x durchnumeriert, auf dem Kontoauszug bei jeder Einnahmebuchung die Nummer des Beleges dazugeschrieben. In dem Verfahren, wo die Richterin Einnahme- und Ausgabebelege haben wollte, habe ich die Einnahmebelege in zweistelligen Nummern beschriftet, auf dem Kontoauszug bei jeder Buchung die Nummer daneben geschrieben und zudem mit grüner Farbe markiert. Bei den Ausgaben habe ich dreistellige Nummern verwendet, diese ebenfalls auf jeder Buchung auf dem Kontoauszug die Nummer des Belegs daneben geschrieben und mit rot markiert.

Insgesamt habe ich 28 Stunden Arbeit in 2,5 Tagen benötigt, das alles so vorzubereiten. Ich halte das für menschenunwürdig. Auch das wird die Richterin wohl nicht "honorieren". Falls sie mir doof kommt, werde ich entsprechend dagegen halten. Ihr wisst, ich kann kann auch mal schnell umschalten und dann ein sehr loses Mundwerk haben. Ich werde mir jedenfalls nichts gefallen lassen, erwarte mir von ihr sowieso keine Rechtsprechung mit Augenmaß.

Ich werde berichten, wie es gelaufen ist. Da aber gleich 5 Zeiträume an einem Tag verhandelt werden, rechne ich nicht damit, vor dem späten Nachmittag das Gericht zu verlassen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1137

Beitrag von Olivia »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Mi 17. Mai 2023, 04:07 Es sind über 600 Seiten Belege, die ich zusammengesucht und aufbereitet habe. Darunter 500 Einnahmebelege und über 100 Ausgabebelege. dazu 10 Seiten Beschreibung aller 100 Ausgabebelege, was diese inhaltlich darstellen. Parallel dazu die Kontoauszüge. Ich habe jeden Einnahmebeleg von 1 bis x durchnumeriert, auf dem Kontoauszug bei jeder Einnahmebuchung die Nummer des Beleges dazugeschrieben. In dem Verfahren, wo die Richterin Einnahme- und Ausgabebelege haben wollte, habe ich die Einnahmebelege in zweistelligen Nummern beschriftet, auf dem Kontoauszug bei jeder Buchung die Nummer daneben geschrieben und zudem mit grüner Farbe markiert. Bei den Ausgaben habe ich dreistellige Nummern verwendet, diese ebenfalls auf jeder Buchung auf dem Kontoauszug die Nummer des Belegs daneben geschrieben und mit rot markiert. Insgesamt habe ich 28 Stunden Arbeit in 2,5 Tagen benötigt, das alles so vorzubereiten.
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1138

Beitrag von kleinchaos »

Ich drück die Daumen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1139

Beitrag von schimmy »

Hoffentlich hast du Erfolg 👍
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1140

Beitrag von marsupilami »

Nochmal :Daumen:
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Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1141

Beitrag von Olivia »

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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1142

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, dass ich die letzten Tage nicht im Forum, und damit auch nicht in diesem Faden gelesen habe: Morgen ist - auch in Berlin! - Himmelfahrt, und im letzten SG-Brief stand 17.05.2023, das ist HEUTE!!!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1143

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Ja, ich war auch heute dort.
Und es war einigermaßen eine Katastrophe.
Es standen 5 Bewilligungszeiträume im Klageverfahren. Drei wurden zusammengefasst, zwei wurden getrennt betrachtet.

Der Richterin ging es von Anfang an nicht um die Belege, sie hat sie zwar angefordert und auf ihre "Amtsermittlungspflicht" verwiesen, war aber mäßig interessiert, als ich alle Belege zu allen Verfahren tatsächlich dabei hatte.

Sie befragte mich zuerst zu meiner "Beziehung" mit jcg, ob wir ein Bett teilen, oder eine Liebesbeziehung hätten. Die zwei beisitzenden Laienrichter fragten, ob wir einen Kühlschrank teilen und lauter so einen Kram. Ich habe dies energisch zurückgewiesen.
Danach ging es um die geschäftlichen Beziehungen, es wurde versucht, eine GbR zu unterstellen, hat letztlich auch nicht geklappt.

Dann ging es eigentlich nur um das Geschäftsmodell, warum deutschlandweit, warum im Ausland. Es wurde die Webseite abgefragt, wie das mit den wechselseitigen Abrechnungen denn so sei.

Dann wurde jcg als Zeuge in den Saal gerufen und ebenfalls befragt und sagte im Prinzip das aus, was ich auch bereits vorgetragen hatte.

Das wurde dann meiner Einschätzung nach auch als glaubhaft und einigermaßen nachvollziehbar eingestuft.

Darauf folgte relativ zeitnah Termin 2 mit den drei Klageverfahren und zuletzt das Verfahren mit der anderen Anwältin.

Am Ende waren die Beschlüsse auch schon fertig:

1. Die Fremdleistungen werden anerkannt
2. Die Steuerberaterkosten werden anerkannt
3. Die Investition in 2017 wird anerkannt
4. Die Verpflegungskosten seien nicht bei 18/28 Euro, sondern lagen damals bei 14/24 Euro. Soweit korrekt, hat sie also scheinbar auch anerkannt, und beharrte nicht weiter auf den 6 Euro.

Aber dann kam der absolute Hammer:

5. Reisekosten und Übernachtungskosten ins Ausland stehen in einem Missverhältnis zu den Einnahmen und sind daher nicht zu berücksichtigen.
6. Es werden nur Reisekosten und Übernachtungskosten zu Events innerhalb Deutschlands anerkannt.

Klage 1 (1 Zeitraum) wurde abgewiesen. Da das Jobcenter in dem Klagezeitraum Übernachtungskosten anerkannte, solle ich nicht schlechter gestellt werden, also bliebe der Bescheid so bestehen, wie er ist, eine Revision ist daher nicht möglich, da der Erstattungsbetrag unter 750 Euro liegt.

Klage 2 (3 Zeiträume) erhielt ich zum Teil recht (siehe 1-6), es ergeben sich jedoch Erstattungsbeträge von weit über 3.000 Euro, da die Kosten für die Auslandsevents nicht angemessen seien.

Klage 3 (1 Zeitraum) wurde abgewiesen. Begründung wie bei Klage 1.


Außerdem gibt es eine weitere Einschränkung: Vor jedem Event gibt es immer noch einen finalen Trainingstag. Der ist elementar wichtig, aber auch der wurde seitens des Gerichts aberkannt. Die Kosten für diese zusätzliche Übernachtung werden auch nicht berücksichtigt.


Kurzum:
Mit dem Beschluss kann ich nicht arbeiten, der ist eine absolute Katastrophe.
Die Anwälte meinten uni sono, dass dies in Artikel 12 GG eingreift und mich in unzulässiger Art und Weise beschränkt.
Ebenso sind die Beschlüsse ein "Überraschungsurteil", da es während der gesamten Beweisaufnahme nicht mit einem Wort darum ging, welche Events nun am meisten Umsätze erzielen und welche nicht. Das ist auch aus den Belegen nicht ersichtlich und völlig außen vor.

Tatsache ist: Die Events, die am meisten Umsatz erzielen, sind die Events außerhalb Deutschlands. Die Events in Deutschland bringen meist so gut wie nichts ein abzüglich der Ausgaben und fahren häufig +/-0.

Wenn die Auslands-Events wegfallen, kann ich nicht mehr kostendeckend arbeiten.
Nur ein Beispiel:

1 Auslandsevent aus 2016 brachte zwischen 2016 und 2022 insgesamt etwa 10.000 Euro Umsatz, verteilt über die Jahre. Bei hälftiger Teilung zwischen mir und jcg bleiben pro Person etwa 5.000 Euro Bruttoerlöse. Dagegen stehen die Kosten in Höhe von ca. 800 Euro. Selbst das beste Inlandsevent in Deutschland brachte nicht annähernd so viel Umsatz.

Hinzu kommt, dass die Übernachtungen in Deutschland genauso viel kosten wie im Ausland. Das gibt sich von den Kosten her gar nichts. Das einzige, das eventuell einen Unterschied macht, sind die Fahrtkosten, z. B. wenn wir dich mal in ein Flugzeug steigen. Aber auch das ist nicht signifikant mehr, denn ob wir jetzt 150 Euro Sprit verfahren oder 250 Euro für den Flug ausgeben, wirkt sich im Gesamten nicht derart massiv aus.

Die Frage stellt sich jetzt natürlich nach der Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss 1 und Beschluss 3. Gegen Beschluss zwei gehen wir höchstwahrscheinlich in die nächste Instanz vor das LSG.

Was ich dabei krass finde:
Die Umsätze aus den Auslandsevents werden gerne als Einkommen angerechnet. Die Ausgaben dafür jedoch auf 0 gesetzt. Kann mir das jemand rechtlich einwandfrei erklären?

Die Richterin ging dabei gar nicht groß auf die Kosten an sich ein, sondern auf die Gewerbetätigkeit im Gesamten und meinte, es wäre eines ALG-II-Empfängers nicht angemessen, dass ich ins Ausland gefahren bin, zumal ja die Einnahmen übers Jahr gesehen im umsatzsteuerbefreiten Bereich liegen.

Mir macht das aktuell jedenfalls Angst. Denn jetzt kann ich erst recht nicht mehr frei arbeiten und die Events bis Ende Juli (im Ausland) sind bestätigt und gebucht. abgesehen davon schwebt nun ein Damoklesschwert über mehr bezüglich einer Erstattungsforderung in Höhe von mehreren tausend Euro. Und ob das die nächste Instanz ausbügelt, weiß ich nicht. Bin ja kein Hellseher. Ich weiß nur: Wenn es schiefgeht, bin ich insolvent und hochverschuldet.

Der Anwalt sah es nicht so negativ, vor allem im Hinblick darauf, dass es zumindest erstmal eine Teilanerkennung gibt. Das hilft mir aber absolut nicht weiter.
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1144

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde es versuchen vor dem LSG.
Schon deshalb, weil hier unzulässig Unterschiede gemacht werden und die ja wohl eher "aus dem Bauch" kommen und somit eine vorausschauende Planung nicht mehr möglich ist.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1145

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Natürlich wird es vor das LSG gehen. Das steht sowieso außer Frage.
Trotzdem sind diese "Urteile im Namen des Volkes" ein massiver Tiefschlag.
Die Anwältin sieht es auch so, aber ob das LSG der Argumentation folgt?

Wie sieht das mit einer Nichtzulassungsbeschwerde aus? In zwei Verfahren sind die Erstattungen "nur" jeweils ein paar hundert Euro. Hat so etwas Aussicht auf Erfolg? Die Begründung wäre ja, dass es sich inhaltlich und sachlich immer um den gleichen Sachverhalt handelt und die Richterin auch ein Gesamturteil hätte bilden können.

Die Jobcenter-Vertreter haben jedenfalls "gefeiert".

Für mich wäre es das endgültige Aus.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1146

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich wie KC. Dort sehr deutlich darlegen, ohne Ausland geht's nicht, also mit Zahlen beweisen.

Nur um etwas Verständnis für die Richter (allgemein) zu schaffen. Tigerlaw wird sich erinnern, dass sich ein Richter von uns verabschiedete, er wechselte zum LSG, und deutlich sagte, er könne nicht voraussagen, ob sein Nachfolger genauso penibel arbeiten würde wie er. Um das zu verdeutlichen, erwähnte er, er habe mal genau nachgehalten, wie lange er für die Vorbereitung des gerade beendeten etwa halbstündigen Erörterungstermins (selbständiger Aufstocker) gebraucht habe. Ich meine, er nannte 80,5 Stunden.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1147

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Frau Richterin verbrachte auch angeblich "unzählige Stunden" mit der Bearbeitung der Unterlagen.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1148

Beitrag von Koelsch »

Zumindest bei dem Richter glaube ich die Zahl. Er begrüßte auch den Vertreter des JC "sehr nett" mit den Worten: "Herr T*, für Sie habe ich jede Menge Ohrfeigen"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1149

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Vor allem ist der "Witz" dabei, dass ich teilweise in den Auslandsevents geringere Übernachtungskosten habe als in Deutschland. Aber Ausland ist nicht angemessen. Mal ganz abgesehen davon, dass natürlich die internationalen Events mehr bringen, weil "wichtigere" Leute vor der Kamera.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1150

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Mir fällt noch etwas ein, das nun völlig absurd ist:
Gemäß Urteil "Im Namen des Volkes" darf ich nur noch deutschlandweit tätig sein, die Kosten zu ausländischen Events seien unangemessen.

Demnach darf ich zu ein Event nach Freiburg fahren, das sind von Berlin 800 Kilometer. Das ist angemessen, da der Ort in Deutschland liegt.
Ich darf aber zum Beispiel nicht zu einem Event nach Prag fahren, das nur 380 Kilometer entfernt liegt. auch nach Linz mit 620 Kilometern Entfernung darf ich nicht, weil es im Ausland ist -> die betriebliche Ausgabe demnach nicht angemessen ist und nicht berücksichtigt wird.

Die Kosten für ein Hotel in Freiburg dürften auch teurer sein als für ein Hotel in Prag. Während das Hotel in Freiburg angemessen ist, weil es in Deutschland liegt, wäre ein günstigeres Hotel in Prag nicht angemessen, weil es im Ausland liegt.

Demnach ist es übrigens auch ironisch, dass sie anstelle der 6-Euro-Pauschale die 24-Euro-Pauschale bei einem 24-Stunden auswärtigen Aufenthalt für richtig hält, parallel dazu jedoch all diese Kosten annulliert hat, weil die Übernachtungen im Ausland "unangemessen" waren.
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