Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1076

Beitrag von marsupilami »

So ungefähr.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1077

Beitrag von Günter »

Dies ist der Sprung vorwärts, der mich von der Konkurrenz abheben wird und meine Hobbyisten-Wettbewerber abhängt, die diesen Schritt eben nicht gehen. Dies ist zugleich der Sprung, der mich aus dem Leistungsbezug hinauskatapultiert! eröffnet die Möglichkeit, meine Abhängigkeit vom ALG II Bezug erheblich zu verringen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
jcgeschaedigter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1078

Beitrag von jcgeschaedigter »

Mal ein UPDATE:

Knipsibunti hat bald seine Verhandlung vor dem SG. Genauer gesagt sind es 3 Verhandlungen nacheinander, bei denen es um 5 oder 6 BWZ geht.

Die Frage an diejenigen, die das schon mal mitgemacht haben:

Was muss man alles zur Verhandlung mitnehmen? Sämtliche Unterlagen? Das wären in diesem Fall die Akten aus 6 Jahren!

Ich muss da übrigens auch hin, bin als Zeuge vorgeladen.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1079

Beitrag von Koelsch »

Unterlagen sollte man schon dabei haben. Ansonsten viel Erfolg :Daumen: :Daumen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1080

Beitrag von Olivia »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Mi 3. Mai 2023, 00:07 Mal ein UPDATE:

Knipsibunti hat bald seine Verhandlung vor dem SG. Genauer gesagt sind es 3 Verhandlungen nacheinander, bei denen es um 5 oder 6 BWZ geht.
:Daumen: :Daumen:
Die Frage an diejenigen, die das schon mal mitgemacht haben:

Was muss man alles zur Verhandlung mitnehmen?
Hier mal die Packliste von Harzer Urvieh zu seiner SG-Verhandlung:
- Laptop, voller Akku
- USB-Stick mit allen Daten (für beide BWZ)
- Taschenrechner
- Block und Stifte
- 1-2 Liter Wasser
- Tüte Chips und Schoko-Riegel sowie Camenbert-Brötchen

viewtopic.php?p=631019#p631019
Sämtliche Unterlagen? Das wären in diesem Fall die Akten aus 6 Jahren!
Alles mitnehmen, notfalls mehrere Reisekoffer.

1.) Als erstes wäre mal zu bemerken, dass Knipsibunti Verdienstausfall für den Termin geltend machen kann. D.h. er sollte am besten gleich nach dem Termin zur Anweisungsstelle gehen und sich das Geld holen.
Verfahrensbeteiligte haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Die Entschädigung erfolgt auf schriftlichen Antrag und nur unbar. Der Betrag wird überwiesen.

https://www.sg-dortmund.nrw.de/aufgaben ... /index.php
2.) Knipsibunti könnte auch nachdenken, ob das Verfahren mit 6 Jahren nicht evtl. (deutlich) zu lang war. Es könnte ein Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer entstanden sein. Das gilt allerdings nur, wenn die Umstände, die zu der überlangen Verfahrensdauer geführt haben, in der Sphäre des Sozialgerichts liegen. Normal sind mehrere Jahre Dauer jedenfalls bestimmt nicht.
Eine Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer hat den ausdrücklichen Zweck, die Folgen des überlangen Verfahrens abzumildern. Die Entschädigung dient der Wiedergutmachung.

viewtopic.php?t=28583
3.) Vorbereitung auf den Termin:
  • Am besten wirklich pünktlich sein. Klingt banal, ist aber sehr wichtig. Knipsibunti soll an mögliche Klimakleber, spontanen Streik, Glatteis im Frühling, Stau............ denken
  • Alle Akten im Reisekoffer zu dem Termin mitnehmen, die irgendwie nützlich sein könnten. Also Buchhaltungsbelege, Quittungen, BWA, Übersichten, Verträge, Fahrtenbuch, Aufzeichnungen zu Aufträgen usw. Wenn es zu viele sind, lässt Knipsibunti sie im Auto oder falls er mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinfährst, im Reisekoffer.
  • Gut ausgeschlafen zu sein kann auch nicht schaden.
  • Vielleicht macht er sich eine schriftliche Übersicht, was nochmal sein Klagebegehren ist, und eine Zeitleiste. Da ja alles schon ziemlich lange zurückliegt, muss er sich alles erst einmal wieder in Erinnerung rufen.
  • Knipsibunti soll sich darauf einrichten, dass ein Vertreter des Jobcenters zugegen ist, der nicht weit von ihm entfernt sitzen könnte. Möglicherweise werden Vorwürfe erhoben, die nicht berechtigt sein müssen. Darauf sollte er möglichst sachlich reagieren und nicht zu sehr "aufbrausen".
4.) Nachbereitung des Termins

Bitte berichte hier im Forum von dem Termin. Wir freuen uns auf eine Rückmeldung.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1081

Beitrag von marsupilami »

Gute Zusammenfassung von Olivia.

:Daumen:
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kleinchaos
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1082

Beitrag von kleinchaos »

Der Ausgang interessiert mich auch. Und ich drücke jedenfalls die Daumen.

Tip für die Akten:
wenn ihr die Zeitleiste macht, dann einen Hafti zum Thema in den Akten anbringen, numerieren. Dann muss nicht ständig geblättert und gesucht werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1083

Beitrag von Olivia »

Wünschenswert wäre, wenn sich Knipsi wieder hier anmelden würde und (auch) selbst berichtet. :jojo: Der Ärger ist doch wohl inzwischen verflogen?
HarzerUrvieh
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1084

Beitrag von HarzerUrvieh »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Mi 3. Mai 2023, 00:07 ...
Was muss man alles zur Verhandlung mitnehmen? Sämtliche Unterlagen?
...
Bei mir war es "nur" ein Erörterungstermin, keine Verhandlung. Von all dem, was Olivia oben aufgeführt hat, habe ich dann doch nur einen Block, Kugelschreiber, Wasser und ´nen Müsliriegel mitgenommen.

Der JC-Muckel hatte auch nicht alle Unterlagen dabei. Sondern nur die Akten, die er für sein Fortkommen benötigte. Auf Punkte die von der Richterin oder mir angesprochen wurden und ihm nicht zu pass waren, konnte er gerade keine Auskunft geben...

Wenn der JC-Muckel etwas konkreter werden sollte, fand er gerade die passende Seite in den ach so dicken Akten nicht. Es geht um 2x 6 Monate BWZ.

Die Richterin hatte (angeblich) alle Akten vollständig vorliegen, konnte dann aber einzelne Schreiben, die ich mit Datum bennenen konnte, auch nicht finden. Sie kann auch gar nicht alle Seiten vorliegen gehabt haben, denn sie hatte nur drei Mappen vorliegen. Meiner Meinung nach passt da nicht die gesamte Akte rein, auch dann nicht, wenn man beidseitig bedrucken würde. MMn war die Richterin zwar nett, aber "lebensfremd" in der Art von "in Watte gepackt aufgewachsen".

Was mir gerade so einfällt; besonders der JC-Muckel kam schon bei meinen zwei Verfahren (eins pro BWZ) mit den Zeiträumen, den KdU, den Aktenzeichen und den Beträgen durcheinander. Die Richterin musste nur gelegentlich nachsehen, um welchen Zeitraum es geht.

Btw. mein RA hat außer "Tach und tschüß" nicht wirklich mehr dazu beigetragen. Denn, den Sachverhalt (wofür war welche Zahlung, warum KdU so und so, wieso sind alle Belege geschwärzt usw.) konnte RA ja auch gar nicht im Detail kennen. Zumal mein RA erst im Saal auch das "Mandat" für den anderen strittigen BWZ "übernahm". Also nur die Hälfte der Akten kannte.

Wenn Knipsibunti nun seine 5-6 Verfahren diskutieren muss, wird er der jenige sein, welcher mit Abstand am besten auf den Termin vorbereitet ist. Selbst dann, wenn er nichts dabei hat, außer seinem Kopf. Denn, in diesem Kopf steckt doch das ganze Wissen zu seinem Unternehmen und seinen persönlichen Verhältnissen drin.

Und, selbst wenn man alle Unterlagen dabei hat, wie soll man denn in der Kürze und unter diesem Druck die richtige Stelle in den Akten finden?

Ich drücke Knipsibunti die Daumen! :Daumen:

P.S.:
mMn sehr wichtig - am Ende, wenn die Protokollierung vorgelesen wird, bitte genau hinhöhren und überlegen, ob das so richtig ist. Da kommt es auch auf Details an. Wenn etwas unklar ist, lieber noch einmal nachfragen, zurück spulen lassen und bei Bedarf korrigieren lassen.
Im Gespräch hieß es, bei mir, ich soll alle Belege ungeschwärzt vorlegen, außer jene, die von natürlichen Personen sind. Im Protokoll wurde "außer jene, die von natürlichen Personen sind" nicht aufgeführt. ;-)
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1085

Beitrag von marsupilami »

Warum fällt mir jetzt gerade der Fall Harry Wörz ein?
Oder auch Kachelmann?

Gut, haben beide nichts mit Erörterungen/Verhandlungen im Rahmen des SGB zu tun, aber:
Was nicht passt, wird passend gemacht - das ist für mich der gemeinsame Nenner.

Das mag in einer Schreinerei, Zimmerei,..... evtl. noch angehen.
Innerhalb gewisser Toleranzen.

Aber spätestens beim Elektriker und Heizungsbauer ist Schluss mit Lustig!!
Denn da werden bei Fehlern oder auch nur Fehl-Interpretationen Menschen gefährdet, in der Juristerei Menschen völlig aus der Bahn geworfen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1086

Beitrag von Knipsi_derAlte »

So, weil Olivia immer wieder so lieb darum bittet, habe ich mich wieder angemeldet.

Tatsächlich soll es am 17. Mai die Verhandlung zu gleich 6 Bewilligungsabschnitten zu 3 Verhandlungsterminen geben.

Mein Anwalt, der mich in 5 der 6 Verfahren vertritt, wurde von sanktionsfrei.de vermittelt. Ich bin bislang äußerst unzufrieden, denn bereits beim Erörterungstermin hat er keinen Ton gesagt und mich auch sonst bislang nicht beraten, sondern nur verwaltet.

Zur "Disposition" stehen folgende nicht anerkannte Betriebsausgaben, die sich über 4 der 6 Bewilligungsabschnitte erstrecken:

* Fremdleistungen (aus dem Grund ist jc_geschaedigter als Zeuge geladen)
? Text anzeigen
* Übernachtungskosten
? Text anzeigen
* Reisekosten
? Text anzeigen
* Fahrtkosten
? Text anzeigen
* Kosten für den Steuerberater
? Text anzeigen
* Verpflegungskosten
? Text anzeigen
* Investitionen
? Text anzeigen
Hab ich was vergessen? Ich glaube nicht.
Es ist und bleibt eine völlig willkürliche Geschichte.
Während die Kosten vor 2018 komplett anerkannt wurden, werden sie seit 2018 gestrichen.
Die Zeiträume 2015 bis 2017, um die es auch geht, sind zwar vor 2018, die abschließenden Bescheide dazu stammen von nach 2018, weil sich das Jobcenter sehr lange Zeit mit der Bearbeitung ließ.

Im Übrigen hat das Jobcenter in den letzten Bewilligungsabschnitten die Reisekosten wieder anerkannt, also die Art von Kosten, die in den 6 strittigen Zeiträumen rückwirkend gestrichen wurden. Allerdings die Verpflegungskosten auf 6 Euro pro Tag begrenzt und auch die Fahrtkosten angeblich nach C10 (C11?) verschoben, was im abschließenden Bescheid jedoch nicht nachvollziehbar auftaucht.


Einerseits freue ich mich, dass der Mist endlich vorwärts geht (nach über 5 Jahren), andererseits habe ich auch Angst vor dem Ausgang. Sollte das Gericht irgendetwas (rückwirkend) nicht anerkennen, dann habe ich auf einen Schlag bis zu 20.000 Euro Schulden (je nachdem, was nicht "anerkannt" wird). Hinzu kommt, dass die Nichtanerkennung absurd wäre, die Betriebsausgaben sind so geflossen und auch vom Finanzamt anerkannt. Aber das interessiert das Jobcenter herzlich wenig und die Richterin scheint mir nicht sonderlich viel Ahnung bei Selbständigkeit zu haben.

Ich selbst blicke da zum Teil nicht mehr durch, versuche mühsam die ganzen einzelnen Sachverhalte zusammen zu bekommen. Die Kontoauszüge und auch die Belege habe ich alle ans Sozialgericht geschickt, aber das heißt ja nichts.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1087

Beitrag von marsupilami »

Ich drück' auf alle Fälle die Daumens. :Daumen:
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Knipsi_derAlte
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1088

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Danke.
Das hilft sicher mehr als der Anwalt, der hat sich ja noch nicht einmal die Mühe gemacht, wegen der Verpflegungspauschalen zu recherchieren. Das musste auch ich tun und er war völlig überrascht, dass es diesen Beschluss gibt. Aber er meinte auch nach dem Erörterungstermin, wenn er mehr Mandanten wie mich hätte, könnte er mehr Zeit auf dem Golfplatz verbringen. Das sind die Worte, die man von einem Anwalt, der einen vertreten soll, ganz bestimmt hören möchte.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1089

Beitrag von schimmy »

Da hättest dich auch gleich selbst vertreten können. 🤔
HarzerUrvieh
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1090

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 16:19 ...habe ich mich wieder angemeldet...
welcome back

Was wurde denn im Erörterungstermin erörtert? Bei mir wurden, die für die Richterin, unklaren Sachverhalte erörtert und mir die eine oder andere Aufgabe mit gegeben. Also, es wurde versucht Licht ins Dunkle zu bringen...

Bei Deinem SG ist noch alles dunkel, oder?

Und, wie macht ihr das "Einnahmen teilen" ggü. dem Finanzamt? Frag das FA da nicht nach? Will sagen, die Argumentation ggü. dem FA dürfte doch auch ggü. dem JC anzubringen sein. Wenn das FA es akzeptiert, dann "sollte" dem JC es recht sein oder das JC hätte euch vorher einen rechtssicheren Weg aufzeigen müssen.

:Daumen:
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Knipsi_derAlte
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1091

Beitrag von Knipsi_derAlte »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 17:12
Knipsi_derAlte hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 16:19 ...habe ich mich wieder angemeldet...
welcome back
Olivia ist "schuld". Beschwerdeformular bitte direkt an Olivia.
HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 17:12 Was wurde denn im Erörterungstermin erörtert? Bei mir wurden, die für die Richterin, unklaren Sachverhalte erörtert und mir die eine oder andere Aufgabe mit gegeben. Also, es wurde versucht Licht ins Dunkle zu bringen...

Bei Deinem SG ist noch alles dunkel, oder?
Siehe mein Posting. Da stehts drin.
Richterin meinte grob:
Die Belege und Kontoauszüge waren ihr nicht ausreichend sortiert (waren chronologisch geordnet nach Bewilligungszeitraum und Monat aufsteigend).
Ich musste daher für alle 6 Zeiträume alle Belege neu kopieren, den jeweiligen Kontoauszug dahinter heften, aus der dann auch die Buchung des Belegs im Kontoauszug sichtbar war. Unfassbar viel (unnötige) Arbeit und unzählige Stapel Papier, da die Auszüge im A4-Format sind und auf einem Auszug eben auch 20 Posten drauf stehen. Also für jeden Beleg immer wieder den gleichen Kontoauszug dranheften und den jeweiligen einzelnen Posten mit Textmarker im Kontoauszug markiert.

Verpflegungspauschale:
Verweis auf "6 Euro" pro Tag

Reise- und Übernachtungskosten:
Man müsse prüfen, ob private Übernachtungen stattgefunden haben, verlangte daher zu jedem Event aus diesen 6 Zeiträumen eine tagesgenaue Aufschlüsselung, was ich an jedem einzelnen Tag gemacht habe.

Steuerberaterkosten:
Da hat sie auf Richter Geiger verwiesen und meinte, sie würde diese wohl anerkennen.

Zu viel mehr kam es eigentlich nicht.
Der Sachbearbeiter des Jobcenters hat dann noch showreif Unterlagen aus einem der Zeiträume überreicht, mit den Worten, man habe die Unterlagen geprüft, auf der Basis den abschließenden Bescheid erstellt, der mir in den nächsten Tagen zugesendet wird. Tatsache war lt. Bescheid, dass nichts geprüft wurde. Die Entscheidung in dem Zeitraum war vorläufig = abschließend inkl. Leistungskürzungen im Vorfeld. Meine EKS und meine Belege wurden völlig ignoriert. Also da hat der Sachbearbeiter das Gericht schamlos und mutwillig angelogen.
HarzerUrvieh hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 17:12 Und, wie macht ihr das "Einnahmen teilen" ggü. dem Finanzamt? Frag das FA da nicht nach? Will sagen, die Argumentation ggü. dem FA dürfte doch auch ggü. dem JC anzubringen sein. Wenn das FA es akzeptiert, dann "sollte" dem JC es recht sein oder das JC hätte euch vorher einen rechtssicheren Weg aufzeigen müssen.

:Daumen:
Warum glaubst Du, tragen ich und jc_geschaedigter unsere Unterlagen einmal im Jahr zum Steuerberater?
Ich habe keine Ahnung von dem ganzen Buchhaltungsgedöhns. Und weil ich mir das nicht zutraue und keine Fehler machen will, macht es ein Steuerberater.

War aber nie ein Problem.

Das Abrechnungsproblem entstand dadurch:

jc_geschaedigter hatte damals den PayPal-Account des Shops betrieben, denn pro Webseite darfst du meines Wissens nach auch nur einen PayPal-Account betreiben und letztlich war der im alten Shop auch fest vorgegeben.
Bestellungen per Vorkasse (Banküberweisung) gingen jedoch an mich.

Das Verhältnis war grob: 90% der Verkäufe entstanden mit PayPal-Zahlungen an jc_geschaedigter, nur rund 10% per Vorkasse (Banküberweisung) an mich.

Beispiel:
Monat x = 1.000 Einnahmen aus Fotoverkäufen.
900 Euro gingen an jc_geschaedigter (PayPal), 100 Euro an mich.

Auf den Rechnungen über 900 Euro stand der Name von jc_geschaedigter mit eigener Rechnungsnummer.
Auf den Rechnungen über 100 Euro stand mein Name mit eigener Rechnungsnummer.

Das massive Ungleichgewicht haben wir jeden Monat ausgeglichen, d. h.:

Ich habe an jc_geschaedigter eine Rechnung über 450 Euro gestellt.
jc_geschaedigter hat an mich eine Rechnung über 50 Euro gestellt.

Klar, hätten wir auch "verrechnen" können, so dass ich nur eine Rechnung an jc_geschaedigter über 400 Euro gestellt hätte.
Das war uns aber zu intransparent. Aus dem Grund haben wir auch auf Anraten des Steuerberaters den transparenten Weg gewählt.

Logisch und nachvollziebar auch deshalb, weil jc_geschaedigter und ich auf den jeweiligen Events ja auch gleichermaßen tätig waren, also auch anteilig zu 50% dort gearbeitet haben. Und letztlich gesehen wurden unser beider Fotos verkauft. Hätten wir diesen Ausgleich nicht gemacht, wären mir massive Nachteile entstanden, da meine Bilder zwar verkauft wurden, ich aber kein Geld dafür erhalten hätte.

Das war nie ein Problem, auch nicht im Jobcenter.
Bis man 2018 auf die Idee kam, man möchte uns vor den Karren pissen.


jc_geschaedigter hatte 2020 auch eine intensive Steuerprüfung, stellte sich heraus: Auf Nachfrage des Jobcenters beim Finanzamt, das "Amtshilfe" erbeten hatte mit der Vorgabe, die Selbständigkeit von jc_geschaedigter doch bitte als "Liebhaberei" einzustufen. Nun, das misslang. Denn das Finanzamt wollte sich nicht vor diesen Karren spannen lassen und prüfte daraufhin zwei Geschäftsjahre inkl. aller Belege. Ergebnis: Keine Beanstandung. Gewerbe = Gewerbe und keine Liebhaberei.

Das Jobcenter will sich damit jedoch nicht abfinden.

Seit 2021 haben wir ein komplett neues Shopsystem, seitdem gibt es auch diese Abrechnungen untereinander nicht mehr. Jeder hat seinen eigenen Rechnungskreis und damit basta. War vorher auch schon so, aber da gab es eben dieses Ungleichgewicht durch PayPal. Das gibt es nicht mehr, weil jc_geschaedigter kein PayPal mehr nutzt, sondern wir Beide komplett eigene Systeme haben, auch wenn es immer noch der gleiche Shop ist.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1092

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ok, dann habt ihr ja zumindest von Seiten des FA schon mal "grünes Licht", was die Abrechnerei und die Gewinnerzielungsabsicht betrifft. Klar ist es ein schwieriges Argument, aber dass das FA nichts zu beanstanden hatte, sollte dem SG doch als "korrekt genug" genügen. ...sollte...
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1093

Beitrag von Koelsch »

Positiv sehe ich, die Richterin scheint ins Detail gehen zu wollen. Das findet man längst nicht bei jedem Richter. Also mal abwarten, wie es weitergeht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1094

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Naja, die Richterin meinte aber auch, dass Steuerrecht und SGB II unterschiedliche paar Schuhe sind. Sie war auch der Ansicht, dass ich als Selbständiger gar keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müsse.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1095

Beitrag von Olivia »

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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1096

Beitrag von Koelsch »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Fr 5. Mai 2023, 17:57 Naja, die Richterin meinte aber auch, dass Steuerrecht und SGB II unterschiedliche paar Schuhe sind. Sie war auch der Ansicht, dass ich als Selbständiger gar keine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müsse.
Bzgl. Steuerrecht und SGB hat sie ja (leider) Recht, keine Steuererklärung, da dürfte das FA wenig begeistert sein.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1097

Beitrag von Knipsi_derAlte »

In 12 Tagen bin ich schlauer und kann entweder durchatmen, oder hab noch mehr Probleme als ohnehin schon. Sofern dann das Jobcenter nicht in die nächste Instanz geht.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1098

Beitrag von Koelsch »

Dann erst mal ruhig abwarten
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1099

Beitrag von Olivia »

Das sehe ich auch so, und Stress möglichst vermeiden.

Im schlimmsten Fall würde - wenn das SG-Verfahren und ein LSG-Verfahren letztinstanzlich verloren wird und auch sonst keine Rechtsmittel mehr möglich sind - eine Aufrechnung in Höhe von 5% des Regelsatzes stattfinden und nach 3 Jahren enden, wenn die Forderung(en) nicht beglichen werden können. Oder habe ich das falsch in Erinnerung?

Ausserdem könnte Knipsi nach dem gesamten Instanzenzug immer noch einen Antrag auf Erlass der Restschuld aus gesundheitlichen und sozialen Gründen stellen. Oder Sanktionsfrei begleicht die Forderung.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1100

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens Aufrechnung immer noch 10%. § 43 SGB II. Nach 3 Jahren bleibt die Restschuld aber bestehen und wird ggf. sogar gegen die Erben geltend gemacht.
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