Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
HarzerUrvieh
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#976

Beitrag von HarzerUrvieh »

Olivia hat geschrieben: So 24. Okt 2021, 10:55 ...
Und letztlich widerstrebt es mir auch, dass ich Daten von Kunden offenlegen soll.
Was sagt denn der Bundesdatenschutzbeauftragte dazu, dass durch die Einreichung von Kontoauszügen beim Sozialgericht diese an das Jobcenter durchgeleitet werden und der Sozialdatenschutz auf diese Weise unterlaufen wird?
Das schreibt der Bundesdatenschützer dazu:
2. Absatz 2
"Ich vertrete die Auffassung, dass die aufstockenden Leistungsempfänger grund-sätzlich nicht zur Vorlage von Daten Dritter verpflichtet sind, wenn eine Zuordnung ihrer Einnahmen und Ausgaben auf andere Weise (beispielsweise durch Rech-nungs- oder Kundennummern) möglich ist.
..."
Quelle: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Dow ... er-GF.html
Ist aber nur seine Meinung, die dreht sich gerne mit dem Wind...

So oder so. Auch die Banken dürfen Daten Dritter nicht ohne deren Zustimmung weiterreichen. Auch ggü. Banken gilt das Bundesdatenschutzgesetz und die DS-GVO.
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Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#977

Beitrag von Knipsibunti »

Konkret schrieb der Anwalt:
"Die Beschaffung der geforderten Kontoauszüge könnte aufgrund der weit zurückliegenden Zeiträume kompliziert werden. Gegebenenfalls muss die Richterin diese direkt bei der Bank anfordern. Allerdings bräuchten wir für diese Maßnahme ein Schreiben der Bank, dass hohe Kosten auf Sie zu kommen würden, oder Ihr Anliegen nicht durchführbar wäre."

Ich weiß von der 10jährigen Aufbewahrungspflicht und habe all meine Unterlagen fein säuberlich archiviert. Theoretisch ist es nicht das Problem, allerdings ist es ein massiver Aufwand, die Auszüge über 2 Jahre einzuscannen und dann einzeln nachzuschwärzen. Damals gab es noch diese 1/3-Seiten-Belege, was die Sache noch aufwändiger gestaltet. Das sind hunderte Seiten mit Auszügen. Fraglich ist, was mit den Auszügen geschehen ist, die ich damals an das Jobcenter eingereicht habe.

Und letzten Endes sind die Zahlungen nicht strittig, sondern die Tatsache, dass das Jobcenter diese mit merkwürdigen Begründungen aus der abschließenden EKS gestrichen hat und dadurch hohe vierstellige Gewinne erreicht wurden, die es aber zu keinem Zeitpunkt gegeben hat. Die Erstattungsforderungen gegen mich sind zwischenzeitlich fünfstellig und werden ausschließlich aufgrund Streichungen meiner Betriebsausgaben erreicht, darunter stets alle Fahrtkosten, Reisekosten und Übernachtungskosten. Alles was darüber hinaus gestrichen wurde, sind im Vergleich dazu nur Kleinbeträge.

Warum hierfür überhaupt ein Gericht bemüht werden muss und kann, verstehe ich bis heute nicht. Der Sachverhalt ist in keiner Weise komplex: Fotograf fährt zu Event und fotografiert dort. Und da das Event mehrere Tage dauert, übernachtet er im einfachen Hotel, das sich preislich stets im angemessenen Rahmen bewegt. Belege sind lückenlos vorhanden. Jahrelang anerkannt, dann 2018 und 2019 mit fragwürdigen Begründungen auf "0" reduziert und weil eben drei abschließende Bescheide aus 2015 bis 2017 noch offen waren, hat man dort die gleiche Argumentation angewendet. andere Zeiträume waren nicht mehr angreifbar, da sind dann die Reisekosten anerkannt.

Dass es sich um reine Böswilligkeit und Willkür handelt, wird jedem sofort ersichtlich, der die Leistungsbescheide und Widerspruchsbescheide liest. Wenn irgendetwas von "privaten Urlauben" geschwafelt wird oder sogar ausgeführt wird, dass ich ggf. tatsächlich dort gewesen sei, aber die Fotos jemand anderes angefertigt hätte. Ich habe die Bescheide gerade erst in der Hand gehabt durch die Aufforderung des Sozialgerichts. Natürlich führt das Jobcenter keinen Beleg für diese Aussagen an. Ist das eigentlich schon üble Nachrede, Verleumdung oder falsche Verdächtigung? Oder wäre das erst der Fall, wenn das Jobcenter das öffentlich verbreiten würde? Die Staatsanwaltschaft sah jedenfalls keine Ermittlungsgrundlage.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#978

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsibunti hat geschrieben: So 24. Okt 2021, 15:27 ...
Ich weiß von der 10jährigen Aufbewahrungspflicht und habe all meine Unterlagen fein säuberlich archiviert. Theoretisch ist es nicht das Problem, allerdings ist es ein massiver Aufwand, die Auszüge über 2 Jahre einzuscannen und dann einzeln nachzuschwärzen. Damals gab es noch diese 1/3-Seiten-Belege, was die Sache noch aufwändiger gestaltet. Das sind hunderte Seiten mit Auszügen.
...
Du arbeitest doch mit einem Steuerberater zusammen, oder? Meiner hat seit meiner Gründung 09-2010 alle Belege gescannt. Ich mache das erst seit 01.01.2018. Brauche ich einen älteren Beleg digital, dann bekomme ich den von meinem Steuerberater; wenn ich ihm eine Buchungsnummer, Rechnungsnummer o.ä. nennen kann.
Fragen kostet nichts ;-)

Den massiven Aufwand kann ich bestätigen, ich sitze gerade wieder an mehreren hundert Seiten Belege...

Trotzdem, Schönen Sonntag!
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#979

Beitrag von Koelsch »

Wobei ich mich noch gut an einen Fall erinnern kann, da wollten JC und auch SG keine Einzelbelege sehen.
Die hatten im ersten BWZ, also direkt nach Gründung, ca. € 350.000 Umsatz gemacht, Durchschnittumsatz lag dabei knapp unter € 10 :unschuld: :unschuld: :zwinker:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#980

Beitrag von Knipsibunti »

So.
Neuer Weiterbewilligungsantrag ist eingereicht. Gefordert wurde erneute der WBA + EKS.
Ich habe die KAS auf der Webseite der Arbeitsagentur heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt und zusammen mit dem WBA eingereicht.
In die KAS eingetragen habe ich geringe Umsätze sowie lediglich Fixkosten "kalkuliert" und im Begleitschreiben darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Corona-Pandemie auch dazu kommen kann, dass selbst die geringen Umsätze auf komplett 0 zurückgehen. Das wird zwar nicht passieren, aber möglich ist es durchaus, wenn weiterhin alle Events ausfallen. Seit Anfang November habe ich nichts mehr zu tun, da mehrere Events, viele davon sehr kurzfristig, abgesagt wurden.

Hätte ich nicht treue Altkunden, die immer noch regelmäßig bestellen, sähe es hier zappenduster aus. Zumal das Jobcenter seit 5 Monaten fiktive Gewinne anrechnet, die nicht existent sind und der dämliche Anwalt (sorry, ich kann es nicht mehr anders beschönigen) erst das Widerspruchsverfahren über Monate hinweg verschleppt hat und meinte, ein Eilverfahren würde nicht erfolgsversprechend sein, da die monatlichen Kürzungen keine 30% betragen (das stimmt sogr, denn es sind 32% vom Regelsatz) ausmachen würden. Ich habe auf den Anwalt vertraut, nun steh ich seit 5 Monaten im Regen. Ich habe bereits mehrfach nachgefragt (telefonisch und per Mail), ich weiß weder, was im Widerspruch des Anwalts stand, noch im Widerspruchsbescheid des Jobcenters (Widerspruch wurde zurückgewiesen). Angeblich würde er mir alles zuschicken, nichts dergleichen ist passiert.

Es ist nur noch zermürbend und frustrierend und ich habe nur noch Angst. Was ist, wenn das Jobcenter nun aus der KAS die Ausgaben streicht und mir wieder Gewinne anrechnet? Dann rutsche ich in die Schuldenfalle, denn aktuell überlebe ich nur deshalb, weil ich inzwischen sogar beim Essen spare.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#981

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du davon überzeugt bist, dass Dein Anwalt "Mist baut", warum wendest Du Dich nicht an die Anwaltskammer. Die hat für so was eine Schlichtungsstelle.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#982

Beitrag von Olivia »

Könnte man ggf. erneut den Petitionsausschuss anrufen, da ein neuer BWZ läuft?

Was ist mit der Neustarthilfe für 2022, kannst Du die nicht beantragen?

viewtopic.php?t=28787
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#983

Beitrag von Knipsibunti »

ich habe dem Anwalt erneut auf den AB gesprochen und erneut eine Mail geschickt.
Anders kann ich ihn nicht erreichen.

Das Gericht hat zu drei laufenden Verfahren nun einen Erörterungstermin angedroht. Dieser soll irgendwann im Sommer 2022 stattfinden. Mir persönlich macht das Angst, denn wozu ein Erörterungstermin? Die Belege und Kontoauszüge liegen doch unstrittig vor? Und die Betriebsausgaben sind vom Gericht bereits 2x anerkannt worden. Allerdings sagte der Anwalt damals, dass das eine sehr seltsame Kammer ist, die für meinen Fall zuständig ist.

Die Kammer hat übrigens nun schon wieder Kontoauszüge angefordert. Diesmal lückenlos Auszüge der letzten zwei Monate. Insgesamt liegen dem Sozialgericht nun Kontoauszüge lückenlos von September 2015 bis heute vor. Ich halte das langsam für unverhältnismäßig.

Zum Widerspruchsverfahren 09.2021 bis 02.2022
Anwalt hat Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid eingelegt. 3 Wochen später als vereinbart, nämlich erst ca. 15.09.2021 im bereits laufenden Bewilligungszeitraum. Er meinte am Telefon Fristsetzung 14 Tage, dann Eilverfahren. Ich habe mehrfach gemailt und telefoniert in der Zeit. Jedes Mal kam "gerade aktuell" eine Reaktion des Jobcenters. Der Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid von ca. Mitte Dezember 2021 zurückgewiesen. Das teilte er mir telefonisch mit. Den Widerspruchsbescheid habe ich jedoch nicht gesehen.

Wir vereinbarten, er würde Klage gegen den Widerspruchsbescheid einlegen. Ich habe inzwischen 4x nachgefragt, auf den AB gesprochen und per Mail. Ich weiß nicht, ob er Klage eingereicht hat. Ich kenne kein Aktenzeichen des Widerspruchsbescheids und habe auch keine Ahnung, was im Widerspruch selbst stand.

Er meinte dann Ende Dezember, ein Eilverfahren wäre nicht erfolgversprechend, da die Kürzungen unter 30% seien. Das stimmt jedoch nicht. Unterhalb 30% der Gesamtleistung. Korrekt. Aber die Kürzungen betragen 32% des Regelsatzes. Seit nun 5 Monaten!

Auch bezüglich der laufenden Verfahren bekomme ich immer nur Gerichtsschreiben per Mail als PDF, wenn das Gericht erneut Kontoauszüge fordert. Viel mehr habe ich zu den laufenden Verfahren keinen Einblick bis heute. Ich weiß nicht, was der Anwalt da geklagt hat, wie die Klagebegründung ist, was die Akteneinsicht ergeben hat (denn angeblich hatte der Anwalt meine Leistungsakten vorliegen und wollte mir auch dort Auszüge zusenden, was er nicht getan hat) oder wie überhaupt der Sachstand ist.

Ich weiß absolut gar nichts!
Der Anwalt ist gefühlt eine mittelmäßige Katastrophe. Oder meint er es nur gut und will mich damit nicht "belasten"? Dabei ist es höchst belastend, wenn ich nicht informiert werde.


Halten wir fest:
Das Verfassungsgericht hat es gerade noch als zulässig erachtet, dass Sanktionen über 30% der Regelleistung über maximal 3 Monate ausgesprochen werden dürfen. Mir werden seit nun 5 Monaten 32% gekürzt, ohne Sanktion, einfach nur aufgrund der Anrechnung fiktiven Einkommens inmitten einer Pandemie, bei einem Sportfotografen, der exorbitant nach wie vor betroffen ist, da die Tätigkeit seit nun gut 2 Jahren kaum ausgeübt werden kann, weil die Events fehlen.
Parallel wird von mir ein fünfstelliger Betrag aus mehreren Bewilligungsabschnitten verlangt, nachdem man die notwendigen Betriebsausgaben so drastisch kürzte, das es schon absurd anmutet.

Ich halte das rechtsstaatlich für höchst bedenklich und mein "gesunder" Menschenverstand sagt mir, dass es sich hierbei um vorsätzliche Körperververletzung handelt, da der Lebensunterhalt nicht gewährleistet wird. Aber sag das mal einem Staatsanwalt? Bereits mehrfach erlebt, Verfahren diesbezüglich werden sofort eingestellt.

Ich habe massive Panik, dass ich in paar Monaten obdachlos auf der Straße sitze bzw. in Kürze dann auch keine Miete mehr zahlen kann (oder wahlweise verhungere, weil ich kein Geld mehr für Lebensmittel habe), weil das Jobcenter erneut in absurder Art und Weise Leistungen vorab kürzt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#984

Beitrag von Olivia »

Was für ein Durcheinander!

Blickt denn das Gericht überhaupt noch da durch?
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tigerlaw
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#985

Beitrag von tigerlaw »

"Erörterungstermin" heißt, dass der Berufsrichter und beide Parteien sich zu einem "Plausch" treffen. Wenn der Richter gut ist, hat er sich dazu vorbereitet und die Akten vollständig durchgearbeitet.
Mit diesem Wissen kann er zum einen weitere für ihn notwendige Informationen abfragen.
Außerdem wird er seine - bis dahin entstandene - Sicht der Dinge darlegen und entsprechend eine "schiedlich-friedliche" Regelung vorschlagen (das kann ein Anerkenntnis durch die Behörde sein, eine Klagerücknahme, oder ein Vergleich [wobei ein Vergleich nur dann "befriedend" wirken wird, wenn er nicht nur den "Gordischen Knoten durchhaut", sondern auf Tatsachen gestützt ist]).
Sollte keine solche "freiwillige" Verfahrensbeendigung erfolgen, wird dann eine streitige Entscheidung ergehen: Entweder als "Gerichtsbescheid" (durch den Richter alleine), oder durch Urteil, wobei es da zwei Unterarten gibt: Entweder mit "normaler" mündlicher Verhandlung, oder "ohne mündliche Verhandlung". In diesem Fall trägt der Berufsrichter den beiden Schöffen den Akteninhalt vor, und nach Erörterung wird dann abgestimmt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#986

Beitrag von Knipsibunti »

Ich habe das Gefühl, dass auch das Gericht nicht durchblickt.
Das einzige, das die Kammer permanent macht, ist die Anforderungen von Kontoauszügen.

Warum das Gericht jetzt aktuell die Kontoauszüge der letzten beiden Monate verlangt, ist für mich genauso wenig nachvollziehbar. Was haben die Kontoauszüge der letzten beiden Monate mit den Zeiträumen 09.2015 bis 02.2017 zu tun?
Will das Gericht ausloten, ob da was zu holen ist? Wenn ja, Pech gehabt. Ich blute finanziell langsam komplett aus, weil mit Existenzsicherung vorenthalten wird.

Hinzu kommt, dass das Jobcenter so skurrile und absurde Behauptungen getätigt hat, dass es eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft wäre. Es wurde gelogen, Falschbehauptungen aufgestellt und Unterstellungen gemacht, die verleumderisch sind. Natürlich ohne dass das Jobcenter auch nur ansatzweise einen Beleg für die Behauptungen aufbringen kann. Mit am Prominentesten ist die Behauptung, ich hätte in der Zeit nicht gearbeitet, sondern private Urlaube verlebt. Die Betriebseinnahmen flossen dann wohl wie im Schlaraffenland durch fliegende Brathähnchen auf meinen Teller. Die Fotos jeweils vor Ort könne in der Zeit übrigens jemand anderes gemacht haben.

Natürlich. Es stellt sich jemand hin, schießt den ganzen Tag Fotos in meinem Namen, stellt mir die dann unentgeltlich zur Verfügung, während ich in er gleichen Zeit in der Sonne liege und Urlaub mache. Vollkommen logisch und nachvollziehbar, oder?

Einem "Vergleich" kann ich definitiv nicht zustimmen, es sei denn, das Jobcenter erkennt meine EKS an, so wie ich sie abgegeben habe, und wie sie die Jahre davor auch immer anerkannt wurde.

Aber wenn die Kammer so komisch ist, wie der Anwalt meinte, kann auch exakt das Gegenteil passieren. Ich erinnere nur an den Skandalbeschluss gegen jcgeschaedigter durch das LSG und Richter Frei.... ääh XXXXXX. Mir macht das Angst, schließlich geht es hier nicht um Kinkerlitzchen, sondern meine Existenz und mein Überleben.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#987

Beitrag von Koelsch »

Einziger Rat: Tun was SG verlangt und Erörterungstermin abwarten. Mehr kannst Du m.E. nicht machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#988

Beitrag von tigerlaw »

Ich habe ja auch nur ganz allgemein die möglichen Verzweigungen aufgezeigt: Entweder - oder - oder. Es war absolut nicht auf Deinen Fall ausgerichtet.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#989

Beitrag von Olivia »

Da es sich inzwischen ja um ca. 12.000 € Rückforderung dreht, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wird bestimmt später auch noch das Landessozialgericht eingeschaltet werden müssen, wenn das Urteil nicht wie gewünscht ausfällt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#990

Beitrag von Knipsibunti »

Richtig @tigerlaw. Danke dafür. Zumindest sehe ich die Wege, die das nehmen kann. Trotzdem muss ich mir Sorgen machen, wenn der Anwalt schon meint, dass die Kammer ganz schräg drauf ist. Und was das LSG angeht, ich denke dabei nur an den Beschluss, der gegen jcgeschaedigter gefasst wurde und vor Lügen, Falschbehauptungen und Mutmaßungen nur so strotzt. Da war dann absolut gar nichts mehr faktenbasiert, sondern basierte auf den Lügen, die das Jobcenter in den Akten festgeschrieben hat und die dann im Nachhinein durch den Datenschutzbeauftragten dahingehend abgeändert werden mussten, dass es sich nicht um eine "Persönliche Absprache", sondern um einen "internen Vermerk" handelt.

Ich bin von diesem "Rechtsstaat" jedenfalls keineswegs mehr überzeugt. Denn wenn selbst schriftliche vorliegende Tatsachen nicht mehr zu einem neutralen Ergebnis führen, dann hat der Rechtsstaat versagt. Naja, kann man nur abwarten. Ich werde jedenfalls die nächsten 5 Monate wieder keine ruhige Nacht mehr haben.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#991

Beitrag von Koelsch »

Nu nach Dir mal keinen Kopp wegen LSG.
Mein Beispiel. 2. Senat wollte mich des Saales verweisen, 19. Senat kam nach Termin extra noch auf den Flur um mir zu sagen, ich sei jederzeit herzlich willkommen. Steckt man vorher nicht drin.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#992

Beitrag von Knipsibunti »

Dein Wort in Gottes Ohr.
Ich verliere nur die inzwischen Kraft. Ich dachte, die Corona-Pause hätte mich nachtanken und Kraft schöpfen lassen. Ich stelle fest, dem ist leider nicht so. Aber gut, ich habe auch seit 20 Jahren keinen Urlaub, die Pandemie ist ja auch nur ein "zu Hause aussitzen".
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#993

Beitrag von Knipsibunti »

Jetzt ist es wieder so weit. Das Jobcenter hat eine Vermisstenanzeige aufgegeben und lädt ein zum Partnergespräch.
Das Interessante ist, dass jcg und ich am selben Tag, beim gleichen Sachbearbeiter "eingeladen" werden. Der eine um 10:00 Uhr, der andere um 10:30 Uhr. Als ob ein Gespräch nur 30 Minuten dauert...
Man muss dazu sagen, dass wir vom gleichen Sachbearbeiter "betreut" werden, also kam der wohl auf die glorreiche Idee, dass man eben zum gemeinsamen Plausch einlädt.

Ich ahne jedenfalls nichts Gutes, der Terror, wie er aprupt im Januar 2020 aufhörte, wird nun wohl nach Unterbrechung fortgesetzt werden.

Hinzu kommt, dass das Sozialgericht zwei Wochen später 5 Verfahren abhandeln will.
Da diese von zwei unterschiedlichen Anwälten vertreten werden, war der eine Termin auf 14:00 Uhr angesetzt (4 Verfahren), der andere Termin bei der gleichen Richterin um 14:30 Uhr (1 Verfahren). Für das zweite Verfahren beantragt meine Anwältin nun Verschiebung, da sie terminlich verhindert ist. Ist natürlich auch suboptimal.

Andererseits finde ich es bedenklich, dass es für den Erörterungstermin zu 4 laufenden Verfahren nur 30 Minuten Zeit geben soll? Ist das ein gutes oder eher schlechtes Signal? Ich kann es nicht deuten.

Es geht um die drei Zeiträume 2015 bis 2017, in denen das Jobcenter alle Unterlagen vorliegen hatte, aber erst 2019 nach weiteren Unterlagen gebeten hatte (unklare weitere Nachweise über die beruflichen Ortsabwesenheiten, Rechnungen und Kontoauszüge lagen vor, weshalb unklar ist, welchen Nachweis sie denn gerne hätten. Muttiheft mit Bienchenstempel von den jeweiligen Veranstaltern führe ich nicht). Es geht um eine sehr hohe vierstellige Summe Erstattungsforderungen. Im vierten Verfahren geht es um Kürzungen aus der Prognose (glaube ich) und die nachträgliche Nichtanerkennung weiterer Betriebsausgaben und im fünften Verfahren aus 2020 wurden Reise- und Übernachtungskosten wiederum anerkannt, dafür andere Kosten gestrichen. Der Zeitraum davor liegt auch irgendwo bei Sozialgericht, weil die Reise- und Übernachtungskosten nicht anerkannt wurden.

Man sieht, totales Chaos.
Vielleicht sollte ich mal eine Übersicht machen von 2014 bis heute, in welchem Zeitraum wann und welche Kosten "anerkannt" wurden in der Prognose bzw. abschließend. Meistens wurden diese anerkannt, ab 2018 mal so, mal so. Und diese 2015 bis 2017-Geschichte startete ja erst 2019, bis dahin blieben die aEKSen unbearbeitet im Jobcenter liegen, gehört also auch zum 2018er "Den machen wir fertig!"-Kurs des Jobcenters.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#994

Beitrag von marsupilami »

So eine - schriftliche - Übersicht kann hilfreich sein.
Denke ich mir so.
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Koelsch
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#995

Beitrag von Koelsch »

Warum ist der Fred auf einmal hier im Off-Topic?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#996

Beitrag von marsupilami »

Weil den jemand - mit entsprechenden Rechten - verschoben hat?
Signatur?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#997

Beitrag von Günter »

Bin unschuldig, ich lese hier schon lange nicht mehr mit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#998

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Sa 30. Apr 2022, 11:38 Weil den jemand - mit entsprechenden Rechten - verschoben hat?
Richtig, und vermutlich war ich das sogar selbst. Knipsi hatte darum gebeten. Das Alter halt
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#999

Beitrag von Koelsch »

30 Minuten für einen Erörterungstermin ist normal. Wie der läuft, weiss man erst im Nachhinein. Erinnere mich gern an einen kürzlichen Erörterungstermin, wo der JC Vertreter vom Richter "freundlich" begrüßt wurde: "Herr T. für Sie habe ich jede Menge Ohrfeigen."
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1000

Beitrag von Knipsibunti »

Aufgrund der Art und Weise, wie das Jobcenter in Gesprächen reagiert hat, habe ich die Vermutung geäußert, dass der Feind hier mitliest. Tatsache ist, dass unser Fall vermutlich in dieser eskalierenden Form einmalig ist und demnach für Jobcenter leicht zu identifizieren, zumal die Stadt bekannt ist.
Verschoben hatte den Thread dann aber nicht Koelsch, glaube, das war Wampe.

Ich kann verstehen, wenn einige hier nicht mehr mitlesen, ich wünschte auch, das Jobcenter würde mich diesbezüglich endlich in Ruhe lassen. Der Ärger war nie von meiner Seite erwünscht, und dass das Jobcenter bis heute immer weiter auf mich schlägt, ist für mich die pure Folter. Ich habe schon oft überlegt, die Selbständigkeit einfach hinzuwerfen oder schwarz weiterzumachen und dem Jobcenter den Stinkefinger zu zeigen. Sollen sie mich halt sanktionieren, mehr als 30% sind nicht drin.

Aber leider bin ich ein zu ehrlicher Mensch und mein Geschäft läuft eben ausschließlich digital, das lässt sich auch nicht ändern. Der Ehrliche ist eben der Dumme.
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