Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1026

Beitrag von Knipsibunti »

Ich bin bereit, bis zu einem gewissen Grad entgegenzuarbeiten und das Gericht zu unterstützen, das ist nicht der Punkt.
Aber das ist schon grenzenlose Faulheit, zumal die Unterlagen bereits 2x vorliegen.
Und wenn ich dann noch solche Schoten abbekomme von wegen "Als Kleinselbständiger müssen Sie keine Steuererklärung einreichen", dann frage ich mich schon, was die Richterin eigentlich beruflich macht.
Auch dass sie das BSG-Urteil zur Verpflegungspauschale nicht kennt, mir aber um die Ohren haut, sie möchte alle Verpflegungsbelege überhaupt nicht anerkennen.

Das Verfahren hätte so kurz sein können:
JC hat in Prognose die Kosten anerkannt? Okay, damit müssen sie auch abschließend anerkannt werden. Klappe zu, Affe tot, Verfahren beendet. Zumal das Jobcenter sich 3 Jahre hat Zeit lassen für diese Entscheidung und das Verfahren nun auch schon 3 Jahre lang läuft.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1027

Beitrag von Günter »

Du solltest daraus aber auch die Erkenntnis gewinnen, dass es sinnvoll ist in Zukunft alle Belege und die dazugehörigen Kommentare und Bemerkungen (Veranstaltung, Zweck der Ausgaben usw) einzuscannen, dann hast du die Arbeit nur einmal und musst nur noch bei Bedarf tonnenweise Papier ausdrucken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1028

Beitrag von Olivia »

So etwas in der Form habe ich erwartet. Es liegen ja schon unzählige Unterlagen am SG vor, und die hat sich offenbar noch niemand (richtig) angesehen. Keiner hat Lust, sich in die Unterlagen einzuarbeiten. Nicht schön ist, dass die bereits vorliegenden Unterlagen nun aber auch noch vorgekaut werden sollen. Der TE sollte das aber wie kc schon schrieb dennoch machen. Sonst besteht das Risiko, dass die vorliegenden Unterlagen einfach nicht gesichtet werden. Da frage ich mich gerade, wäre das eigentlich ein Berufungsgrund, falls die 750-€-Schwelle nicht erreicht wird? Nichtbeachtung bereits vorliegender Unterlagen?

Gut war, das passende BSG-Urteil gleich vorzuzeigen. Hat der Anwalt auch etwas gemacht, oder vertritt er Knipsibunti in diesem Verfahren nicht?

Wie lange hat denn der Erörterungstermin gedauert?
Übernachtungs-/Fahrtkosten möchte sie rückwirkend zu 2015 zu JEDEM Event eine detaillierte Aufschlüsselung darüber, was ich wann an welchem Tag gemacht habe und bei welchem Event ich jeweils gewesen bin. Ich habe das heute gleich testweise für 09.2015 bis 02.2016 gemacht und landete bei 5,5 Stunden reiner Arbeitszeit.
Diesen Nachweis könntest Du künftig gleich nach den kommenden Sportevents aufschreiben und bei den künftigen aEKS mit einreichen. Überhaupt bietet das Verfahren auch eine Chance herauszufinden, welcher Nachweis in Zukunft erforderlich ist für das Jobcenter. So lästig und zeitraubend es ist, darum wirst Du wohl nicht herumkommen, solange Du beim Jobcenter bist.

Eine andere Variante wäre, zu jedem einzelnen Beleg künftig eine ausführliche Begründung anzufertigen und die Buchungen im Kontoauszug durchzunummerieren. Dann an die Begründung immer die Nummer mit ranschreiben, wo die Buchung ist.

Ich befürchte nämlich, dass wenn sich der jetzige Stress bis zu Deiner Rente weiter zieht, es Dir irgendwann sonst noch den letzten Nerv raubt.
Der Vertreter des Jobcenter war tatsächlich einer der beiden "Kandidaten" der Widerspruchsabteilung, die mich seit Jahren mobben. Ich habe ihn mehrfach direkt angesprochen, er hat stets den Mund gehalten und nichts gesagt. Auch interessant.
:arge:

Musste denn ausgerechnet dieser Vertreter geschickt werden? Kann das Gericht eigentlich eine Rüge erteilen, wenn der Vertreter der Gegenseite auf sachbezogene Fragen nicht antwortet?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1029

Beitrag von Knipsibunti »

Es wird immer heftiger.
Ich habe herausgefunden, dass der Vertreter des Jobcenters die Kammer sogar belogen hat.
Er behauptete, im Zeitraum 09.2019 bis 02.2020 habe das Jobcenter sogar die Reisekosten anerkannt, daher seien die Erstattungen nur knapp über 300 Euro. Er übergab mir vor den Augen der Richterin die Unterlagen aus diesem Zeitraum, da der abschließende Bescheid erstellt sei (seit 29.06.2021) und die Unterlagen nicht mehr benötigt würden.

Wieso liegen die Unterlagen überhaupt ein knappes Jahr im Jobcenter, wenn der Bescheid bereits vor einem knappen Jahr erstellt wurde?

Stellt sich heraus:
Nichts wurde bearbeitet, sogar mein originaler Briefumschlag wurde mit übergeben. Das Papier darin sieht so aus, als wurde es nicht einmal angefasst, geschweige denn bearbeitet.

Und das trifft auch zu: Denn die Behörde hat mitnichten irgendwelche Reisekosten anerkannt.

Die Behörde hat mir über den Zeitraum monatlich vorab Leistungen gekürzt, weil sie aus der Prognose Reisekosten und Fahrtkosten vollständig strich. Der abschließende Bescheid, siehe PDF ist so kurz gefasst, dass sogar auf Seite 1 noch die Hinweise zur Krankenversicherung Platz fanden
Die Zahlen sind identisch aus dem vorläufigen Bewilligungsbescheid, das heißt, die Behörde hat einfach nur Vorläufig = Abschließend entschieden, ohne meine Unterlagen überhaupt zu bearbeiten.

Der Vertreter des Jobcenters log damit erneut die vorsitzende Richterin der Kammer an.

zu dem was Günter und Olivia schreiben.
Prinzipiell "ja".
Nur: Warum?
Das ist nicht notwendig, wo liegt die Rechtsgrundlage?
Ich bin als Aufstocker rechtlich daran gebunden, Nachweise zu erbringen: Rechnungen und Kontoauszüge.
Das mache ich auch stets, und zwar fristgerecht.
Ich kann doch nicht jeden einzelnen Beleg auch noch ausführlich erklären!
Ich habe das gemacht für den Zeitraum 09.2015 bis 02.2016 und komme neben einem Stapel Kopien, 6 Stunden Arbeitszeit zusätzlich auf 11 vollgeschriebene DinA4-Seiten Erklärungen.

Glaubt ihr, das liest irgendwer? Wohl kaum. Das wird genauso wenig gelesen wie meine sonstigen Schreiben.


Was das Jobcenter hier leistet, ist Betrug mit Vorsatz. Es wird das Gericht belogen und manipuliert, es werden Unterlagen manipuliert. Und das seit mehreren Jahren.

Ich kann langsam nicht mehr. Und ich bin, das gebe ich inzwischen zu, heillos überfordert.

Der Anwalt?
Der hat im Gerichtssaal keinen Ton gesagt!
Nach der Verhandlung meinte er, ich bin ein Vorzeigemandant, so was wie mich hat er bislang noch nicht häufig erlebt, weil ich mich bestens vorbereitet und meine Unterlagen sortiert habe. Das hilft mir nur nicht weiter. Das BSG Urteil zu den Verpflegungspauschalen musste ich auch noch vor dem Gerichtssaal auf meinem Handy heraussuchen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1030

Beitrag von Olivia »

Kann die Beschwerde nicht auch bei der BA eingereicht werden?

Könntest Du nicht auch einen Antrag stellen, Dir einen anderen Vertreter des Jobcenters vor dem Sozialgericht zuzuordnen, da das Vertrauensverhältnis zu dem jetzigen nicht mehr gegeben ist?

Wie lange hat eigentlich der Erörterungstermin gedauert?
Knipsibunti
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1031

Beitrag von Knipsibunti »

Wie lange? 15 bis 20 Minuten. Gesprochen haben faktisch nur ich und die Richterin. Der Vertreter des Jobcenters hat ein paar Sätze gesagt. Mein Anwalt? Hat glaube ich außer Hallo und Tschüss gar nichts gesagt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1032

Beitrag von Olivia »

So schnell ging das? Ich hätte vermutet, dass es eine mehrstündige Erörterung inkl. Kaffeepause und Bistrobesuch ist.

Wenn das so ist, könntest Du eigentlich auch einen Antrag auf ein schriftliches Verfahren stellen. Spart Dir Zeit, Nerven und Reisekosten. Eigentlich hätte jeder einzelne Sachverhalt ausführlich beleuchtet und erörtert werden sollen, dann hätte der Termin einen Sinn gehabt. Aber so bringt ein Verfahren auf dem Schriftweg mehr. Würde aber auch voraussetzen, dass jemand die Schriftstücke liest.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1033

Beitrag von Knipsibunti »

Das einzige, das die Richterin im Sinn hatte:

1. Verpflegungspauschale greift nicht. 6 Euro pro Tag. Nicht mehr.
2. Ich soll für sie jeden einzelnen Beleg aus 4 Zeiträumen NOCH EINMAL einzeln einscannen, den dazugehörigen Kontoauszug ausdrucken und erklären, was ich exakt an welchem Tag gemacht habe. Letzteres ist mir gar nicht mehr möglich. Ich bin ständig unterwegs. Wo soll ich bitte nun darlegen, was ich irgendwann im September 2015 auf den Tag genau gemacht habe?

Ich fühlte mich komplett verloren. Mein Anwalt hat nichts gesagt, die Richterin hat nur ihren Forderungskatalog unterbreitet und gerade mal mein Veto akzeptiert bezüglich des BSG-Urteils zu den Verpflegungskosten. Der Jobcenter-Vertreter hat das Gericht belogen, was ich allerdings erst im Nachhinein bemerken konnte, weil mir im Saal selbst die Daten fehlten. Ich konnte mit den Daten zu dem Zeitraum 09.2019 bis 02.2020 gar nichts sagen, da ich bis zum Eintritt in den Saal noch nicht einmal wusste, dass es auch um diesen Zeitraum geht.

Denn ich wusste von meinem Anwalt nur 09.2015 bis 02.2017. Und exakt darauf habe ich mich vorbereitet.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1034

Beitrag von Olivia »

Das hört sich alles nicht so gut an. Das ist jede Menge Arbeit für Dich in der kommenden Zeit. Zeit, die Du besser in Deine Selbständigkeit hineinstecken könntest. Dass sich das Gericht darum gar nicht kümmert, finde ich bedenklich. Du bist doch vollzeitig in Arbeit integriert und darauf sollte Rücksicht genommen werden.
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Günter
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1035

Beitrag von Günter »

Wenn es beweisbar ist, dann stell Strafanzeige wegen Prozessbetrug gegen den Mitarbeiter persönlich und gegen das JC vertreten durch den Geschäftsführer.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1036

Beitrag von Knipsibunti »

Ein Versuch wäre es wert. Allerdings dann bei der Polizei, denn wenn man Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, stellen die das sofort wieder ein, ohne überhaupt erst Ermittlungen zu erwägen. Kann ich aber erst machen, wenn ich in drei Wochen wieder zurück bin. Ich habe über den Sommer wie jedes Jahr einen maximal vollen Terminkalender. Wenn ich heute Anzeige erstatte (z. B.), kann ich frühestens in 3 Wochen auf Anfragen reagieren, weil ich in der Zeit nicht an meinen Wohnort komme.

Beweisbar ist es insofern, dass (siehe PDF) die beiden Bescheide deckungsgleich sind, der Mitarbeiter des Jobcenters vor meinem Anwalt und vor der Richterin behauptete, der Zeitraum wäre bearbeitet und Reise- und Fahrtkosten wären anerkannt worden, was nicht stimmt. Denn der Bescheid wurde gar nicht bearbeitet, sondern vorläufig = endgültig gesetzt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1037

Beitrag von Günter »

Besprich das vorher mit deinem Anwalt, denn man könnte interpretieren, dass das als endgültig setzen eine Bearbeitung ist. Wenn aber eine eindeutige Falschaussage .... wir haben Kosten anerkannt, was nicht stimmt dazu kommt, dann ist das mM nach Prozessbetrug.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1038

Beitrag von Knipsibunti »

Weil ich jetzt 3 Wochen beruflich unterwegs bin, habe ich keine Zeit, auf irgendein Schreiben der Richterin zu warten, das mich auffordert, das im Erörterungstermin Genannte einzureichen: Ich saß am Wochenende 21 (!) Nettoarbeitsstunden am PC, hab Rechnungen kopiert und eingescannt, Kontoauszüge eingescannt und entsprechend zu jedem einzelnen Rechnungsbeleg den jeweiligen Kontoauszug angeheftet für die Zeiträume 09.2015 bis 02.2017.

Es waren alleine rund 130 A4-Seiten Rechnungsbelege mit Kontoauszügen, die ich alle händisch "aufbereitet" und sortiert habe.
Dazu kommen die Erklärungen zu jedem einzelnen Beleg:

09.2015 bis 02.2016 - 5 DinA4-Seiten vollgeschrieben mit ausführlicher Erläuterung zu jedem einzelnen Beleg
03.2016 bis 08.2016 - 7 DinA4-Seiten vollgeschrieben mit ausführlicher Erläuterung zu jedem einzelnen Beleg
09.2016 bis 02.2017 - 6 DinA4-Seiten vollgeschrieben mit ausführlicher Erläuterung zu jedem einzelnen Beleg

Hinzu kommt ein "allgemeines" Blatt mit Erklärungen, was Fremdleistungen sind und warum wir uns monatlich die Einnahmen ausgleichen. Simpel, offenbar für den Herrn Doktor im Jobcenter sowie für die Richterin zu kompliziert, wenn man sich einmal im Monat gegenseitig eine Rechnung schreibt und Einnahme-Unterschiede ausgleicht, weil man gemeinsam einen Shop betreibt, der eine 90% Umsätze hat, der andere aber nur 10%. Anerkannt über viele Jahre bis 2015, dann 2019 plötzlich nicht mehr, als über 2015 im Jobcenter entschieden wurde!
aber danach fragt die Richterin wohl nicht, warum das Jobcenter die Praxis jahrelang anerkannt hat und urplötzlich praktisch über Nacht komplett auf Konfrontation ging.
Auch diese Anlage mit den extra Erklärungen umfasst geschrieben 8 volle DinA4-Seiten.

Auch die Erklärung, dass 6 Euro Verpflegungspauschale zum einen vom BSG 2012 quasi gekippt wurden und auch nicht ausreichen, wenn jemand außerhalb seines Wohnortes auf mehrtägigen Events 10 bis 14 Stunden pro Tag arbeitet und lediglich darauf besteht, dass die tatsächlichen Kosten fürs Frühstück im Hotel und das Abendessen um die 20 Euro maximal als Betriebsausgabe anerkannt wird.
Eine Frechheit ist das. Selbst Gefängnisinsassen bekommen täglich eine warme Mahlzeit, aber ich als Aufstocker muss darum vor Gericht kämpfen, dass ich mir einmal am Tag nach 12 Stunden Arbeit was zu essen kaufen (und entsprechend abrechnen) darf!

Ich saß gestern noch bis 3 Uhr morgens, weil ich die nächsten 3 Wochen beruflich unterwegs bin, die Richterin aber in 6 Wochen die Ausführungen haben will, ich nach den 3 Wochen aber knapp 100.000 Fotos aufarbeiten muss.

Während ich bis zur totalen Erschöpfung arbeite, werde ich auch noch in zigtausende Euro Schulden gestürzt werden. Nicht weil ich reich wäre, sondern weil man mir zuvor in der jeweiligen Prognose ANERKANNTE Betriebsausgaben abschließend auf 0 zusammenstreicht. Ich empfinde das als kriminell. Ich soll in massive Schulden getrieben werden, weil mir das Jobcenter erst etwas im Bescheid zusichert und wenn ich mich daran halte, abschließend ablehnt. Unfassbar, dass so etwas in Deutschland geht und das Sozialgericht dann auch noch mir auferlegt, dass ich über 20 Arbeitsstunden investiere, alles haarklein (zum dritten Mal!) erkläre, weil die Richterin schlichtweg zu faul ist, die bereits vorliegenden Unterlagen selbst zu sortieren (schließlich hat sie die Belege und Kontoauszüge bereits im Oktober 2021 verlangt und erhalten. Aber angeblich seien ihr die nicht gut genug vorsortiert worden. Nein... ich habe sie nur nach Monat sortiert eingereicht!).

So, bevor ich vor Wut platze, höre ich auf. Ich muss nämlich los, die Fahrt nach Österreich dürfte etwa 9 bis 11 Stunden dauern.
Aber die 9 Euro-Pause für ein McDonalds-Menü auf der Autobahn-Raststätte ist sicher auch wieder eines ALG-II-Selbständigen unangemessen.

Ich bin absolut gestresst. Und "befreit" arbeiten werde ich in den nächsten 3 Wochen sicher nicht können, obwohl das für mich im Jahr mit die wichtigsten beruflichen Termine werden. Aber ich muss jetzt Angst haben, dass wenn ich von 9 Uhr morgens bis 18 Uhr abends ohne Pause durcharbeite, mir abends das warme Abendessen aus den Betriebsausgaben gestrichen wird, weil es "eines Hartzis unangemessen" sei und schließlich 6 Euro pro Tag reichen müssen (was nicht einmal ansatzweise klappt).

:grimmig: :grimmig: :grimmig:
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1039

Beitrag von marsupilami »

Konzentriere Dich auf Deinen Job!
und versuche JC und SG so lange auszublenden.
:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1040

Beitrag von Olivia »

:Daumen: Da kann ich mich nur anschliessen.
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tigerlaw
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1041

Beitrag von tigerlaw »

Auch von mir :Daumen: :Daumen: :Daumen:

Und gute Fahrt, viel Erfolg und gute Rückreise!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1042

Beitrag von Knipsibunti »

Danke.
Wir sind gut angekommen in Österreich. Aber das ist ein gutes Beispiel bezüglich "6 Euro Spesen am Tag sind ausreichend."
Wir sind gestern um 9.30 Uhr in Berlin losgefahren und waren kurz nach 20 Uhr am Zielort, ein Selbstversorger-Appartment.
Geschäfte schließen hier alle zwischen 19.00 Uhr und 19.30 Uhr. Einzig Hofer hat bis 20:00 Uhr geöffnet. Zu spät zum Einkaufen. Restaurants in der Umgebung, gestern war Montag, überall Ruhetag. Einzig im Stadtzentrum hätte es Möglichkeiten gegeben, wir waren aber zu übermüdet.
Um 21 Uhr haben wir dann etwas zu Essen bei Lieferando bestellt: Schnitzel mit Bratkartoffeln und eine Cola dazu: je 12,50 Euro zuzüglich 1 Euro Trinkgeld pro Nase.

6 Euro Spesen? Dass ich nicht lache.
Im Appartment gab es nichts zu essen. Wir erfuhren, dass das Event erst ab Mittwoch beginnt, da man aufgrund der endgültigen Teilnehmerzahl einen Tag eingedampft hat. Kommt vor, ist auch normal, sind ja keine Weltmeisterschaften.

Heute dann Einkaufen bei Hofer und Spar für praktisch heute und morgen. Ab Donnerstag bleibt dann wieder bis zum Sonntag nur das Restaurant am Abend, weil das Event stets bis mindestens nach 18 Uhr geht, beginnend um jeweils 8.00 Uhr morgens.
Das tägliche Frühstück wird in dem Fall von uns gar nicht betrieblich abgerechnet, da wir im Selbstversorger-Appartment das Frühstück selbst zubereiten.

Für den Einkauf bei Spar/Hofer zahlte ich 44 Euro, jcgeschaedigter 45 Euro. Uff. Deutlich mehr als in Deutschland. Und das nur für das Abendessen heute, Frühstück für die nächsten (ich würde schätzen) 3 Tage und alkoholfreie Getränke. Mitnehmen wäre undenkbar gewesen, erstens ist die Klimaanlage im Auto kaputt (die Fahrt war schon alleine sehr belastend), zweitens sollte man keine zum Teil verderblichen Waren, wenn diese gekühlt werden müssen, 11-12 Stunden im Auto lagern.

Sei es drum.
Aber es ist das beste Beispiel dafür, warum 6 Euro Spesen pro Tag, selbst wenn man den "üppigen" Regelsatz für Lebensmittel von 5,19 pro Tag einrechnet, bei betrieblichen Abwesenheiten über mehrere Tage gar nicht ausreichen kann.
Und diesmal sind wir nicht einmal in einem Hotel, sondern in einem Appartment.

Übrigens:
So "leicht" ist das für mich nicht. Denn ich habe regelrecht Panik. Ich werde jeden Abend zwischen 20und 25 Euro fürs Abendessen ausgeben. Gut 2 Wochen lang. Wenn das Sozialgericht entscheidet, dass ich maximal 6 Euro abrechnen darf, dann habe ich schlagartig mehrere hundert Euro Schulden. Bei der Vielzahl Ortsabwesenheiten und Events wird das dann vierstellig. Wovon soll ich denn das ausgleichen? Mit dem ALG-II Regelsatz? Unmöglich.

Der Verpflegungsmehraufwand lt. Bundesreisekostengesetz liegt für Österreich im Jahr 2022 ab 24 Stunden Abwenseheit übrigens bei 40 Euro pro Tag:

https://www.verpflegungsmehraufwand.de/ausland/

Und zur Argumentation von Frau Richterin, ich müsse als Selbständiger wie ein Hartz IV Empfänger leben... ja, das tu ich doch. Die Kosten im Bundesreisekostengesetz decken ja auch den MEHRAUFWAND, nicht mehr und nicht weniger. Schnitzel mit Bratkartoffeln nach 11-stündiger Autofahrt sollte im Rahmen eines ALG-II-Empfängers liegen. Mal sehen, wie das Frau Richterin sieht.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1043

Beitrag von Olivia »

Mach Dir nicht zu viel Sorgen. Falls der Verpflegungsmehraufwand in letzter Instanz (also wegen des aufsummierten Streitwertes eventuell zusammen mit anderen abgelehnten Kosten vom Landessozialgericht) trotz des für Dich positiven, von Dir herausgesuchten und für Dich sprechenden Bundesozialgerichtsurteils abgelehnt werden sollte, könntest Du immer noch prüfen, ob Dein Fall nicht die Möglichkeit bietet, das BSG um Revision anzurufen. Und selbst wenn das nicht geht, müsste letzten Endes nach allen verlorenen Verfahren das Jobcenter eine Aufrechnung erklären. Auch dagegen kannst Du Widerspruch einlegen und beispielsweise eine Niederschlagung aus sozialen und sonstigen Gründen beantragen, unter Hinweis darauf, dass es sich unmittelbar um Ausgaben für Essen wegen Hunger gehandelt hat. In solch einem Sonderfall würdest Du faktisch einen Antrag stellen, dass die Forderung aus sonstigen Gründen "wegen Unbilligkeit" fallen gelassen wird.

Zu den Umständen des von Dir gebuchten Selbstverpfleger-Quartiers und der Ankunftszeit mache bitte bereits jetzt genau dokumentierte Aufzeichnungen. Diese Nachweise zur kostensparenden Selbstverpflegung legst Du bei der nächten aEKS dem Jobcenter in Kopie vor. Die Belege über die sparsame Mittelverwendung gehören zu Deiner Buchhaltung und weisen nach, dass Du Dich unterwegs kostensparend und angemessen ernährt hast!

Du müsstest wahrscheinlich auch dem Eindruck einer "Urlaubsreise" entgegenwirken. Wenn der Eindruck entsteht, dass Du trotz Arbeit auch Ferien gemacht hast, wird es mit der Verpflegung schwierig. Das Jobcenter könnte dann versuchen, wenigstens an dem Mehraufwand für auswärtige Ernährung einen Privatanteil zu konstruieren. Das Jobcenter könnte auch versuchen, den Regelsatzanteil für Essen und Trinken für die Zeit der Ortsabwesenheit herauszurechnen, da Du Dich ja bereits verpflegt hast. Ansonsten könnte ja ein "Anreiz" für Auslandsreisen entstehen, durch den Du dann bessergestellt wärst als ohne die Dienstreise.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1044

Beitrag von Knipsibunti »

Bin dann mal zurück. Zumindest für einen Tag, dann geht es gleich zum nächsten Event, die Woche drauf folgt dann ein weiteres, zu dem wir nun kurzfristig eingeladen wurden. Keine Ahnung, wie wir die Massen an Fotos je aufbereiten sollen.

Nach gut 2 Wochen immer noch kein Schriebs vom Sozialgericht. Die vorsitzende Richterin wollte mir eigentlich eine entsprechende Aufforderung zukommen lassen, welche Belege sie denn nun noch gerne hätte und setzte mündlich im Gericht eine Frist von 6 Wochen, meinte aber auch, dass mir die Aufforderung erst schriftlich zugehen wird. Anwalt dazu: Wir warten ab, bis dieser Schriebs eintrudelt und die Richterin nun klar definiert, was sie denn nun noch alles haben möchte.

Aber mal eine Frage in die Runde:
Ich erinnere mich dunkel, dass es irgendwo eine Anweisung gab (Fachliche Hinweise? Gerichtsbeschluss? etc.?) was die Bearbeitung von Verpflegungspauschalen angeht:
Mir war so, dass diese aussagte, dass bei geschäftlichen Reisen ein täglicher Satz von 6,00 Euro ohne Belege als Pauschale anzurechnen ist, wenn jedoch höhere Ausgaben belegt werden, gelten diese bis zur Höhe nach den entsprechenden Richtwerten aus dem Bundeskostenreisegesetz als betriebliche Ausgaben.

Ich finde das aber nicht mehr. Ich bin mir aber sicher, dass es da etwas Entsprechendes gab.

Jedenfalls habe ich täglich nun zwei Wochen lang weit mehr als 6 Euro pro Tag ausgegeben, außerdem stand ich jeden Tag von 8.00 Uhr morgens bis 19.00 Uhr Abends am Wettkampfort und habe dort ohne Pause gearbeitet. Nach meist schnellem Abendessen im Restaurant (bzw. Lieferando) hab ich an fast jedem Tag noch bis weit nach 23 Uhr weitergearbeitet und Fotos kopiert und verschickt.

In irgend einem ORF-Beitrag müsste ich sogar bei der Arbeit zu sehen gewesen sein, meinte die Vermieterin des Appartments. Ob ich da mal nach einer Kopie des Nachrichtenbeitrags des Fernsehens anfrage, wenn das Jobcenter mal wieder anzweifelt, dass ich dort gewesen bin? :)
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1045

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1046

Beitrag von Knipsibunti »

Großartig. Danke. Ich glaube das ist genau das, was ich gesucht habe. Ich habe es ausgedruckt und gleich in einen Briefumschlag vertütet. Warum muss ich eigentlich die Arbeit des Gerichts erledigen? Ist das nicht Aufgabe des Sozialgerichts, solche Dinge in Erfahrung zu bringen? Aber wie schrieb mein Rechtsanwalt:

"vielen Dank für die super schnelle Bearbeitung. Ich werde erstmal, dass Sitzungsprotokoll des Sozialgerichts abwarten.
Sodann werde ich die Schriftsätze ausarbeiten.
Ich kann ihre Verärgerung nachvollziehen. Die Richterin war meiner Meinung nach überhaupt nicht auf den Termin vorbereitet."

PS:
Der Anwalt aber auch nicht, denn er brachte zum Erörterungstermin keinen einzigen Ton raus. Gesprochen haben de facto nur Frau Richterin und ich. Selbst der Jobcentervertreter hat weitestgehend nichts gesagt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1047

Beitrag von Olivia »

Das Verfahren ist für alle Seiten uninteressant, weil gar kein richtiger Klagezweck verfolgt wird, sondern es sich nur um unberechtigte Anliegen des Jobcenters handelt. Dies merken natürlich auch die Richterin und der Anwalt. Folge davon ist, dass die Motivation auf allen Seiten bei Null ist. Das Verfahren soll dem eLB ja "nur" die Selbständigkeit verübeln.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1048

Beitrag von Knipsibunti »

Vielleicht ist es tatsächlich so.
Dann möchte ich jedoch einen Beschluss erreichen, der sagt:
"Ja, die Betriebsausgaben von Knipsi sind okay. Reisekosten sind okay, Fahrtkosten sind okay, Verpflegungspauschale ist auch okay."
Evtl. wir das Jobcenter diesbezüglich künftig auch Ruhe geben und diese Kosten eben nicht mehr aus Prognose bzw. Abschließend kürzen. Oder doch?
"Fremdleistungen" sind eh abgeschafft, das lösen wir inzwischen anders. Die werden künftig nicht mehr auftreten.

Kann doch nicht sein, dass ich bzw. jcg alle 6 Monate ins Klageverfahren gehen müssen wegen immer wiederkehrend den gleichen Sachverhalten.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1049

Beitrag von Olivia »

Folgendes Schreiben ans Sozialgericht abschicken:
SgDuH,

hiermit beantrage ich bei der für meinen Fall zuständigen Richterin, einen Vergleich mit folgendem Inhalt beim Jobcenter anzuregen:
"Das Jobcenter erkennt meine Betriebsausgaben, Reisekosten, Fahrtkosten und die Verpflegungspauschale an. Das Jobcenter wirkt intern in seiner Leistungsabteilung darauf hin, mich diesbezüglich künftig in Ruhe zu lassen und diese Kosten nicht mehr aus der Prognose bzw. der abschliessenden EKS zu streichen.

Ich verpflichte mich, für Fremdleistungen zukünftig eine bessere und verständlichere Lösung zu finden. Fremdleistungen werden künftig nicht mehr auftreten. Unter Rücksichtnahme auf meine Vermittlungschancen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die nahe null sind, und unter Rücksichtnahme auf meine angeschlagene Gesundheit bemühe ich mich im Rahmen meiner ausgeübten Tätigkeit um den bestmöglichen Ertrag, um meine Hilfebedürftigkeit zu mindern."
Ich habe die Streitereien einfach nur noch satt! Es geht doch hier nur darum, dass mir die Selbständigkeit über den Umweg sinnloser Kostenstreichungen verübelt werden soll. Es kann doch nicht sein, dass ich alle 6 Monate ins Klageverfahren gehen muss wegen immer wiederkehrend den gleichen Sachverhalten.

In der Hoffnung auf eine baldige Beendigung meiner Sozialgerichtsverfahren verbleibe ich m.f.G.

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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1050

Beitrag von Knipsibunti »

Ich habe einige Unterlagen zugesendet bekommen, nachdem ich eine entsprechende Anfrage gemäß DSGVO gestellt habe.
Im Einzelnen sind das Auszüge aus STEP, ALLEGRO und FALKE.

Zuerst fiel mir auf, dass unter Vermögenswerten in meinen Basisdaten mein Kontostand von meinen beiden Girokonten (privat-/geschäftskonto) aufgeführt ist. Sehr merkwürdig, denn bei Girokonten ändert sich das vorhandene Guthaben faktisch täglich. Die dort aufgelisteten Beträge sind weit unterhalb der Vermögensfreigrenze. Ist das rechtmäßig? Ich glaube, diesbezüglich ein Fass aufzumachen bringt nichts, zumal ich ohnehin alle 6 Monate lückenlos alle Kontoauszüge einreichen muss.

Dann fiel mir auf, dass ich seit August 2016 als "arbeitslos" eingetragen bin, mein Status als "arbeitslos" gelistet wird.
Einzig wenn ich berufliche Ortsabwesenheiten gemeldet habe, sind diese als "beruflich genehmigt" oder "Urlaub" im System vermerkt. Ansonsten ist jedes Mal bereits der Folgetag nach meiner Rückkehr wieder als "Arbeitslosigkeit" eingetragen. So als würde ich nur arbeiten, wenn ich OAW bin. Komisch, dass aber dann die Kosten nicht anerkannt werden, wenn die OAW (bis auf einmal) als beruflich eingetragen ist.

Unter "Fähigkeiten und Fertigkeiten" wird unter anderem aufgeführt, ich hätte weitgehende Erfahrung in Kosten- und Leistungsrechnung. Das wäre mir neu.

In STEP steht, die Erfassung sei erlaubt für Festnetz, Mobil+SMS, De-Mail, E-Mail, Fax und Homepage.
Daten sind diesbezüglich jedoch keine vermerkt bzw. eingetragen. allem anderen außer der Postanschrift habe ich vor Jahren schon schriftlich widersprochen.

Außerdem stellte ich lt. STEP fest, dass ich wohl angeblich irgend einen Onlineaccount habe, von dem ich nichts weiß. Über diesen Account gab es 2018 zwei Anfragen, einmal von einem ominösen Arbeitsvermittler aus Bremen (der lt. Google nicht mehr existent ist) und zum anderen eine Firma aus Franken, die Handelsvertreter mit Auto (ich habe keinen FS) durch die Gegend scheucht, um Zeug zu verhökern, zumindest was ich auf die Schnelle über google über die Firma herausgefunden habe. Auf beide Anfragen habe ich nicht reagiert (ist so vermerkt). Aber auch kein Wunder, da ich keine Ahnung von der Existenz eines Onlineaccounts habe.

Die ALLEGRO Zahldaten sind nur insofern interessant, dass ich sehe, welche angeblichen Überzahlungen es gibt. Insgesamt seien das über 13.000 Euro, die das Jobcenter von mir haben möchte aus 7 Bewilligungszeiträumen. Jeder einzelne befindet sich im Klageverfahren, es geht ausschließlich um nicht anerkannte Betriebsausgaben im Rahmen der aEKS. Aber wenigstens habe ich jetzt mal einen Überblick darüber, den ich bislang nicht hatte.

Im FALKE werden mir die Widerspruchsverfahren und Klageverfahren aufgelistet. 7 gelten als "unerledigt" und deckt sich somit mit den Daten aus ALLEGRO. Aber auch gut zu wissen, jetzt weiß ich, dass es 7 laufende Klageverfahren gibt. Angesichts dessen, dass diverse Verfahren neue Aktenzeichen/Kammern zugewiesen bekamen, hatte ich diesbezüglich gar keinen Überblick mehr.


Darüber hinaus wurde die Akteneinsicht abgelehnt, weil "kein Akteneinsichtsrecht nach § 25 SGB X" besteht, da dies nur während eines Verwaltungsverfahrens möglich sei. Diese Voraussetzungen würden nach meinem bisherigen Vortrag fehlen.

Das heißt, ich bekomme keine Einsicht auf die ganzen Eintragungen und Vermerke betreffend meiner Person. Das, was ich eigentlich wissen wollte, warum mir eigentlich Betriebsausgaben abgelehnt werden und was sonst so über mich im System vermerkt wird. Ich muss also weiterhin davon ausgehen, dass es sich um rechtswidrige Eintragungen handelt, die zu meinen Ungunsten gegen mich verwendet werden.

Viele wichtige Informationen bleiben mir also vorenthalten. Ich nehme aus dem Stapel Unterlagen faktisch nur mit, wann an mich Geld geflossen ist (seh ich auch in meinen Kontoauszügen) und dass ich seit 08.2016 als "arbeitslos" eingetragen bin.

Interessant ist vielleicht noch der Eintrag aus dem Profiling:
Die letzten Eintragungen stammen aus September 2019: "Gesundheitlich angemessene Beschäftigung realisieren, Leistungsfähigkeit feststellen", übergreifende Strategie: "Mitwirkung überprüfen" sowie "Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit von Selbständigen".

Als Kommentar:
"Kd hat einen GdB von 30-40. INea hat Kunde keinen Hausarzt. AU werden nicht eingereicht. Es liegen zu berücksichtigende gesundheitliche Einschränkungen vor. Motivation: Kd. wird an seiner SB weiterhin festhalten, erste Anzeichen zu Kompromissen sind zu erkennen."

Stellengesuch als: Fotograf und medientechnischer Assistent
Zielberuf: Fotograf
Art der Beschäftigung: Arbeit/Künstler
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