Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1101

Beitrag von Olivia »

Aha, also worst-case 10% Aufrechnung.

Was dann aber während einer Aufrechnung nicht mehr geht: weitere Kürzungen wegen Streichungen in der vEKS. Denn dann wäre Eilbedürftigkeit gegeben wegen zu starker Unterdeckung des Exstenzminimums.
Knipsi_derAlte
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1102

Beitrag von Knipsi_derAlte »

10% Aufrechnung in einer Zeit, in der das Bürgergeld nicht einmal mehr ausreicht, die Kosten für Lebensmittel zu decken.

Aber mal was anderes, kann das Gericht eigentlich von meiner Argumentation abweichen, wenn folgende Punkte erfüllt sind (und das sind sie):
  • In jedem aktuell verhandelten Bewilligungsabschnitt wurden die Betriebsausgaben bereits in der Prognose (vEKS) "Unter Vorbehalt der Nachweise" vom Jobcenter anerkannt und im vorläufigen Bewilligungsbescheid berücksichtigt
  • In nahezu jedem Fall sind die in der jeweiligen vEKS prognostizierten Betriebausgaben höher angesetzt, als sie am Ende mit der aEKS tatsächlich angefallen sind. Es gibt einzelne "Ausreißer", aber die sind nicht auffällig. z. B. habe ich im Zeitraum 09.2015 bis 02.2016 Als Übernachtungskosten 2.035,00 Euro prognostiziert, welche im vorläufigen Bewilligungsbescheid "unter Vorbehalt der Nachweise" anerkannt wurden. Abschließend abgerechnet (also tatsächlich angefallen) sind 912,34 Euro, welche im abschließenden Bescheid auf 0,00 Euro gekürzt wurden.
    Im Gegenzug gab es z. B. von mir prognostizierte Kosten in Höhe von 250,00 Euro in der vEKS für den Steuerberater, abschließend fällig wurden jedoch 266,44 Euro, ebenfalls im abschließenden Bescheid mit 0,00 Euro festgesetzt.
  • Kann sich das Sozialgericht über Beschlüsse des BSG hinwegsetzen? Insbesondere über den Beschluss B4AS 27/12 R bezüglich der Verpflegungsmehraufwendungen laut Bundesreisekostengesetz. Sogar in den Dienstanweisungen der Bundesagentur wird dieser Beschluss zitiert und in den Fachlichen Weisungen zu §§ 11-11b SGB II gibt es eine klare Anweisung. Kann sich Jobcenter bzw. das Sozialgericht darüber einfach so hinwegsetzen und auf die 6-Euro Pauschale verweisen?
    Die Nachweis sind vorhanden und liegen vor (Restaurantbelege jeweils Abendessen bzw. Kosten für Frühstück in Hotelrechnungen).
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1103

Beitrag von marsupilami »

Hast Du denn denen das schriftlich vorgehalten?

SgDuH, ich erlaube mir auf ..... zu verweisen.
Die dort angegebenen Voraussetzungen sind gegeben, weil ....
Siehe Beleg Nr. xx, xx, Seite xx, Zeile, ....
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1104

Beitrag von Olivia »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 13:09 Aber mal was anderes, kann das Gericht eigentlich von meiner Argumentation abweichen, wenn folgende Punkte erfüllt sind (und das sind sie):
  • In jedem aktuell verhandelten Bewilligungsabschnitt wurden die Betriebsausgaben bereits in der Prognose (vEKS) "Unter Vorbehalt der Nachweise" vom Jobcenter anerkannt und im vorläufigen Bewilligungsbescheid berücksichtigt
Nein, das Jobcenter ist in diesem Fall meiner Meinung nach an seine Verwaltungsentscheidung gebunden. Kannst Du das mit einer eindeutigen Aussage aus dem vorläufigen Bewilligungsbescheid nachweisen?
In nahezu jedem Fall sind die in der jeweiligen vEKS prognostizierten Betriebausgaben höher angesetzt, als sie am Ende mit der aEKS tatsächlich angefallen sind. Es gibt einzelne "Ausreißer", aber die sind nicht auffällig. z. B. habe ich im Zeitraum 09.2015 bis 02.2016 Als Übernachtungskosten 2.035,00 Euro prognostiziert, welche im vorläufigen Bewilligungsbescheid "unter Vorbehalt der Nachweise" anerkannt wurden. Abschließend abgerechnet (also tatsächlich angefallen) sind 912,34 Euro, welche im abschließenden Bescheid auf 0,00 Euro gekürzt wurden.
Wenn das Jobcenter die Übernachtungskosten dem Grunde nach und bis zu einem Kostendeckel von 2.035,00 € bereits anerkannt hatte, dann darf es m.E. davon später nicht mehr abweichen.
Im Gegenzug gab es z. B. von mir prognostizierte Kosten in Höhe von 250,00 Euro in der vEKS für den Steuerberater, abschließend fällig wurden jedoch 266,44 Euro, ebenfalls im abschließenden Bescheid mit 0,00 Euro festgesetzt.
Auch das ist m.E. nicht rechtens.

Leider habe ich aber auch nach längerer Suche in den Fachlichen Hinweisen zu den §§ 11, 11b und 41a SGB II keine Fundstellen oder Nachweise gefunden, dass das Jobcenter in dieser Hinsicht an den vorläufigen Bescheid gebunden ist.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1105

Beitrag von Knipsi_derAlte »

zu marsu)

1. Die hier angefügten Fachlichen Hinweise habe ich dem Jobcenter zugeschickt, es wurde erwartungsgemäß ignoriert. Das Jobcenter behauptet, es wäre bei der "Einkommensbereinigung" irgendwie berücksichtigt, ich sehe davon aber im Berechnungsbogen nichts dazu. Die Verpflegungskosten wurden einfach komplett herausgenommen. Die Begründung war irgendwo in grauer Vergangenheit, diese Kosten seien in den 100 Euro Freibetrag abgedeckt.

2. Ich habe es an die Bundesagentur nach Nürnberg im Rahmen einer Beschwerde geschickt und darauf verwiesen, dass mein Jobcenter gedenkt, sich nicht an die Dienstanweisungen der Dienstherrin zu halten. Der Vorgang wurde an das Jobcenter weitergeleitet, das wars aber auch. Selbst die Bundesagentur hat sich inhaltlich nicht mit der Beschwerde befasst, sondern die Entscheidung über die Beschwerde der Behörde überlassen, gegen die die Beschwerde geführt wird.

3. Ich habe die Fachlichen Hinweise an meinen Anwalt geschickt. Dieser hat erwartungsgemäß bis heute nichts dazu gesagt. So wie er auch zu allem anderen nichts gesagt hat. Ich bin mal gespannt, ob er dann am 17. Mai auch erscheint, denn auch auf meine Nachfrage hin, ob wir uns nicht doch sinnvollerweise vor dem Gerichtstermin zusammensetzen und die Sachlage durchsprechen sollen, kam nichts. Meiner Ansicht nach kommt der Anwalt seinen Verpflichtungen nicht nach, ich wurde weder beraten, noch bislang vertreten. Ob er hierfür Geld von sanktionsfrei.de erhielt, kann ich bislang nicht sagen.

4. Die Fachlichen Hinweise liegen auch dem Gericht vor. Mindestens 3x zu jedem einzelnen Verfahren, weil ich das Gericht mehrfach zur Stellungnahme aufforderte. Es kam nie eine Antwort. Zum Erörterungstermin im August 2022 hielt die Richterin jedoch weiterhin an der 6-Euro-Pauschale fest.

Wie es nun konkret nächste Woche aussieht, weiß ich natürlich nicht.


zu Olivia)

1. Es steht im vorläufigen Bewilligungsbescheid so drin. In der Tabelle EKS im Notizfeld "vorbehaltlich der Nachweise". Dem Gericht liegen die Bescheide seit 5 Jahren vor. Aus dem Grund wundert mich auch, warum überhaupt so ein riesiger Verfahrenszeitraum notwendig ist. Aber die Richterin prüft jeden Beleg einzeln und übergeht damit komplett, dass das Jobcenter in der vEKS die Betriebsausgaben bereits anerkannte. Das seltsame ist, dass die 102. Kammer bereits entschieden hatte, dass das Jobcenter lange genug Zeit hatte, zu einer Entscheidung zu kommen und daher keine weiteren Belege einfordern könne. Aber aus irgend einem Grund ist das Verfahren dann bei einer anderen Kammer gelandet und die Richterin nimmt es entweder sehr genau, oder hat keine Ahnung und verlangte jeden Beleg einzeln noch einmal und ignorierte die vorherige Entscheidung der 102. Kammer.

2. und 3. So sehe ich das auch. Aber sieht es auch das Gericht so? Oder kann es trotzdem davon abweichen?

ABER:
Das Jobcenter kann doch nicht im Vorfeld prognostizierte Betriebsausgaben faktisch anerkennen und wenn diese dann tatsächlich angefallen sind, die Anerkennung nachträglich wieder ablehnen. Wäre das möglich, wäre das ein Leichtes, Menschen wirtschaftlich zu ruinieren. Schließlich muss ich als Bürger doch darauf vertrauen können, dass wenn eine Behörde etwas anerkennt, dass es auch bei dieser Entscheidung bleibt.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1106

Beitrag von Olivia »

:pssst: Eigentlich müsste auch der eigens beauftragte Anwalt etwas zu all diesen Fragen beisteuern. :brilleputzen1:

Auch bezüglich der Verpflegungskosten besteht m.E. eine Bindung des Jobcenters an die Verwaltungsanweisung. Denn diese sind öffentlich im Internet einsehbar und somit auch ein "Leitfaden" für Bedürftige, was sie sich unterwegs auf Reisen leisten dürfen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1107

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Aber trotzdem die Frage. Ich interpretiere das so:

Wenn ich geschäftlich 3 Tage unterwegs bin, gelten 3x 6 Euro pauschal absetzbar. Dafür benötige ich keinerlei Belege, sondern muss nur nachweisen, dass ich an den 3 Tagen auch > 12 Stunden abwesend war. Das gilt also quasi IMMER und ohne Ausnahmen.

Wenn ich jedoch geschäftlich 3 Tage unterwegs bin und z. B. Restaurantbelege einreiche bzw. auf der Hotelrechnung steht "Frühstück: 12 Euro", dann gelten bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit 14 Euro bzw. bei 24stündiger Abwesenheit 28 Euro als absetzbar, denn ich habe hierfür Belege eingereicht. Auf dem Restaurantbelegt steht dann auch drauf: "1 Schnitzel, 1 Cola". Fürs Ausland gelten dann ohnehin noch einmal erhöhte Sätze, diese müssten dann ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Richterin meinte zum Erörterungstermin in einer Nebenbemerkung, ich könne mich ja gefälligst auch günstiger verpflegen und müsse nicht immer den Höchstsatz ausschöpfen. Das zeigt auch ein wenig, wie weltfremd die Richterin denkt. Denn für die Preisbildung bin ich nicht verantwortlich und selbst bei günstiger Verpflegung außerorts sind 28 Euro für Frühstück, Mittag und Abendessen schon denkbar knapp bemessen. Und ich schöpfe keineswegs "immer den Höchstsatz aus". Aber selbst wenn es so wäre, wäre es egal.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1108

Beitrag von marsupilami »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 14:45 Das Jobcenter kann doch nicht im Vorfeld prognostizierte Betriebsausgaben faktisch anerkennen und wenn diese dann tatsächlich angefallen sind, die Anerkennung nachträglich wieder ablehnen.
Hier würde ich mit völliger Rechts-Unsicherheit argumentieren.

Ansonsten bin ich für mich von diesem Thread überfordert und kann keinen "guten", sinnvollen Rat mehr geben.

Was mich entsetzt, ist die "Untätigkeit" des Anwaltes.
Ich denke auch dass es sinnvoll wäre, wenn sich Anwalt und Mandant zusammensetzen und ein Ziel festlegen und wie kommt man da gemeinsam hin.
Mit tut sich der Eindruck auf, dass der auch überfordert ist.
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Muss das sein?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1109

Beitrag von Olivia »

Ebenso. Ich weiss da auch nicht weiter und verstehe auch nicht, wieso auswärtige Verpflegung nicht anerkannt werden soll. Wieso schreibt der Anwalt dazu keine eigene Argumentation? Wo bleiben seine Schriftsätze?

Kleine Ergänzung noch, es werden bis zu 28 Euro auswärts für Essen übernommen. Nicht pauschal 28 Euro.

Ich könnte mir vorstellen, dass wenn keine anwaltliche Argumentation erfolgt, das Verfahren teilweise scheitert. Bei einem "Gegenwert" des Scheiterns kleiner 750 € wäre auch keine Berufung möglich (ausser einer NZB, Ausgang fraglich).
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1110

Beitrag von Olivia »

Ergänzung: Essenskarte vom Seminarhotel beim nächsten Mal abfotografieren, Kopie zur aEKS beifügen. Erläuterung beifügen, warum welches Essen ausgewählt wurde. Auswahlkriterien wären Preis, Schmackhaftigkeit, Nährwert und Abwechslung. Dann kann das Jobcenter und nötigenfalls nachfolgend das Sozialgericht erkennen, dass keine Verschwendung betrieben wurde.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1111

Beitrag von Koelsch »

Zu den konkreten Fragen wurde ja schon gut geantwortet. Also mal zum Allgemeinen:
Richter B muss keineswegs das übernehmen, was Richter A gesagt oder gemacht hat.
Jeder SG Richter darf auch erklären, die Richter am BSG haben im Urteil "Aktenzeichen" falsch entschieden, richtig ist, was ich entscheide.
Anders sieht das nur beim BVerfG aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1112

Beitrag von kleinchaos »

Man könnte nun vielleicht noch sagen, dass man sich ja eine billige Pension suchen könne und seine Stullen dort selber schmiert und sein Essen kocht, aber die gibts ja auch oft nur sehr begrenzt. Und meist nur mit erheblichem Aufwand zu finden.

Was mich wundert und gleichzeitig auf die Palme bringt, ist der Anwalt. Wenn der von sanktionsfrei ist, dann arbeitet der auf PKH-Basis bzw stellt dem JC eine Rechnung, wenn das JC verliert. Letzten Endes bekommt er sein Geld so oder so, ab mit Stress oder im Schlaf. Das ist aber nicht der Sinn einer anwaltlichen Vertretung. Ich würde da schon mal eine Anfrage an sanktionsfrei stellen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1113

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Do 11. Mai 2023, 06:49 Man könnte nun vielleicht noch sagen, dass man sich ja eine billige Pension suchen könne und seine Stullen dort selber schmiert und sein Essen kocht, aber die gibts ja auch oft nur sehr begrenzt. Und meist nur mit erheblichem Aufwand zu finden.
Richtig. Aber ich meine, Knipsibunti hatte mal geschrieben, dass es sehr schwer wäre, mit dem ganzen Equipment jeden Tag von einer Pension ausserhalb zum Seminarhotel zu fahren, mit dem ganzen Zeug einzuchecken, an der Veranstaltung teilzunehmen und dann wieder alles zu verstauen und nach ausserhalb in eine Pension am Stadtrand zu fahren. Die Seminarhotels lagen wohl alle mehr oder weniger in der Nähe der Veranstaltungsorte. Da gab es wohl keine Billligpensionen drum herum. An sich ist die Idee sehr gut, aber eben aufgrund des Equipments nur dann machbar, wenn eine Pension fast direkt neben dem Veranstaltungsort läge. Dazu kommt noch, dass die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt im Auto liegen soll, auch nicht während einer Pause. Es stellt sich dann die Frage, was wäre, wenn etwas weg kommt von den teuren Ausrüstungsartikeln. Zahlt das Jobcenter den Verlust? Bestimmt nicht. Und Autoversicherungen haften meistens nicht für unbeaufsichtigten Kfz-Inhalt, schon gar nicht für teure Spezialausrüstung.

Dazu kämen Transfers von der Pension zum Seminarort. Wenn die Pension ausserhalb liegt, müsste ein Parkplatz organisiert werden in der Nähe des Veranstaltungsortes sowie die Hin- und Rückfahrten. Wenn das Hotel dort in der Nähe liegt, wird wahrscheinlich ein Stellplatz schon dabei sein.
Was mich wundert und gleichzeitig auf die Palme bringt, ist der Anwalt. Wenn der von sanktionsfrei ist, dann arbeitet der auf PKH-Basis bzw stellt dem JC eine Rechnung, wenn das JC verliert. Letzten Endes bekommt er sein Geld so oder so, ab mit Stress oder im Schlaf. Das ist aber nicht der Sinn einer anwaltlichen Vertretung. Ich würde da schon mal eine Anfrage an sanktionsfrei stellen.
Gute Idee, da mal eine Anfrage an Sanktionsfrei zu stellen. Was Knipsibunti auch machen könnte, wäre die Schriftsätze selbst zu verfassen und den Anwalt zu beauftragen die selbst gefertigten Schriftsätze in sein "Anwaltspapier" eins zu eins zu übernehmen. Denn die Ausarbeitungen weiter oben waren doch sehr gut. Eigentlich bräuchte es da gar nicht unbedingt einen Anwalt.
Wenn der jetzige Anwalt so weiter werkelt, würde ich empfehlen, beim weiteren "Instanzenzug" den Anwalt doch noch mal zu wechseln. Am Landessozialgericht ist es dann schon wichtiger, sehr genau zu argumentieren, denn danach ist im Regelfall Schluss mit Rechtsbehelfen. Es sei denn, es wird ein Verfahren am Bundessozialgericht zugelassen, was aber nicht der Regelfall ist. Und dort kann der Anwalt aber auf keinen Fall einfach teilnahmlos dasitzen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1114

Beitrag von Olivia »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 14:45 Ich habe die Fachlichen Hinweise an meinen Anwalt geschickt. Dieser hat erwartungsgemäß bis heute nichts dazu gesagt. So wie er auch zu allem anderen nichts gesagt hat. Meiner Ansicht nach kommt der Anwalt seinen Verpflichtungen nicht nach, ich wurde weder beraten, noch bislang vertreten
OT: Juristin frisiert Noten für Karriere
»Ein Fehler, der sich verselbstständigte«

https://www.spiegel.de/karriere/berlin- ... 67de402e59
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1115

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Heute bekam ich eine Mail von meiner Rechtsanwältin.
Lest bitte selbst.
Sonst aber noch alles richtig?

Zum einen kann ich die Masse an Unterlagen in der Kürze der Zeit nicht zusammensammeln. Wie stellt sich Frau Richterin das vor? Ich habe kein Büro und keine Sekretärin.

Dann dazu die Forderung alles vorzulegen, komplett ungeschwärzt, Kundendaten offenlegen etc. pp.
Ist das überhaupt zulässig?
Einen Teil der Unterlagen (Akkreditierungen aus dem genannten Zeitraum) kann ich gar nicht beibringen, weil gar nicht vorhanden.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1116

Beitrag von Koelsch »

Ob zulässig kann ich nicht sagen. Leg vor, was Du vorlegen kannst und begründe, warum der Rest nicht vorgelegt werden kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1117

Beitrag von HarzerUrvieh »

Knipsi_derAlte hat geschrieben: Fr 12. Mai 2023, 23:17 ...
Dann dazu die Forderung alles vorzulegen, komplett ungeschwärzt, Kundendaten offenlegen etc. pp.
Ist das überhaupt zulässig?
...
Das geht mir ja ähnlich. Meine Richterin hat zwar ein paar neuere Urteile genannt, aber nicht die Aktenzeichen dazu. Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt, dass zumindest die Daten, welche natürliche Personen betreffen zu schützen sind. Also "Rohfrei GmbH" lege ich offen, aber "Max Mustermann Fotozubehör-Handlung" ist zu schützen. Ich habe noch ein paar Wochen Zeit, um da eine Entscheidung zu treffen und weiß noch nicht, wie ich das verargumentiert bekomme.

Lange Rede, gar kein Sinn: es dürfte zulässig sein, dass das SG es anfordert. Und dürfte zulässig sein, dass Du die Daten schützt. Aber Vorsicht, dass ist lediglich meine persönliche Meinung als juristischer Laie.

Was sagt denn Dein Rechtsbeistand dazu? Meiner ist der Meinung, ich sollte dem Gericht alles offen vorlegen. Schon deshalb, weil jeder weitere SG-Termin mich wieder Geld kostet, wegen des Einnahmenausfalls. ;-)
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1118

Beitrag von Olivia »

Kopien einreichen und Weitergabe an das Jobcenter untersagen. Strittige Unterlagen rauslassen und wegen Kundendatenschutz nur zur Einscht im Termin anbieten.
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marsupilami
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1119

Beitrag von marsupilami »

Was die Akkreditierungen anbelangt steht doch im Schreiben:
" .... Vorlage aller etwaig vorliegenden Einladungen/Akkreditierungen ....."

Für den Rest eben wie schon von Koelsch geschruben wurde.

Vorlage ungeschwärzter Belege/Unterlagen:
Ungeschwärzt mitnehmen, wie verlangt, aber doch beim Termin mit Nachdruck auf die "sicherlich bereits bekannte Datenschutz-Gesetzgebung" hinweisen und um Einhaltung, insbesondere gegenüber JC, bestehen.
Es ist für das JC, für die Leistungsgewährung schlicht weg völlig uninteressant zu erfahren, wie Kunde/Lieferant ABC/XYZ heißt und Geschäfts- bzw. Wohnsitz hat.
Es geht schließlich nicht um eine Steuerprüfung!!

Meine Meinung!
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1120

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Soweit schon ungefähr klar.
Mein Rechtsbeistand, in dem Fall die Anwältin hat lediglich das Schreiben gestern per email mit der Bitte um Bearbeitung an mich geschickt. Donnerstag ist der Gerichtstermin. Bis dahin kann ich das unmöglich beibringen, da ich gerade jetzt schon wieder auf dem Sprung bin und ich dann die nächsten 3 Tage benötige, die Fotos entsprechend meiner Zusagen zu bearbeiten und zu verteilen. Das hat definitiv Vorrang, hier geht es um meine Reputation als Veranstaltungsfotograf, da kann und darf ich den Veranstalter nicht im Nachhinein eine Woche oder länger vertrösten, wenn er aktuell berichten will/muss.

Als die Richterin das damals verlangte, habe ich über 30 Stunden gesessen, die Unterlagen entsprechend aufzubereiten. Die Zeit habe ich bis Donnerstag nicht.

Und ja, es geht nicht um die "Rohrkrepierer GmbH", sondern in meinen Kundendaten exakt um "Lieschen Müller" und "Kunibert Kunibertus". Diese Daten werde ich definitiv nicht offen legen. Diese Daten sind schlicht nicht notwendig.

Was soll die Forderung der Daten des Steuerberaters? Es geht um einen 6monatigen Abschnitt im Jahr 2019, betroffen sind demnach 3 Bewilligungszeiten. Welche Daten möchte denn das Gericht aus diesen Unterlagen sehen? Diese drehen sich um 2019 und sind kumuliert für das gesamte Geschäftsjahr 2019. Nicht monatlich, denn der Steuerberater macht keine monatliche Abrechnung sondern nur die jährliche Einkommenssteuererklärung. Aus den Daten kann die Richterin nichts erkennen, was sich auf 03.2019 bis 08.2019 bezieht, sondern nur, was sich auf 01.2019 bis 12.2019 bezieht.

Rechnungen von Vertragspartnern. Vorlage ja, aber wieso ungeschwärzt? Ich will und muss doch Daten schwärzen, die genutzt werden könnten, mich zu schädigen. Das Jobcenter kennt meinen Namen, meine Anschrift und mein Geburtsdatum. Wenn ich jetzt auch noch meine Kundennummer usw. preisgebe, dann kann das Jobcenter (oder das Gericht) mit diesen Daten bei den Firmen anrufen und dann in meinem Namen Änderungen vornehmen, ohne dass ich hierbei erstmal Kenntnis erlange. Wer schützt mich denn vor solch einem Missbrauch? Und JA, dem JOBCENTER traue ich das absolut zu, so wie es mit mir seit Jahren umgeht.
Zumindest Kundennummer etc. werde ich schwärzen, das trägt auch nichts zur Aufklärung des Sachverhaltes bei.

Mir scheint, die Richterin will einfach ein wenig ihre Macht ausüben. Ich empfinde das durchaus übergriffig, was sich das Sozialgericht hier herausnimmt. Brief an den Bundesdatenschutzbeauftragten habe ich bereits verfasst, aber das wird in der Kürze der Zeit nichts mehr nützen.

Und wie gesagt: Bis zum Gerichtstermin schaffe ich das nicht. Die Frist ist unangemessen kurz für die Menge geforderter Unterlagen.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1121

Beitrag von marsupilami »

Mit entsprechender Begründung - Geld verdienen, Bedürftigkeit verringern - Fristverlängerung verlangen?
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1122

Beitrag von Olivia »

Fristverlängerungs-Schreiben dazu aufsetzen und dieses in der Verhandlung an das SG überreichen.

:pssst: Eventuell müssen für die Glaubhaftmachung der Fristverlängerung ebenfalls Kundendaten überreicht werden.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1123

Beitrag von Knipsi_derAlte »

Alternative wäre, die Daten auf mein betriebliches Laptop zu kopieren, dann kann die Richterin vor Ort draufschauen. Ob sie das tut? Wage ich zu bezweifeln. Herausgeben werde ich diese Daten jedenfalls nicht. Und alles durchschwärzen, dafür habe ich schlicht die Zeit nicht. Ich komme gerade aus der Veranstaltungshalle und schiebe weitere 7.000 Foto auf meine Festplatte. Mit den 25.000 von gestern und den 20.000 vom Donnerstag kommt da Einiges zusammen. Und das hat nun einmal Vorrang, denn da hängt mein Ruf als Fotograf dran.

Dennoch bereitet mir dieser Termin am Donnerstag massive Bauchschmerzen. Immerhin sprechen wir von rund 20.000 Euro, die angeblich zu erstatten seien (nur aus Betriebsausgabenkürzungen, die Einnahmen werden ja gerne angerechnet).
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1124

Beitrag von Koelsch »

Nachvollziehbar, mach das im Termin klar, das Arbeiten vorgeht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

#1125

Beitrag von marsupilami »

Durch Arbeit und damit Einnahmen verringerst Du die Bedürftigkeit.
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