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Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Di 23. Mai 2023, 18:23
von marsupilami
Es ist aber streng unlogisch, Ausgaben im Ausland nicht anzuerkennen, ob wohl mit Hilfe genau dieser Ausgaben letztendlich Einnahmen erzielt werden die dann in voller Höhe angerechnet werden.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Di 23. Mai 2023, 19:19
von Olivia
Fairerweise müssten diese Einnahmen eigentlich dem TE zur freien Verwendung überlassen werden, da eine Anrechnung grob unbillig wäre. Wenn schon, denn schon.

Stattdessen scheint das Jobcenter unbedingt die Auslandsfahrten mit den Bewirtungen unterbinden zu wollen, in denen es wohl unberechtigten Erholungsurlaub sieht.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Di 23. Mai 2023, 20:39
von kleinchaos
Fotoreporter bei Sportevents ist wahrlich kein Erholungsurlaub. Ich würde auch die Einnahmen aus im Ausland aufgenommenen Fotos nicht angeben.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mi 24. Mai 2023, 19:46
von Knipsi_derAlte
Ich kann ja mal einen kurzen Abriss geben zu einem der kommenden Events, der Zeitplan liegt bereits vor. Was noch nicht vorliegt, ist die Eintaktung, denn das hängt davon ab, wie viele AthletInnen je Disziplin an den Start gehen werden, im Regelfall erfolgt diese Eintaktung in einer 30-Sekunden-Taktung und ist exakt auf die Minute genau abgestimmt. Muss auch sein, denn dadurch entscheidet sich, wann sich der folgende Wettkampfdurchgang bereit machen muss.

Tag 1:
9.30 Uhr bis 12 Uhr Training durchgehend
dazwischen (Erfahrung aus den Vorjahren) Training der Kleinen, wobei ich auch wieder Fotos machen werde
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Training durchgehend
18.00 Uhr Technische Sitzung (Anwesenheitspflicht auch für mich)
Ende ca. 19.30 Uhr

Tag 2:
7.30 Uhr Beginn mit Warmup
9.30 Uhr Wettkampf bis 13:30 Uhr durchgehend
13:45 Uhr Warmup Nachmittagsdurchgang
14:45 Uhr bis ca. 19:30 Uhr Wettkampf durchgehend

Tag 3:
7.30 Uhr Beginn mit Warmup
9.30 Uhr Wettkampf erneut bis 13:30 Uhr durchgehend
13:45 Uhr Warmup Nachmittagsdurchgang
14:45 Uhr bis ca. 20:00 Uhr Wettkampf durchgehend

Tag 4:
7.30 Uhr Beginn mit Warmup
9.30 Uhr Wettkampf erneut bis 13:30 Uhr durchgehend
Wettkampf geht weiter bis ca. 16:00 Uhr

Danach müssen jcg und ich schnell mit dem gesamten Kram zum Bahnhof und in einen anderen Ort fahren (4 Stunden Zugfahrt), denn gleich am nächsten Morgen geht es dann am Wettkampfort 2 weiter. Zeitplan liegt noch nicht vor, wird aber auch ab spätestens 8.00 Uhr beginnen und gegen 19:00 Uhr enden, auch wieder 3 Wettkampftage.

Danach mit dem Zug zurück, noch ein Tag im Hotel, dann Rückflug. Ging in dem Fall nicht eher, weil es schlicht an dem Tag keinen Rückflug gibt.
Wir stehen die gesamte Zeit über durchgehend dort und fotografieren. Bei (abschätzbar) ca. 35 °C bis 40 °C ohne Schatten in der prallen Sonne.

Die Arbeitszeiten (ohne Pause) könnt ihr selbst kurz nachrechnen. Arbeitszeit = 7.30 Uhr bis 19:30 Uhr. Mit Glück sind mittags 30 Minuten Pause.

Und am Ende muss ich mich dafür rechtfertigen, dass ich am Ende eines solchen Wettkampftages in ein Restaurant falle, dort für 20 Euro zu Abend esse und dann völlig fertig ins Bett falle. Wenn ich nicht noch da sitze und bis nach Mitternacht erste Fotos verteile, was auch eher die Regel als die Ausnahme ist.

Aber davon will ja keiner was wissen, "die faulen Hartzi-Schweine" (gemeint sind jcg und ich, ausgedrückt in der unverblümten Wahrheit, die im Gericht und im Jobcenter in Wahrheit angenommen werden) fahren ins Ausland, das ist unangemessen.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mi 24. Mai 2023, 20:14
von Koelsch
Was dort abgeht hat oft mit wirtschaftlichem Vorgehen absolut nichts zu tun. Mir wurde seinerzeit von dem vom JC eingeschalteten "Sachverständigen", immerhin ein Prof. Dr., dringend empfohlen, meine Kunden mindestens zwei mal monatlich persönlich aufzusuchen. Hätte ich gerne gemacht, aber die Visa dauerten zu lange - meine Kunden sassen damals ausschließlich in Russland und der Mongolei.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2023, 16:14
von Knipsi_derAlte
Nun lässt es das Jobcenter eskalieren.
In quasi Rekordzeit wurde ein Widerspruchsbescheid für den Zeitraum 09.2021 bis 02.2022 zurückgewiesen.

Begründung? Keine. Es wird auf die abschließende EKS verwiesen, das wars dann auch mit der Formulierung im Widerspruchsbescheid. Es wurde mit keinem Wort auf meinen auf 4 Seiten gut begründeten Widerspruch eingegangen. Unter anderem wurden Hotelrechnungen nur zum Teil berücksichtigt. Eine Rechnung wurde komplett vergessen. In einem zweiten Fall hat das Hotel meine Kreditkarte belastet und die Kosten für mich UND jcg belastet. Ich habe also für jcg bezahlt. Das habe ich ihm umgehend in Rechnung gestellt, er hat es auch umgehend bezahlt. Diese Einnahme wurde angerechnet, trotzdem die Hotelrechnung nur halbiert berücksichtigt.

Herr L. der Widerspruchsabteilung sieht darin offensichtlich kein Problem, er habe den Vorgang geprüft, die EKS sei demnach korrekt vom Jobcenter abgerechnet. Wie geasgt, im Widerspruchsbescheid steht nichts drin, außer der Verweis auf die EKS.

Klage ging per Fax raus, PKH und Beratungshilfe beantragt.
Habe meine Anwältin angeschrieben und um Übernahme gebeten.
Morgen geht die Klage noch per Brief weg.

Aber wie erwartet, das Jobcenter dreht nun komplett am Rad und lässt es eskalieren, wo es nur möglich ist.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2023, 17:03
von Koelsch
Leider ist solches Verhalten eines JC kein Einzelfall

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2023, 17:21
von marsupilami
Schlimm.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2023, 19:08
von Olivia
Das kann ja wohl nicht wahr sein. So geht das nicht. Mache deswegen zus?tzlich erneut eine Petition an das BMAS, eine Petition an den Bundestag, eine Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin, eine Eingabe an das Kundenreaktionsmanagement der BA, eine B?rgerpetition an den Senat von Berlin und eine Beschwerde an die Leitung des Jobcenters. Alle Petitionen und Eingaben auch in Kopie an das Jobcenter, und zwar per Post, per Fax und nochmal ?ber die Anw?ltin. Gibt es nicht auch eine Schlichtungsstelle der Jobcenter in Berlin? Diese solltest Du zus?tzlich einschalten.

Kundenreaktionsmanagement (KRM) der BA:

https://web.arbeitsagentur.de/portal/ko ... scope=form

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... ik-und-lob

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... management

Beschwerdestelle SGB II des Senats von Berlin:

https://www.berlin.de/sen/arbeit/bescha ... le-sgb-ii/

Weitere Beschwerdem?glichkeiten:
Beschwerde

Jedes Berliner Jobcenter hat eine Beschwerdestelle, ein so genanntes Kundenreaktionsmanagement. Die Senatsverwaltung f?r Integration, Arbeit und Soziales als zust?ndige oberste Landesbeh?rde hat daneben eine eigene Beschwerdestelle f?r Konflikte mit dem Jobcenter eingerichtet.
... beim Jobcenter

Wenn Sie sich bei der Gesch?ftsf?hrung Ihres Jobcenters beschweren wollen, dann richten Sie Ihre Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement oder auch direkt an die Gesch?ftsf?hrung.

http://www.berlin.de/jobcenter/

Wenn Sie die Bundesagentur f?r Arbeit (BA) ?ber Ihre Beschwerde informieren wollen, k?nnen Sie eine Kopie Ihres Schreibens an das Jobcenter auch der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der BA schicken.
Bundesagentur f?r Arbeit
Regionaldirektion Berlin-Brandenburg
Friedrichstra?e 34 | 10969 Berlin
Fax: (0 30) 55 55 99 49 99
Berlin-Brandenburg.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de
... bei der zust?ndigen Senatsverwaltung

Die Beschwerdestelle Senatsverwaltung f?r Integration, Arbeit und Soziales erreichen Sie ?ber die
Senatsverwaltung f?r Integration, Arbeit und Soziales
Beschwerdestelle SGB II
beschwerdestelle@senias.berlin.de

https://www.berlin.de/sen/arbeit/bescha ... le-sgb-ii/
Wir sind an Ihrer Beschwerde interessiert

Schicken Sie eine Kopie Ihrer Beschwerde, die Sie an das Jobcenter oder die Senatsverwaltung eingereicht haben, auch uns zur Kenntnis. Erwarten Sie aber bitte nicht, dass wir in Ihrem Fall aktiv werden.
Berliner Arbeitslosenzentrum
z. H. Frank Steger
Kirchstr. 4 | 14163 Berlin
Fax (0 30) 2 00 09 40 99
vorstand@berliner-arbeitslosenzentrum.de

Petitionen

Jeder B?rger und jede B?rgerin hat das Recht, Eingaben (Petitionen) an den Gesetzgeber zu richten.

In Berlin befasst sich der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses mit Eingaben und Beschwerden ?ber Beh?rden, Einrichtungen und deren Mitarbeiter. Jeder hat das Recht, sich schriftlich an den Ausschuss zu wenden. Dieser ist berechtigt, alle Unterlagen und Ausk?nfte anzufordern, die sich auf den behandelten Fall beziehen.

Petitionen sind an keine besondere Form gebunden. Es empfiehlt sich jedoch, m?glichst sachlich und detailliert (Aktenzeichen, Kopien des Schriftverkehrs) sein Anliegen zu schildern.

Wo finde ich den Petitionsausschuss? Wie schreibe ich eine Petition?

Adressen, Telefonnummern und Hinweise finden Sie hier:
http://www.parlament-berlin.de/de/Das-P ... atenschutz

Wie kann ich meine Rechte gegen?ber dem Jobcenter durchsetzen?

Eine Gesamt?bersicht zu Ihren Rechtsmitteln gibt unser vierseitiges Info:

https://www.beratung-kann-helfen.de/ima ... Rechte.pdf

https://www.beratung-kann-helfen.de/beschweren

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2023, 19:20
von Knipsi_derAlte
An das Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg habe ich mich bereits mehrfach gewandt, die haben mich bislang nahezu komplett ignoriert oder auf die Beschwerdestelle des zuständigen Jobcenters verwiesen.

Ich habe das Justizministerium angeschrieben, die erklären sich nicht für zuständig, was das Jobcenter und das Sozialgericht angeht und verweisen auf das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ich habe nun auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeschrieben. Mal sehem, ob da eine Reaktion erfolgt, ich glaube inzwischen aber nicht mehr dran.

Der Petitionsausschuss des Berliner Senats sah es nicht als Problem, dass das Jobcenter innerhalb der Behörde eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die über mein Schicksal entscheidet, ohne dass z. B. der Arbeitsvermittler mitzureden hat (der gab beim letzten Termin an, dass er die Dinge komplett anders machen würde, ihm jedoch die Hände gebunden sind, da die Anweisungen "von oben" kommen. Das geht vom Inhalt bis hin zu einer Eingliederungsvereinbarung - die ich bis heute nicht unterschrieben habe und auch nicht unterschreiben werde, weil ich dann zustimme, meine Tätigkeit nicht weiter auszuüben). Was ich sage, oder was ich tue, ist nicht von Belang. Was ich zu tun und zu lassen habe, entscheiden Dritte, die ich nicht einmal namentlich kenne. Das wisst ihr aber alles, das habe ich bereits mehrfach geschrieben.

Auskufnt gibt es darüber auch keine. Auch eine Anfrage beüglich der Herausgabe der Daten im Jobcenter hat diesbezüglich nichts ergeben, bin mir aber sicher, dass ich längst nicht die volle Akteneinsicht erhalten habe.

Ich habe mich nun erneut an sanktionsfrei gewandt, auch an den Spiegel und an die TAZ, dort Namen, Anschrift und BG-Nummer offen gelegt. Es muss endlich was passieren, denn so kann und darf es nicht weitergehen. Ich kann die Mail auch noch an die anderen Stellen schicken, die hier aufgeführt sind.

Der Witz ist:
Ab morgen bin ich bis Sonntag wieder arbeiten. Dann bin ich einige Tage zu Hause, dann beginnt der Veranstaltungsmarathon im Sommer, da bin ich permanent am rotieren und ständig unterwegs. Mit dem Wissen, dass mir alle diese Betriebsausgaben gestrichen werden und ich am Ende noch mehr Schulden haben werde. Weil ich einer Arbeit nachgehe. Das ist der absolute Wahnsinn, dass in Deutschland so etwas überhaupt möglich ist, Menschen von Staats wegen derart zu drangsalieren.

Mails gingen raus an:

* Spiegel und TAZ
* Sanktionsfrei
* Bundesministerium für Arbeit und Soziales
* Berliner Arbeitslosenzentrum
* Berlin-Brandenburger Geschäftsführung der Arbeitsagentur
* Senatsverwaltung für Integration, Arbeit & Soziales

Aus der Erfahrung der Vergangenheit erwarte ich mir jedoch leider nicht viel und leider vermutlich auch keine Verbesserung oder Änderung meiner Situation. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Do 25. Mai 2023, 20:16
von Olivia
:Daumen: :Daumen:

Was vielleicht noch fehlt: eine Petition an das BMAS als zuständige Stelle für die Jobcenter.
Daneben gibt es das sehr viel weniger beachtete Recht, sich an eine Behörde oder an eine andere „zuständige“ öffentliche Stelle zu wenden. Infrage kommt jede Behörde der staatlichen oder der mittelbaren staatlichen Verwaltung, also jede Behörde der Gebietskörperschaften (beispielsweise das Gesundheitsamt, das Schulamt oder die Ausländerbehörde) ebenso wie Sozialleistungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dergl.) oder staatlich „Beliehene“ (etwa der TÜV oder die Dekra), aber auch politische Stellen, wie zum Beispiel der örtliche Bürgermeister, der Landrat oder die Staatskanzlei der Landesregierung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Petition
Falls die Petition inhaltlich nicht fruchtet, hast Du das Recht auf eine Klage am Verwaltungsgericht. Für die Klage am VG kannst Du PKH und Beratungshilfe für einen Rechtsanwalt beantragen:
Setzt sich die jeweilige Stelle mit der Petition nicht auseinander, kann man dies auf dem Verwaltungsrechtsweg erzwingen. Wird die Petition bei einer nicht zuständigen Stelle erhoben, muss sie an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Petition#Verwaltungsrecht

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2023, 09:09
von marsupilami
Verwaltungsgericht?
Noch eine Front aufmachen?

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2023, 09:20
von Knipsi_derAlte
Zumindest müssen sich Dinge ändern.
Es kann doch nicht angehen, dass ich arbeite und mir den Hintern aufreisse und ich am Ende durch meine Arbeit zigtausende Euro Schulden aufbaue, weil meine betrieblichen Ausgaben "nicht anerkannt" werden. In welchem Land gibts denn sowas?

Das wäre, als würde das Finanzamt künftig die Umsätze von den Unternehmen besteuern und nicht die Gewinne.

Ich habe jedenfalls einfach auch die Kapazitäten nicht mehr. Ich sitze hier alleine und verzettel mich in unzählige Klagen und Widersprüche. Meine eigentliche Arbeit bleibt immer mehr liegen. So fahre ich in wenigen Minuten zum nächsten Event, dabei liegen die Fotos vom vorherigen Event noch unbearbeitet auf der Platte. Oder anders gesagt: Haben Geld gekostet, das ich vorstrecken musste, bringen aber bislang kein Geld ein. Und je länger es dauert, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass Geld von diesem Event reinkommen wird, weil irgendwann gerät es auch bei den Teilnehmern in Vergessenheit.

Ich kann das aber nicht ändern, denn ich bin nur noch am Schreiben von Widersprüchen und Klagen. Die Zeit, die alleine dafür draufgeht, ist enorm. Ich muss das aber vorziehen, denn Miete zahlen und was zum Essen auf dem Tisch hat Vorrang vor allem anderen. Es geht hier nicht um Luxuszahlungen, sondern um den Regelsatz plus Miete.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2023, 11:56
von HarzerUrvieh
Irgendwann sollte man die Prioritäten vielleicht anders setzen. Man kann sich natürlich in zig Klageverfahren einarbeiten, aber seinen eigenen Betrieb voran zu treiben ist garantiert effizienter. Vorausgesetzt, man hat ein funktionierendes Geschäftsmodell.

Ich würde keine weitere Front eröffnen, sondern für steigende Einahmen und stiegende Gewinne sorgen. Denn, nur damit kommt man aus der "Abseitsfalle" raus.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Fr 26. Mai 2023, 15:26
von Olivia
Preiserhöhung um den Faktor 1,5, und zum Jahreswechsel dann nochmal um 30% rauf.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 11:11
von jcgeschaedigter
Olivia hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 15:26 Preiserhöhung um den Faktor 1,5, und zum Jahreswechsel dann nochmal um 30% rauf.
Dann kauft kein Mensch mehr. Viele jammern ja jetzt schon, dass es so teuer wäre. Was zwar absolut falsch ist, aber die gefühlte Realität ist ja heutzutage dominant. Die Leute erwarten oft, dass sie die Fotos kostenlos bekommen, verstehen aber nicht, dass das nur geht, wenn wir vom Veranstalter bezahlt werden. Das kann und will sich aber zumeist kein Ausrichter bzw. Verein leisten.

Ein weiterer Punkt ist, dass auf den Veranstaltungen teilweise auch Leute herumfotografieren, die entweder andere Einkommensquellen haben und die Fotos deshalb verschenken können, oder aus Ländern kommen, wo ihnen wesentlich niedrigere Lebenshaltungskosten ermöglichen, die Fotos zu Schleuderpreisen anzubieten.

Es gilt also, eine Balance bei den Preisen zu bewahren. Zu massive Preiserhöhungen könnten einen gegenteiligen Effekt haben. Leider verkaufen wir keine Lebensmittel, sondern Dinge, auf die man auch verzichten kann.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 11:16
von Olivia
Schade, dass keine Preiserhöhung möglich ist. Dann muss es eben auch ohne gehen.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 12:37
von HarzerUrvieh
Es gibt ja mehrere Möglichkeiten; Preiserhöhung, Absatzerhöhung, Kostensenkung usw.
Wenn aber ein Geschäft auch nach zig Jahren nicht ausreichend abwirft, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, dann sollte man das Geschäftsmodell vielleicht einmal überdenken, oder?

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 12:39
von Koelsch
HarzerUrvieh hat geschrieben: Mo 29. Mai 2023, 12:37 Es gibt ja mehrere Möglichkeiten; Preiserhöhung, Absatzerhöhung, Kostensenkung usw.
Wenn aber ein Geschäft auch nach zig Jahren nicht ausreichend abwirft, um damit seinen Lebensunterhalt zu verdienen, dann sollte man das Geschäftsmodell vielleicht einmal überdenken, oder?
Sehr richtig, außer es gibt nachvollziehbare Gründe, warum "etwas anderes" nicht möglich ist

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 12:45
von HarzerUrvieh
Ja, ok, da stimme ich Dir zu. Übersehe ich denn etwas?

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 12:50
von Koelsch
So weit ich mich erinnere, gibt's wohl gesundheitliche Einschränkungen. Man sollte aber auch den Grund für die Beschäftigung von "Beratern" berücksichtigen - wenn man selbst tief in der Sch.... sitzt, dann fehlt einem der objektive Blick und da kann dann die Meinung eines Außenstehenden durchaus hilfreich und klärend sein.

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 13:07
von HarzerUrvieh
Na ja, ich glaube, ich mache mir über die falschen Themen zu viele Gedanken. ;-)

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 13:10
von Koelsch
Find ich nicht

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 13:21
von HarzerUrvieh
Knipsi_derAlte hat geschrieben: Fr 26. Mai 2023, 09:20 ...
Das wäre, als würde das Finanzamt künftig die Umsätze von den Unternehmen besteuern und nicht die Gewinne.
...
Der Staat besteuert doch den Umsatz oder wozu dient, Deiner Meinung nach, die Umsatzsteuer?

Re: Aberkennung Selbständigkeit, EGV und Maßnahme

Verfasst: Mo 29. Mai 2023, 17:10
von Olivia
Die Umsatzsteuer fällt auf den mehrwertbildenden Anteil des Umsatzes an, das ist richtig.