Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
rund26
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Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#1

Beitrag von rund26 »

Hallo!

Ich war heute beim Job Center um ALGII Angelegenheiten mit meinem Sachbearbeiter zu besprechen. Es ist ein Erstantrag nach einem Hochschulstudium.
Ich plane eine Tätigkeit in der Kreativwirtschaft aufzunehmen, dafür muss ich mir nun allerdings ein Portfolio mit Bildern, Arbeitsbeispielen und Videos zusammenstellen. Da ich während meiner Abschlussarbeit dafür keine Zeit hatte möchte ich das jetzt machen.

Der Sachbearbeiter hat nicht einmal gefragt was ich studiert habe und hat sich auch sonst nicht für meine Bildungs- oder Erwerbsbiografie interessiert.
Stattdessen hat er mir einen scheinbar standardisierten EVG in die hand gedrückt, die eine fünf! wöchige Maßnahme vorsieht! Für mich ist das leider pure Zeitverschwendung und es hindert mich sogar daran ein Portfolio zu erstellen. Dafür benötige ich meinen Computer zuhause.

Unterschrieben habe ich zum Glück nichts.
Meiner Meinung nach sieht der Gesetzgeber so ein Verfahren nicht vor, da eine EVG erst nach einer individuellen Potentialanalyse erfolgen soll..

Im Sinne Lenins: Was tun?
Zuletzt geändert von Wampe am Mi 7. Aug 2019, 23:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überschrift korrigiert
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marsupilami
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Also EGV incl. Maßnahmezuweisung.

Dass Du nichts unterschrieben hast, ist schon mal sehr gut.
Kann es sein, dass diese Maßnahme eine solche Potentialanalyse beinhaltet?

Wann soll die Maßnahme beginnen?

Sind denn wenigstens die Lerninhalte, Maßnahmeziel(e), Dauer, tägliche/wöchentliche Anwesenheitszeiten in der EGV/Zuweisung zur Maßnahme genannt?
Ist die Fahrtkostenerstattung geregelt?

Wärest Du evtl. bereit diese EGV zu digitalisieren, anonymisieren und dann hier hochzuladen?
Anleitungen zu diesen Vorgängen gibt es bei Bedarf hier: http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22

Dann könnten wir evtl. etwas gezielter "Senf" dazu geben.

Willst Du uns einen Link zum Maßnahme-Anbieter bzw. der entsprechenden Maßnahme posten?


Hauptproblem: ein Widerspruch gegen die Zuteilung zu so einer Maßnahme hat keine Aufschiebende Wirkung.
D.h. Du müsstest die Maßnahme trotzdem besuchen, bis über diesen Widerspruch entschieden wurde.
Die einzige Chance wäre, per SG eine "Befreiung" von der Maßnahme zu beantragen.
Das müsste dann aber ordentlich begründet werden.
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Olivia
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#3

Beitrag von Olivia »

Wie viele Bewerbungsverpflichtungsbemühungen wurden denn angekündigt? Bei Hochschulabsolventen können 10-12 pro Monat gefordert werden. Bei der Massnahme könnte es sich um ein Bewerbungstrainung handeln. Im Zuweisungsbescheid müsste eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten sein, sonst kann die Nichtteilnahme eigentlich keine Sanktion nach sich ziehen!
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kleinchaos
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#4

Beitrag von kleinchaos »

Wie heißt die Maßnahme?
Und ganz wichtig: ich würde die eh nicht antreten.
So lange nicht darüber entschieden wurde, ob du überhaupt einen Leistungsanspruch hast, brauchst du gar nix.
Denn der § 15 SGB2 (der für die EGV zuständig ist) sagt ganz eindeutig:..... mit jeder erwerbsfähigen leistungesberechtigten Person soll .... abgeschlossen werden.
Vor den Erfolg haben aber auch die Götter der BA den Schweiß des SB gesetzt, nämlich erstmal eine Potenzialanalyse zu erstellen. Dies ist bei dir nicht geschehen. Also keine Unterschrift unter die EGV und auf den Verwaltungsakt warten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
rund26
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#5

Beitrag von rund26 »

Hallo!

Die Maßnahme ist in meinem Fall besonders deshalb sinnlos weil a) alle Stellenausschreibungen die ich bis jetzt gefunden habe in englischer Sprache sind und ich daher die Bewerbung ebenfalls auf Englisch schreiben werden. Vermutlich wird von den Experten vor Ort mir niemand helfen können aufgrund mangelnder Expertise. b) weil ich während der Maßnahme nicht aktiv an meinem Portfolio arbeiten kann, was aber in meiner Branche absolut Notwendig ist. Sie hält mich also aktiv von einer erfolgreichen Eingliederung in den Arbeitsmark ab! Ich brauche als Akademiker in der Kreativwirtschaft kein Bewerbungstraining sondern ein vernünftiges Portfolio. EDV Training für Ingenieure und Informatiker? Ernsthaft?

Die Maßnahme soll schon am 12.08 starten also schon nächste Woche. Ich habe wirklich angst dass mir durch diese Maßnahme die Zeit fehlt mir ein aussagekräftiges Portfolio zu erarbeiten, denn ich vermute dass wenn ich mein Laptop dort mitnehme mir gleich mangelnde Teilnahme vorgeworfen wird usw. Zum schneiden der Videos unterstellen von Renderings brauche ich außerdem meine Workstation zuhause.

Das ist die Maßnahme: http://www.zugumzug.org/los-gehts
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marsupilami
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich seh's nicht ganz so einfach - keine EGV = keine Maßnahme!

Grundsätzlich hat der Threadersteller einen Antrag auf Leistungen gestellt und - vermutlich - unterschrieben.
Damit hat er sich aber auch prinzipiell damit einverstanden erklärt, alles zu tun, diese Leistungen zu mindern bzw. so schnell wie möglich aus dem Leistungsbezug rauszukommen.

Selbstverständlich entbindet dies den SB nicht davon, erst Potentialanalyse, dann EGV verhandeln, dann erst Maßnahme.

Wenn rund26 sich auf den Standpunkt stellt: kein Leistungsbescheid, keine EGV, keine Potentialanalyse = keine Maßnahme, wage ich es meinen Hintern aus dem Fenster zu hängen und zu sagen: es wird reichlich Streß geben bis hin zur Drohung - oder gar "Vollzug" der Leistungseinstellung.

Ich erlaube mir folgenden Vorschlag zu machen:
Schreiben an das JC mit folgendem Inhalt (ganz grob):

1) die EGV kann ich nicht unterzeichnen, da nach meinem Wissensstand vor der Verhandlung und Ausarbeitung einer EGV und Zuweisung zu einer Maßnahme eine Potentialanalyse zu erfolgen hat.

2) diese kann ich in den angegebenen Inhalten der Maßnahme nicht wirklich erkennen. (Sieh Link von rund26 in #6)
Begründung:
a) ich brauche keine berufliche Orientierung, denn ich weiß, "wohin der Zug fahren soll" (hier vielleicht den Begriff "Kreativwirtschaft" ein wenig "auswalzen" damit der Verwaltungshengst beim JC weiß, worum es geht. - die Betonung liegt auf "ein wenig".)
b) die Rechtslage SGB II mag ja so komplex sein, dass man sich da Kenntnisse aneignen muss, aber ich will so schnell wie möglich aus dem Bezug heraus und dafür brauche ich Zeit und Gelegenheit um mit meinen "Werkzeugen" (Workstation und besondere Programme) ein gutes Portfolio/Arbeitsproben/... und damit Bewerbungsunterlagen zu erstellen.
c) ich habe mir bereits während meines Studiums der Kreativwirtschaft einiges an Kenntnissen über mich erarbeitet und weiß ziemlich genau, wozu ich mich eigne und wozu ich fähig bin. Weiter habe ich mir durch div. zusätzliche Praktika mindestens die Kompetenzen eines fähigen Berufsanfängers erworben, so dass ich für einen baldigen Berufseinstieg sehr gute Chancen sehe.
d) Das Internet ist reich an Wissen, so dass ich mich mit meinen EDV- und weiteren Kenntnissen durchaus in der Lage sehe, mir die nötigen Informationen für eine ordentliche Bewerbung selbst beschaffen kann. Außerdem weiß ich, was die Personal-Entscheider in der Kreativwirtschaft zu sehen wünschen und daran arbeite ich gerade, brauche aber noch etwas Zeit und - wie schon weiter oben gesagt, meine "Werkzeuge", die mir ein Coaching bei diesem Maßnahmeträger sicherlich nicht bieten kann.


So ungefähr.
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Olivia
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#7

Beitrag von Olivia »

Ist die Massnahmezuweisung rechtsfolgenbewehrt? Bedeutet die Massnahme vielleicht, dass durch die "Eignungs- und Kompetenzanalyse" gleichzeitig eine Potentialanalyse durchgeführt wird?
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marsupilami
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#8

Beitrag von marsupilami »

In dem Moment, wenn eine entsprechend EGV - in der die Teilnahme an einer Maßnahme verpflichtend aufgeführt ist - gezeichnet wurde, ja!

Das schein ja der Trend zu sein: EGV vorlegen, in der als "Fördern und Fordern" gleich die Teilnahme an einer bestimmten Maßnahme JC-seitig als Fördern und eLB-seitig als Pflicht/Forderung aufgeführt ist.

Ist doch für den SB eine Arbeitserleichterung: er schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe oder gar noch mehr - er hat 'ne gezeichnete EGV, Potentialanalyse wird durchgeführt, und - da der/die eLB in einer Maßnahme steckt - die Statistik der BA aufgehübscht.
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Koelsch
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#9

Beitrag von Koelsch »

Hört sich gut an (und bevor jemand fragt, wieso hört? Ich hab's mir natürlich laut vorgelesen :baeh: )
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#10

Beitrag von rund26 »

Hallo Leute! Danke schon mal für die Hilfe.
Ich will halt auch möglichst schnell meine Ruhe haben, keinen langen Rechtsstreit führen und bald einen Job haben. Nun ist es so dass ich an liebsten meinen Berater davon überzeugen würde dass es sinnvoller ist fünf Wochen an meinem Portfolio zu arbeiten anstelle diesen zeitraubenden Kurs zu besuchen. Ich werde Stellenausschreibungen ausdrucken und mitbringen (alle auf englisch) und sagen: Hier, da bewerbe ich mich, aber ohne Portfolio gibt das nix.

Dieser Text ist spannend:

https://diakonie-wuerzburg.de/assets/so ... barung.pdf

Die EGV muss konkret und individuell sein! Das ist sie aber bei mir nicht.

Wer wissen will wieso man Akademiker überhaupt mit Hauptschulabbrechern in einen Kurs steckt sollte sich diesen Artikel Durchlesen. Das ist letztlich (leider) auch der Grund warum mein "Berater" darauf beharren wird dass ich in dem Kurs meinen Zeit verschwende.

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ ... 12464.html

Habe meine EVG gescannt aber leider gibts Probleme beim Hochladen.
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marsupilami
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#11

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:
Du wolltest sicherlich nicht auf das Ernährungs v ersor g ungsgesetz hinweisen, sondern auf Problem damit, Deine EGV hochzuladen.


Ironie - Ende.

Datei hochladen: Größe der Datei? Max 2MB
tyni-pic funktioniert nicht immer richtig und wird eh bald eingestellt.

Ansonsten: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=22&t=18417
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Olivia
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#12

Beitrag von Olivia »

rund26 hat geschrieben: Mi 7. Aug 2019, 09:56 Ich will halt auch möglichst schnell meine Ruhe haben, keinen langen Rechtsstreit führen und bald einen Job haben.
Wie sind denn die realistischen Jobchancen? Die Chancen sind umso grösser, je schneller Du einen Job findest. Wenn Du nach 12 Monaten keinen gefunden hast, geht es rasch weiter abwärts. Nach mehreren Jahren beim Jobcenter sind die Chancen faktisch Null.
Habe meine EVG gescannt aber leider gibts Probleme beim Hochladen.
Du musst auf das Tinypic-Symbol klicken. Es öffnet sich ein Dialog mit der Schaltfläche "Durchsuchen". Dort wählst Du die Datei aus. Dann auf "Upload now!" klicken. Den dann generierten Link fügst Du manuell mit Copy&Paste in Dein Posting ein.
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marsupilami
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#13

Beitrag von marsupilami »

Nein, eben nicht tiny-pic verwenden!

Über "Vollständiger Editor & Vorschau" - Dateianhänge - Dateien hinzufügen - Laufwerk/Ordner/Datei auswählen und dann, wenn hochgeladen, Im Beitrag anzeigen.

Datei darf max 2 MB haben.
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#14

Beitrag von Olivia »

Ich befürchte, dass aufgrund der akademischen Vorbildung jobcenterseitig eine Einsicht in die Teilnahmeverpflichtung vorausgesetzt wird.
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#15

Beitrag von rund26 »

Moin,

Wie gut meine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sind kann keiner sagen, außer er /sie hat eine Glaskugel.
Ich arbeite aber schon seit ca. 5 Jahren Selbständig, Berufsanfänger bin ich also nicht. Ich habe heute die Leitung der Maßnahme angerufen und gefragt ob das ein Förderprogramm für Akademiker ist. Antwort: Nein!
Eine Maßnahme ließe sich ja zu einem späteren Zeitpunkt noch einrichten, wenn sich zeigt dass meine Versuche auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen nicht fruchten. Jetzt raubt es mir schlicht meine Zeit und Bewerbungen werden evtl. anders besetzt.

Hier noch der EVG!
massnahme.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Standardisiertes EVG ohne Potenzialanalyse

#16

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Maßnahmeträger selbst sagt - ist nicht für Akademiker, dann sollte das eigentlich reichen. Nur, wir kannst Du diese Aussage "beweisen".

Bleibt also nur - es ist keine EGV unterzeichnen, also brauchst Du da am 12.8. auch nicht hin. Sollte die EGV dann vorher noch als Verwaltungsakt kommen - guck genau, wie das kommt. Vermutlich per normaler Post (Umschlag aufheben).

Wenn ja, dann hast Du die Post nicht bekommen - JC müsste nachweisen, dass Du die erhalten hast.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#17

Beitrag von Olivia »

Monatlich 10 Bewerbungsbemühungen sind bei Absolventen normal. An der Zahl wird man wenig machen können.

Es sei denn:
Ich arbeite aber schon seit ca. 5 Jahren Selbständig, Berufsanfänger bin ich also nicht.
Sofern das Gewerbe oder die Freiberuflichkeit Gewinne abwirft oder abwerfen könnte, könnte TE-seitig die Umsetzung in das SelbständigenTeam beantragt werden. Es läge dann nämlich bereits eine Integration in Arbeit vor. Dann wird der Fokus auf den Ausbau der Selbständigkeit gelegt.
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marsupilami
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#18

Beitrag von marsupilami »

Verwundertes Wimpern-Klimpern:
rund26 hat geschrieben: Di 6. Aug 2019, 19:00 Ich war heute beim Job Center um ALGII Angelegenheiten mit meinem Sachbearbeiter zu besprechen. Es ist ein Erstantrag nach einem Hochschulstudium.
Ich plane eine Tätigkeit in der Kreativwirtschaft aufzunehmen, dafür muss ich mir nun allerdings ein Portfolio mit Bildern, Arbeitsbeispielen und Videos zusammenstellen. Da ich während meiner Abschlussarbeit dafür keine Zeit hatte möchte ich das jetzt machen.
rund26 hat geschrieben: Mi 7. Aug 2019, 21:34 Ich arbeite aber schon seit ca. 5 Jahren Selbständig, Berufsanfänger bin ich also nicht.
Parallel Studium und selbstständig arbeiten geht sicherlich.
Spricht auch nichts dagegen.

Warum aber nicht die Selbstständigkeit weiterführen, parallel das Portfolio und Arbeitsproben erstellen und bewerben?


Vermutlich zeitlich nicht machbar.
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#19

Beitrag von rund26 »

Moin,

Das waren immer so gelegenheits Projekte. Mal hier mal. Nichts wovon ich JETZT leben könnte. Evlt. später.

Ich habe der Eingliederungsvereinbarung jetzt mal widersprochen. Begründung: Eine Potenzialanalyse nach SGB II § 15 Abs. 1 wurde nicht durchgeführt. Fragen zu Qualifikation und Erwerbsbiografie wurden nicht gestellt. Ein Lebenslauf wurde nicht in Augenschein genommen. Die Maßnahme ist nicht auf meine Qualifikation abgestimmt. In meiner Branche ist es üblich, dass Bewerbungen in englischer Sprache zu verfassen sind, da die Stellenausschreibungen internationalen Charakter haben. Telefonisch teilte mir der Bildungsträger der Maßnahme mit, dass keine Unterstützung bei dem erstellen englischsprachiger Bewerbungen geleistet werden kann.

Außerdem habe ich geschrieben dass ich, wenn ich bei der Maßnahme bin, nicht an meinem Portfolio arbeiten kann, was aber für mich sehr wichtig ist.

Außerdem, evtl. nicht ganz unwichtig:

Nicht zielführende und unpassende Maßnahmen können abgelehnt werden. 
Sozialgericht Leipzig Aktenzeichen: S 1 AL 251/15

Entweder der Sachbearbeiter sieht das ein und schlägt was anderes vor, oder er ist stur und geht den Standardweg (Verwaltungsakt)
Ich lebe in einem sozialen Brennpunkt und ich habe die Vermutung dass das JC erst mal davon ausgeht dass sich die Leute aufgrund mangelnder Information nicht wehren. Ich war gestern bei der Sozialberatung und der Typ dort meinte auch dass erstaunlich viele Leute da einfach hingehen und nicht widersprechen. Es ist wohl Schema-F, JEDER wird da erst mal hingeschickt.
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#20

Beitrag von marsupilami »

Schon weggeschickt?
"Telefonisch teilte mir der Bildungsträger der Maßnahme mit, dass keine Unterstützung bei dem erstellen englischsprachiger Bewerbungen geleistet werden kann."

Besser: "Auf Anfrage teilte mir Herr/Frau [Dingenskirchen], Mitarbeiter'in des Maßnahmeträgers mit, dass ...."
Begründung: "telefonisch" ist im Ernstfall Hören-Sagen. Im Ernstfall (Erörterungstermin beim SG oder gar Gerichtsverfahren) erinnert sich kein Mensch mehr, was er/sie vor 6 Monaten wem am Telefon erzählt hat.
Das mindeste ist, in solchen Fällen schriftliche Telefon-Notiz machen: wann (Datum, Uhrzeit) mit wem worüber gesprochen.
Das muss nicht wortwörtlich mitstenografiert werden, hinterher kurz aufschreiben und so aufbewahren, dass man das im Ernstfall wiederfindet.
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rund26
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#21

Beitrag von rund26 »

Moin!

Danke, habe das so als Fußnote vermerkt.
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#22

Beitrag von rund26 »

Moin Leute.

Kurz zur Info:

Ich bin zur Maßnahme nicht hingegangen. Gestern hatte ich einen Termin beim Jobcenter um meinen Antrag abzugeben und habe da noch mal gesagt dass ich die EGV nicht unterschreibe wegen den von mir aufgeführten Gründen. Der Sachbearbeiter hat nach Rücksprache eine neue EGV aufgesetzt OHNE eine Maßnahme. Somit habe ich mich erfolgreich gegen den Blödsinn gewehrt, zum Glück ohne viel Aufwand oder Rechtsstreit.

Lasst euch nicht entmutigen.

Herzlichst

RUND26
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#23

Beitrag von Koelsch »

Klasse
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#24

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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angel6364
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Re: Standardisierte EGV ohne Potenzialanalyse

#25

Beitrag von angel6364 »

:Daumenhoch: Sehr schön!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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