Massnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Mullerm
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Massnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung

#1

Beitrag von Mullerm »

Hallo,

Ich wurde von der agentur für arbeit zu der massnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung zugewiesen. Seit mehreren Wochen nehme ich daran teil.

Nun habe ich nach eigenen bemühungen eine arbeit ab dem 15.9 gefunden. Dies habe ich dem mitarbeiter der massnahme schriftlich mitgeteilt. Dieser hat mir nun mitgeteit dass ich weiterhin bis zum 14.9 (also einen tag vor der arbeitsaufnahme) verpflichtet bin, an der massnahme teilzunehmen.

In dieser massnahme sitze ich jeden tag 8 stunden da und soll bewerbungen raus schicken bzw. mich um arbeit "bemühen". Ist die aussage des mitarbeiters der massnahme rechtens, ich habe doch selbständig wieder eine arbeit gefunden?

Vielen dank für eure Unterstützung
Martin
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Koelsch
Administrator
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Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Massnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum

Nach meiner Meinung nein, denn durch den Job, hat die Maßnahme ja schon zum gewünschten Erfolg geführt. Ist zwar Quatsch, aber so würde ich das der Bundesagentur für Arbeit (BA) verkaufen. Und genau der meldest Du, hab Job ab 15.9., daher hat die Maßnahme zum Erfolg geführt und ich brauche die nicht mehr fortzusetzen - und das machst Du bitte sofort und schriftlich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
Benutzer
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Re: Massnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Grundsätzlich gilt: Arbeit vor Maßnahme.

Wenn aber die Maßnahme einen Tag vor Arbeitsaufnahme endet, hast Du im Prinzip Pech gehabt.

Nun ist nach meiner Auffassung nicht der MA des Maßnahmeträgers für eine vorzeitige Beendigung Deiner "Mitgliedschaft" zuständig, sonder das JC, das Dich zu dieser Maßnahme zugewiesen hat.
Also dem JC mitteilen: Arbeitsaufnahme am [Datum], daher ist die weitere Teilnahme an der Maßnahme nicht mehr notwendig.
Schriftlich!! und möglichst mit Nachweis des Zugangs beim JC!

Dass der MA des Maßnahmeträgers Dich in so einem Fall bis zum bitteren Ende dabehalten will ist nur logisch:
denn wenn Du früher aufhörst, gibt's weniger Geld vom JC!


Was mich irritiert: die Arbeit beginnt an einem Sonntag? 15.09.2019 = Sonntag!
Gut, das kann ja sein. Wach- und Schließdienste, Krankenhaus, Feuerwehr, .....

Aber der letzter Maßnahme-Tag ist ein Samstag?
Bist Du Dir da sicher?

Gehen die Maßnahmen jetzt schon 6/7?
Mein lieber Scholli, haben sich die Zeiten geändert.
Signatur?
Muss das sein?
Mullerm
Beiträge: 2
Registriert: Fr 9. Aug 2019, 09:56

Re: Massnahme zur aktivierung und beruflichen eingliederung

#4

Beitrag von Mullerm »

Danke für die Ratschläge!
Ich werde die arbeitsagentur direkt anschreiben, bin auf die reaktion gespannt.

Und ja, tippfehler von mir. Mein erster arbeitstag ist am 16.9 und somit der letzte tag der massnahme am freitag, den 13.9
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