Massnahme trotz 450€ Minijob

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Ely
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Massnahme trotz 450€ Minijob

#1

Beitrag von Ely »

Hallo zusammen, habe vor kurzem eine EGV unterschrieben wo drin stand das ich mein Mini Job von 200 € Basis auf 450 € aufstocken muss. Dies habe ich auch getan. Jetzt habe ich letzte Woche einen Brief von meinem Sachbearbeiter bekommen, dass ich an einer Maßnahme teilnehmen muss. Die Laufzeit beträgt sechs Monate. Da ich als Kurierfahrer mein Job ausüben hab ich sehr unterschiedliche Arbeitszeiten die sind auch meinen Arbeitsvertrag so vermerkt. Was soll ich eurer Meinung nach tun?
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Koelsch
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Bei uns im Forum.

Teil denen schriftlich mit, dass die Maßnahme sich nicht in Einklang bringen lässt mit der vom JC ausdrücklich gewünschten Ausweitung Deiner beruflichen Tätigkeit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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kleinchaos
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#3

Beitrag von kleinchaos »

Könnte schwierig werden.
Irgendwo hab ich gelesen, dass es zumutbar ist einen nicht bedarfsdeckenden Job zu kündigen um einen anderen Job anzutreten bzw eine Eingliederungsmaßnahme zu absolvieren. Erst recht bei einem Minijob.
Natürlich muss die Maßnahme zu deiner Eingliederung notwendig sein.
Jeder SB wird Stein und Bein schwören, dass du nach dieser Superdupersondermaßnahme den absoluten Traumjob mit 5800 brutto bekommst. Und schon winkt das SG ab.
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Koelsch
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#4

Beitrag von Koelsch »

Klar werden die möglicherweise nicht "jubeln" - aber wenn die auf der einen Seite sagen - stock von 200 auf 450 auf und dann muss sie Maßnahme machen und kann den Job nicht erfüllen, dann zeigt sie potentiellen Arbeitgebern: Auf den Arbeitnehmer verzichtet man besser, ist nicht zuverlässig, bettelt um Mehrarbeit und kann/will es dann nicht bringen. Das würde ich als zusätzliches Argument einbauen.
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kleinchaos
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ja klar bringt er das Argument.
Er bringt auch, dass diese Maßnahme ja seine Bedürftigkeit erhöht, weil eben 280 Tacken nicht mehr angerechnet werden können.
Im Idealfall hat er vielleicht noch einen Teil der Miete selbst zu zahlen oder andere nicht anerkannte aber trotzdem notwendige Kosten, die er eben aus dem Selbstbehalt zahlen muss und ohne den kann er das nicht usw
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Ely
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#6

Beitrag von Ely »

Danke für eure schnellen Antworten, werde aufjedenfall die Argumente nennen. Für mich gibt es auch keinen Sinn in der EGV war es als ziel die Aufstockung und es war nie die rede von einer Maßnahme.
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marsupilami
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#7

Beitrag von marsupilami »

Steht denn im Arbeitsvertrag was drinne von wegen der unregelmäßigen Arbeitszeiten?

Dass der "Einsatz" z.B. auf "Zuruf" erfolgt, bzw. nur kurzfristig - von heute auf morgen - zugeteilt wird?
Wenn das so ungefähr im AV steht, würde ich den Teil in Kopie mitschicken und genau darauf hinweisen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#8

Beitrag von Olivia »

Was ist das denn genau für eine Massnahme? Welche Inhalte sollen da vermittelt werden?

Kann ggf. der Arbeitgeber darum gebeten werden, aus dem 450-€-Job einen Teilzeitjob mit 450,01 € Lohn zu machen?

Hier schon mal ein Vorschlag für den Widerspruch:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen eine Massnahmezuweisung erhalten, obwohl ich als Kurierfahrer berufstätig bin. Die Massnahme würde dazu führen, dass ich meinen kürzlich erst von 200 € auf 450 € aufgestockten Minijob nicht mehr ausüben kann. Ich plane jedoch, den Minijob möglichst bald zu einem Teilzeit- und später evtl. Vollzeitjob weiter auszubauen. Die Aufstockung des Minijobs erfolgte auf ausdrücklichen Rat des Jobcenters und ist in der EGV festgehalten. Wenn der Minijob durch die Massnahme wegfällt, dann wäre auch meine berufliche Perspektive weg. Die Massnahmezuweisung stellt mir sozusagen ein Bein. Aus diesem Grund sehe ich mich nicht im Stande teilzunehmen und bitte um ein Storno der Massnahme. Alternativ um eine flexible Massnahme mit Terminen, die ich mit meiner Arbeitszeit gut koordinieren kann.

Vielen Dank und MfG
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Koelsch
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#9

Beitrag von Koelsch »

würde ich noch verschärfen:
.....die ich mit meiner oft sehr kurzfristig wechselnden Arbeitszeit gut koordinieren.....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#10

Beitrag von marsupilami »

Gute Schreibe von Olivia.
Plus den Einschub von Koelsch und etwas Senf von mir:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen eine Massnahmezuweisung erhalten, obwohl ich als Kurierfahrer berufstätig bin. Die Massnahme würde dazu führen, dass ich meinen kürzlich erst von 200 € auf 450 € aufgestockten Minijob nicht mehr ausüben kann. Ich arbeite jedoch daran, den Minijob möglichst bald zu einem Teilzeit- und später evtl. Vollzeitjob weiter auszubauen. Die Aufstockung des Minijobs erfolgte auf ausdrückliches Verlangen des Jobcenters und ist in der EGV festgehalten. Wenn der Minijob durch die Massnahme wegfällt, dann wäre auch meine berufliche Perspektive weg. Die Massnahmezuweisung setzt mich aus meiner Sicht zwischen zwei Stühle: wenn ich an der Massnahme teilnehme, kann ich nicht mehr nach den Vorgaben des AG arbeiten - eine Kündigung wird die Folge sein. Da die Kündigung in meiner Person begründet ist, werde ich mit Entzug der Leistungen von Ihnen bestraft werden. Aus diesem Grund sehe ich mich nicht im Stande teilzunehmen und bitte um ein Storno der Massnahme. Alternativ um eine flexible Massnahme mit Terminen,die ich mit meiner oft sehr kurzfristig wechselnden Arbeitszeit gut koordinieren kann.

Vielen Dank und MfG
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marsupilami
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Re: Massnahme trotz 450€ Minijob

#11

Beitrag von marsupilami »

Ich vermute mal, wenn Ely versucht, das beim AG umzusetzen, ist der Job weg.
Signatur?
Muss das sein?
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