jetzt melde ich mich mal wieder selbst zu Wort:
Ich komme gerade aus einem kleinen Urlaub zurück - und mein Briefkasten quillt über mit Post von:
- Sozialamt, von Koelsch inzwischen auch gerne Gruselamt genannt!
- Behinderten-Einrichtung meines 22jährigen geistig behinderten Sohnes, der vollstationär 400 km von mir entfernt, dort untergebracht ist!
- Tagesförderstätte meines Sohnes, in der er zur Zeit "nachreift", bis er emotional in der Lage ist, ordentlich und ohne Probleme in einer WFBM zu arbeiten!
Und was ich da lese, macht mich nicht froh, - sondern eher wütend !
Alles wird umgekrempelt und neu gemacht:
Mein Sohn erhält ab 2020 zwei Bescheide vom Sozialamt:
- einen für die Eingliederungshilfe-Leistungen für seine persönliche Betreuung und Unterstützung
- einen für die (ergänzenden) Leistungen zum Lebensunterhalt, wenn sein Einkommen und Vermögen hierfür nicht ausreicht
"Zukünftig heißen die Wohn-Einrichtngen "besondere Wohnformen". Sie wohnen und leben dort, aber sind künftig so gestellt wie Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben!"
Mein Sohn ist geistig behindert, nicht körperlich behindert. Er wird niemals alleine in einer eigenen Wohnung leben können und muß deshalb auch nicht so gestellt werden, - denn nicht ER kann das gar genießen, sondern seine gesetzliche Betreuerin, und das bin zur Zeit nun mal (in diesem Fall leider) ICH!!
Für mich sieht das Ganze eher nach einer Arbeitsbeschaffungsma0nahme für gesetzliche Betreuer, bzw. die Behinderteneinrichtungen, Tagesförderstätten und auch der Ämter aus! Wie sollen Letztere das schaffen, - wo sie doch sowieso ihre Arbeit zeitlich nicht auf die Reihe kriegen und man zum Beispiel mehr als 8 Monate auf einen Ablehnungsbescheid warten muß, um endlich Widerspruch einlegen zu können!!???
Mein Sohn soll jetzt bis Ende des Jahres zwingend ein eigenes Girokonto eröffnen (kann er natürlich wegen seiner Behinderung nicht! Er hat auch kein Geld für Kontogebühren, - ok, es gibt einige wenige Banken, die online-banking kostenlos anbieten, - aber mein Sohn hat keinen PC!) ....und dann sollen dort alle Gelder seiner angeblichen Einnahmen!!! hinfließen, - und damit soll er dann seine Wohnung und seine Heizung zukünftig alleine bezahlen bzw. an die Behinderteneinrichtung überweisen. Das Amt tritt nur mit Grundsicherung in Aktion, wenn er keine Einnahmen und kein Vermögen hat! Allerdings, - und das ärgert mich am meisten, - hat er zwar nachgewiesenermaßen kein Vermögen, - aber angeblich jetzt doch eine einzige Einnahme: Nämlich sein Kindergeld, - was bisher von mir - also seiner Mutter - bezogen und für ihn verwendet wurde, zum Beispiel für:
- Das Ersetzung von Gegenständen, die von ihm mutigwillig zerstört wurden und für die keine Haftpflichtversicherung zahlt!
- Ausflüge, die mein Sohn nicht bezahlen kann, wenn das Taschengeld des Sozialamts nicht ausreicht
- Kleidung und Schuhe, wenn das wenige Kleidergeld nicht ausreicht
- Restaurantbesuche etc etc.
Was soll das alles?
Warum muß man für geistig Behinderte oder deren gesetzliche Betreuer alles noch komplizierter machen, als es bisher schon war. Was macht ein gesetzlicher Betreuer in dieser Situation, .... der zum Beispiel gleich mehrere zu Betreuende begleitet??
Wie soll das alles zeitlich neben der eigenen täglichen Arbeit geschafft werden, mal abgesehen, von den immensen Kosten für Papier, Strom, Gas oder Benzin und Zeit??
Kann mir jemand helfen? Ich bin ziemlich verzweifelt, - und bisher kennt sich mit diesem neuen Gesetz anscheinend auch noch keiner wirklich aus, - weder das Amt, - noch die Behinderten-Einrichtung!!!
Lieben Dank für ein paar Bemerkungen von Euch....
Eure Kosima