Student lebt in BG mit Muttern
er bezieht:
474,00 € BAföG
204,00 € Kindergeld
176,00 € Bruttolohn
160,00 € Nettolohn
838,00 € Gesamteinkommen
wie berechnet sich sein anrechenbares Einkommen (wichtig für den bei Muttern anzurechnenden KG-Überhang)
838,00 €
100,00 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen
015,20 € Freibetrag
722,80 € anzurechnendes Einkommen
oder
838,00 €
100,00 € Freibetrag auf BAföG
100,00 € Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen
015,20 € Freibetrag
622,80 € anzurechnendes Einkommen
BAföG-Bezieher in BG
BAföG-Bezieher in BG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: BAföG-Bezieher in BG
Anzurechnendes Einkommen ist erst dann, wenn Regelbedarf und KdU-Anteil abgezogen sind. Und dann sehe ich nix mehr anzurechnen.
Bei dem Freibetrag Bafög/Erwerbseinkommen: die 100€ gibts nur 1 mal. Außer der Job ist gemeinnützig
Bei dem Freibetrag Bafög/Erwerbseinkommen: die 100€ gibts nur 1 mal. Außer der Job ist gemeinnützig
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: BAföG-Bezieher in BG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: BAföG-Bezieher in BG
Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit ist falsch berechnet. Der müsste 20% sein, also 32€ und paar Cent
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: BAföG-Bezieher in BG
Nee, der ist schon richtig
€ 176,00 Brutto
€ 100,00 GFB
€ 015,20 Freibetrag (20% von € 76)
€ 176,00 Brutto
€ 100,00 GFB
€ 015,20 Freibetrag (20% von € 76)
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Re: BAföG-Bezieher in BG
Nö, vom Brutto also von 176,00 €
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: BAföG-Bezieher in BG
Sorry, hab mich geirrt
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11b.html
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(3) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.
für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 000 Euro beträgt, auf 20 Prozent und
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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