Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
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Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Hallo,
Ich Blick irgendwie hier nicht mehr durch...
Meine Tochter wurde am 26.7 geboren ich habe dann nach etwa 3 Wochen die Geburtsurkunde beim JC der Kindergeldkasse und Elterngeldstelle eingereicht.
Das JC hat einen Erstattungsanspruch bei beidem angemeldet.
Insgesamt hat das Jobcenter nun 1.925€ einbehalten! ( 4xKG 800€ und 3x EG 1125€). Das ist ja viel mehr als gezahlt wurde? Wenn ich das Gegenrechne hatte ich ja die Monate davor weniger als ohne meine Tochter das kann doch garnicht sein oder denk ich falsch?
Ich wäre echt dankbar wenn sich das jemand ansehen könnte!
Lg
Ich Blick irgendwie hier nicht mehr durch...
Meine Tochter wurde am 26.7 geboren ich habe dann nach etwa 3 Wochen die Geburtsurkunde beim JC der Kindergeldkasse und Elterngeldstelle eingereicht.
Das JC hat einen Erstattungsanspruch bei beidem angemeldet.
Insgesamt hat das Jobcenter nun 1.925€ einbehalten! ( 4xKG 800€ und 3x EG 1125€). Das ist ja viel mehr als gezahlt wurde? Wenn ich das Gegenrechne hatte ich ja die Monate davor weniger als ohne meine Tochter das kann doch garnicht sein oder denk ich falsch?
Ich wäre echt dankbar wenn sich das jemand ansehen könnte!
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Zuletzt geändert von Wampe am Di 8. Okt 2019, 19:04, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Lade doch bitte noch mal die Anonymisierten Bescheide hoch.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Ach und wieder die QR Codes Das ist eine Kunst mit dem Handy ehrlich sorry!!!
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Ich habe bisher nur noch das hier bekommen...
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Zuletzt geändert von Wampe am Di 8. Okt 2019, 19:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Ich bin ja ein altmodischer Mensch, ich brauch das auf Papier. Kann es mir also erst morgen ausdrucken. Aber wie @ Wampe schon schrieb, bitte auch den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid hochladen, dann sollten wir halbwegs präzise rechnen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Einen Aufhebungsbescheid habe ich nicht. Ich hab sonst nur noch die Bewilligungsbescheide von Eltern- und Kindergeld...
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Genau die 300€ Dort sind Elterngeld...
Ich hatte So einen Fall bisher noch nie was genau muss ich denn jetzt machen?
&Danke fürs anschauen ich bin damit ehrlich total überfordert...
Ich hatte So einen Fall bisher noch nie was genau muss ich denn jetzt machen?
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Das haben sie bereits. Zumindest habe ich von Kinder- und Elterngeld einen Brief bekommen das der Erstattungsanspruch beziffert wurde und das Geld an das JC überwiesen wird.Wampe hat geschrieben: ↑Di 8. Okt 2019, 19:53 Bezüglich der laufenden Anrechnung sieht der Bescheid korrekt aus.
Den Erstattungsanspruch rechnet das JC direkt mit den anderen Stellen ab, da brauchst du erstmal gar nichts machen.
Du müsstest dazu aber noch einen gesonderten Bescheid bekommen, der wäre dann noch auf Richtigkeit zu prüfen.
Die Aufnahme der laufenden Zahlungen beim Kindergeld und Elterngeld stimmt mit den jeweiligen Bescheiden überein?
Aber eigentlich sollte ein Teil doch an mich überwiesen werden weil ich ja sonst zu wenig bekommen habe oder?
Ja die stimmen! KG und EG wird nun ab Oktober normal gezahlt so wie im Bescheid angegeben. Mir gehts eigentlich nur um die vorherigen Monate weil ich da eben garkeinen Durchblick mehr habe...
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Ich verstehe es immernoch nicht...
Stimmt es denn jetzt das sie die kompletten 1925€ behalten dürfen oder nicht?
Ja die 90€ wurden zusammen mit dem Elterngeld überwiesen.
Stimmt es denn jetzt das sie die kompletten 1925€ behalten dürfen oder nicht?
Ja die 90€ wurden zusammen mit dem Elterngeld überwiesen.
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Aber sie haben doch nichtmal 1925€ gezahlt und genau das ist ja was ich meine... die können doch nicht mehr nehmen als sie gezahlt haben?! Sonst hätte ich ja die letzten 3 Monaten weniger bekommen als vorher ohne meine Tochter das kann doch garnicht stimmen ?
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Achso ich habe übrigens auf 375€ Elterngeld Anspruch wegen dem Geschwisterbonus mein großer wird erst im November 3... das ist bestimmt wichtig zu wissen ich weis nicht inwieweit das angerechnet wird usw... ich warte nun mal ab bis was vom JC kommt und lade es dann hoch.... das letzte was ich bekommen habe ist eben dieser änderungsbescheid...
Echt verwirrend das ganze! Aber danke dir wirklich das hilft mir schonmal! Ich melde mich dann sobald der Brief da ist!
Echt verwirrend das ganze! Aber danke dir wirklich das hilft mir schonmal! Ich melde mich dann sobald der Brief da ist!
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Ahja habe deinen Beitrag überlesen dann weist du ja jetzt wie es zu den 1125€ kommt :-)
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Hallo nochmal,
Leider kam bisher kein weiterer Brief an! Ich habe sogar per Mail danach verlangt aber auch das ist schon 1 Woche her... telefonisch ist meine Sachbearbeiterin nie zu erreichen dafür ist sie aber sonst sehr sehr schnell... ich erwarte nicht das da noch was kommt.
Was kann ich jetzt als Nächstes tun?
Leider kam bisher kein weiterer Brief an! Ich habe sogar per Mail danach verlangt aber auch das ist schon 1 Woche her... telefonisch ist meine Sachbearbeiterin nie zu erreichen dafür ist sie aber sonst sehr sehr schnell... ich erwarte nicht das da noch was kommt.
Was kann ich jetzt als Nächstes tun?
Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Telefon und Mail sind beim Jobcenter zu unterlassen. Die Kommunikation hat grundsätzlich auf dem Schriftweg oder per Fax stattzufinden. Schriftstücke müssen in Gegenwart eines Zeugen, der auch den Inhalt des eingeworfenen Schriftstückes kennt und diesen notfalls vor Gericht bezeugen könnte, in den Jobcenter-Briefkasten eingeworfen werden. Alternativ kann ein Schriftstück am Empfang gegen Eingangsbestätigung abgegeben werden oder per (Einwurf-)Einschreiben an das Jobcenter übersendet werden.
Von allen Schriftstücken ist ausnahmslos eine Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen.
Von allen Schriftstücken ist ausnahmslos eine Kopie für die eigenen Unterlagen anzufertigen.
- marsupilami
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Die von Olivia geschilderten Vorgehensweisen sind für eLB's keine Vorschrift oder gar Zwang.
Aber aus der Erfahrung heraus oft die einzigen Möglichkeiten a) etwas zu erreichen und b) eigentlich für beide Seiten nachweisbar und transparent zu kommunizieren.
Insbesonders dann, wenn man vom JC was will und JC weiß: eLB hat Anspruch darauf!
Dann wird seitens JC gerne mal auf Durchzug geschaltet, wenn als "Transportmittel" Telefon und/oder Mail genutzt werden.
Man/vrau kann z.B. über pdf24 ca. 5 Faxe im Monat für lau per PC verschicken.
Für kostenlos Faxe verschicken gibt es noch mehr Anbieter im Internet.
Welche Möglichkeiten für "händie" bzw. smartphone bestehen, weiß ich nicht, da nicht vorhanden.
Ich selbst habe im Schriftverkehr gerne die Fax-Möglichkeit genutzt (wobei es offenbar JC's gibt, die für eingehende Faxe von bestimmten Rufnummern eine Sperre gesetzt haben) oder eben persönlich hin und auf der für meine Unterlagen bestimmten Kopie den Empfang des Originals bestätigen lassen.
Aber aus der Erfahrung heraus oft die einzigen Möglichkeiten a) etwas zu erreichen und b) eigentlich für beide Seiten nachweisbar und transparent zu kommunizieren.
Insbesonders dann, wenn man vom JC was will und JC weiß: eLB hat Anspruch darauf!
Dann wird seitens JC gerne mal auf Durchzug geschaltet, wenn als "Transportmittel" Telefon und/oder Mail genutzt werden.
Man/vrau kann z.B. über pdf24 ca. 5 Faxe im Monat für lau per PC verschicken.
Für kostenlos Faxe verschicken gibt es noch mehr Anbieter im Internet.
Welche Möglichkeiten für "händie" bzw. smartphone bestehen, weiß ich nicht, da nicht vorhanden.
Ich selbst habe im Schriftverkehr gerne die Fax-Möglichkeit genutzt (wobei es offenbar JC's gibt, die für eingehende Faxe von bestimmten Rufnummern eine Sperre gesetzt haben) oder eben persönlich hin und auf der für meine Unterlagen bestimmten Kopie den Empfang des Originals bestätigen lassen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Ich habe es am selben Tag noch schriftlich probiert... leider kam auch daraufhin nichts... ich hatte sogar eine Frist gesetzt!
Am Montag war ich dann nochmal persönlich dort und habe nach der Zuständigen Sachbearbeiterin gefragt. Anscheinend war sie bereits auser Haus. Mir wurde zwar versichert das sie sich melden wird tat sie aber nicht...
Was kann ich jetzt noch tun?
Am Montag war ich dann nochmal persönlich dort und habe nach der Zuständigen Sachbearbeiterin gefragt. Anscheinend war sie bereits auser Haus. Mir wurde zwar versichert das sie sich melden wird tat sie aber nicht...
Was kann ich jetzt noch tun?
Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Meines Erachtens nur erneut schriftlich - mit Kopie an den Geschäftsführer des JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
und Regionaldirektion und Kundenreaktionsmanagement in Nürnberg.
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner
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Signatur?
Muss das sein?
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Re: Erstattungsanspruch Kinder- und Elterngeld
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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