SG Bayreuth -. S 17 AS 7/19 - Keine Anrechung von BK Erstattungen

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Koelsch
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SG Bayreuth -. S 17 AS 7/19 - Keine Anrechung von BK Erstattungen

#1

Beitrag von Koelsch »

Aus dem Newsletter von Harald Thomé

Das SG Bayreuth hat in einem Urteil (19.09.2019, Az. S 17 AS 7/19) entgegen der Rechtslage in § 22 Abs. 3 SGB II die Anrechnung von Betriebskostenguthaben aus Zeiten des Nichtleistungsbezuges in einer verfassungskonformen Auslegung als nicht zulässig erachtet. Das SG Bayreuth vergleicht dabei die Rückerstattung aus Zeiten ohne Leistungsbezug mit der Regelung der teilweisen Nichtanrechnung einer BK-Erstattung in dem Fall einer nichtvollständigen Anerkennung der KdU und der Differenzbetrag vom Leistungsberechtigten aus dem Regelbedarf erbracht wird (§ 22 Abs. 3 2. TS SGB II).

Damit ist eine richtige, bundesweit auch relevante Diskussion eröffnet worden, das Urteil gibt es hier: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Ha ... S_7-19.pdf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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