EGV änderung per email ???

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Der Doc
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EGV änderung per email ???

#1

Beitrag von Der Doc »

Ich hab heute eine email von meiner Arbeitsvermittlerin bekommen und auf einmal hätte man alles gerne ganz anderst ...

In meiner "unterschriebenen" EGV steht:
5. Sie unternehmen Bewerbungsbemühungen .... bringen diese zum nächsten Termin mit. Jetzt auf einmal in der email:
bitte nur Eigenbemühungen im Raum Friesland (Äh wo bitte :1: ) Wenn Sie Arbeitsstellen suchen wollen, dann werde ich die nicht anerkennen. :1: :1:

Desweiten beschwert Sie sich ich sollte morgen Gefälligst(Zitat) zur Masnahme "Neuanfang" erscheinen (Ihr errinert euch 10 Wochen .....) Bin natürlich seit heute Morgen Krankgeschrieben :D für die nächsten 3 Wochen.

Also ... die EGV is verbinlich also schreib ich wo und wie ich will ?
Is das gefälligst nicht ne beleidigung ? Und eigentlich ja auch ne nötigung oder ? Zumal Die Massnahme ja definitiv nicht zulässig is ?
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Günter
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Re: EGV änderung per email ???

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde dem JC einen Brief schreiben.

Sehr verklärtes JC,

auf meinem E-Mail Account ist eine E-Mail eingetroffen, welche vorgibt eine EGV Änderung von Ihnen zu sein.

Der nach meinem Empfinden unverschämte Tonfall degradiert mich zum hirnlosen Befehlsempfänger und vergisst die Tatsache, dass es sich bei einer Eingliederungsvereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen gleichberechtigten erwachsenen Partnern handelt.

Da ich vermute, dass mir da jemand einen Streich spielen wollte und das Pamphlet nicht aus Ihrer Feder stammt, möchte ich nochmals klarstellen, dass Vertragsänderungen erstens der Schriftform bedürfen und zweitens nur nach einer Verhandlung von mir akzeptiert werden.

Mit untertänigsten freundlichen ......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
schimmy
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Re: EGV änderung per email ???

#3

Beitrag von schimmy »

Wenn du krank geschrieben bist, brauchst du auch nicht zur Maßnahme, die Krankschreibung nachweislich an das Jobcenter und gut ist.

Bewerben kannst du dich wo du willst, das würde ich mir auch nicht vorschreiben lassen.
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marsupilami
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Re: EGV änderung per email ???

#4

Beitrag von marsupilami »

Schreiben aufsetzen und gegen Zu-/Eingangsbestätigung dem JC zukommen lassen:

Man möge doch bitte die per Mail geäußerten Änderungswünsche an der derzeit gültigen EGV schriftlich als Zusatz-Dokument zur EGV formulieren und selbige Änderungen und Änderungswünsche begründen. Schriftlich.
Und dazu die rechtlichen Grundlagen benennen.


Oder schlichtweg nix tun und auf mündliche/schriftliche Nachfrage, ob Du die Mail nicht erhalten hast, mit den Schultern zucken und mittem Kopp schütteln.


Nachtrag:
Oder Günter's Formulierung nehmen. Dabei nur den Anfang des Letzten Satzes ändern:
"Obwohl ich vermute, dass mir da jemand einen Streich spielen wollte und das Pamphlet nicht aus Ihrer Feder stammen kann, ......"
Signatur?
Muss das sein?
Der Doc
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Re: EGV änderung per email ???

#5

Beitrag von Der Doc »

Vor Montag mach ich eh nix, aber man weiß ja nie ... die soll mich schön einladen in 3.Wochen und dann zeige ich ihr mal was ich gerne in der EGV drinstehen hätte :), is nur Schade das ich das nicht gleich dem Gericht wegen meiner Anlage wegen mehrfacher Körperverletzung hinterher schicken kann yap Krankschreibung is raus und natürlich selbverstänlicher weise nur der Teil für den Arbeitgeber :D. mhh könnte ja auch mit den initativ Bewerbungen hier von vorne anfangen ... die freuen sich bestimmt :D
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schimmy
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Re: EGV änderung per email ???

#6

Beitrag von schimmy »

Der Doc hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 17:02 Vor Montag mach ich eh nix, aber man weiß ja nie ... die soll mich schön einladen in 3.Wochen und dann zeige ich ihr mal was ich gerne in der EGV drinstehen hätte :), is nur Schade das ich das nicht gleich dem Gericht wegen meiner Anlage wegen mehrfacher Körperverletzung hinterher schicken kann yap Krankschreibung is raus und natürlich selbverstänlicher weise nur der Teil für den Arbeitgeber :D. mhh könnte ja auch mit den initativ Bewerbungen hier von vorne anfangen ... die freuen sich bestimmt :D
Krank ist krank,gute Besserung weiterhin.
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Re: EGV änderung per email ???

#7

Beitrag von Der Doc »

Danke fürs Däumchen drücken :) diesmal kann ichs echt gebrauchen ... is schon wieder ein wirbel aus der BWS rausgesprungen, das wird langsam selbst für mich zu häufig :-/
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Olivia
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Re: EGV änderung per email ???

#8

Beitrag von Olivia »

Warum lässt der eLB nicht seine Mailadresse beim Jobcenter löschen?
Der Doc
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Re: EGV änderung per email ???

#9

Beitrag von Der Doc »

eLB ? das bin wohl ich ? ^^
Aber mir kam mittlerweile auch schon die Idee, die Bewerbungsnachweiße kann ich auch faxen
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Olivia
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Re: EGV änderung per email ???

#10

Beitrag von Olivia »

Die Bewerbungsnachweise können natürlich weiter per Mail geschickt werden, aber das JC darf Dich nicht mehr per Mail kontaktieren.
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Re: EGV änderung per email ???

#11

Beitrag von Der Doc »

Achso .... naja ich hab grad mal durchs netz gestöbert, der Kontakt des JC via email entspricht nicht der rechtsform ... also können Sie da von mir aus ruhig schreiben was Sie wollen, solange es für Sie unverbindlich ist :D
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Olivia
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Re: EGV änderung per email ???

#12

Beitrag von Olivia »

Trotzdem musst Du Dich mit dem Geschriebenen auseinandersetzen und tust es ja auch. Das könntest Du abstellen.
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Koelsch
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Re: EGV änderung per email ???

#13

Beitrag von Koelsch »

Warum muss er sich auseinandersetzen. Tut er das, so gibt er zu "ich hab die Mail erhalten", hält er die Klappe, muss JC den Zugang nachweisen - und das ist nicht einfach
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: EGV änderung per email ???

#14

Beitrag von kleinchaos »

Ich denk er wird noch als erwerbsunfähig geführt? Da sind Maßnahmen und Bewerbungen eh obsolet
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: EGV änderung per email ???

#15

Beitrag von Der Doc »

Ich spreche mal mit meinem Anwalt was den nun mit em "erwerbsunfähig" is. Wird im Moment das beste sein
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Koelsch
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Re: EGV änderung per email ???

#16

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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