Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

der ratlose
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#51

Beitrag von der ratlose »

marsupilami hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 17:54 Du schließt Dich da mit ein?

Ja?
Dann ist ja gut und ich bin beruhigt.

Nein?
Dann hast Du als Einziger alleine in Karlsruhe / Berlin demonstriert?
Ich hoffe Du hast Dir keine Erkältung zugezogen oder sowas ähnliches.
uuuaaahhh :ka:
1.Ich bin und war davon nicht betroffen.
2. Und das mit dem Demonstrieren gefällt mir, machen wir doch eine ordentlich angemeldete Demo oder besser noch, schreiben wir doch ein Gedicht gegen den permanenten Bruch der Verfassung.
Eben so etwas typisch deutsches.
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Koelsch
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#52

Beitrag von Koelsch »

Nur für den Fall, dass jemand nicht nachgeschaut hat, worüber sich der ratlose hier viewtopic.php?f=21&p=534626#p534492 echauffiert:

Der 7. Senat des LSG NRW hat in einer Eilsache doch tatsächlich eine Entscheidung nach dem zu dem Zeitpunkt uneingeschränkt gültigen Recht gefällt, statt zu sagen: Nöö, das ist nicht eilig, das legen wir mal auf Eis, bis das BVerfG endlich mal was sagt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#54

Beitrag von marsupilami »

Aber der Heil hat doch das Urteil begrüßt!
Kritik kam von der Wirtschaft!

Heißt das, dass die Wirtschaft den Heil .... ähhhh ..... überredet hat, sein erstes Statement zu überdenken?
https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 95009.html

Und die entsprechenden Gesetz im Sinne der Wirtschaft zu überarbeiten?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#55

Beitrag von kleinchaos »

Nun, ganz zum Schluss sieg(t) Heil ja nun doch, denn vor dem Urteil hat er ja Sanktionen in jeder Höhe noch vehement verteidigt, nur bei U25 wollte er dezent mildern
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#56

Beitrag von kleinchaos »

Is mir übel
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Koelsch
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#57

Beitrag von Koelsch »

Brauch meinen Kotzkübel leider selber
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#58

Beitrag von Olivia »

Arbeitsminister Heil legt Veto gegen Entwurf der Fachlichen Weisungen ein:
Stattdessen sollten in so einem Fall die Sanktionen nicht kumulativ, sondern nacheinander greifen.

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 06719.html
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Koelsch
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#59

Beitrag von Koelsch »

Also im Zweifel dann ?? x 3 Monate Kürzung um 30%. :kotz:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#60

Beitrag von Günter »

Der hat einfach nur nen Bremsstreifen im Höschen
Der Minister wolle verhindern, dass es in der öffentlichen Diskussion „zu weiteren Missverständnissen“ komme, sagte der Sprecher.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#61

Beitrag von Olivia »

Bei "kombinierter Sanktion" wegen Terminversäumnis und Pflichtverletzung werden die Sanktionen künftig aneinander gehängt:
Die Verfassungsrichter ließen die Frage eines Zusammentreffens von Sanktionen mit anderen Leistungsminderungen ausdrücklich offen - gleichzeitig ziehen sich aber ihre massiven Bedenken über Kürzungen von mehr als 30 Prozent des Existenzminimums wie ein roter Faden durch das Urteil. Entsprechend wurde mit Spannung erwartet, wie das Arbeitsministerium diese Fälle künftig handhaben will. Aus dem Entwurf geht hervor: Geplant war eine rechtlich zulässige, aber doch recht strikte Auslegung.

Das Arbeitsministerium wird den Entwurf nun doch wieder ändern - und tatsächlich Sanktionen von mehr als 30 Prozent generell ausschließen. Stattdessen sollten die Sanktionen künftig nacheinander greifen, heißt es aus dem Ministerium. Wenn also wegen einer Pflichtverletzung 30 Prozent gekürzt werden und gleichzeitig ein Meldeversäumnis vorliegt, wird die dafür vorgesehene Kürzung von zehn Prozent im Anschluss an die 30-Prozent-Sanktion vorgenommen.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 98446.html
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kleinchaos
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#62

Beitrag von kleinchaos »

Sanktionen sollen doch zeitnah erfolgen, wegen dem erzieherischen Effekt zwischen Tat und Strafe.
Mit bissel Pech wird wohl mancher nie einen vollen Regelsatz erhalten
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#63

Beitrag von Olivia »

Laut einem Zeitungsartikel sollen jetzt (wieder) massenhaft "haushälterisch untaugliche" U25 von zu Hause ausziehen, weil der Staat ihnen die Miete und mindestens 70% Regelsatz garantiert. So war es kurze Zeit zu Anfang von Schröders Sozialreform gewesen. Nun sollen solche jungen Leute wieder Wohnungen anmieten, obwohl sie keine Erfahrungen haben, einen eigenen Haushalt zu führen. Dies deswegen, weil sie keine Kürzung der Wohnkosten mehr zu befürchten haben. Ob das stimmt? Sozialpädagogen sollen aufgrund der negativen pädagogischen Wirkung entsetzt sein. Für bei Sozialverbänden angestellte Sozialarbeiter gibt es dann aber mehr freie Stellen.
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#64

Beitrag von Der Doc »

Woher sollen die den überhaupt Wohnungen nehmen die dem Hartz IV Satz entsprechen ? :D Problem gelößt ^^
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#65

Beitrag von Der Doc »

Und noch etwas was in dem Entwurf sich beißt !
Sagen wir 30% man geht nicht zur Massnahme ... man verpasst 6 Melde Termine ...
Jetzt geht man aber zum Termin ... Damit müßten sich die Sanktionen in dem Moment ja erledigen (wir errinern uns ans Karlsruhe keine "steifen" dauern). Man nimmt jetzt an einer Sinnvollen Massnahme teil und schön müßte man in dem Moment eigentlich einen RESET der Sanktionen ausgelößt haben, alles andere wiederspräche ja dem 2. Roten faden ;) Keine unsinnig langen Sanktionen

Und noch etwas, das ganze Stellt jetzt auch die Stallpflicht in Frage .... ich bin 4 Wochen bockig ... komme brav wieder reagiere auf die Einladung lösche damit die anderen Sanktionen habe vielleicht 30% nehme ich brav irgend einen blödsinn an müßte auch die verschwinden ... irgend ein blödkurs mit 1-2 Wochen ... bin dann leider krank ... und stehe ohne Sanktionen da ... nur so ein Gedanke :pssst:

Problematisch auch Heil vergisst den 3. Roten Faden außergewöhnliche Härte !!
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#66

Beitrag von Peterpanik »

Ja die außergewöhnliche Härte vergessen manchmal auch Sozialgerichte leider ...
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#67

Beitrag von Pegasus »

Bundesagentur für Arbeit plant mit neuen Dienstanweisungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen!

Pressemeldung Tacheles e.V.
Im Grunde habe ich nichts anderes erwartet.
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#68

Beitrag von Der Doc »

Soweit ich weiß is der Artikel leider schon überholt, man Addiert nicht mehr, man stellt die Straffen sozusagen in Warteschlange
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Pegasus
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#69

Beitrag von Pegasus »

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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#70

Beitrag von Der Doc »

Jetzt währe der nächste Schritt "was" ist das existenzminium bzw. was sind "130%" vom existenzminium so das sich bei 30% Kürzung immer noch 100% ergeben
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#71

Beitrag von Olivia »

"Heart's Fear"-Autorin äussert sich zu Umgang des Arbeitsministeriums mit Sanktionsurteil:

https://www.sueddeutsche.de/politik/har ... -1.4674013
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#72

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: leider
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#73

Beitrag von Der Doc »

Vor Februar wird von der BA garnix kommen schätze ich, bis dahin auch vermutlich zu ihrer eigenen Sicherheit keine Sanktionen
Ich schätze mal folgendes ....
Maximale Obergrenze 30% Die Sanktionen werden wahrscheinlich in 10% Schritte gesetzt egal welches "Vergehen". Kürzungen wegen Meldeversäumniss löschen sich automatisch sobald man zu nem Termin geht. Sperren wegen nicht Aufnahme von Arbeit/Massnahme etc... erlöschen sobald man aktiv teilnimmt.

Für "kranke" Menschen mit außergewöhnlicher persönlicher Härte wird die maximal Sanktion auf 20% Festgesetz
Meldetermin verpennt 10% nochmal verpennt 20% nochmal verpennt 30% ... erscheinen zum Termin stopp der Sanktionen

Für die Leistungsabteilung dürfte das "viel bis sehr viel Arbeit bedeuten" :)
Für ein System der Belohnung ist die jetzige Regierung viel zu blöd !
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#74

Beitrag von Koelsch »

Leistungen zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebensstandards sind unantastbar. Das hat die große Kammer des EuGH in der Rs Haqbin (C-233/18) am 12. November 2019 für das Flüchtlingssozialrecht entschieden. § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird den Anforderungen des EuGH nicht gerecht, und das BVerfG könnte am Ende den Kürzeren ziehen, wenn es die Rechtsprechung des EuGH nicht berücksichtigt und die Sozialgerichtsbarkeit in Sachen Sanktionssystem stattdessen Rat in Luxemburg sucht.

Die Entscheidung kam nur eine Woche, nachdem das BVerfG mit langen, aber kaum überzeugenden Ausführungen (dazu z.B. hier) versucht hat, zu plausibilisieren, warum ein Entzug existenzsichernder Leistungen (ein Minimum unter Minimum) möglich ist – ja sogar Leistungskürzungen bis zu 100 Prozent nicht auszuschließen sind. Der EuGH hingegen hat deutlich konstatiert, dass Leistungen, die einen menschenwürdigen Lebensstandard (also ein menschenwürdiges Existenzminimum) sicherstellen, nicht verhandelbar sind und unter keinen Umständen sanktioniert und mithin eingeschränkt oder entzogen werden dürfen. Die Mitgliedstaaten müssen dauerhaft und ohne, auch nur zeitweilige, Unterbrechung einen menschenwürdigen Lebensstandard gewährleisten.

Weiter: https://verfassungsblog.de/existenzmini ... urger-art/
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#75

Beitrag von kleinchaos »

Was wiederum, wenn der deutsche Gesetzgeber, also der Bundestag und der Bundesrat, sich weiterhin für Sanktionen im Rechtskreis SGB II aussprechen, zu Ungleichbehandlung führen wird. Und es wird Öl ins Feuer der AfD und aller Nazis gießen, wenn nach EU-Recht Migranten nicht sanktioniert werden dürfen bzw ihnen keine willkürlich gekürzten Bezüge ausgezahlt werden dürfen, den einheimischen ALG2-Empfängern hingegen sehr wohl Hier bewegt sich die Bundesregierung auf sehr dünnem Eis.
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