Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

Olivia
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#101

Beitrag von Olivia »

Erste Kunden brechen Massnahmen ab:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Sanktionen auf 30% des Regelsatzes zu beschränken, hat offenbar schon Einfluss auf die Motivation der Jobcenter-Kundschaft. Erste Kunden brechen ihre zugewiesenen Massnahmen ab.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisbu ... d-48504897
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Der Doc
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#102

Beitrag von Der Doc »

Olivia hat geschrieben: Do 23. Jan 2020, 13:15 Erste Kunden brechen Massnahmen ab:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Sanktionen auf 30% des Regelsatzes zu beschränken, hat offenbar schon Einfluss auf die Motivation der Jobcenter-Kundschaft. Erste Kunden brechen ihre zugewiesenen Massnahmen ab.

https://rp-online.de/nrw/staedte/duisbu ... d-48504897
(Artikel leider hinter Bezahlschranke)
Nun kann man nur hoffen das sie die 30% nicht so einfach hinnehmen und eben auf EugH verweisen oder wenigstens dem AA mal nen Link geben ob die Kurse so überhaupt sinnvoll sind, man hört immer öfters das es Arbeitsamt aufräumt wenn man ihnen nen "Tipp" gibt.
偉大な戦士は疲れて家に帰った
Olivia
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#103

Beitrag von Olivia »

Ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Noch kein Gesetz für Hartz-IV-Sanktionen

Seit dem Urteil wurde die alte Sanktionspraxis lediglich durch Weisungen des Arbeitsministeriums und der Bundesagentur entschärft - nicht jedoch durch ein neues Gesetz.

Die FDP spricht sich für den Erhalt von Sanktionen aus: "Ein gänzlicher Verzicht auf Sanktionen wäre das bedingungslose Grundeinkommen durch die Hintertür". Auch sei erforderlich, die Sanktionen bei Jugendlichen unter 25 Jahren verpflichtend mit einem Coaching durch die Jugendhilfe zu begleiten.

https://www.sueddeutsche.de/karriere/ar ... -99-216986
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marsupilami
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#104

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Fr 6. Nov 2020, 08:00 Auch sei erforderlich, die Sanktionen bei Jugendlichen unter 25 Jahren verpflichtend mit einem Coaching durch die Jugendhilfe zu begleiten.
Woher das Personal nehmen?
Bezahlung wie die Krankenschwestern und LKW-Fahrer während und nach Corona?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#105

Beitrag von kleinchaos »

Jugendämter sind eh schon unrettbar überlastet, nirgendwo in der Verwaltung ist die Fluktuation größer als in den Jugendämtern bzw den ausgelagerten ASD. Was nicht zuletzt auch den Veränderungen in der Familienrechtsprechung zugesprochen wird, die den JÄ ein noch größeres Pensum abverlangt mit Auflagen der Gerichte, Streitereien der Eltern usw. Bin ja mittelbar selbst davon betroffen über die Enkel
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#106

Beitrag von Günter »

Hat schon mal jemand von den FeigenDemagogen einen vernünftigen Vorschlag gehört?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#107

Beitrag von marsupilami »

Im ersten Moment dachte ich ja: warum gehen er und Kubiki nicht selbst mit gutem Beispiel voran auf die Gass als streetworker oder so.

Aber dann habe ich weitergedacht und bin zu dem Ergebnis gekommen: also sowas hat kein Kind, kein Jugendlicher verdient.
Signatur?
Muss das sein?
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