Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

Der Doc
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#26

Beitrag von Der Doc »

.... besondere Härte ... heißt das jetzt so mehr oder weniger Nahrenfreiheit bei Schwerbehinderunng ? Wo kann ich das Nachlesen ?
偉大な戦士は疲れて家に帰った
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Koelsch
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#27

Beitrag von Koelsch »

Konkretes dazu kann man noch gar nicht nachlesen, bisher gibt's schriftlich nur das Urteil
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#29

Beitrag von Günter »

Was mich ehrlich gesagt genauso anko... wie die Tatsache, dass das BVerfG urteilt eine 30 % Kürzung des ohnehin um mindetens 150 € zu niedrigen Existenzminimums entspricht dem Sozialstaatsgebot des GG, ist der blöde Spruch a la Schabowski "meines Wissens nach gilt die Regelung ab sofort." Da frage ich mich, haben die gestern das GG geändert? Was heute verfassungswidrig ist, war es gestern auch.

Schröder und seine Kumpanen haben unter dem Beifall fast aller damals im Bundestag vertretenen Parteien die Verfassung gebrochen.

Jeder, dem zu Unrecht eine Sanktion verpasst wurde, sollte sich das Geld und gegf. Schadensersatz einklagen können.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#31

Beitrag von tigerlaw »

Wieder ein "typischer Sell" :Daumenhoch: :Daumenhoch: :Daumenhoch:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#32

Beitrag von Olivia »

Frage. Was passiert eigentlich, wenn Meldesanktionen zu einer 30%-Sanktion dazukommen?
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Koelsch
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#33

Beitrag von Koelsch »

Dürfen dann nicht "abgerechnet" werden. 30% sind 30%
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#34

Beitrag von Olivia »

Das ist interessant, danke für die zitierte Urteilsstelle.

Andere Leistungsminderungen können ja auch z.B. durch Überzahlungen entstandene Aufrechnungen sein, oder?
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Koelsch
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#35

Beitrag von Koelsch »

Und auch Helge Hildebrandt kommentiert

https://sozialberatung-kiel.de/2019/11/ ... ngswidrig/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#36

Beitrag von schimmy »

Weiterhin 100% Hartz 4 Sanktion gegen unter 25 jährige

https://www.gegen-hartz.de/news/weiterh ... 25jaehrige
Olivia
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#37

Beitrag von Olivia »

Die besonders strengen Sanktionen gegen U25 werden ja damit gerechtfertigt, dass dort eine Integration noch leichter möglich ist als bei den Älteren und sich der Leistungsbezug nicht verfestigen darf. Wenn dazu Studien vorliegen, könnten die diese Argumentation bestätigen.

Wie es sich in der Realität auswirkt: https://www.watson.de/leben/hartz%20iv/ ... -anrichten
Olivia
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#38

Beitrag von Olivia »

Leserbriefe in der Süddeutschen Zeitung zur Begrenzung der Sanktionen:
Nicht die Menschenwürde, sondern das Hartz-IV-Geld wird gekürzt bis zu 30 Prozent, und das ist auch richtig so, denn anders kann man gegen Faulpelze und Drückeberger nicht vorgehen! Wer als Hartz-IV-Empfänger Vorladungstermine ignoriert und zumutbare Arbeitsstellen verweigert und damit seinen Pflichten nicht nachkommt, hat keinen Anspruch darauf, auf Steuerzahlerkosten weiterhin durchgefüttert zu werden. Den Begriff der Menschenwürde darf man nicht überstrapazieren!

https://www.sueddeutsche.de/kolumne/har ... -1.4677580
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kleinchaos
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#39

Beitrag von kleinchaos »

Ja klar kann man diese Meinung haben. Wenn man nicht davon betroffen ist, fällt es einem leicht so zu schreiben. Aber wenn man erstmal als promovierter Wissenschaftler (um mal ein mir bekanntes ganz krasses Fallbeispiel zu nehmen) nach 30 Berufsjahren plötzlich zur Bastelmaßnahme verdonnert wird, bei der vorhandene Potenziale erkannt werden sollen und noch bissel 3.Klasse-Unterricht gemacht wird, dann sieht die Sache schon anders aus. Und wenn dieser Mensch dann zu Amazon vermittelt wird um Pakete zu picken, wohl auch. Nix gegen Picker, manche machen das sogar gern. Ein Job, der auch gebraucht wird. Aber dafür hat der Mann nicht auf Steuerzahlerkosten viele Jahre studiert und neue Medikamente erforscht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#40

Beitrag von Olivia »

Schelle im Interview: https://www.nrz.de/politik/oberster-job ... 43687.html
(schnell auf den Leseansicht-Button des Browsers drücken beim Laden, dann ist der Artikel lesbar)
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#41

Beitrag von Olivia »

BILD erwartet BA-Übergangslösung bis Ende November 2019:
Bis Ende November solle eine rechtlich verbindliche Übergangslösung geschaffen werden, die bis zur für kommendes Jahr angestrebten gesetzlichen Neuregelung gelte.

https://www.bild.de/politik/2019/politi ... .bild.html
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Pegasus
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#42

Beitrag von Pegasus »

:ironiea: BILD erwartet mehr bildungshungrige Leser, nur so füllt sich die Kasse. Ach ja und natürlich mehr Werbekunden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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kleinchaos
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#44

Beitrag von kleinchaos »

Die Würde des Menschen mag ja unantastbar sein, auch das menschenwürdige Existenzminimum. Fragt sich nur, wie das BVerfG den Begriff "Mensch" definiert.
Ist man Mensch, wenn man nicht staatlich alimentiert wird? Dann sind alle staatlich Bediensteten, Beamte und Politiker, Mitarbeiter in Ministerien etc, auch RICHTER!!! keine Menschen. Ist man Mensch erst, wenn man arbeitet? Aber wie viele arbeiten kostenlos ehrenamtlich viele Stunden im Monat, oder können sich zwar selbst, nicht jedoch die Familie, ernähren? Gibt man das Menschsein mit der Geburt eines Kindes ab? Viele Firmen bieten ja schon kaum noch Vollzeitarbeit an. Also von Anfang an 2 Jobs? Um Mensch sein zu dürfen?
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#46

Beitrag von Olivia »

Die Deutungskämpfe um die Sanktionen haben begonnen. Sowohl Konservative als auch Liberale fühlen sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in ihren Positionen bestätigt.
Wer derzeit über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen liest, fragt sich manchmal, ob überhaupt vom gleichen Urteil die Rede ist. Es ist ein Deutungskampf um das Urteil entbrannt. Weil das Bundesverfassungsgericht ein komplexes Urteil gefällt hat, das paradoxe Momente enthält.

https://www.neues-deutschland.de/artike ... ionen.html
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#47

Beitrag von der ratlose »

Also ich finde das Urteil wirklich geil.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun zum zweiten Male bewiesen das jeder Sozialrichter der solche Sanktionen abgesegnet hat ,eine Niete ist.
Unsere gesammte Richterschaft hat versagt.

Es ist völlig anerkannt das einem verurteiltem Kindesmörder der im Knast nicht arbeiten will nicht das Essen vorenthalten und auch nicht die Heizung ausgestellt werden darf.
Dieselben Leute sind aber der Meinung das man einen krangeschriebenen Leistungsempfänger der generell aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eh nur 3 Stunden pro Tag arbeiten kann voll sanktionieren darf in dem man ihm das Essen vorenthält und die Wohnung mit Heizung abnimmt.

Dazu muß ich wohl nichts mehr sagen.

Aber es kommt noch besser, es hatte mich schon nach dem 09.02.2010 gewundert.
Das BverfG bescheinigt Millionen von Menschen das sie systematisch verarscht wurden, das die Richterschaft, die BA, die Jobcenter vorsätzlich gegen die Verfassung verstoßen haben, ihre Menschenwürde mit Füßen getreten usw.
Der Rechtsbruch hatte also System.
(Hauptsache schriftlich, eine Verordnung, ein Gesetz und schon ist das eigene Gewissen entlastet und man kann jede Schweinerei mitmachen.)

Und was war und ist die Reaktion ?
Ich muß jetzt mal überlegen............
In der Nacht nach den jeweiligen Urteilen ist es landesweit zu Protesten und Ausschreitungen gekommen ? Nein ? hmmm
Sozialrichter und JC Mitarbeiter mußten sich um ihr Wohl sorgen ? Nein ? Hmmm

Der 7.Senat des LSG NRW wird aufgelöst und die Senatsnummer wird nie wieder vergeben ?
Die Richter Dr. MK, Richter Dr. MU, Richterin JR-Grund, Richter AM (L 7 AS 987/19 B ER am 17.07.2019) haben sich öffentlich entschuldigt, sind dann sofort aus dem Dienst entfernt worden und müssen heute unter anderem Namen unter Polizeischutz leben ? Nein ? Ach die können weitermachen ? Na dann.

Das ist so als wenn man jede Woche einmal von der Polizei angehalten wird, diese einen dann mit dem Schlagstock vergewaltigen und dann nach 15 Jahren urteilt ein Gericht das dies gegen die Verfassung verstößt (sie werden selbstverständlich dafür nicht belangt), und sie einen dann wieder anhalten und mit dem Griff der Kelle vergewaltigen, weil das ja mit dem Schlagstock verboten ist.

Das wird ewig so weitergehen, und wisst ihr auch warum ?
Weil das alles für die die es veranstalten nie Konsequenzen hat.

Auf gut deutsch:
Die Deutschen sind völlig verblödet und verdienen es eigentlich auch nicht anders.
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marsupilami
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#48

Beitrag von marsupilami »

Du schließt Dich da mit ein?

Ja?
Dann ist ja gut und ich bin beruhigt.

Nein?
Dann hast Du als Einziger alleine in Karlsruhe / Berlin demonstriert?
Ich hoffe Du hast Dir keine Erkältung zugezogen oder sowas ähnliches.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#49

Beitrag von kleinchaos »

Klingt vielleicht blöd, ist aber so: so lange ein Gesetz da ist, kann und muss sich dran gehalten werden. Wenn sich herausstellt, dass es mit was auch immer nicht vereinbar ist, ist es nicht automatisch rückwirkend unrichtig. Nur wenn die Verfassungsrichter das so bewerten.
Genau das aber wird wohl nie passieren. Schon aus finanziellen Gründen nicht
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marsupilami
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Re: Sanktionen im SGB II teilweise verfassungswidrig / Einschränkungen der Sanktionen gelten ab sofort

#50

Beitrag von marsupilami »

Wampe hat geschrieben: Do 21. Nov 2019, 01:36 Zusammenfassung des Urteils durch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... I-data.pdf
Anhörung vor der Sanktion - egal wieviel % - war doch schon vorher Pflicht.
Oder trügt mich meine Erinnerung?
Die nach wiederholter Pflichtverletzung verhängten Sanktionen von 60 Prozent bzw. des vollständigen Leistungswegfalls können nicht durch genügend plausible Erkenntnisse der Geeignetheit
zur Förderung des legitimen Ziels der Integration in den Arbeitsmarkt belegt werden. Solche
Prognosen müssten insbesondere aufgrund der Geltungsdauer der gesetzlichen Regelungen hinreichend fundiert sein, lagen jedoch zum Entscheidungszeitpunkt nicht vor.
D.h. die JC's werden jetzt noch mehr Statistik führen, um zu belegen, dass Sanktionen wirkungsvoll sind um das anvisierte Ziel zu erreichen.

Und diesen Satz:
Zudem ist die mit diesen Sanktionen verbundene Belastung für das grundrechtlich gewährleistete Existenzminimum unzumutbar.

den wird man tunlichst unterschlagen, unter den Teppich kehren und er wird in jedem Streitfall zu dieser Sanktions-Thematik mühsam hervorgeholt werden müssen, er muss irgendwie belegt werden, zusätzlich argumentiert werden.

Wenn man jetzt noch diesen von mir zuletzt zitierten Satz diesem hier gegenüberstellt
Mit Urteil vom 5. November 2019 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sanktionen für Empfänger von Arbeitslosengeld II bei Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten grundsätzlich verfassungsgemäß sein können.
dann ist doch das Durcheinander perfekt.


Nachtrag:
Gute Kommentare unter dem verlinkten youtube-Beitrag aus viewtopic.php?f=21&t=25845&start=50#p534581
Josef Schneider vor 23 Stunden
wenn es ein Minimum gibt bei der Menschenwürde gibt es auch ein Maximum?
Und auch der nachfolgende:
Uwe S. aus W. am Rh. vor 1 Tag
Mal eine andere Herleitung: Der Staat garantiert z.B. Banken mit gescheitertem Geschäftsmodell das Überleben durch "Bankenrettung". Der Staat garantiert das Überleben von ganzen Industriezweigen durch Subventionierung. Wieso sollte daraus resultierend der Staat nicht auch verpflichtet sein demjenigen, der den Staat finanziert - und sei es auch nur durch die s.g. ´Mehrwertsteuer´ -, das Überleben durch Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu garantieren? - Mir scheint diese Begründung etwas plausibler und vor allem direkter, als über ziemlich weltfremd wirkendes, philosophisches Geschwurbel, regelrecht daher geholt.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

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