EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
schimmy
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EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Es geht um eine RFB Rechtsfolgebelehrung aus einer EGV, ist diese in diesem Umfang noch so richtig oder nicht, es gibt ja das Urteil vom 5.11.19 vom Bundesverfassungsgericht.

In der RFB Rechtsfolgebelehrung ist n?mlich immer noch von der Staffelung die Rede 30%,60% usw.
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schimmy
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#2

Beitrag von schimmy »

IMG_20191120_121425.jpg
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Koelsch
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#3

Beitrag von Koelsch »

Es kommt auf das Datum der RFB an. Wenn nach dem Urteil diese angewandt würde, dann müsste JC das Urteil dabei berücksichtigen, also max. 30%
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#4

Beitrag von schimmy »

Die besagte EGV ist vom 11.11.19.

Das Datum bezüglich RFB Rechtsfolgebelehrung ist mir nicht bekannt. :1:
schimmy
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#5

Beitrag von schimmy »

Diese RFB Rechtsfolgebelehrung ist aus dem Jahr 2017, siehe Foto.
IMG_20191120_134930.jpg
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Koelsch
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#6

Beitrag von Koelsch »

Dann ist die auch vom 11.11.. Hat man halt die "alten" Textbausteine weiterbenutzt, aber diese RFB ist dann nicht mehr gültig, und ich bin mir alles andere als sicher, ob JC dann sagen kann: OK, alles über 30% ist gestroichen, Rest gilt weiter. Zumindest im Zivilrecht bräuchte man dafür eine sog. salvatorische Klausel.
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#7

Beitrag von schimmy »

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marsupilami
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#8

Beitrag von marsupilami »

Wenn die EGV vom 11.11.2019 ist, dann ist es auch die Rechtsfolgebelehrung.
Die hatten halt nicht so schnell die Textbausteine ändern können.

Nach meiner Meinung kann das ja auch egal sein.
Denn wenn jetzt aufgrund dieser EGV sanktioniert würde, müssten die neuen Regelungen zur Sanktionspraxis angewandt werden.
Da gibt es ja aber noch keine gesetzlichen Vorgaben.
Also könnte man, wenn den sanktioniert werden soll, im Rahmen der Anhörung vor der eigentlichen Sanktion argumentieren: Sanktion ruhen lassen, bis gesetzliche Regelungen vorliegen.

Dazu kommt ja auch diese - ich glaube es heißt salvatorische - Klausel bzw. Punkt in der EGV, dass diese EGV nicht sofort ihre gesamte Gültigkeit verliert, wenn ein Teil dieses Vertrages nicht mehr gilt.
Heißt: diese EGV als solches ist weiterhin gültig, beide Seiten müssen weiterhin ihren Pflichten nachkommen, behalten ihre Rechte aus diesem Vertrag.

Solange da keine Sanktion angeleiert ist bzw. wird, würd' ich mir da erstmal keinen Kopf machen.
Das belastet nur unnötig.
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#9

Beitrag von schimmy »

marsupilami hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 13:59 Wenn die EGV vom 11.11.2019 ist, dann ist es auch die Rechtsfolgebelehrung.
Die hatten halt nicht so schnell die Textbausteine ändern können.

Nach meiner Meinung kann das ja auch egal sein.
Denn wenn jetzt aufgrund dieser EGV sanktioniert würde, müssten die neuen Regelungen zur Sanktionspraxis angewandt werden.
Da gibt es ja aber noch keine gesetzlichen Vorgaben.
Also könnte man, wenn den sanktioniert werden soll, im Rahmen der Anhörung vor der eigentlichen Sanktion argumentieren: Sanktion ruhen lassen, bis gesetzliche Regelungen vorliegen.

Dazu kommt ja auch diese - ich glaube es heißt salvatorische - Klausel bzw. Punkt in der EGV, dass diese EGV nicht sofort ihre gesamte Gültigkeit verliert, wenn ein Teil dieses Vertrages nicht mehr gilt.
Heißt: diese EGV als solches ist weiterhin gültig, beide Seiten müssen weiterhin ihren Pflichten nachkommen, behalten ihre Rechte aus diesem Vertrag.

Solange da keine Sanktion angeleiert ist bzw. wird, würd' ich mir da erstmal keinen Kopf machen.
Das belastet nur unnötig.
Also könnte man die besagte EGV vom 11.11.19 so unterschreiben?

Einige strittige Punkte wären noch...

Gültig bis auf weiteres
RFB Rechtsfolgebelehrung
Postalische Versendung der EGV
4 Eigenbemühungen Pro Monat, gesundheitlichen Einschränkungen?

Ansonsten steht nicht viel drin.
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Koelsch
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#10

Beitrag von Koelsch »

Nein, nicht unterschreiben, denn damit stimmst Du zu. Die sollen das als VA schicken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#11

Beitrag von schimmy »

Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Nov 2019, 15:16 Nein, nicht unterschreiben, denn damit stimmst Du zu. Die sollen das als VA schicken.
Gut okay.
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#12

Beitrag von Olivia »

Wie wäre es mit folgender Antwort an das Jobcenter?
Dem vorgelegten Entwurf einer EGV kann ich leider nicht zustimmen. Die Rechtsfolgenbelehrung gibt nicht den aktuellen Stand der Gesetzeslage wieder, sondern die darin enthaltenen Sanktionsregelungen sind aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 unvereinbar mit dem Grundgesetz. Ich schlage vor, auf den Abschluss und die Erteilung einer EGV solange zu verzichten, bis im Jobcenter ein aktualisierter Rechtstext vorliegt.
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marsupilami
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#13

Beitrag von marsupilami »

In dem Moment, wenn gesundheitliche Einschränkungen mit im Spiel sind, ist es immer sinnvoll, die EGV nicht zu unterschreiben, sondern - wie Koelsch schon gepostet hat - die EGV als VA kommen zu lassen.

Abgesehen davon bin ich nach wie vor der Überzeugung, dass so eine EGV nie auf Augenhöhe ausgehandelt werden kann.
Denn das JC ist ein übermächtiger Vertrags"partner", weil der SB bzw. das JC immer eine juristische Abteilung im Hintergrund hat, der ja den Großteil der Vertragsinhalte vor-formuliert und damit vorgibt.
Die EGV wird i.d.R. im Termin aus Textbausteinen - vorgegeben von der obersten Behörde - zusammengestoppelt und zur Unterschrift vorgelegt.
Das ist kein Verhandeln.
Zu oft wird dann auch noch mit Leistungskürzung/Leistungsentzug gedroht, wenn nicht unterschrieben wird - obwohl es sich eigentlich auch unter JC-MA rumgesprochen haben sollte, dass die Verweigerung der Unterschrift kein Sanktionstatbestand ist und schon gar nicht ein Straftatbestand.

Im Gegenzug ist der eLB immer der Schwächere: ihm fehlen i.d.R. Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen, juristische Kenntnisse um den subjektiven Auslegungen dieser Bestimmungen durch die JC-SB wirksam entgegenzutreten.
Oft genug fehlt es auch am Abstraktionsvermögen - was passiert, kann passieren, wenn ich jetzt unterschreibe und - egal ob absichtlich oder unabsichtlich - gegen die Vereinbarungen verstoße.
Rechtsfolgenbelehrung hin oder her.


Erst wenn in einer EGV nix anderes drinne steht, als dass die Gesundheit wieder hergestellt werden soll, könnte man/vrau bedenkenlos und direkt vor Ort unterschreiben.
Aber selbst das halte ich für mindestens Unfug, denn die Wiederherstellung der Gesundheit ist nach meiner Auffassung nichts, was das JC etwas angeht. Das wäre was für Arzt/Patient.
Denn nicht das JC bestimmt, wann die Gesundheit wieder hergestellt ist, sondern der/die eLB.
Außerdem steht dann vorne drauf "Vereinbarung zur Wiedereingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt" oder so ähnlich und unter Punkt x Ziele steht dann:
Wiederherstellung der Gesundheit oder - wie selbst erlebt - Übergang in (vorzeitige) Altersrente.
Das ist dann absolut albern.

Und dam wird dem eLB unter den Verpflichtungen noch auferlegt, dass er unbedingt die Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums, etc. sofort unter Strafandrohung dem JC meldet.
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kleinchaos
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#14

Beitrag von kleinchaos »

Und selbst wenn alles so gemacht wird wie es Recht und Gesetz usw wollen, ist die RFB fürn Allerwertesten, weil die Sanktionshöhe nicht korrekt bestimmt ist. 30% vom Apfelkuchen reicht nicht aus als konkrete Ankündigung. Es muss schon heißen 4 Stücke weniger
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#15

Beitrag von schimmy »

Kurzer Nachtrag in Sachen EGV...

Bis zum heutigen Tage ist bei mir kein VA Verwaltungsakt eingetroffen.

Die SB Tante ist trotzdem fleißig und hat meine Frau heute eine Standart EGV ohne RFB Rechtsfolgebelehrung zukommen lassen per Post bezüglich Unterschrift.
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#16

Beitrag von Olivia »

Ohne Rechtsfolgenbelehrung?

Welche Folgen haben Verstösse gegen eine EGV ohne RFB? Ergeben sich die Rechtsfolgen auch ohne RFB bereits kraft Gesetzes?
Der Doc
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#17

Beitrag von Der Doc »

Ich denke mal da Greift dann die Mitwirkungspflicht, wobei eine EGV ja nicht unterschrieben werden muss da dem JC der Rechtsakt zur Verfügung steht
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#18

Beitrag von schimmy »

Olivia hat geschrieben: Fr 13. Dez 2019, 12:48 Ohne Rechtsfolgenbelehrung?

Welche Folgen haben Verstösse gegen eine EGV ohne RFB? Ergeben sich die Rechtsfolgen auch ohne RFB bereits kraft Gesetzes?
Ohne RFB Rechtsfolgebelehrung keine Sanktionen.

Ich glaube kaum das sich dann auf Paragraph 2 und 10 SGB 2 berufen werden kann.
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marsupilami
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#19

Beitrag von marsupilami »

Ich vermute mal, die haben noch keine klaren Handlungsanweisungen/Forumulierungsvorgaben für RFB's für EGV's.

Denn die Nicht-Zeichnung so einer EGV ist ja - bekanntlich - kein Sanktionstatbestand.

Und wie soll man nur 7 verschickte statt der 8 verlangten Bewerbungen nun sanktionieren - vor dem Hintergrund des jüngsten Gerichtes -...... ähhhh.... Urteils?

Oder wie will man nicht genau definierbare Ziele wie: "Wiederherstellung der Gesundheit" sanktionieren, wenn die nicht erreicht sind?
Abgesehen davon, wer bestimmt, wann man/vrau wieder gesund ist?


Ich empfehle auch hier: nicht unterschreiben.
Bis da ein VA kommt, ......
Weil an den muss ja eine RFB dran!
Sonst kannste den in die Tonne treten oder den Keramik-Ausstellungsraum damit tapezieren.
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#20

Beitrag von schimmy »

marsupilami hat geschrieben: Fr 13. Dez 2019, 13:18 Ich vermute mal, die haben noch keine klaren Handlungsanweisungen/Forumulierungsvorgaben für RFB's für EGV's.

Denn die Nicht-Zeichnung so einer EGV ist ja - bekanntlich - kein Sanktionstatbestand.

Und wie soll man nur 7 verschickte statt der 8 verlangten Bewerbungen nun sanktionieren - vor dem Hintergrund des jüngsten Gerichtes -...... ähhhh.... Urteils?

Oder wie will man nicht genau definierbare Ziele wie: "Wiederherstellung der Gesundheit" sanktionieren, wenn die nicht erreicht sind?
Abgesehen davon, wer bestimmt, wann man/vrau wieder gesund ist?


Ich empfehle auch hier: nicht unterschreiben.
Bis da ein VA kommt, ......
Weil an den muss ja eine RFB dran!
Sonst kannste den in die Tonne treten oder den Keramik-Ausstellungsraum damit tapezieren.
Die EGV wird auch nicht von meiner Frau unterschrieben.
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Günter
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#21

Beitrag von Günter »

Richtig. Nicht unterschreiben und weitersehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#22

Beitrag von Olivia »

Es sollte in dem Fall auch kein Verhandlungsangebot für eine abgeänderte EGV eingereicht werden.
schimmy
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#23

Beitrag von schimmy »

Es gibt keine Reaktion auf die EGV von unserer Seite, meine Frau wird nicht unterschreiben.

Abwarten ist die divise! :zwinker:
schimmy
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#24

Beitrag von schimmy »

Guten Morgen zusammen

Ich wünsche euch einen schönen dritten Advent.

Es gibt Neuigkeiten in meinem Fall, keinen erhofften VA Verwaltungsakt bezüglich der EGV mit RFB Rechtsfolgebelehrung vom 11.11.19, es kam gestern per Post eine neue EGV mit dem gleichen Inhalt wie bei der EGV vom 11.11.19, nur eben als Fortschreibung für die EGV vom 11.11.19, die EGV die mich gestern erreicht hat ist diesmal ohne RFB Rechtsfolgebelehrung.

Oben auf der EGV handschriftlich vom SB geschrieben, die EGV unterschreiben und bis zum 31.12.19 an das Jobcenter zurück senden.

Wie kann man als SB Tante nur so vor Blö..... Strotzen? Na klar ist ja Jahresabschluss und die persönliche Erfolgsquote muss stimmen. :5:

Es ist immer noch der gleiche Inhalt wie aus dem Jahr 2017, Verhandlungen gleich null, Bewerbungskosten sind geregelt, meine Eigenbemühungen 4 Pro Monat und sonst alles wie gehabt.

Was haltet ihr von der ganzen Vorgehensweise?

:grimmig:
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Koelsch
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Re: EGV RFB Rechtsfolgebelehrung

#25

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du bisher nicht unterschrieben hast, dann auch jetzt nicht unterschreiben, 5 Minuten (maximal) ärgern über die Blö.... und dann zur angenehmeren Tagesordnung übergehen.
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