(Wohl) Optionskommune erlässt Versagungsbescheid gegen allein erziehende Mutter, weil diese geforderte "hunderttausend" Unterlagen nicht vorgelegt hat. OK bei der Art der Unterlagen sträubt sich des öfteren was bei mir. Problem zum Einen - Versagungsbescheid erging Anfang August 19, ich erfuhr gestern davon und erhielt ihn heute. Widerspruch kann man also knicken - und bei Ü-Antrag hat JC "lange" Zeit.
Mein Problem, kann Versagungsbescheid auch die in der BG lebenden minderjährigen Kinder treffen, oder hätte er sich zu beschränken auf den mutmaßlichen Anteil der antragstellenden Mutter?
Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
hilft das hier?
http://tinyurl.com/qv4y4jy
bisken runterscrollen und in der Gliederung stöbern.
Die Randnummern sind verlinkt.
Mir scheint Rn 115 interessant.
Andererseits: Kind steht ja nicht unbedingt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hätte eigentlich keinen Anspruch auf ALG II
Geht also nur über BG.
Wenn aber der Mutter versagt wird, weil die die Unterlagen nicht beibringt, fallen die Kinder ja in Sippenhaft.
Und das gibt's doch eigentlich auch nicht.
Dann ist mir noch zugefallen
Ist denn dieser schriftliche Hinweis vorher erfolgt?
http://tinyurl.com/qv4y4jy
bisken runterscrollen und in der Gliederung stöbern.
Die Randnummern sind verlinkt.
Mir scheint Rn 115 interessant.
Andererseits: Kind steht ja nicht unbedingt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hätte eigentlich keinen Anspruch auf ALG II
Geht also nur über BG.
Wenn aber der Mutter versagt wird, weil die die Unterlagen nicht beibringt, fallen die Kinder ja in Sippenhaft.
Und das gibt's doch eigentlich auch nicht.
Dann ist mir noch zugefallen
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.htmlSozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.
Ist denn dieser schriftliche Hinweis vorher erfolgt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
Ja, dieser Drohung wurde ausgesprochen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
Den Kommentar muss ich mir noch mal zu Gemüte führen, könnte in der Tat interessant sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
Das Blöde hier ist - ich hab das Gefühl, die Hütte brennt. Hab zwar bisher nur wenig an Details, aber ich befürchte, der dringend nötige schnelle Weg ist, die "hunderttausend" fehlenden Sachen zu besorgen und dem JC zähneknirschend vorzulegen und auf § 67 SGB I zu hoffen.
Ob's in diesem Jahr aber noch zeitlich reichen wird -
Ob's in diesem Jahr aber noch zeitlich reichen wird -
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
Nur mal zum Bemeckern, rein vorsorglich, falls die Mutter mitspielen sollte.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
Keine Ahnung, mitgeteilt hab ich das mit dem neuen Antrag
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- marsupilami
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Re: Versagungsbescheid Mutter mit minderjährigen Kindern
So ungefähr.
Was mir eben beim Hochladen einfällt:
Haben diese Optionskommunen auch eine Beratungspflicht?
Dann sollte man das vielleicht noch mit reinnehmen.
Vielleicht ungefähr so:
Ich erlaube mir, Sie an Ihre Beratungspflicht nach § xx BGB/SGB .... zu erinnern und erwarte ein zeitnahe und ausführliche Beantwortung der oben gestellten Fragen.
Was mir eben beim Hochladen einfällt:
Haben diese Optionskommunen auch eine Beratungspflicht?
Dann sollte man das vielleicht noch mit reinnehmen.
Vielleicht ungefähr so:
Ich erlaube mir, Sie an Ihre Beratungspflicht nach § xx BGB/SGB .... zu erinnern und erwarte ein zeitnahe und ausführliche Beantwortung der oben gestellten Fragen.
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Signatur?
Muss das sein?
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