.... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

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marsupilami
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.... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#1

Beitrag von marsupilami »

Es ist offenbar wahr, dass unser Vermieter nach dem Schock im vergangenen Jahr keine NK-Abrechnung für 2018 erstellt hat.
Jaaa, letztes Jahr ging es um die NKA 2017, dieses mal um die von 2018.
Ich und andere hatten der NKA widersprochen (dem Doc sein Sohn hat auf Jurisprudenz studiert und hat die entsprechenden §§ rausgesucht und die Formulierungen für den Doc erledigt.)
Seit dem hat keiner von uns was gehört, gelesen, .....

Er nimmt das entsprechende Gesetz über die Frist zur Erstellung einer NKA voll in Anspruch.
Bisher.

Dieses Mal hat er aber eben nicht.

Ich habe nun vor, einen "Schriftsatz" zu erstellen; in etwa so:
Links Anschrift Vermieter Rechts ausgerichtet: Verteilervermerk darunter die div. Mieter im Hause aufgelistet

Sg Vermieter, sg Damen und Herren.

Bisher haben wir vom Vermieter kurz vor der Jahreswende die NK-Abrechnung zum Vorjahr erhalten.
Mit dem vergangenen Jahreswechsel wäre also fällig gewesen die NK-Abrechnung 2018.

Unglücklicherweise habe ich keine solche Abrechnung erhalten, vermutlich ist sie in einem der anderen Briefkästen gelandet.
Ich bitte Sie also Ihren Posteingang zu prüfen und - sofern vorhanden - mir meine NK-Abrechnung in meinen Briefkasten zu werfen.

Herr Vermieter, sollte noch keine NK-Abrechnung 2018 erstellt worden sein, erlaube ich mir Sie aufzufordern, selbige umgehend zu erstellen/erstellen zu lassen und sie mir und den anderen Hausbewohnern zukommen zu lassen.
Ich erlaube mir zusätzlich, auf den beispielhaften Anhang zu verweisen.

mfg
Der Anhang wird sein ein Ausdruck dieses Artikels:
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/k ... brechnung/

Der Schrieb - mit Anhang - soll dann an alle Mieter im Hause verteilt werden und an den Vermieter per Einschreiben mit Rückschein.
Damit ich weiß, dass er das Teil erhalten hat.
Denn sein Reaktionen sind i.d.R. die einer toten Schlaftablette.
Ist dann wie beim JC: ich weiß nicht, ob er erhalten hat und einfach nicht reagiert oder ob er nicht erhalten hat und deshalb nicht reagiert.


So dachte ich mir.
Hat jemand 'ne bessere Idee, Vorschlag, Formulierung, ...., .....?
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Günter
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#2

Beitrag von Günter »

Wozu soll das gut sein?

Wenn die Abrechnung kommt dann kommt als Antwort.

Leider verfristet, daher reif für die Altpapiersammlung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#3

Beitrag von Koelsch »

Normales Einschreiben und Zustellbestätigug aus dem www ausdrucken und anheften. Dann kan er nicht sagen: "Will ich nicht, nehm ich nicht an"

Es stellt sich aber auch die Frage, warum überhaupt dieses Schreiben. Damit bis Du für den Vermieter "der Böse", vielleicht besser nix schreiben. Vermieter muss im Zweifel Zugang der NK-Abrechnung nachweisen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#4

Beitrag von marsupilami »

Naja, ich bin ja nun Mitglied im Mieterverein und ich dachte, ich könnt den Vermieter bisken Bild damit er mit Anwalt reagiert und sich dann der Mitgliedsbeitrag lohnt!


Nachtrag:
Und wenn ich nur 'ne kurze Info mit dem Anhang bei den anderen Mietern reinschmeiße, dann könnten die ja ....
Da vielleicht dann auch den Hinweis von Koelsch aufnehmen.


Noch'n Nachtrag:
Nur wenn ich NKA hab, kann ich insbesondere Wasserverbrauch und Heizkosten "nachregeln".
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marsupilami
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#5

Beitrag von marsupilami »

Was heißt hier "aufstacheln"?
Wir haben alle Anspruch auf NKA.

Und im Prinzip ist es doch egal, ob einer 'ne "Sammelklage" ankurbelt oder ob jeder einzeln.


Und wenn er mich als mißliebig empfindet und raushaben will - ich bin alt und schwach und krank (50 % + "G") und wohne schon seit 15 Jahren hier in der Hütte.
Es könnte also eine Weile dauern, bis er mich los ist.
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Koelsch
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#6

Beitrag von Koelsch »

So gesehen, verbessert das Dein Verhältnis zu den Mitmietern. Die sehen dann, Marsu hat Ahnung und kümmert sich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#7

Beitrag von Koelsch »

Richtig, das reicht, wenn die Mitmieter das kapieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#8

Beitrag von marsupilami »

Also nur Info an die anderen Mieter
Liebe Hausgenossen (oder so ähnlich).
Offenbar hat unser Vermieter versäumt, die NKA 2018 zuzustellen oder gar überhaupt zu erstellen (lassen).
Ich selbst erwarte keine Erstattung, eher eine Nachzahlung, von daher werde ich mit Wünschen oder gar Forderungen nach einer NKA zurückhalten; obwohl der Vermieter - nach meiner Kenntnis - eine Nachzahlung durch die Nicht-Erstellung der NKA verwirkt hat, wohingegen Erstattungen durch den Vermieter zu leisten sind.
Abgesehen davon müsste - ebenfalls nach meinem Kenntnisstand - der Vermieter den Zugang der NKA bzw. Nachforderung im Ernstfall beweisen.
plus den schon erwähnten Anhang.
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Koelsch
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#9

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#10

Beitrag von angel6364 »

Ich würde nur einen Satz umformulieren, denn der ist grammatikalisch falsch. Besser so:
Offenbar hat unser Vermieter versäumt, die NKA 2018 zuzustellen oder gar überhaupt zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: .... und Mietern, wenn der Vermieter keine NK-Abrechnung erstellt.

#11

Beitrag von marsupilami »

Zu spät.
Schon gedruckt.

Nein, ich druck das nicht nochmal.

Aber Danke für den Hinweis.
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