Tiger,
chaos hat etwas weniger überwiesen bekommen als sonst, und dachte, dass es an dem "kurzen" November liegen könnte. Eben wegen 30 Tagen statt 31 Tagen im Oktober
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
kleinchaos hat geschrieben: ↑Mi 2. Dez 2020, 06:52
Tiger,
chaos hat etwas weniger überwiesen bekommen als sonst, und dachte, dass es an dem "kurzen" November liegen könnte. Eben wegen 30 Tagen statt 31 Tagen im Oktober
Ich hätte meine Antwort natürlich auch an den Post von chaos2020 antackern können, hatte mich aber für diesen Weg entschieden, denn Dein "Nein" war ja zutreffend.
Allerdings weiß dann jeder Leser es auf jeden Fall (abgesehen davon, dass diese Vorgabe in jedem Bescheid drinnen steht [zumindest bei ALG-I, Krankengeld usw.])
Hallo und nachträglich alles gute und Gesundheit im neuen Jahr euch allen !!!
Hätte bitte erneut eine wichtige Anfrage für ein Problem meiner Lebensgefährtin welche Kurzarbeitergeld und Corona-Hilfe vom JC bekommt.
Dank eurer Mithilfe wurde vom Amt her alles genehmigt. Jetzt aber scheint es ein Problem zuz geben mit einem ehem. Arbeitgeber aus dem Jahre 2016. Meine Lebensgefährtin hatte dort selbst gekündigt, aber die Kündigungsbestätigung des Arbeitgebers aus 2016 verlegt bzw. ist diese ist nicht auffindbar. Nach dieser Kündigung hatte sie einen neuen angemeldeten Job angenommen bis Anfang 2020 und ist jetzt unmittelbar danach bei einem neuen Arbeitgeber.
Das Amt ist nun der Meinung, dass meine Lebensgefährtin IMMER noch beim Arbeitgeber aus dem Jahre 2016 beschäftigt sei. Das ist sie nicht !
durch einen datenabgleich wurde bekannt, dass sie aus einer beschäftigung seit dem 01.september 2016 bei n....., adresse....., einkommen erzielen. um dir rechtsmäßigkeit ihres leistungsbezuges prüfen zu können, bitte ich sie, den in der anlage befindlichen vordruck von ihrem arbeitgeber ausfüllen zu lassen und bis spätestens 14.märz 2021 wieder bei mir einzureichen. soweit sas einkommen nicht monatlich in gleicher höhe erzielt wurde, ist für jeden monat ab 01.11.2020 gesondert eine einlommensbescheinigung u.s.w. und so weiter.......
""" Meine Lebenpartnerin arbeitet dort weder Haupt,- noch Nebenberuflich """ !
Sie arbeitete dort vom 01.09.2016 bis April 2017 und hatte selbst gekündigt. Danach hat sie kein Einkommen mehr von dieser Firma bekommen,- welcher Konzern zahlt denn Gehälter ohne das man dafür arbeiten muß ?
Nachtrag: sie war nach ihrer Kündigung 2 Monate arbeitslos gemeldet !
Es gibt einige Konzerne und andere Unternehmensformen welche Gehälter an Personen zahlen, die dafür nicht arbeiten.
Sogar das BVA überweist vielen Angestellten im ö.D. Geld, obwohl diese noch nie gearbeitet haben ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Dann soll sie das angeben, von wann bis wann sie dort gearbeitet hat und mitteilen, sie habe Ihrem Ex-AG das Formblatt übersandt und werde es sofort nach Rückerhalt dem lieben JC zukommen lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Unterlagen die Du nicht hast, kannst Du nicht einreichen. Wichtig wäre es u.U. das Du nachweisen kannst: Ich habe den Ex-AG angeschrieben und ihm die Formulare geschickt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Es gibt übrigends Zeugen welche den Eingang des Schreibens bestätigen können, u.a. ein befreundeter RA für Strafrecht welcher bei mir Kunde ist und in der Wohnung meiner Lebensgefährtin zu Besuch war.
aber an welche Filiale soll das geschickt werden ? An die Adresse welche im Schreiben des JC vermerkt wurde ? An die Adresse der Filiale in der sie zuletzt tätig war nach ihrer Versetzung oder nach Nürnberg zur Hauptniederlassung ?
PS: habe gerade einen sehr guten Freund kontaktiert ( AOK München ) und dieser wird kommenden Montag nach sehen ob eine Abmeldung des Arbeitgebers vorliegt.
Ehrlich gesagt ist mir diese Rumhampelei zu ..... Ich würde das JC anschreiben.
Auf ihren Wusch hin bin ich bereit per eidesstattlicher Versicherung zu erklären, dass ich bei der von Ihnen genannten Firma seit ... nicht mehr beschäftigt bin und seitdem auch keinerlei Zahlungen erhalten zu haben.
Im übrigen liegen Ihnen auch meine Kontoauszüge vor, die meine Angaben bestätigen. Ich bin nicht bereit meinem ehemaligen Arbeitgeber zu offenbaren, dass ich weiterhin ALG II beziehe. Das wäre ein Verstoß gegen den Sozialdatenschutz.
MfG
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Wenn der Spezi bei der AOK (ist die Lebensgefährtin auch bei der AOK?) die SV-Abmeldung vorfindet, ist alles Easy.
Oder, noch besser: Sie möge dem damaligen AG jetzt ein kurzes Briefchen schreiben, dass sie die seinerzeitige Bescheinigung über die Abmeldung bei der SV noch einmal benötige, sie habe sie wohl verlegt, er möge ihr eine Kopie aus den archivierten Lohnunterlagen zusenden.
Vermutlich sollte sie an die Zentrale schreiben, da dort wohl auch die Löhne zentral abgerechnet wurden/werden.
Danke für deinen grandiosen Vorschlag. Dieser gefällt mir viel besser, vor allem mit dem Verstoß gegen den Sozialdatenschutz !
Sollte noch erwähnt werden, dass das Netzt des damaligen Arbeitgebers extrem undicht ist und interne Angelegenheiten an Mitarbeiter der beiden Filialen weitergegfeben wurden ?
Meine Lebenspartnerin hatte gekündigt zum 15. und wollte somit 2 Wochen Auszeit bevor sie danach bei ihrem neuen Arbeitgeber zu arbeiten an fing.
Da sie nicht wusste, dass die AOK für diese Zeit eine Kulanz gewährt, meldete sie sich für diese 2 Wochen arbeitslos.
Eine ehemalige Kollegin schrieb sie darauf an per whatsup und fragte ob sie nun doch nicht keinen neuen Job hätte da sie sich arbeitslos meldete.
Was meinst du dazu ? Mit angeben im Schreiben an das JC ?
Und was hat das JC mit diesen Details zu tun?
Konzentrier Dich auf das Wesentliche, wie von Günter vorgeschlagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
z.Hd. Frau S...... / Ihr Zeichen: ................
Betreff: Eidesstattliche Versicherung
Guten Tag Frau .......,
hiermit bestätige ich M...... an Eides statt, dass ich bei der von Ihnen genannten Firma N..... seit 18.05.2017 nicht mehr beschäftigt bin und seitdem auch keinerlei Zahlungen erhalten habe.
Vom 16.05.2017 bis 31.05.2017 hatte ich mich aus Gründen der Sicherheit arbeitslos gemeldet, da mir nicht bekannt war, dass die AOK München bei einer 2-wöchigen Arbeitslosigkeit eine Kulanz gewährt.
Eine Bestätigung darüber wurde vom Arbeitsamt München Kapuzinerstrasse 26 ausgestellt am 06.07.2017 durch Frau H.../ Zeichen: ....... mit dem Hinweis auf eine Sperrzeit.
Am 01.06.2017 nahm ich meine neue Arbeit bei F......., M....... auf.
Im übrigen liegen Ihnen auch meine aktuellen Kontoauszüge meines jetzigen Arbeitgebers ...... vor, die meine Angaben bestätigen. Ich bin nicht bereit meinem ehemaligen Arbeitgeber zu offenbaren, dass ich auf Grund von Kurzarbeit ALG II / Corona-Hilfe beziehen muß. Das wäre ein Verstoß gegen den Sozialdatenschutz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.