Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Also Vermögen über 40.000 z.B. in eine Altersvorsorge stecken. Und ich würde nicht so knapp gehen, also nicht März raus, April wieder rein. Keine Ahnung ob es dazu schon Rechtsprechung gibt, aber etwas mehr "Abmeldung" ist vermutlich sicherer.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Es soll inzwischen reichen, überschüssiges Vermögen als für die Altersvorsorge bestimmt zu melden. Es muss also nicht mehr unbedingt ein Rürup-Vertrag oder eine LV mit Verwertungsausschluss sein. Das Jobcenter wird bei Altersvorsorge-Vermögen die objektive und subjektive Zweckbindung untersuchen. Was das ist - keine Ahnung.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Hallo,- meine Schwester hat heute beim JC telefonisch nach gefragt, natürlich ohne Namen zu nennen.
Fazit:
Bei Bürgergeld können sie flexibler im Anrechnen sein. Bis zu 40.000 Euro (sollten im Kaufvertrag stehen) können je nachdem geschütztes Vermögen sein ODER zu Einkommen zählen. Es kann sein, dass ich evtl. mehr Miete zahlen muss.
Die Mitarbeiterin meinte, dass es grundsätzlich so ist, dass sie für die Menschen die bestmögliche Lösung finden wollen.
Fazit:
Bei Bürgergeld können sie flexibler im Anrechnen sein. Bis zu 40.000 Euro (sollten im Kaufvertrag stehen) können je nachdem geschütztes Vermögen sein ODER zu Einkommen zählen. Es kann sein, dass ich evtl. mehr Miete zahlen muss.
Die Mitarbeiterin meinte, dass es grundsätzlich so ist, dass sie für die Menschen die bestmögliche Lösung finden wollen.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Es geht wohl nicht um das Ausbezahlen meines Erbes, sondern darum, dass ich meinen Teil der Wohnung verkaufen muss, weil die dafür anfallenden Kosten für meinen Anteil ( u.a. Kostenanteil der Beerdigung des Vaters, monatliches Wohngeld, dringend notwendiger Fensteraustausch...in Höhe von ein paar tausend € ) nicht leisten kann und daher verkaufen MUSS. Das ist mein Hauptargument !
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Ist die Wohnung denn bewohnt, d.h. vermietet?
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Unsere Mutter wohnt darin und die wird auch darin bleiben. Geld um mich auszahlen zu können ist keines vorhanden.
Nochmals meine Schwester: es handelt sich nicht mehr um ein Erbe! Das wäre es nur gewesen, wenn du gleich nach Papas Tod das Geld statt dem Anteil bekommen hättest!
Jetzt bist du Eigentümer und verkaufst deinen Anteil.
PS: würde meine Schwester ihre LV nicht ausbezahlt bekommen, dann hätte ich von meinem Anteil auch nichts
Nochmals meine Schwester: es handelt sich nicht mehr um ein Erbe! Das wäre es nur gewesen, wenn du gleich nach Papas Tod das Geld statt dem Anteil bekommen hättest!
Jetzt bist du Eigentümer und verkaufst deinen Anteil.
PS: würde meine Schwester ihre LV nicht ausbezahlt bekommen, dann hätte ich von meinem Anteil auch nichts
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Keine Ahnung, wie lange Erbe Erbe bleibt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Man wird Erbe, wenn man nach dem Tod einer Person Erbe (oder Miterbe) wird. Der (oder die) Erbe(n) werden umfassende Rechtsnachfolger des Verstorbenen, übernehmen also alle "Rechte" und "Verbindlichkeiten".
Dies kann entweder durch "letztwillige Verfügung" des nachmaligen Erblassers geschehen (meistens Testament oder Erbvertrag), oder aber, wenn eine solche Regelung nicht besteht, nach den abstrakten Regeln der "gesetzlichen Erbfolge". Nach deutschem Recht gilt dabei der Merksatz "Das Gut rinnt wie das Blut".
Wenn man nicht Erbe werden will (entweder weil der Nachlass überschuldet ist, oder weil man aus anderen Gründen darauf verzichtet), muss man das innerhalb von sechs Wochen beim Amtsgericht ausschlagen.
Wenn die Frist nicht eingehalten ist, dann bleibt man Erbe (und zwar grundsätzlich für immer).
Wenn es mehrere Erben gibt, dann bilden sie eine Erbengemeinschaft, den Mitgliedern gehört der ganze Nachlass "zur gesamten Hand", er muss also irgendwann aufgeteilt werden. Bei Geld, Konten, Aktien usw. ist eine Aufteilung recht leicht zu treffen, bei Häusern (oder Unternehmen[steilen] o.ä.) ist eine solche "Auseinandersetzung" schwieriger. Schlimmstenfalls erfolgt bei Häusern eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft". Von einen solchen Schritt würde ich aber auf jeden Fall abraten, da damit sehr viel "Geld nass gemacht" wird, man sollte sich auf jeden Fall anders, schiedlich-friedlich, einigen!
Dies kann entweder durch "letztwillige Verfügung" des nachmaligen Erblassers geschehen (meistens Testament oder Erbvertrag), oder aber, wenn eine solche Regelung nicht besteht, nach den abstrakten Regeln der "gesetzlichen Erbfolge". Nach deutschem Recht gilt dabei der Merksatz "Das Gut rinnt wie das Blut".
Wenn man nicht Erbe werden will (entweder weil der Nachlass überschuldet ist, oder weil man aus anderen Gründen darauf verzichtet), muss man das innerhalb von sechs Wochen beim Amtsgericht ausschlagen.
Wenn die Frist nicht eingehalten ist, dann bleibt man Erbe (und zwar grundsätzlich für immer).
Wenn es mehrere Erben gibt, dann bilden sie eine Erbengemeinschaft, den Mitgliedern gehört der ganze Nachlass "zur gesamten Hand", er muss also irgendwann aufgeteilt werden. Bei Geld, Konten, Aktien usw. ist eine Aufteilung recht leicht zu treffen, bei Häusern (oder Unternehmen[steilen] o.ä.) ist eine solche "Auseinandersetzung" schwieriger. Schlimmstenfalls erfolgt bei Häusern eine "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft". Von einen solchen Schritt würde ich aber auf jeden Fall abraten, da damit sehr viel "Geld nass gemacht" wird, man sollte sich auf jeden Fall anders, schiedlich-friedlich, einigen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Die Erbengemeinschaft kann vom Prinzip her ewig bestehen. Ob nun an einer Firma, Haus oder anderen Immobilien usw. Man könnte auch einen Nachlassverwalter einsetzen, der das Erbe an sich verwaltet, auflöst, oder was auch immer. Die Erbengemeinschaft könnte gar eine eigene "Firma" sein, eine GbR. Eine GmbH dürfte vielleicht ebenso möglich sein. Zum Beispiel bei Immobilien, die nicht einfach so geteilt werden können oder in Teilen verkauft werden können. Und es gilt auch noch, den Willen des Erblassers zu bedenken, der sicher wollte, dass die Firma, das Haus usw in der Familie erhalten bleiben.
Interessant wird es aber immer erst, wenn einer aus der Erbengemeinschaft Sozialleistungen bezieht. Die Frage ist dann immer: wie hoch ist der Anteil? Wie hoch der Verkehrswert? Teilverkauf möglich? Oder können die anderen ihn auszahlen? Oder wohnt er gar selbst drin, dann ist das meist angemessen.
Interessant wird es aber immer erst, wenn einer aus der Erbengemeinschaft Sozialleistungen bezieht. Die Frage ist dann immer: wie hoch ist der Anteil? Wie hoch der Verkehrswert? Teilverkauf möglich? Oder können die anderen ihn auszahlen? Oder wohnt er gar selbst drin, dann ist das meist angemessen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Hallo,- meine Schwester nervt mich. Soll beim Jobcenter mich erkundigen ! Mein Bewilligungszeitraum läuft zum 01.03.2023 aus und ich habe keinen WBA gestellt. Habe ein Gewerbe nebenbei und ich werde Anfang März einen sehr guten Haushalt zur Auflösung / Entrümpelung bekommen. Abnehmer für die Ware warten schon und meine Festkosten im privaten und geschäftlichen Bereich sind somit gedeckt. Geerbt hatte ich vor knapp einem Jahr und ich bekam 1/8 von der Wohnung zugesprochen. Eine Auszahlung meines Anteils war nicht möglich. Verkauf der Wohnung war nicht möglich, da unsere Mutter ein lebenslanges Wohnrecht hat. Jetzt möchte meine Schwester mir meinen Anteil abkaufen für 40-50000 Euro und das Geld bekomme ich entweder dann Ende März oder April ( Notar bedingt ). Meiner Schwester ist immer noch nicht klar, wieso das nur ohne den Bezug des Bürgergeldes geht. Sorry,- ich weis nicht mehr wo mir der Kopf steht........
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Dann mach das doch. Sieh zu dass der Betrag in der bezugsfreien Zeit kommt, wenns mehr als 40.000 ist, kauf Dir z.B. ein halbwegs vernünftiges Auto um unter die 40.000 zu kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Hallo Koelsch und danke für deine Antwort ! Wann sollte ich wieder einen Antrag auf Bürgergeld stellen, damit die 40000 nicht mehr als Einnahmen gewertet werden ?
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Kannst Du einen Monat nach Zufluss machen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Zuflussmonat plus einen Monat, d.h. wenn Zufluss im März, dann Antrag ab April wieder möglich.
Ab 2024 gelten dann 15.000 € Schonvermögen plus ein angemessenes Kfz, eine angemessene Wohung und 8.000 € Altersvorsorge pro Jahr der zurückgelegten Selbständigkeit. D.h. wenn 2024 bspw. noch 35.000 € auf dem Konto liegen, dann solltest Du am besten ein separates Konto eröffnen und dort 20.000 einzahlen, wo Du das Guthaben als für Deine Altersvorsorge bestimmt bezeichnest. Da darfst Du dann natürlich auch nicht rangehen, denn das würde dem Bestimmungszweck zuwiderlaufen!
Achte auch darauf, dass Du etwas unter der Schonvermögensgrenze bleibst, denn sonst sagt das JC nachher noch, Du hast ja noch zusätzlich zu den auf dem Konto erlaubten 15.000 € auch noch 100 € im Portemonnaie, und dann gibt es deswegen keine Leistungen.
Ab 2024 gelten dann 15.000 € Schonvermögen plus ein angemessenes Kfz, eine angemessene Wohung und 8.000 € Altersvorsorge pro Jahr der zurückgelegten Selbständigkeit. D.h. wenn 2024 bspw. noch 35.000 € auf dem Konto liegen, dann solltest Du am besten ein separates Konto eröffnen und dort 20.000 einzahlen, wo Du das Guthaben als für Deine Altersvorsorge bestimmt bezeichnest. Da darfst Du dann natürlich auch nicht rangehen, denn das würde dem Bestimmungszweck zuwiderlaufen!
Achte auch darauf, dass Du etwas unter der Schonvermögensgrenze bleibst, denn sonst sagt das JC nachher noch, Du hast ja noch zusätzlich zu den auf dem Konto erlaubten 15.000 € auch noch 100 € im Portemonnaie, und dann gibt es deswegen keine Leistungen.
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Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Gilt "€ 8.000 Altersvorsorge pro Jahr" auch bei Gewerbe "nebenbei"? Da dürfte die Altersvorsorge ja durch die Haupttätigkeit gedeckt sein, oder?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Meiner Meinung nach anteilig, d.h. wenn nebenher Halbtagsjob, dann halbes AV-Schonvermögen = 4.000 € pro Jahr.
eLB müssten dann eine beblaubigte Auflistung aller Arbeitszeiten für die zurückgelegten Jahre der Selbständigkeit beim Jobcenter einreichen, zusammen mit den anteilig korrespondierenden Teilzeitarbeitsverträgen.
eLB müssten dann eine beblaubigte Auflistung aller Arbeitszeiten für die zurückgelegten Jahre der Selbständigkeit beim Jobcenter einreichen, zusammen mit den anteilig korrespondierenden Teilzeitarbeitsverträgen.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Guten Abend,- bin jetzt erst einmal nicht mehr im Bezug und der Betrag in Höhe von 40000 fliest erst im April. Brauche für mein Gewerbe ein gutes KFZ in welches auch viel Ware hinein geht um auf Märkte zu fahren. Ein Kleintransporter für 7500 gibt es nur mit zig hunderttausend km und bei einem Kombi ist man mit gut 10-12000 dabei ( 60-100000 km ). Wenn das KFZ überwiegend geschäftlich nutzen würde und mich später wieder beim Amt anmelde, darf dann der Wert des KFZ 7500 auch hier nicht übersteigen ? Weitere Frage bitte: Neuwagen-Leasing / Finanzierung ebenfall`s ausschließlich für Gewerbe vor erneuter Anmeldung beim Amt möglich ? Es scheint ja ein Gerichtsurteil aus 2014 für die Absetzung bzgl. Geschäfts-Leasing zu geben. Ein KFZ der unteren Mittelklasse wäre viel zu klein. Schönes Wochenende !
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Angemessen jetzt € 15.000
und Leasing ist anzuerkennen. Ich bin auch der Ansicht, bei einem beruflich genutzten Fahrzeug ist diese Angemessenheit nicht anwendbar. Wenn dafür ein Transporter erforderlich ist, dann hat JC den zu akzeptieren.
und Leasing ist anzuerkennen. Ich bin auch der Ansicht, bei einem beruflich genutzten Fahrzeug ist diese Angemessenheit nicht anwendbar. Wenn dafür ein Transporter erforderlich ist, dann hat JC den zu akzeptieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
So viel ich hörte, sind die Gebrauchtwagenpreise stark nach oben gegangen. Angemessen sind jetzt 15.000 €. Das Auto darf auch mehr wert sein, dann geht der Mehrbetrag vom allgemeinen Schonvermögen ab.
Wie Kölsch sagte, wenn es sich um ein reines Betriebsfahrzeug wie bspw. einen Kastenwagen handelt, dann wäre auch m.E. diese Grenze nicht anwendbar. Denn dann zählt es zur Betriebsausstattung.
Zum Jahresende 2023 musst Du die 40.000 € jedenfalls so weit ausgegeben haben, dass nur noch 15.000 € Rest plus Auto da sind. Das bedeutet, dass Du am besten Deine Wohnung mit energiesparenden Geräten komplett neu ausstattest und auch sonst alles erneuerst, was nur geht. Küche, Bodenbeläge, renovieren, Kleidung neu kaufen. Wenn dann noch Geld da ist, verreisen oder den Rest in Betriebsausstattung anlegen. Wichtig: schon mal vorsorglich Belege aufheben, wenn das Jobcenter wissen will, wofür das Geld verwendet worden ist.
Meinst Du, Du schaffst das?
Ansonsten geht die Rechnung nämlich ungefähr so: Du bist ab 2024 zwar für einige Monate weg vom Jobcenter. Statt neuer Kleidung, neuem Kühlschrank, neuer Ware und ggf. einer Reise bekommt das restliche Geld aus der Erbschaft nun jedoch die Krankenkasse und Dein Vermieter. Willst Du das?
Wie Kölsch sagte, wenn es sich um ein reines Betriebsfahrzeug wie bspw. einen Kastenwagen handelt, dann wäre auch m.E. diese Grenze nicht anwendbar. Denn dann zählt es zur Betriebsausstattung.
Zum Jahresende 2023 musst Du die 40.000 € jedenfalls so weit ausgegeben haben, dass nur noch 15.000 € Rest plus Auto da sind. Das bedeutet, dass Du am besten Deine Wohnung mit energiesparenden Geräten komplett neu ausstattest und auch sonst alles erneuerst, was nur geht. Küche, Bodenbeläge, renovieren, Kleidung neu kaufen. Wenn dann noch Geld da ist, verreisen oder den Rest in Betriebsausstattung anlegen. Wichtig: schon mal vorsorglich Belege aufheben, wenn das Jobcenter wissen will, wofür das Geld verwendet worden ist.
Meinst Du, Du schaffst das?
Ansonsten geht die Rechnung nämlich ungefähr so: Du bist ab 2024 zwar für einige Monate weg vom Jobcenter. Statt neuer Kleidung, neuem Kühlschrank, neuer Ware und ggf. einer Reise bekommt das restliche Geld aus der Erbschaft nun jedoch die Krankenkasse und Dein Vermieter. Willst Du das?
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Hallo Olivia und danke für deine Vorschläge.
Wollte eigentlich das tun was Koelsch vorgeschlagen hatte und mich Mai 2023 wieder neu einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Seit Corona läuft es nicht mehr so gut in meiner Branche und somit würde mein Erbe ohne Bürgergeld drauf gehen. Momentan habe ich ohne KFZ / Sprit / Versicherung / Steuer rund 2000 € Festkosten für Wohnung, Laden, 2x Strom/Heizung, PKV, Telefon/Internet. Kleidung und Wohnung neu herrichten bis Ende April dürfte gut 10000 € ausmachen. Kombi oder Kleintransporter 15000, macht zusammen 25000 und der Rest wäre 15000. Sind dann die restlichen 15000 € Schonvermögen ? Wenn nicht,- anlegen in eine Altersvorsorge oder einen Teil oder alles in den Betrieb stecken ? LG
Wollte eigentlich das tun was Koelsch vorgeschlagen hatte und mich Mai 2023 wieder neu einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Seit Corona läuft es nicht mehr so gut in meiner Branche und somit würde mein Erbe ohne Bürgergeld drauf gehen. Momentan habe ich ohne KFZ / Sprit / Versicherung / Steuer rund 2000 € Festkosten für Wohnung, Laden, 2x Strom/Heizung, PKV, Telefon/Internet. Kleidung und Wohnung neu herrichten bis Ende April dürfte gut 10000 € ausmachen. Kombi oder Kleintransporter 15000, macht zusammen 25000 und der Rest wäre 15000. Sind dann die restlichen 15000 € Schonvermögen ? Wenn nicht,- anlegen in eine Altersvorsorge oder einen Teil oder alles in den Betrieb stecken ? LG
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
15.000 sind als Schonvermögen ok. Aber bitte als Selbständiger bloss nicht die Altersvorsorge vergessen. Wenn mans doch tut, die Folgen sehe ich an meiner Rente.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Hallo Koelsch und danke für deine Antwort. Wenn ich jetzt 10000 weniger für Wohnung und Auto ausgebe und diesen Betrag auf ein separates Konto einzahle mit der Bestimmung der Altersvorsorge wäre das dann auch Ok ? Oder gleich 20000 als Altersfürsorge und somit nur noch 5000 Schonvermögen ? LG
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Wie gesagt, 15.000 Schonvermögen ist ok, und Altersvorsorge zählt nur dann separat, wenn Du da bis zur Rente nicht ran kommst.
Nur Du kannst entscheiden, was für Dich richtig ist. Paar € zusätzlich im Alter oder paar € auf der hohen Kante jetzt.
Nur Du kannst entscheiden, was für Dich richtig ist. Paar € zusätzlich im Alter oder paar € auf der hohen Kante jetzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Neuerdings soll auch Altersvorsorge zählen, an die man rankommt. Aber ob solch eine Anlageform im Einzelfall akzeptiert wird?
Als Hilfestellung: pro 10.000 € die in eine Altersvorsorge eingezahlt werden, gibt es ca. 27 € spätere monatliche Rente. Damit die Rente später zusätzlich zu einer Sozialhilfe behalten werden darf, sollte die AV zertifiziert sein nach dem Altersvorsorgezertifizierungsgesetz. Ansonsten wird bei späterer Hilfebedürftigkeit alles später angerechnet und die AV war "für die Tonne"!Nur Du kannst entscheiden, was für Dich richtig ist. Paar € zusätzlich im Alter oder paar € auf der hohen Kante jetzt.
Re: Geschäftskonto gekündigt,- Guthaben vom Amt verschwunden
Hallo Olivia,- bin jetzt 64 1/2 Jahre alt. 27 € im Monat rechnet sich doch nicht, da müsste ich ja knapp 95 1/2 Jahre alt werden. Warum auch nicht ! Gibt es da auch Zinsen ? LG